Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge
Hallo,
bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.
Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.
Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.
Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).
Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?
B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.
Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.
Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.
Beste Antwort im Thema
Hi,
wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉
Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.
Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.
240 Antworten
Oh, ein ganz Schlauer, meine Güte - eine neue Diskussionsgrundlage?
Egal ist übrigens ganz was anderes😉
Vielleicht hat der TE nur eine Wortfindungs-Schwäche und ich habe da zu viel hinein interpretiert.
Der Überholer kann ja den Einspruch zurück ziehen und das behaupten, was er direkt nach dem Unfall von sich gab. Das wäre dann auf dem Weg der Zivilklage und unabhängig vom Bußgeld.
Zitat:
@manvo schrieb am 30. August 2019 um 12:56:58 Uhr:
Oh, ein ganz Schlauer, meine Güte - eine neue Diskussionsgrundlage?
Egal ist übrigens ganz was anderes😉
So demonstriert man sein Uneinsichtigkeit! Einfach zugeben, dass man den Anhang nicht gelesen hat ist offensichtlich für einige eine zu große Hürde. Lieber dreht und windet man sich jetzt wie ein Aal um seinen Standpunkt zu verteidigen. 🙄
Und nein, keine neue Diskussionsgrundlage, ich habe fertig!
Also ich habe den Anhang heute früh gelesen, der nicht mit der Aussage des TE zusammenpasst. Deutsch ist einfach eine große Hürde für uns alle.
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@Jubi TDI/GTI
Deine Rückschlüsse (Uneinsichtigkeit) stimmen einfach nicht! Aber deine Welt ist wohl so, nur weil ich gegen unfähige Rechtsüberholer bin? Ausserdem habe ich das "scheinbar" gar nicht ins Spiel gebbracht! Also Zusammenhänge sollte man schon erkennen können.
Vielleicht erfahren wir ja auch noch, wie die Schadenabwicklung, also die zivilrechtliche Komponente abgelaufen ist.
Zitat:
@AS60 schrieb am 30. August 2019 um 14:32:38 Uhr:
Vielleicht erfahren wir ja auch noch, wie die Schadenabwicklung, also die zivilrechtliche Komponente abgelaufen ist.
Gerne doch: Auto bei der Vermietung abgegeben, einen Berg Papierkram ausgefüllt (Unfallmeldung usw.) und das war's. Nie wieder was von gehört. KK wurde auch nicht belastet (SB). Also wird wohl die gegnerische Versicherung bezahlt haben.
Zitat:
@Goify schrieb am 30. August 2019 um 12:57:20 Uhr:
Vielleicht hat der TE nur eine Wortfindungs-Schwäche und ich habe da zu viel hinein interpretiert.
Der Überholer kann ja den Einspruch zurück ziehen und das behaupten, was er direkt nach dem Unfall von sich gab. Das wäre dann auf dem Weg der Zivilklage und unabhängig vom Bußgeld.
Wortfindungs-Schwäche (schreibt man übrigens ohne Deppen-binde-strich und richtiger Weise Wortfindungsstörung), Alkohl am Steuer, Drogen...
Beinahe bemitleidenswert, was hier manche User so von sich geben.
Also kann der TE doch Deutsch und wollte uns mit dem "scheinbar" nur etwas necken. Ist dir gelungen. Und ich grüble hier seit Stunden, wieso du nicht "anscheinend" oder "offensichtlich" verwendet hattest. Es war einfach nur eine Falle.
Allerhand.
Zitat:
@A4_TDI schrieb am 29. August 2019 um 23:18:13 Uhr:
So, der Unfallverursacher hat scheinbar seinen Widerspruch zurückgezogen. Der Gerichtstermin wurde abgesagt.Danke an die MT-Teilnehmer, die hier sinnvolle Beiträge in diesem Thread geschrieben haben. Schade, dass es gefühlt nur 1/4 der Beiträge sind.
und dann könnten wir das stehen lassen - so weiß man wenigstens, dass sich der TE nochmal gemeldet und alles ein gutes Ende gefunden hat!
Zitat:
Scheinbar sollte man streichen.
Den Rest kann man dann so stehen lassen
Meine Herren, was sind hier für allwissende Korinthenkacker unterwegs.
„Wortfindungs-Schwäche (schreibt man übrigens ohne Deppen-binde-strich und richtiger Weise Wortfindungsstörung), Alkohl am Steuer, Drogen...“
Wer ist jetzt da der Korinthenkacker?
Aber Danke für die Rückmeldung und jetzt sag auch ich zum 1.Mal:
Bitte ein Schloss!
Zitat:
@A4_TDI schrieb am 30. August 2019 um 23:58:36 Uhr:
Zitat:
Scheinbar sollte man streichen.
Den Rest kann man dann so stehen lassenMeine Herren, was sind hier für allwissende Korinthenkacker unterwegs.
Wer mich kennt, beleidigt mich nicht.
Wer mich nicht kennt, kann mich nicht beleidigen.
Zitat:
@manvo schrieb am 30. August 2019 um 13:46:09 Uhr:
[.....] Aber deine Welt ist wohl so, nur weil ich gegen unfähige Rechtsüberholer bin? [.....]
Blödsinn, denn diesbezüglich sind wir wohl einer Meinung. Ich bin sogar gegen die, die sich dafür für "fähig" halten.