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Hagelschaden-Raparatur / Teilkasko

Themenstarteram 6. Juli 2006 um 17:05

Hallo,

auch unser Golf hat beim Hagel letzte Woche im Schwarzwald-Baar-Kreis gelitten.

Jetzt folgt die Rennerei mit der Versicherung.

Ich habe da ein paar Fragen und hoffe, es kann sie mir jemand beantworten.

Den Golf haben wir letztes Jahr im Herbst gebraucht für ca. 10000 Euro gekauft. Es handelt sich um einen 12/98er Golf IV Highline 1,8 mit nur 40 tkm (Stand heute).

Heute war ich beim Gutachter und er hat gemeint, daß der Schaden vermutlich über 5000 Euro liegt und somit vermutlich ein Totalschaden ist. Generauers weiß ich aber noch nicht. Es wird noch etwas dauern, bis die Versicherung sich meldet.

Wenn der Wagen aber jetzt noch 9000 Euro Wiederbeschaffungswert hat, dann ist für mich ein Totalschaden ab 9000 erreicht und nicht bei der Hälfte. Ich möchte den Wagen richten lassen und zwar auf Kosten der Versicherung. Wie sieht das rechtlich aus, wenn die Versicherung sagt, daß sie nur bis 4500 Euro zahlen (also nur die Hälfte)? Ich will aber den Wagen nicht verkaufen, sondern einfach so gestellt werden, wie ich vor dem Hagelschlag war.

Wie ist das dann, wenn der Schaden repariert ist und dann erneut ein Schaden auftritt? Kann dann die Versicherung die Zahlung verweigern mit der Begründung, daß der vorherige Schaden schon so hoch war und somit nur ein kleiner "Restbetrag" ausgezahlt wird?

Oder kann man davon ausgehen, daß nach der Reparatur der Wert des Fahrzeugs wiederhergestellt ist, und somit bei einem erneuten Schaden, wieder der Zeitwert des unbeschädigten Fahrzeugs als Referenz genommen wird?

Gruß,

hotel-lima

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17 Antworten
am 6. Juli 2006 um 17:44

Also bei meinem Kollegen hat die Versicherung gesagt das die kosten für Reperatur 80% des Fahrzeugswertes nicht überschreiten sollten.

Hab aber irgendwo gelesen das bei Fahrzeugen bis einem Bestimmten alter auf bestehen des Halter, weil es sich um ein besonderes Fahreug handest und die wiederbeschaffun schwirig ist, die Reperatur bis zu 130% der Fahrzeugwertes sein darf. such mal einfach im netz nach restwert und irgen ein Urteil am besten ...

Wenn der Wagen repariert ist, und du dann nen weiteren Unfall hast, wird der Fahrzeugwert so berechnet als ob es den Vorheriogen Unfall nciht gegeben hat. Vorausgesetzt der vorherig Schaden wurde von einer Fachwerkstatt fachmänich behoben.

Hoffe ich konnt dir helfen ...

Themenstarteram 6. Juli 2006 um 18:14

Hallo,

ja, danke. Machmal kommt bei mir schon etwas Wut auf, wenn ich sehe, wie einfach es sich die Versicherungen machen. Im Totalschadenfall zahlen die z.B. nur den Wiederbeschaffungswert abzuüglich des Restwertes lt. Gutachter. Dann mußt Du Dich selbst um den Verkauf des beschädigten Autos kümmern. Und wenn es Dir niemand für den Restwert abkauft, hast Du Pech gehabt. Entweder bleibst Du drauf sitzen oder machst Verlust....

Gruß,

hotel-lima

am 6. Juli 2006 um 20:14

Zitat:

Machmal kommt bei mir schon etwas Wut auf, wenn ich sehe, wie einfach es sich die Versicherungen machen. Im Totalschadenfall zahlen die z.B. nur den Wiederbeschaffungswert abzuüglich des Restwertes lt. Gutachter. Dann mußt Du Dich selbst um den Verkauf des beschädigten Autos kümmern.

Na erst informieren dann maulen:

1. Es ist nur mehr als gerecht dass Autos nur bis zu ihrem Wert ersetzt werden. Was erwartest Du denn, Neuwert? Und Der Restwert ist ja noch da! Warum sollten die den ersetzen? Da braucht keine Wut aufzukommen.

2. der restwert laut Gutachten ist immer ein verbindliches kaufangebot (Restwertbörse). Wenn Du das Auto loswerden willst kannst Du den namentlich genannten Händler anrufen der zum verbindlich abgegebenen Gebot Dein Auto abhohlt!

Zur Reparatur:

1. Man kann einen Totalschaden reparieren lassen. Dann bekommt man nach Nachweis bis zu 130% des Restwertes in der HAFTPFLICHT!

2. Kaskoschäden sind Vertragssache. Ist hier der restwert*+ Reparaturkosten höher als der Zeitwert (Wiederbeschaffungswert) wird auf Totalschadensbasis abgerechnet. Wenn Du reparieren lässt dann gibts maximal den Wiederbeschaffungswert( je nach Vertrag)

3. Wenn der Gutachter 5000€ Fahrzeugwert ermittelt hast Du vorher keinen guten Kauf gemacht,...

Themenstarteram 6. Juli 2006 um 20:58

Hallo,

Mußt auch schon richtig lesen!

Wer sagt, daß ich den Neuwert will? Ich will ganz einfach, daß das Fahrzeug wieder exakt so vor der Tür steht, wie vorher. Mehr nicht!

Das mit der Verkaufsbörse hab ich aber beim letzen Mal anders erlebt. Die Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert gezahlt. Den Schrotthaufen hatte ich dann auf dem Hof stehen und konnte selber schauen, wie ich den los werde! Deswegen kommt Wut auf!

Ich wüßte auch nicht, wie die Versicherung jemanden zwingen kann, den Restwert zu zahlen.

Meiner Meinung nach ist das die Sache der Versicherung, den defekten Wagen zu verkaufen. Die sollen einfach den Wiederbeschaffungswert zahlen und den Rest gefälligst selbst machen.

Außerdem hat der Gutachter den Wagen nicht auf 5k€ sondern den Schaden auf diese Summe geschätzt. Wenn er den Wert des Wagens auf 5k€ schätzt, hat er seinen Beruf verfehlt! Davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

Wie siehts jetzt aus, wenn das reparierte Auto wieder durch Hagelschlag beschädigt wird. Bekomme ich dann weniger als den aktuellen Zeitwert, wegen dem Vorschaden?

Gruß,

hotel-lima

am 6. Juli 2006 um 21:05

Hi,

Zu deiner Wut:

Als Geschädigter bist du nach wie vor Eigentümer deines Wagens (Schrotthaufen) - wie soll die Versicherung den verkaufen? Dich enteignen? Du hast offensichtlich bei der Regulierung doch wenig gute Ratgeber gehabt - das kann aber keine Wut verursachen, das sollte dich einfach wachsamer machen...

Zm Hagelschaden:

Der Wagen wird ja nun wohl repariert, denn 5.000 € wären als Wiederbeschaffungswert für den Wagen doch arg wenig --> Gutachten abwarten.

Wird der Schaden sauber repariert, gibt es später keinen Grund, dort Abzüge deswegen vornehmen zu wollen - darauf solltest du dann mit achten.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 6. Juli 2006 um 21:14

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Zu deiner Wut:

Als Geschädigter bist du nach wie vor Eigentümer deines Wagens (Schrotthaufen) - wie soll die Versicherung den verkaufen? Dich enteignen?

Ne, wieso? In dem Moment, in dem sie den Wiederbeschaffungswert gezahlt haben, können sie damit machen, was sie wollen. Die haben doch viel bessere Möglichkeiten, so einen Wagen an den Mann zu bringen, weil sie ständig mit solchen Angelegenheiten zu tun haben. Als Geschädigter wollte ich in diesen Fall damals so schnell wie möglich das Geld, um ein neues Auto kaufen zu können. Glücklicherweise hat meine Werkstatt den Wagen gekauft und dann an einen Schrottautoverwerter verkauft. Wie sich das gerechnet hat, ist mir bis heute nicht klar. Die Versicherung hatte damit aber nichts zu tun. Die hatten nur das Risiko, den Wagen nicht loszuwerden, auf mich abgewälzt!

 

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Du hast offensichtlich bei der Regulierung doch wenig gute Ratgeber gehabt - das kann aber keine Wut verursachen, das sollte dich einfach wachsamer machen...

Ne, einen besch......eidenen Anwalt....

Gruß,

hotel-lima

am 6. Juli 2006 um 21:15

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

Das mit der Verkaufsbörse hab ich aber beim letzen Mal anders erlebt. Die Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert gezahlt. Den Schrotthaufen hatte ich dann auf dem Hof stehen und konnte selber schauen, wie ich den los werde! Deswegen kommt Wut auf!

Dann hast Du was falsch gemacht. Restwerte sind keine fiktiven Werte sondern beruhen auf konkreten Angeboten, an die sich die Bieter zwei oder sogar drei Wochen gebunden fühlen. Du hättest also nur innerhlab der Frist den Bieter anrufen und die "Übergabe" klären müssen.

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

Ich wüßte auch nicht, wie die Versicherung jemanden zwingen kann, den Restwert zu zahlen.

Meiner Meinung nach ist das die Sache der Versicherung, den defekten Wagen zu verkaufen. Die sollen einfach den Wiederbeschaffungswert zahlen und den Rest gefälligst selbst machen.

Siehe oben: es handelt sich um VERBINDLICHE Gebote. Und da das Fahrzeug nach wie vor DEIN EIGENTUM IST, KANN die Versicherung es nicht verkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

Außerdem hat der Gutachter den Wagen nicht auf 5k€ sondern den Schaden auf diese Summe geschätzt. Wenn er den Wert des Wagens auf 5k€ schätzt, hat er seinen Beruf verfehlt! Davon gehe ich jetzt mal nicht aus.

Erreichen die voraussichtlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffunsgwert nicht, darf repariert werden. Ohne Reparaturnachweis kann aber evt. die Totalschadenabrechnung die bedingungsgemäße Höchstentschädigung darstellen.

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

Wie siehts jetzt aus, wenn das reparierte Auto wieder durch Hagelschlag beschädigt wird. Bekomme ich dann weniger als den aktuellen Zeitwert, wegen dem Vorschaden?

Wenn die Reparatur des ersten Hagelschadens nachgewiesen werden kann nicht, ansonsten wahrscheinlich schon.

Themenstarteram 6. Juli 2006 um 21:20

Zitat:

Original geschrieben von Schusti2

Dann hast Du was falsch gemacht. Restwerte sind keine fiktiven Werte sondern beruhen auf konkreten Angeboten, an die sich die Bieter zwei oder sogar drei Wochen gebunden fühlen. Du hättest also nur innerhlab der Frist den Bieter anrufen und die "Übergabe" klären müssen.

Es hat keine Gebote gegeben, auch keine Verkaufsbörse! Die Versicherungs hat eine Abrechnung geschickt in der stand: Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Fertig. Mehr nicht. Keine Verkaufsbörse, nichts. Wen hätte ich also zum Kauf des Schrottautos zwingen können??

Gruß,

hotel-lima

am 6. Juli 2006 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

Es hat keine Gebote gegeben, auch keine Verkaufsbörse! Die Versicherungs hat eine Abrechnung geschickt in der stand: Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Fertig. Mehr nicht. Keine Verkaufsbörse, nichts. Wen hätte ich also zum Kauf des Schrottautos zwingen können??

Du mußt doch ein Duplikat vom Gutachten gehabt haben, in dem der WBW und der RW angegeben waren, gehabt haben, oder nicht???

Themenstarteram 6. Juli 2006 um 21:30

Hallo,

ja schon, aber wer ist denn verpflichtet, den Wagen für den Restwert zu nehmen? Der Gutachter etwa? Wenn niemand den Wagen zu dem Restwert kaufen will, was ist dann?

Gruß,

hotel-lima

am 6. Juli 2006 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von hotel-lima

ja schon, aber wer ist denn verpflichtet, den Wagen für den Restwert zu nehmen? Der Gutachter etwa? Wenn niemand den Wagen zu dem Restwert kaufen will, was ist dann?

Der rRestwert muß eigentlich ein konkretes Gebot der Fa. XYZ gewesen sein. Name und Tel-Nr. der Firma müssen im GA stehen! Hast Du das mal geprüft?

Themenstarteram 6. Juli 2006 um 21:46

Hallo,

nein, war nicht der Fall. Noch nicht mal mein blöder Anwalt konnte die Karre loswerden. Hab' ich dann selbst machen müssen. Deswegen hatte ich auch eine Riesenwut....

Gruß,

hotel-lima

am 6. Juli 2006 um 21:51

Da scheint dann aber einiges nicht "so gelaufen" zu sein, wie es sollte. Wann war das Ganze denn?

Themenstarteram 6. Juli 2006 um 21:53

Hallo,

das war 2004...

Gruß,

hotel-lima

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