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Bei Bußgeld mehr bezahlen - was passiert dann?

Themenstarteram 10. Juli 2010 um 10:03

Hallo,

wenn man bei einem Bußgeld geringfügig mehr bezahlt, was passiert dann?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Hallo,

wenn man bei einem Bußgeld geringfügig mehr bezahlt, was passiert dann?

MPU.

Bist geistig nicht in der Lage, einfachste Sachverhalte zu meistern.

 

 

:p

76 weitere Antworten
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76 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Doch doch, um einen maximalen Verwaltungsaufwand zu betreiben mußt Du nur den Verwendungszweck "zufällig" ändern. Wenn Du dann die Zahlung in 10 Teile aufsplittest mit jeweils wieder unpassenden Verwendungszwecken haben die eine 1A Kontenklärung vor sich

Buchungen mit falschem Verwendungszweck werden gar nicht zugeordnet sondern gehen kommentarlos zurück und das Bußgeld gilt als nicht bezahlt.

Ich kann nicht glauben das dein Jahrgang 76 sein soll,ist wohl eher der von Papi.:D

Übrigens sollte man Behördenmitarbeiter nicht für dämlicher halten als man selbst ist,dieser Schwachsinn mit dem erhöhen des Verwaltungsaufwands ist so alt das das wohl genug Zeit war diese Spaßvögel automatisiert auflaufen zu lassen.

 

Zitat:

Wenn die irgendwann mal von Kameralistik auf Doppik umschwenken werden auch sie erkennen das es Schwachsinn ist, Gemeinkosten auf diese Art und Weise auf Einzelfälle runterzubrechen.

Richtig,nur könnte es dann sein das Verwaltungsgebühren plötzlich kostendeckend sein werden.

 

Zitat:

Außerdem bezahle ich ja, nur verdienen sie nichts mehr an mir. Das ist der Punkt.

:D Bis dann mal beschlossen wird das bei Verwaltungvorgängen dessen Mehraufwand vom "Kunden" verschuldet wurden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden. Dann Bußgeld 35@€ und 312,26€ Verwaltungsgebühr.

 

Nun denn,so macher Schlaumaier ist nicht halb so schlau wie er meint.

Aber sind es nicht mehrheitlich die selben De***  die alles tun um die Behörden zu ärgern aber sich gleichzeitig beklagen das die Gebühren zu hoch sind?

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Wenn aber jeder pauschal das selbe für ein Ticket bezahlt, und diese Gelder von vornherein im Budget verplant sind, ist das was ganz doll wichtiges anderes.

Da steckt ein entscheidender Denkfehler drin. Nicht alle Bürger sammeln über's Jahr gesehen die gleiche Anzahl von Tickets.....

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn das öfters vorkommt und die Behörden damit den Eindruck gewinnen, daß da Absicht dahintersteckt, könnten sie durchaus entsprechende Schritte einleiten.

muahahahaha... dümmer geht´s nimmer. DEN Paragraphen musste mir mal zeigen.

@ArthurDentx

Zwischen Lesen und Verstehen besteht eben immer noch ein himmelweiter Unterschied....:D

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

@ArthurDentx

Zwischen Lesen und Verstehen besteht eben immer noch ein himmelweiter Unterschied....:D

Hört hört... das sagt der Richtige... ich lach mich hier noch weg. Kannst mit Pepperdingsda n klub der vorbildlichen Staatsbürger aufmachen und gemeinsam rumlaufen und Falschparker anzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Du hast es nicht verstanden. Es werden dann nur noch die notwendigen Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Der Rest der Staatsfinanzierung kann dann wie verfassungsrechtlich vorgesehen über die Leistungsfähigkeit der Bürger realisiert werden und nicht über eine pauschale "10%-unseres-Budget-kommen-aus-Bußgeldern-Nummer".

Nein, du hast es nicht verstanden.

Es ist ein in gewissen Kreisen weitverbreiteter Irrtum, dass sich der Staat mit solchen Einzelaktionen (und ich komme jetzt nicht mit weit hergeholten politischen Aktionen, obwohl sie mir geradezu auf der Zunge liegen) auch nur in geringster Art und Weise erziehen lässt.

Es würde NICHTS, aber auch GAR NICHTS verändern. Nur die bereits mehrfach zitierte Umlage auf die Gemeinschaft - die würde passieren.

Insofern: Lass es einfach, und/oder denk dir Alternativen aus, wie du dem bösenbösen Staat zeigen kannst, wer hier der Chef im Ring ist. ;)

Inhaltlich ist dir ja zuzustimmen - die Mittel sind aber grundfalsch.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Hallo,

wenn man bei einem Bußgeld geringfügig mehr bezahlt, was passiert dann?

Du wirst, wenn der Betrag über 1 Teuro liegt ein sog. " Überzahlungsschreiben " kriegen, liegt er darunter verschwindet der Mehrbetrag im großen Sack. Rührst du dich nach der 3. Erinnerung nicht geht auch da der Rest in den großen Sack. Mehr passiert da nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Buchungen mit falschem Verwendungszweck werden gar nicht zugeordnet sondern gehen kommentarlos zurück und das Bußgeld gilt als nicht bezahlt.

Ich kann nicht glauben das dein Jahrgang 76 sein soll,ist wohl eher der von Papi.:D

Übrigens sollte man Behördenmitarbeiter nicht für dämlicher halten als man selbst ist,dieser Schwachsinn mit dem erhöhen des Verwaltungsaufwands ist so alt das das wohl genug Zeit war diese Spaßvögel automatisiert auflaufen zu lassen.

Du glaubst bestimmt auch noch daran, daß die Bank den Empfängernamen bei Überweisungen prüft...

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Nun denn,so macher Schlaumaier ist nicht halb so schlau wie er meint.

Aber sind es nicht mehrheitlich die selben De***  die alles tun um die Behörden zu ärgern aber sich gleichzeitig beklagen das die Gebühren zu hoch sind?

Ich hab nicht angefangen, andere Leute dämlich anzumachen. Wer austeilt muss auch einstecken können.

btw: mir sind Behörden doch vollkommen egal, aber wenn sie freidrehen, schieße ich natürlich zurück. Nehmen wir mal "meine" Straße: vor einiger Zeit kam irgendeiner auf die Idee, daß nicht mehr normal hintereinander geparkt werden darf, sondern daß wir jetzt Parkbuchten brauchen. Parkbuchten brauchen aus unerfindlichen Gründen Bäume. Also Parkbucht für 2 Autos, dann ein neuer Baum. Parkbucht für 2 Autos, dann ein neuer Baum usw. Vorher fanden um die 5 Autos vor dem Haus Platz, jetzt nur noch 2-3. Wo parkt man? Auf dem Bürgersteig. Was zahlt man? Tickets. Vielen Dank auch, verschissener dt. Beamtenapparat. Übrigens wohne ich genau ggü. vom Wald.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

.

. Vielen Dank auch, verschissener dt. Beamtenapparat. .

Bitte , gern geschehen :D. Hat nur einen Nachteil: solche Klamotten werden von der Politik beschlossen, Behörden führen das nur aus. Also: Erst gucken, dann schreiben :p ( Vielleicht muß bei dir eine seltene Blattlausart geschützt werden - frag mal bei den Grünen nach )

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

...vor einiger Zeit kam irgendeiner auf die Idee, daß nicht mehr normal hintereinander geparkt werden darf, sondern daß wir jetzt Parkbuchten brauchen.

Warum hast du dir nicht mal die Mühe gemacht, den Namen des Verantwortlichen herauszufinden bzw. einen Einspruch einzulegen?

Demokratrie lebt davon, daß sich die Bürger engagieren.

Dieser Illusion unterlag ich früher auch mal. Jetzt stimme ich mit dem Umzugswagen ab und gut ist es.

Is klar.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Du glaubst bestimmt auch noch daran, daß die Bank den Empfängernamen bei Überweisungen prüft...

Zu was auch? Der Bank ist sch... egal wo das Geld hingeht so lange die Kontonummer und Bankleitzahl zugeordnet werden können und der Empfängerbank ist das auch schnurz so lange es die Kontonummer gibt.

Nun kommt aber der Behördencomputer ins Spiel,kann der eine Zahlung nicht zuordnen weil der Verwendungszweck nicht passt oder weil die Summe nicht stimmt,bei Letzterem kann die Software Einzelbuchungen zusammenfassen,geht die Summe zurück und der Bußgeldbescheid gilt als nicht bezahlt.

Bist du wirklich so weltfremd und glaubst das da noch welche dasitzen und Kontoauszüge mit ausstehenden Zahlungen abgleichen und mühsam versuchen unklare Überweisungen zuzuordnen? Du bist selbst verantwortlich das die Zahlungen problemlos zugeordnet werden können und die gesammte Summe am Fristende bei der Behörde auf dem Konto gelandet ist.Ist das nicht der Fall = dein Problem.

 

Es ist durchaus möglich,wenn auch sicher selten, das die Behörde Eignungszweifel anmeldet wenn einer regelmässig Strafzettel kassiert und beim zahlen Mätzchen macht. Da kann man schon mal zweifeln das der Betreffende die nötige Reife zum führen eines Kfz besitzt.

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Du glaubst bestimmt auch noch daran, daß die Bank den Empfängernamen bei Überweisungen prüft...

Zu was auch? Der Bank ist sch... egal wo das Geld hingeht so lange die Kontonummer und Bankleitzahl zugeordnet werden können und der Empfängerbank ist das auch schnurz so lange es die Kontonummer gibt.

Nun kommt aber der Behördencomputer ins Spiel,kann der eine Zahlung nicht zuordnen weil der Verwendungszweck nicht passt oder weil die Summe nicht stimmt,bei Letzterem kann die Software Einzelbuchungen zusammenfassen,geht die Summe zurück und der Bußgeldbescheid gilt als nicht bezahlt.

Schon klar, als Zahlungsempfänger bekommst Du Auskunft über die Kontoverbindung des Überweisenden :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Sir Donald

Bist du wirklich so weltfremd und glaubst das da noch welche dasitzen und Kontoauszüge mit ausstehenden Zahlungen abgleichen und mühsam versuchen unklare Überweisungen zuzuordnen? Du bist selbst verantwortlich das die Zahlungen problemlos zugeordnet werden können und die gesammte Summe am Fristende bei der Behörde auf dem Konto gelandet ist.Ist das nicht der Fall = dein Problem.

Wie obrigkeitshörig muß man eigentlich sein Junge. Du bist die Zahlung schuldig, das war`s dann aber auch. Wer wie wo was zuordnen kann ist das Problem der Behörde, aber nicht des Debitoren.

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Schon klar, als Zahlungsempfänger bekommst Du Auskunft über die Kontoverbindung des Überweisenden :rolleyes:

Wenn ich online auf meinen Kontoauszug schaue sehe ich Kontonummer und Bankleitzahl bei Zahlungseingängen,einen Papierauszug such ich wegen dir jetzt nicht raus, und mehr muß ich nicht wissen um eine nicht nachvollziehbare Einzahlung zurückgehen zu lassen.

 

Zitat:

Du bist die Zahlung schuldig, das war`s dann aber auch. Wer wie wo was zuordnen kann ist das Problem der Behörde, aber nicht des Debitoren.

Lies dir mal einen deiner Bescheide durch wer dafür zuständig ist das die Zahlung ordnungsgemäss zugeordnet werden kann.Kleiner Tip,die Behörde gibt dazu einen Verwendungszweck an der die Sache für sie erledigt.Gibst du einen anderen Verwendungszweck an ist das dein Problem.

 

Was mir jetzt noch einfallen würde unterliegt der Eigenzensur.:D

 

 

Zitat:

Wie obrigkeitshörig muß man eigentlich sein Junge. 

Ich Obrigkeitshörig? Nö. Nur sehe ich keinen Sinn darin mir die Mühe machen eine bei mir eh seltene Bußgeldzahlung noch zu erschweren und eventuell noch einen Zuschlag von 23€ und ein paar zerquetschte zahlen zu müssen. Dafür geh ich lieber wie Heute zum Thai und hinterher zum Italiener,war ungefähr dieselbe Summe wie die Gebühren für einen Bußgeldbescheid,nur hab ich davon mehr.

 

Übrigens gehört es zum Erwachsenwerden dazu das man für den Mist den man anstellt auch seine Rübe hinhält,vor allem da seit langem eh nur noch die Geldbörse geköpft wird.

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