Behinderung durch Roller in Tiefgarage

Servus ich weiss zwar net genau ob mein anliegen hier am rechten platz ist aber ich frag erst mal, mein problem ich habe ein stellplatz in einer tiefgarage rechts neben mir ist eine kleine freie fläche wo neuerdings ein mieser nachbar sein roller parkt mit der begründung das dieser platz niemandem gehöre und das er meine linie nicht überschreitet er hat seinen eigen stellplatz vermietet, das öffnen der türen nach rechts bereitet mir wegen dem roller schwierigkeiten kann mir jemand einen tip geben darf er dort parken.

Beste Antwort im Thema

Bei dem was ich hier gerade gelesen habe, bekomm ich das kotzen.

Da schreibt doch einer was von "asozialem Pack", der andere vom "aufs Maul hauen" und und und....
Kennt Ihr eigentlich die genauen Umstände, habt Ihr die andere Seite gehört und kennt die persönlich? Und zu guter letzt, habt Ihr eigentlich bisher immer alles richtig gemacht und z.B. nie auf dem Bürgersteig geparkt?

Armes MT, armes Deutschland. Und fast keinen anderen der hier schreibt und vorher wohl liest stört das.
Ich finds armsehlig.

ohne Gruß

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sofern der roller keine gefahr (z.-b. durch versperren von fluchtwegen etc.) darstellt, die linie zu deinem parkplatz nicht überschritten wird und der vermieter nichts dagegen hat, darf dein "nachbar" dort sogar palettenweise ziegelsteine lagern....

Irgendwann gibt es kein Thema mehr, was wir bei MT noch nicht erörtert haben ... 

Ob es nun hierher gehört oder nicht:

Verstehe Dein Anliegen, auch wenn die Formulierung "mieser Nachbar" ja nach schon bereits vor dem Parken vorhandenem Streß riecht.

Es gibt für die Tiefgarage einen Eigentümer oder Verwalter und bestimmt auch eine Hausordnung. Dort kannst Du Dich erkundigen bzw. nachlesen, ob das Parken des Rollers auf dieser Freifläche erlaubt ist. Das würde ich mal als erstes machen.

danke für deine schnelle antwort die frage passte zwar nicht richtig hierher aber trotzdem danke mit meinem freundlichen nachbar wird es wohl unangenehm werden die vor eingen minuten mit der ganzen sippe vor meiner haustür standen und mir gedroht haben sogar vor meiner haustür den roller abzustellen naja was soll ich da sagen menschen gibts die gibts halt............

wen das alles nicht hilft droh dem Vermieter des stellplatzes mit der kündigung des pachtvertrages aus diesem grund😉
dan wird er mit sicherheit eine reakion verlauten lassen den Einnahmen verlieren will dieser bestimmt auch nicht😉

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Zitat:

Original geschrieben von emice


...mit der ganzen sippe vor meiner haustür standen und mir gedroht haben sogar vor meiner haustür den roller abzustellen....

Wäre dies denn technisch möglich bzw. würde der Roller dort auch eine Behinderung darstellen?

jede Wette das der Vermieter ihn raushauen würde

immerhin zahlt er nur für 1 Stellplatz Miete die er von jemand anders sogar wieder bekommt und nimmt einfach einen 2ten den er nicht bezahlt weil er den ersten nicht benutzt

natürlich darf der das nicht
aber nicht wegen dir sondern weil er den Vermieter um 2 qm bescheisst.

mit andren Worten steht der für 0 in der Garage wenn er nicht sogar noch ein + macht weil er von demjenigen der drauf steht sogar mehr verlangt als er selbst bezahlt

bei meinen Eltern haben sie extra einen Rollerparkplatz für so jemand aufgemalt natürlich muss derjenige aber auch dafür bezahlen
nicht ganz soviel wie für einen kompletten Stellplatz klar aber mit sicherheit auch nicht für 0

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


jede Wette das der Vermieter ihn raushauen würde

muss nicht unbedingt sein. Vielleicht wohnt der TE ja in einer Eigentümergemeinschaft und der nette Nachbar ist Miteigentümer. In dem Fall gibt es keinen Vermieter. Hier wäre dann jedoch interessant zu wissen, wem die freie Fläche gehört, auf welcher der Roller steht. Gehört sie einem anderen Teileigentümer, muss sich der TE an diesen wenden. Falls es eine Gemeinschaftsfläche ist, wäre der Ansprechpartner die Hausverwaltung.

Gruß, Uwe

Gemeinschaftssache (bzw. schätz ich das die ganze Garage einer Wohngenossenschaft gehört) deswegen fragt er ja wenn es ein andrer Stellplatz wäre wär die sache ja hinfällig

Abwarten, bis der Roller mal kurz weg ist, und dann Nägel streuen oder einen Nagelteppich verlegen. Dann wird's richtig witzig.

*Chips raushol*

Gruß

Beethoven

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven


Abwarten, bis der Roller mal kurz weg ist, und dann Nägel streuen oder einen Nagelteppich verlegen. Dann wird's richtig witzig.

*Chips raushol*

Gruß

Beethoven

naja bei einem 2 Rad könnte man sowas als Totschlag auslegen also ich wär da vorsichtig

da würd ich die Vermieter Anrufen Sache vorziehen da der den Garantiert nicht für 0 da stehen lässt wo er steht

ich würde da aber auch nie mit meinem Auto was machen

jede Wette das die leute dir n X auf die Motorhaube malen wenn der wegen dir seinen teuren Roller in den Regen stellen muss.

Es gibt für die Nutzung der Tiefgarage mit Sicherheit einen Mietvertrag. Darin müsste klar formuliert sein, was du als Mieter darfst oder nicht darfst. Wenn kein gesonderter MV besteht, gibt es eine Hausordnung. Entweder im MV oder in der Hausordnung müsste auch stehen, wer Träger bzw. Verwalter der Tiefgarage ist.

Wenn der Ausgang durch den Roller behindert wird, liegt u. U. auch ein Verstoß gegen die Brandschutzbestimmungen (Versperrung Fluchtweg) vor. Dem dürfte sich der Eigentümer/Verwalter nicht versperren dürfen.

Aber das scheint eine nette Nachbarschaft zu werden bzw. bereits zu sein. Da wird mit hoher Wahrscheinlichkeit in nächster Zeit noch mehr passieren (Kratzer im Lack, zerstochene Reifen u.ä.)

Jetzt weiß ich, wofür die ganzen Rechtsverdreher gebraucht werden! 🙄 Stimmt da was nicht, Brief an die Verwaltung und gut ist. Warum sollte ich mich mit solchen Chaoten herumärgern ?

Zitat:

Original geschrieben von emice


rechts neben mir ist eine kleine freie fläche wo neuerdings ein mieser nachbar sein roller parkt [...] das öffnen der türen nach rechts bereitet mir wegen dem roller schwierigkeiten

Aus den Angaben schließe ich, dass Du vorwärts auf Deinen Stellplatz fährst. Aber fährst Du einen Rechtslenker?

Wenn nicht, sehe das Problemchen als weniger tragisch an. Kompliziert macht das ganze IMO vielmehr der bisherige Umgang miteinander (... kann's nicht sein, dass genannte Parksituation nur ein Nebenschauplatz einer generellen Fehde ist?).

Letztlich geht's doch nicht um "Triumph oder Niederlage" ... sondern um eine gütliche Einigung, oder? In letzter Konsequenz eben unter Einbeziehung der Hausverwaltung.

Kann da auch nur zustimmen. Wende dich an deinen Vermieter bzw. eben gleich an die Hausverwaltung. Ist die Freifläche auf dem der Roller steht, ansich noch n Stellplatz oder NUR ne Freifläche?

Wenn es so ist das es n Stellplatz ist, der ihm evtl. zusteht (zahlt dafür) dann wird die einzige Möglichkeit sein ihn zu beten sein Rädchen weiter weg zu stellen. Solang er aber mit den Außenseiten des Lenkers nicht über eine Markierung hinaus geht, so wirst da nicht viel machen können außer auf gutes miteinander zu hoffen und evtl einlenken des Rollerbesitzers. (was nach deinen Beiträgen kaum noch möglich sein wird).

Kannst denn nicht mal n Foto bringen so das wir uns hier n genaueres Bild machen können?

....mit meinem freundlichen nachbar wird es wohl unangenehm werden die vor eingen minuten mit der ganzen sippe vor meiner haustür standen und mir gedroht haben sogar vor meiner haustür den roller abzustellen naja was soll ich da sagen menschen gibts die gibts halt............

Dieses würde ich aber definitiv an die Hausverwaltung etc. vorbringen. So ein verhalten zeugt doch von wenig Hirn und muss ich nicht hinnehmen, vorrausgesetzt du hast dich normal gegenüber ihm verhalten. Ansich isser ja eh schon n armes Würstchen wenn er die ganze Sippschaft brauch um sich mit dir verbal auseinanderzusetzen.

Auch wenn er Miteigentümer sein sollte, so darf er sich nicht alles erlauben und muss genauso auf mitbewohner Rücksicht nehmen. Will er dies nicht, so dürfte diesem Herren nichts anderes übrig bleiben als n Haus im Grünen ohne Nachbarn weit und breit nehmen, die ihn "behindern" könnten.

Hatten vor unserem Umzug auch so nen Vollpfosten im Haus (Wohnungseigentümer). Haben dies auch entsprechend der Hausverwaltung gemeldet weil dieser (Migrant) nicht mit sich reden lies, bzw. unsere Sprache wohl nicht interpretieren konnte. Hausverwaltung handelte prompt. Extra Platz hat er bekommen (am hintersten Ende der Tiefgarage). das hat dem so gefuchst das er versucht hat uns das Leben schwer zu machen... Von wegen Hund wäre zu laut, Schuhe vor der Haustür. extremen Lärm machen etc etc.

Hat alles nur nichts geholfen. Alle Nachbarn hielten zusammen weil dieser durch seine (folklorischen Holzschuhtänze) bis nachts um 3 oftmals alle wachhielt. Seine Besucher extrem laut waren. 6 und 8 jähriges Kind allein nachts zuhause lärmend. Eines Nachts sind wir mit unserer damaligen Nachbarin hoch klingelten um bitten leiser zu sein, und was machte auf??? der 8 jährige mit ner alkopopp-flasche...

Die Nachbarin kriegte sich gar nicht mehr ein und rief das Jugendamt. Nunja... nun hat er seinen Roller nicht mehr direkt vor der Tiefgaragentür auf den Radstellplätzen stehen, nein.. er hat auch seine Kids nicht mehr.. Die Wohnung hat er auch aufgegeben nach ewigem beschwerde hin und her der damaligen mieter und eigentümergemeinschaft

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