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Behindertenrabatt Autokauf Zafira

Themenstarteram 24. Januar 2006 um 6:22

Hallo :)

Meine Schwester ist geistig behindert (80%) und meine Eltern möchten sich nun einen Zafira kaufen.

Ich habe jetzt erfahren, dass einige Autohersteller einen speziellen Rabatt für schwerbehinderte Menschen bzw. deren Angehörige anbieten.

Bei Opel sollen es 15 % auf den Listenpreis sein.

Meine Fragen:

Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht ?

Gibt es wichtige Dinge vor dem Kauf zu beachten ?

Wird auf den Behindertenrabatt noch der normale Hausrabatt gewährt oder fällt dieser dann flach ?

Danke für die Antworten :)

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10 Antworten
am 24. Januar 2006 um 7:52

Hallo

Als erstes braucht man ein Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis sonst geht garnix mit Rabatt. Ob du noch mehr Rabatt bekommst liegt am ermessen des Händlers!!

Gruss

Blackpower4

Die 15% gibt es von Opel - da ist noch KEIN Rabatt vom Händler drin.

Das bedeutet, dass er Dir von dem bereits reduzierten Preis noch seinen üblichen Ermessensspielraum ZUSÄTZLICH abziehen kann.

Hallöle!

Nicht ganz richtig.

Der Händler und das Werk teilen sich die 15% je zur Hälfte. Von daher sind die Händler wenig erfreut auf einen noch möglichen Rabatt angesprochen zu werden.

Vor dem Kauf ist nichts zu beachten.

Ganz einfach zusammenstellen und vom Endpreis 15 % abziehen.

Kommt noch Überführung dazu (da kann man evtl. was machen.).

Ansonsten muss das Auto ein Jahr auf deine Schwester zugelassen bleiben.

Beim Finanzamt für KFZ-Steuer muss eine KFZ-Steuerbefreiung beantragt werden und im FZ-Schein wird ein Stempel gemacht.

Dieser besagt, das das Fahrzeug nach § 3a der StVZo Steuerfrei ist.

Da ich nicht weiß wie alt deine Schwester ist, kann ich dir nur sagen, daß wenn Sie noch minderjährig ist undmit dem Fahrzeug gefahren wird, Sie dabei sein muss, da es ansonsten Steuerhinterziehung ist.

Genaueres kannst du dazu auch im Net nachlesen (Googeln).

Zugelassen wird das Auto also auf das Kind (Jugendlichen). Die Versicherung kann weitergeführt werden bei demjenigen, wo sie jetzt auch ist.

Halter und VN müssen nicht identisch sein.

Zur Zulassung brauchst du den SB-Ausweis und die Einverständniserklärung beider Elternteile, daß das Auto auf die Tochter zugelassen wird und beide Ausweise.

(Ich gehe jetzt mal davon aus, Daß deine Schwester noch nicht 18 ist).

So wars jedenfalls bei uns.

Falls noch Fragen sind gerne auch PN.

Grüsse aus Berlin - Andreas

PS: Ford gibt z. B. 20% Behindertennachlass!

kein anderer rückt mehr raus.

Themenstarteram 25. Januar 2006 um 6:14

Hallo an Alle zurück :)

Also meine Schwester ist 35 Jahre alt.

Das mit dem Zulassen auf meine Schwester verstehe ich aber nicht so ganz. Sie ist "geistig" behindert und nicht "geschäftsfähig"; sie darf also keine Verträge o.ä. unterschreiben.

Meine Eltern sind die Erziehungsberechtigten. Wird dann nur der Name meiner Schwester eingetragen und meine Eltern müssen unterschreiben, da sie es nicht kann (darf) ?

 

15 % als Endrabatt ist aber nicht ganz dass, was wir uns vorgestellt haben. Ein Bekannter hat schon einen Zaf. B im Dez. gekauft und er hat ohne Verhandlungen 12 % bekommen. Wo ist dann noch die Ermäßigung für einen behinderten Menschen ?

am 25. Januar 2006 um 10:14

Hallo

Die besten Antworten auf deine Fragen kann dir das zuständiges Amt geben VDK,u.s.w. das für Schwerbehinderte zuständig ist!Frag einfach nach dem NACHTEILSAUSGLEICH für Schwerbehinderte da steht alles drin.

Gruss

Blackpower4

Hallo!?!

15% auf einen unzugelassenen Neuwagen...Wenn ich schon höre..das ist uns nicht genug... Am besten das Auto geschenkt bekommen, oder noch nehn tausender mit drauf, wah!?

Sonst kauft doch einen mit Kurzzulassung, z.B.:

http://www.autoscout24.de/.../detail.asp?...

Themenstarteram 26. Januar 2006 um 14:05

@vilser190er

Nein, meine Eltern wollen das Auto nicht geschenkt bekommen; sie haben diesen Rabatt für Behinderte auch noch nie in Anspruch genommen.

Es geht einfach darum, dass der Unterschied zwischen dem, ich sage einfach mal "Sonderrabatt für Behinderte" und dem, was "Otto-Normal-Bürger" erhalten, fast gleich ist und ich dann nicht mehr von einem "Sonderrabatt" für Menschen mit einer Behinderung sprechen kann, wenn auch "nichtbehinderte" diesen erhalten ;)

Es sollte entweder zwischen den Rabatten unterschieden werden und dann auch klar:

z.B. nicht behinderter Mensch 10 % und behinderter 15 %.

Oder den Sonderrabatt gleich ganz abschaffen.

am 29. Januar 2006 um 23:08

Zitat:

Original geschrieben von triptrop

@vilser190er

Nein, meine Eltern wollen das Auto nicht geschenkt bekommen; sie haben diesen Rabatt für Behinderte auch noch nie in Anspruch genommen.

Es geht einfach darum, dass der Unterschied zwischen dem, ich sage einfach mal "Sonderrabatt für Behinderte" und dem, was "Otto-Normal-Bürger" erhalten, fast gleich ist und ich dann nicht mehr von einem "Sonderrabatt" für Menschen mit einer Behinderung sprechen kann, wenn auch "nichtbehinderte" diesen erhalten ;)

Es sollte entweder zwischen den Rabatten unterschieden werden und dann auch klar:

z.B. nicht behinderter Mensch 10 % und behinderter 15 %.

Oder den Sonderrabatt gleich ganz abschaffen.

@triptrop

Reagier doch doch auf solche Aussagen gar nicht ;)...und selbst wenn Ihr das 1x pro Jahr in Anspruch nehmt...es ist ein Ausgleich, der Euch zusteht.

Und es ist mehr als rechtens, wenn man nach einem weiteren Nachlass fragt :) bzw. der Übernahme der Überführung und Zulassung, Fussmatten u.ä. vorallem vor dem Hintergrund der aktuellen "normal" gewährten Nachlässe.

Gruss und viel Verhandlungsgeschick

Mad

Wieso sollten denn behinderte Menschen mehr Rabatt bekommen als nicht behinderte? Ich frage deshalb ,weil tritop sich aufgeregt(zumindest erschien es mir so) darüber hat ,das auch nicht behinderte Menschen solch einen "großen" Rabatt bekommen.

Der Rabatt für nicht behinderte hängt von deinem Verhandlungsgeschick ab. Der Rabatt für behinderte ist klar festgesetzt und man bekommt ihn auf alle Fälle.

 

Zitat:

15 % als Endrabatt ist aber nicht ganz dass, was wir uns vorgestellt haben. Ein Bekannter hat schon einen Zaf. B im Dez. gekauft und er hat ohne Verhandlungen 12 % bekommen. Wo ist dann noch die Ermäßigung für einen behinderten Menschen ?

15% Sind doch schon ein sehr guter Wert. Rechne dir mal aus was du bei 25tsd€ da schon sparst...

Themenstarteram 30. Januar 2006 um 7:31

@IAN@BTCC

Erstens habe ich mich nicht aufgeregt; sondern sachlich nach den Möglichkeiten bzw. Erfahrungen in diesem Punkt gefragt.

Gestört hat mich lediglich die etwas "angriffslustige" Antwort von "vilser190er".

Zweitens bin ich der Meinung, dass es sehr wohl angebracht ist klar zwischen den Rabattformen zu unterscheiden...und wenn dies nicht gewünscht ist, dann sollte man sie abschaffenn und es, wie du so schön schreibst, dem Verhandlungsgeschick überlassen, wie hoch der Rabatt ausfällt.

Ich war am Wochenende mit meinen Eltern bei zwei Opel-Händlern.

Folgende Rabatte wären möglich:

1.. Händler: 13 % ohne jegliche Verhandlung. Nach einem längeren Gespräch waren es 14 % + 4 Jahr Garantie.

2. Händler: 10% ohne Verhandlung inkl. Überführung. Nach Verhandlung 12% inkl. Überführung und 4 Jahren Garantie.

 

Bei dem 1. Händler würde es nach Inanspruchnahme des Behindertenrabattes von 15% keine weiteren Rabatte mehr geben.

Der 2. Händler würde nach den 15 % noch die Überführung ü bernehmen und die ebenfalls die 4 Jahre Garantie.

Am Bsp. von Händler 1 kannst du mich vielleicht verstehen. Wenn ich die 14 % + Überführung und 4 Jahre Garantie aufaddiere, ist dort kein Unterschied mehr zu den 15 % Behindertenrabatt....

...und das finde ich nunmal nicht in Ordnung.

 

@MadMaxV8: Du hast wohl recht :)

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