Behindertenrabatt bei Neukauf
Noch einmal eine Rabattfrage:
Lt. AUDI sind 15% Nachlaß für Behinderte mit Schein 50%+ drin, wenn z.B. das Merkmal "G" dabei ist. Dies ist bei meinem volljährigen Sohn der Fall. Also müßte er den TT kaufen. Allerdings brauche ich für die MwSt. eine Rechnung auf den Namen meiner Frau, da der PKW Firmenfahrzeug sein soll. Es müßte also doch möglich sein:
1. Mein Sohn bestellt, meldet an, fährt den TT zum Teil (privat )
2. Die Rechnung geht an meine Frau, fährt den TT zum Teil (geschäftlich)
Es sollte ja nicht das erste Mal sein, dass eine Mutter Ihrem Sohn ein Fahrzeug bezahlt das anschließend gemeinsam genutzt wird...
Lt. 🙂 geht das allerdings nicht, dass Bestellung, Zulassung auf den einen und Rechnung auf den anderen läuft. Kennt jemand den Bestellprozess bei AUDI? Wie bekomme ich es hin, dass ich -trotz ja gerechtfertigtem Behindertennachlaß- eine Rechnung fürs Finanzamt bekomme? Und weiß jemand definitiv, wie hoch der Zuschuß bei der Aktion von AUDI an den 🙂 ist?
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Zeres
(....) Wenn deine Frau die 19% Mwst doch schon ziehen kann bekommst du (bzw dein Sohn & deine Frau) das TTeilchen doch eh viel günstiger als die meisten hier.
..jo die Gier.. Ist schon ein Schwein 😁
Vielleicht möchte man(n) in diesem Fall ja Beides abgreifen 😉
Ich bestelle den TT auf meinen xxxxx, lasse ihn 6 Monate auf ihn angemeldet und übernehme danach den TT.
Da immer der gleiche Familienname drin steht, ist es bei Wiederverkauf leicht zu vermitteln 😉
Übrigens, gewisse Ford Händler bieten, auf Vorschlag des Konzerns hin, 25% Behindertenrabatt. Wäre vielleicht eine Alternative 😁
Zitat:
Original geschrieben von vello
Bist Du Dir sicher, dass sich das nicht geändert hat auf die über 50% Regelung? Habe vom Steuerberater eine entsprechende Info.Wenn dann nämlich diese Nutzung nicht vorliegt, wird bei einer Sonderprüfung der Abzug versagt und man muß zurückzahlen. Eine der zahlreichen kleinen Regelungen, die richtig Geld kosten.
Zuerst war der Arbeitnehmer dran, jetzt schröpft man auch den Unternehmer.
Gruß
Falls Dein Steuerberater Dir das so gesagt haben sollte, rate ich Dir dringend diesen zu wechseln:
"Fahrzeuge, die weniger als zehn Prozent betrieblich genutzt werden, gehören zum notwendigen Privatvermögen (R 4.1 EStR); ein Wahlrecht besteht hier nicht"
Kannst Du gerne im Kommentar des EStG nachlesen . Im Umkerhschluß ist ein Fahrzeug >10% gewerbliuche Nutzung Betriebsvermögen und somit sind die Kosten grundsätzlich vorsteuerabzugsberechtigt.
Zitat:
Original geschrieben von moerf
..jo die Gier.. Ist schon ein Schwein 😁Zitat:
Original geschrieben von Zeres
(....) Wenn deine Frau die 19% Mwst doch schon ziehen kann bekommst du (bzw dein Sohn & deine Frau) das TTeilchen doch eh viel günstiger als die meisten hier.Vielleicht möchte man(n) in diesem Fall ja Beides abgreifen 😉
Ich bestelle den TT auf meinen xxxxx, lasse ihn 6 Monate auf ihn angemeldet und übernehme danach den TT.
Da immer der gleiche Familienname drin steht, ist es bei Wiederverkauf leicht zu vermitteln 😉Übrigens, gewisse Ford Händler bieten, auf Vorschlag des Konzerns hin, 25% Behindertenrabatt. Wäre vielleicht eine Alternative 😁
Hier geht es nicht um Gier, sondern um unser aller "gutes Recht" bzw. eine unklare Regelung von AUDI. Übrigens beteiligt sich AUDI zu 50% max. 7,5% am Nacvhlaß, da ist bei 15% Rabatt der 🙂 bestens bedient. Eigentlich könnten sogar 18-20% drinsitzen, wenn die gleiche Händlermarge wie sonst zugrunde gelegt wird.
Sag mir welcher Ford-🙂 mir einen neuen TT mit 25% verkauft, da lang ich sofort zu... 😉
Zitat:
Original geschrieben von vmaxPeter
Hallo,kauf das Ding bei ALP und du bekommst über 15%,
ganz einfach.Gruß,
Peter
Ich hab von ALP ein Angebot vorliegen:
Ist eine Mogelpackung, denn nur auf den Basispreis gibt es 15,89%; auf die (bei mir nicht geringe Sonderausstattung von 12 k€) "nur" 12,25%.
Macht im Durchschnitt knappe 15%. Da ist www.auto-pccgmbh.de mit ehrlichen 15,5% über einen Nürnberger AUDI-Händler besser!
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Zitat:
Original geschrieben von WandyArhol
Die 1%-Methode kann bei einer Nutzung unter 50% nicht angewandt werden.Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Stimmt leider nicht, im Umsatzsteuerrecht reicht für den vollständigen Vorsteuerabzug eine mindestens 10%ige gewerbliche Nutzung. Der Ausgleich erfolgt über den gegenzurechnenden Privatanteil (z.B. 1% p.M. des Bruttolistenpreises), der wieder mit Mehrwertsteuer versehen und belastet wird.
...
Das ist richtig, deshalb stand da auch "z.B.":
"Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei Ausschluss der 1 %-Regelung: Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil 10 bis 50 Prozent, darf der private Nutzungsanteil nicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (1 %-Regelung) bewertet werden. Die gesamten angemessenen Kraftfahrzeugaufwendungen sind Betriebsausgaben; der private Nutzungsanteil ist als Entnahme gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG zu erfassen. Diese ist mit dem auf die nicht betrieblichen Fahrten entfallenden Anteil an den Gesamtaufwendungen für das Kraftfahrzeug zu bewerten."
Ende der kleinen Steuerkunde 🙂)
Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Hier geht es nicht um Gier, sondern um unser aller "gutes Recht" bzw. eine unklare Regelung von AUDI. Übrigens beteiligt sich AUDI zu 50% max. 7,5% am Nacvhlaß, da ist bei 15% Rabatt der 🙂 bestens bedient. Eigentlich könnten sogar 18-20% drinsitzen, wenn die gleiche Händlermarge wie sonst zugrunde gelegt wird.Zitat:
Original geschrieben von moerf
..jo die Gier.. Ist schon ein Schwein 😁Vielleicht möchte man(n) in diesem Fall ja Beides abgreifen 😉
Ich bestelle den TT auf meinen xxxxx, lasse ihn 6 Monate auf ihn angemeldet und übernehme danach den TT.
Da immer der gleiche Familienname drin steht, ist es bei Wiederverkauf leicht zu vermitteln 😉Übrigens, gewisse Ford Händler bieten, auf Vorschlag des Konzerns hin, 25% Behindertenrabatt. Wäre vielleicht eine Alternative 😁
Sag mir welcher Ford-🙂 mir einen neuen TT mit 25% verkauft, da lang ich sofort zu... 😉
Das Recht deiner Frau und deines Sohne zusammenaddiert zu deinem 😉
Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Das ist richtig, deshalb stand da auch "z.B.":Zitat:
Original geschrieben von WandyArhol
Die 1%-Methode kann bei einer Nutzung unter 50% nicht angewandt werden.
"Ermittlung des privaten Nutzungsanteils bei Ausschluss der 1 %-Regelung: Beträgt der betriebliche Nutzungsanteil 10 bis 50 Prozent, darf der private Nutzungsanteil nicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (1 %-Regelung) bewertet werden. Die gesamten angemessenen Kraftfahrzeugaufwendungen sind Betriebsausgaben; der private Nutzungsanteil ist als Entnahme gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG zu erfassen. Diese ist mit dem auf die nicht betrieblichen Fahrten entfallenden Anteil an den Gesamtaufwendungen für das Kraftfahrzeug zu bewerten."
Ende der kleinen Steuerkunde 🙂)
Ich brauche keine Belehrungen i. S. Steuerrecht.
Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Wie bekomme ich es hin, dass ich -trotz ja gerechtfertigtem Behindertennachlaß- eine Rechnung fürs Finanzamt bekomme? Und weiß jemand definitiv, wie hoch der Zuschuß bei der Aktion von AUDI an den 🙂 ist?
da gibt es einen etwas umständlichen, aber funktionierenden weg. ich habe aber ehrlich gesagt keine lust, der hier gezeigten sozialschnorrerei (nicht juristisch, sondern ethisch) vorschub zu leisten. frag deinen steuerberater, wenn seine mentalität deiner entspricht, wird er dir sicherlich weiterhelfen können.
Zitat:
Original geschrieben von waxx
Zitat:
Original geschrieben von waxx
da gibt es einen etwas umständlichen, aber funktionierenden weg. ich habe aber ehrlich gesagt keine lust, der hier gezeigten sozialschnorrerei (nicht juristisch, sondern ethisch) vorschub zu leisten. frag deinen steuerberater, wenn seine mentalität deiner entspricht, wird er dir sicherlich weiterhelfen können.Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Wie bekomme ich es hin, dass ich -trotz ja gerechtfertigtem Behindertennachlaß- eine Rechnung fürs Finanzamt bekomme? Und weiß jemand definitiv, wie hoch der Zuschuß bei der Aktion von AUDI an den 🙂 ist?
Wie soll ich denn das verstehen? Ich falle keiner Sozialeinrichtung oder der Allgemeinheit zur Last. Sorry, aber dieser Ausdruck hat schon etwas Beleidigendes. Und wer hier nach Rabatten sucht um sein sauer verdientes zusammenzuhalten -gut es genug Threats davon- ist ein Arbeitsplatzvernichter des deutschen Einzelhandels oder gar kriminell (nicht juristisch aber ethisch) 😉
Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Zitat:
Original geschrieben von waxx
Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Zitat:
Original geschrieben von waxx
da gibt es einen etwas umständlichen, aber funktionierenden weg. ich habe aber ehrlich gesagt keine lust, der hier gezeigten sozialschnorrerei (nicht juristisch, sondern ethisch) vorschub zu leisten. frag deinen steuerberater, wenn seine mentalität deiner entspricht, wird er dir sicherlich weiterhelfen können.
Wie soll ich denn das verstehen? Ich falle keiner Sozialeinrichtung oder der Allgemeinheit zur Last. Sorry, aber dieser Ausdruck hat schon etwas Beleidigendes. Und wer hier nach Rabatten sucht um sein sauer verdientes zusammenzuhalten -gut es genug Threats davon- ist ein Arbeitsplatzvernichter des deutschen Einzelhandels oder gar kriminell (nicht juristisch aber ethisch) 😉
ok, ich entschuldige mich für die harte formulierung, ich wollte dich nicht beleidigen. aber ich empfand die aussagen von dir (als bankvorstand immerhin, der sicher nicht jeden euro umdrehen muss) als quengelei, dass audi nicht deiner "anteiligen nutzungs-logik" oder wie man das auch immer nennen soll folgt und deiner frau eine rechnung ausstellt, die sie absetzen kann (wobei das ja nur bei einer 100%igen "nutzung" deiner frau gerechtfertigt sein würde). zurecht wie ich finde, denn behinderten-rabatte sollten eben behinderten vorbehalten sein. mach deinem sohn eine freude, kauf ihm einen tt auf seinen namen und jeder hier wird dir wohl den rabatt gönnen. oder kauf ihn deiner frau, nimm den (hoffentlich gerechtfertigten) vorsteuerabzug und die betriebsausgaben mit und hol dir deinen rabatt wie jeder andere hier auch.
mir tränen die augen manchmal auch, wenn ich sehe, was ich an abgaben ablieferen muss, allerdings sehe ich auch, dass ich trotzdem noch mehr als die meisten in diesem land übrig habe 😉
Zitat:
Original geschrieben von waxx
Zitat:
Original geschrieben von waxx
Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Zitat:
Original geschrieben von waxx
ok, ich entschuldige mich für die harte formulierung, ich wollte dich nicht beleidigen. aber ich empfand die aussagen von dir (als bankvorstand immerhin, der sicher nicht jeden euro umdrehen muss) als quengelei, dass audi nicht deiner "anteiligen nutzungs-logik" oder wie man das auch immer nennen soll folgt und deiner frau eine rechnung ausstellt, die sie absetzen kann (wobei das ja nur bei einer 100%igen "nutzung" deiner frau gerechtfertigt sein würde). zurecht wie ich finde, denn behinderten-rabatte sollten eben behinderten vorbehalten sein. mach deinem sohn eine freude, kauf ihm einen tt auf seinen namen und jeder hier wird dir wohl den rabatt gönnen. oder kauf ihn deiner frau, nimm den (hoffentlich gerechtfertigten) vorsteuerabzug und die betriebsausgaben mit und hol dir deinen rabatt wie jeder andere hier auch.Zitat:
Original geschrieben von psdv2
Wie soll ich denn das verstehen? Ich falle keiner Sozialeinrichtung oder der Allgemeinheit zur Last. Sorry, aber dieser Ausdruck hat schon etwas Beleidigendes. Und wer hier nach Rabatten sucht um sein sauer verdientes zusammenzuhalten -gut es genug Threats davon- ist ein Arbeitsplatzvernichter des deutschen Einzelhandels oder gar kriminell (nicht juristisch aber ethisch) 😉
mir tränen die augen manchmal auch, wenn ich sehe, was ich an abgaben ablieferen muss, allerdings sehe ich auch, dass ich trotzdem noch mehr als die meisten in diesem land übrig habe 😉
Never mind, waxx. Beenden wir die Sozialdiskussion, die bringt den interessierten Usern nichts und mich auch nicht weiter. Trotzdem Danke für Deine ehrliche Meinung.