Behindertenrabatt bei Neukauf

Audi TT 8J

Noch einmal eine Rabattfrage:

Lt. AUDI sind 15% Nachlaß für Behinderte mit Schein 50%+ drin, wenn z.B. das Merkmal "G" dabei ist. Dies ist bei meinem volljährigen Sohn der Fall. Also müßte er den TT kaufen. Allerdings brauche ich für die MwSt. eine Rechnung auf den Namen meiner Frau, da der PKW Firmenfahrzeug sein soll. Es müßte also doch möglich sein:

1. Mein Sohn bestellt, meldet an, fährt den TT zum Teil (privat )

2. Die Rechnung geht an meine Frau, fährt den TT zum Teil (geschäftlich)

Es sollte ja nicht das erste Mal sein, dass eine Mutter Ihrem Sohn ein Fahrzeug bezahlt das anschließend gemeinsam genutzt wird...

Lt. 🙂 geht das allerdings nicht, dass Bestellung, Zulassung auf den einen und Rechnung auf den anderen läuft. Kennt jemand den Bestellprozess bei AUDI? Wie bekomme ich es hin, dass ich -trotz ja gerechtfertigtem Behindertennachlaß- eine Rechnung fürs Finanzamt bekomme? Und weiß jemand definitiv, wie hoch der Zuschuß bei der Aktion von AUDI an den 🙂 ist?

26 Antworten

Moin!

Das bekommst Du gar nicht hin. Derjenige, auf dessen Behindertenausweis der Nachlaß gewährt wird, muss auch derjenige sein, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen wird.

Da er Besteller und Halter sein muss, ist er auch Rechnungsnehmer.

Sonst könnte Audi auch gleich allen Kunden den Behindertenrabatt (oder andere Rabattformen).

Gruß

servus,

mein 🙂 hat erzählt das der wagen aber nur 6 monate auf die person zugelassen sein muss...vielleicht hilft dir die info weiter?!

lg
sebbb

Wohl kaum,

da mein Filius ja meiner Frau nach 6 Monaten kaum den TT mit Rechnung und MwSt. weiterverkaufen kann...

Zitat:

Original geschrieben von vello


Moin!

Das bekommst Du gar nicht hin. Derjenige, auf dessen Behindertenausweis der Nachlaß gewährt wird, muss auch derjenige sein, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen wird.

Da er Besteller und Halter sein muss, ist er auch Rechnungsnehmer.

Sonst könnte Audi auch gleich allen Kunden den Behindertenrabatt (oder andere Rabattformen).

Gruß

Trotzdem ist da ein Strickfehler im System, da der Besteller und Halter nicht zwangsläufig derjenige sein muß, der auch den Wagen

bezahlt

und damit Eigentümer ist. Außerdem: Jeder Opi würde auch eine Rechnung auf seinen Namen verlangen, wenn er seinem behinderten Enkel einen PKW mit Rabatt bezahlt. Schließlich braucht er Belege im Steinbrück-Deutschlandf sicherheitshalber für's Testament und/oder die Erbschaftssteuer/Schenkungssteuer 😉

Es müßte ja auch betriebswirtschaftlich möglich sein, daß eine gemischte Nutzung vorliegt, die im Leben auch bei "reinrassigen" Behindertenfahrzeugen üblich sein dürfte. Da kann AUDI grundsätzlich doch nichts dagegen haben?

Ähnliche Themen

Haben sie ja auch nicht:

geschäftliche Nutzung durch Deine Frau - Rechnung auf Deine Frau und kein Behindertenrabatt (aber die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges)

private Nutzung durch Deinen Sohn - Rechnung auf Deinen Sohn und Behindertenrabatt aber keine Vorsteuerabzug.

Wer bitte will den den Rabattgeber dazu zwingen, seine Gepflogenheiten zu ändern? Wenn Du der Verantwortliche bei Audi wärest, würdest Du auch nicht anders entscheiden.

Außdem muss das Fahrzeug überwiegend, d.h. zu über 50%, geschäftlich genutzt werden, damit der Vorsteuerabzug rechtmäßig ist.

Da mußt Du Dich dann entscheiden: entweder Du argumentierst im Sinne des Vorsteuerabzuges oder im Sinne des Behindertenrabattes - beides in Kombination kannst Du entweder dem Finanzamt oder dem Rabattgeber wohl kaum sinnvoll vermitteln.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von vello


Haben sie ja auch nicht:

Außdem muss das Fahrzeug überwiegend, d.h. zu über 50%, geschäftlich genutzt werden, damit der Vorsteuerabzug rechtmäßig ist.

Da mußt Du Dich dann entscheiden: entweder Du argumentierst im Sinne des Vorsteuerabzuges oder im Sinne des Behindertenrabattes - beides in Kombination kannst Du entweder dem Finanzamt oder dem Rabattgeber wohl kaum sinnvoll vermitteln.

Gruß

Stimmt leider nicht, im Umsatzsteuerrecht reicht für den vollständigen Vorsteuerabzug eine mindestens 10%ige gewerbliche Nutzung. Der Ausgleich erfolgt über den gegenzurechnenden Privatanteil (z.B. 1% p.M. des Bruttolistenpreises), der wieder mit Mehrwertsteuer versehen und belastet wird.

Insofern ist die Rabattregelung -sofern das so bleibt- inkonsequent. Für die steuerliche Regelung ist der Fiskus zuständig, den Behindertenrabatt kannes doch wohl nicht nur für eine 100% Privatnutzung des Behinderten geben - was in de Praxis auch wohl weltfremd ist.

Bist Du Dir sicher, dass sich das nicht geändert hat auf die über 50% Regelung? Habe vom Steuerberater eine entsprechende Info.

Wenn dann nämlich diese Nutzung nicht vorliegt, wird bei einer Sonderprüfung der Abzug versagt und man muß zurückzahlen. Eine der zahlreichen kleinen Regelungen, die richtig Geld kosten.

Zuerst war der Arbeitnehmer dran, jetzt schröpft man auch den Unternehmer.

Gruß

Ähh bekomt man immo nicht eh so um die 13%????? verstehe die diskussion nicht...🙄

gerd

Tja, die Leute können aber eben nie genug bekommen... so ist das nunmal.

Seit kurzem gibt es hier auf MT ein spitzenmäßiges Forum für solche Themen: Behindertengerechte Mobilität

Hallo,

kauf das Ding bei ALP und du bekommst über 15%,
ganz einfach.

Gruß,

Peter

Zitat:

Original geschrieben von psdv2


Stimmt leider nicht, im Umsatzsteuerrecht reicht für den vollständigen Vorsteuerabzug eine mindestens 10%ige gewerbliche Nutzung. Der Ausgleich erfolgt über den gegenzurechnenden Privatanteil (z.B. 1% p.M. des Bruttolistenpreises), der wieder mit Mehrwertsteuer versehen und belastet wird.
...

Die 1%-Methode kann bei einer Nutzung unter 50% nicht angewandt werden.

Ich haber auch meinen TTR über meine Mutter bestellt die nen G-Behinderten Ausweiss hat, es geht wirklich nicht anders das das Auto auf den jenigen der den Ausweiss vorgelegt hat angemeldet werden muss. Mit den 6 Monaten passt dann könnte ich ihn wieder auf mich ummelden, nur sollte mann dann bedenken das 1 Eintrag mehr im Brief steht, mich stört es so nicht und werde es lassen läuft doch alles gut.

Übrings 15% bekommst du dann so ohne zu handeln, fals du nen gutes Autohaus hast und gedult mitbringst wird vieleicht noch mehr klappen spreche da aus erfahrung (-; mehr darf ich aber nicht sagen habe es meinen freundlichen versprochen. Übrings bin ich bei ihn auch schon lange Stammkunde, vieleicht war deswegen auch das Angebot unschlagbar, egal welches unseriöse Internetangebot mann nimmt keins karm mit, und die Werksabholung war auch sowas von geil.

Gruss Sebastian

Hallo psdv2,

wenn du die Vorsteuer geltend machen möchtest, musst du ZWINGEND eine Rechnung auf den Vorsteuer-Abzugsberechtigten (juristische oder natürliche Person) haben.

Ignorierst du den oben beschriebenden ausnahmsweise eindeutigen Fakt aus dem deutschen Steuerrecht (in dem du z.B. trotzdem die Vorsteuer steuerlich geltend machst, obwohl die Rechnung nicht auf den Vorsteuerabzugsberechtigten lautet), wäre das schlicht und ergreifend Steuerhinterziehung. Und das wollen wir doch nicht, gell!

*ironie ein*
Suche jemanden der mal eben seinen Behindertenausweis vorlegt damit ich 15% statt 13% Nachlaß bekomme.
*ironie aus*

Ich finde das Vorgehen des Händlers normal, da sonst (wie bereits gesagt wurde) ja jeder den Behindertenrabatt bekommen müßte. Wenn deine Frau die 19% Mwst doch schon ziehen kann bekommst du (bzw dein Sohn & deine Frau) das TTeilchen doch eh viel günstiger als die meisten hier.

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