Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge

Hallo,

bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.

Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.

Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.

Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 12. Aug. 2019 um 10:18:37 Uhr:


Der Wahrheit verpflichtet! - Meineid wird mit Haftstrafe "Belohnt"

Nur, wenn die Aussage unter Eid stattfindet, was nicht mehr die Regel ist. (Lügen sollte man trotzdem nicht 😉 )

Zitat:

@qaqaqe schrieb am 12. August 2019 um 10:33:40 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 12. Aug. 2019 um 10:18:37 Uhr:


Der Wahrheit verpflichtet! - Meineid wird mit Haftstrafe "Belohnt"

Nur, wenn die Aussage unter Eid stattfindet, was nicht mehr die Regel ist. (Lügen sollte man trotzdem nicht 😉 )

ein Uneidliche Falschaussage ist auch nicht gerade ein Schnapper....
3 Jahre Haft (bis zu!)

Wenn ich Euro Lotto spiele kann ich auch "bis zu" 90 mio. € gewinnen. Ich kann aber auch mit 0 raus gehen.
Nur soviel zu "Bis zu" ...

Niemand wird auch nur 1 Minute in den Knast gehen, wenn der Angeklagte aufgrund einer Falschaussage 10€ mehr Bußgeld zahlen muss 🙄

So, der Unfallverursacher hat scheinbar seinen Widerspruch zurückgezogen. Der Gerichtstermin wurde abgesagt.

Danke an die MT-Teilnehmer, die hier sinnvolle Beiträge in diesem Thread geschrieben haben. Schade, dass es gefühlt nur 1/4 der Beiträge sind.

Abladung
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Danke für deine Rückmeldung!

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 29. August 2019 um 23:18:13 Uhr:


So, der Unfallverursacher hat scheinbar seinen Widerspruch zurückgezogen. Der Gerichtstermin wurde abgesagt.

Das wird ihm wohl sein Anwalt geraten haben. Bei diesem Sachverhalt hätte die ganze Sache leicht in Richtung Strafrecht abdriften können.
Gut dass du uns nicht dumm sterben läßt.😉

Eine anderer Ausgang hätte mich noch mehr enttäuscht, wie manche Kommentare hier zum Fahren dieses potenten Autos.

Aber leider wissen wir nicht, wie es nun letztlich für den Gegner ausgeht. Hoffentlich fand da kein "Kuhhandel" statt.
Hoffentlich bekommt der Rechtsüberholer und unfähige Fahrspurwechsler seinen Punkt und die entsprechen Geldstrafe.

Da der Rechtsüberholer seinen Einspruch nur scheinbar zurück gezogen hat, kommt also doch noch was.

Wieso "nur scheinbar"? 😕

weil der TE das so oben geschrieben hat

Weil das der TE so geschrieben hat.

EDIT: Zwei Leute, die fast das gleiche schreiben. 😁

Den Anhang habt ihr beide euch nicht angeschaut? 😕

Doch, aber der TE hat es nun so mal vermittelt, Selbstzweifel?

Alles klaro?

Egal wie er das vermittelt hat, wenn man den Anhang ließt kann man nicht schreiben, dass da noch was kommen könnte!

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