Behindertenparkplatz (nicht Sanktionen sondern Notwendigkeit)
Hallo Autofahrer,
habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, damit es sich von JoJoMs-Thread abhebt. Klar, entsprechende Verwarnungs-/Bußgelder sind wichtig, aber...
...was viel wichtiger ist, ist die Notwendigkeit, den Schwerbehinderte haben:
- kurze, barrierefreie Wege zum Supermarkt, Behörde, Arzt, etc.
- stufenfreies wegkommen vom Parkplatz
- mehr Platz zum Aussteigen (mit Lift am Auto werden schon mal 1-2m Platz benötigt)
- gestreuter/eisfreier Bereich rund um's Auto
- etc.
Also, falls ihr mal wieder (unabsichtig) auf einem solchen Parkplatz einparkt, nehmt euch 30 Sekunden und nutzt eine andere freie Lücke (auch Mütter mit jungen Kindern sind nicht gehbehindert... seid doch froh, dass eure Kinder gesund sind). Viele Behinderte werden es euch danken.
Ps. auch Rollstuhlfahrer sind zu jeder Zeit unterwegs... die Bitte gilt also auch nachts oder zu Silvester!!!
Beste Antwort im Thema
Hallo Autofahrer,
habe bewusst ein neues Thema aufgemacht, damit es sich von JoJoMs-Thread abhebt. Klar, entsprechende Verwarnungs-/Bußgelder sind wichtig, aber...
...was viel wichtiger ist, ist die Notwendigkeit, den Schwerbehinderte haben:
- kurze, barrierefreie Wege zum Supermarkt, Behörde, Arzt, etc.
- stufenfreies wegkommen vom Parkplatz
- mehr Platz zum Aussteigen (mit Lift am Auto werden schon mal 1-2m Platz benötigt)
- gestreuter/eisfreier Bereich rund um's Auto
- etc.
Also, falls ihr mal wieder (unabsichtig) auf einem solchen Parkplatz einparkt, nehmt euch 30 Sekunden und nutzt eine andere freie Lücke (auch Mütter mit jungen Kindern sind nicht gehbehindert... seid doch froh, dass eure Kinder gesund sind). Viele Behinderte werden es euch danken.
Ps. auch Rollstuhlfahrer sind zu jeder Zeit unterwegs... die Bitte gilt also auch nachts oder zu Silvester!!!
166 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
@VOX DREIZitat:
Original geschrieben von VOX DEI
1. Mit welchem Recht tust Du das?Waswürdest du tun wenn ein für dich ausgewiesener Parkplatz immer unberechtigt benütz wird wenn du dort parken willst?
Auf keinen Fall so eine Aktion wie sie tb veranstaltet hat. Auch ein Behinderter besitzt keine Sonderrechte die Leute anzumachen und fremdes Gut anzufassen.
Zitat:
Original geschrieben von VOX DEI
Auf keinen Fall so eine Aktion wie sie tb veranstaltet hat. Auch ein Behinderter besitzt keine Sonderrechte die Leute anzumachen und fremdes Gut anzufassen.Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
@VOX DREIWaswürdest du tun wenn ein für dich ausgewiesener Parkplatz immer unberechtigt benütz wird wenn du dort parken willst?
Ich habe die Karte unter den Scheibenwischer geschoben. Dabei war ein Anfassen des Fahrzeuges überhaupt nicht notwendig. Die Karte ist nichts weiter als eine Anregung Nichtbehinderte zu mehr Rücksichtnahme anzuregen. Viele wissen überhaupt nicht wann sie überhaupt berechtigt sind einen Behindertenparkplatz zu nutzen.
VD könnte mir ruhig, wie er so schön sagt die Fresse polieren. Die Konsequenzen hat er allerdings dann selber zu tragen. Welche Folgen es haben kann wenn ich aus Rolli kippe durch seinen Schlag scheint mir garnicht klar zu sein. Die KRK wird ihn dann sicherlich zur Kasse bitten. Mit einer Bewährungsstrafe oder Geldstrafe dürfte es da nicht getan sein. Da wär durchaus eine mehrjährige Haftstrafe drinn.
Zitat:
Original geschrieben von teddybehindert
1. Ich habe die Karte unter den Scheibenwischer geschoben. Dabei war ein Anfassen des Fahrzeuges überhaupt nicht notwendig. Die Karte ist nichts weiter als eine Anregung Nichtbehinderte zu mehr Rücksichtnahme anzuregen. Viele wissen überhaupt nicht wann sie überhaupt berechtigt sind einen Behindertenparkplatz zu nutzen.Zitat:
Original geschrieben von VOX DEI
Auf keinen Fall so eine Aktion wie sie tb veranstaltet hat. Auch ein Behinderter besitzt keine Sonderrechte die Leute anzumachen und fremdes Gut anzufassen.2. VD könnte mir ruhig, wie er so schön sagt die Fresse polieren. Die Konsequenzen hat er allerdings dann selber zu tragen. Welche Folgen es haben kann wenn ich aus Rolli kippe durch seinen Schlag scheint mir garnicht klar zu sein. Die KRK wird ihn dann sicherlich zur Kasse bitten. Mit einer Bewährungsstrafe oder Geldstrafe dürfte es da nicht getan sein. Da wär durchaus eine mehrjährige Haftstrafe drinn.
1. Das Recht dazu hast DU aber nicht. Wo kommen wir hin, wenn jeder seine Meinung auf einem Zettel schreibt und anderen unter dem Scheibenwischer steckt? Besitzt DU iwelche Sonderrechte?
2. Bla... bla... bla...
Hallo,
gibt es irgendwo ein Gesetz das es verboten ist ein Zettel an ein Fahrzeug zu stecken,
oder das man dazu eine Erlaubnis oder Sonderrechte braucht?
Somit sind deine Äußerungen nur bla bla bla
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von mustang-shelby
Hallo,gibt es irgendwo ein Gesetz das es verboten ist ein Zettel an ein Fahrzeug zu stecken,
oder das man dazu eine Erlaubnis oder Sonderrechte braucht?Somit sind deine Äußerungen nur bla bla bla
Unerlaubtes Bekleben, Bewerben, Bequatschen, Bezetteln, etc. ist schon verboten. Bla bla bla ist nur Dein Rechtswissen.
Zitat:
Original geschrieben von VOX DEI
1. Das Recht dazu hast DU aber nicht. Wo kommen wir hin, wenn jeder seine Meinung auf einem Zettel schreibt und anderen unter dem Scheibenwischer steckt? Besitzt DU iwelche Sonderrechte?
Mit dem entsprechenden Ausweis entschuldige haben wird das Sonderrecht neben anderen auf speziell gekennzeichneten Parkplätzen zu parken.
Die Sache mit dem Zettel hinter den Scheibenwischer stecken ist noch harmlos.
Durch den unberechtigt dort parkenden wurde ich (durch das OA "benehmigt"😉 wurde ich schon zu ganz anderen Sachen genötigt.
Für ihn sind Rollifahrer scheinbar Menschen für die er Steuern zahlt. 🙄🙄
VD ist schon ein armer Kerl, das er meint derart von Rollifahrern ausgebeutet wird. 😉
Weil er dies scheinbar meint hat er allein mehr Rechte😛
Zitat:
Original geschrieben von VOX DEI
Unerlaubtes Bekleben, Bewerben, Bequatschen, Bezetteln, etc. ist schon verboten. Bla bla bla ist nur Dein Rechtswissen.Zitat:
Original geschrieben von mustang-shelby
Hallo,gibt es irgendwo ein Gesetz das es verboten ist ein Zettel an ein Fahrzeug zu stecken,
oder das man dazu eine Erlaubnis oder Sonderrechte braucht?Somit sind deine Äußerungen nur bla bla bla
Dann gib uns mal den entsprechenden § für dein Wissen an. Andernfalls würde ich dich bitten uns mit deinen Weisheiten zu verschonen. Und du scheinst dieses Thema hier echt intensiv gelesen zu haben... Über einen Zettel unter dem Wischer regst du dich auf, das aufgemalte Pictogram vom SLer lässt dich aber kalt.... Dann würde ich vorschlagen der Kollege mal mal auf deinem Auto rum...
Zitat:
Original geschrieben von RonCaddyHoschi
Dann gib uns mal den entsprechenden § für dein Wissen an.
je nach dem, was sonst noch so auf dem hinweiszettel aufgedruckt ist, kann man dies als werbung sehen - womit wir dann dort angekommen sind wo in immer mehr gemeinden diese "sondernutzung" der straße als werbefläche
(kostenpflichtig)beantragt werden muss...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
je nach dem, was sonst noch so auf dem hinweiszettel aufgedruckt ist, kann man dies als werbung sehen - womit wir dann dort angekommen sind wo in immer mehr gemeinden diese "sondernutzung" der straße als werbefläche (kostenpflichtig) beantragt werden muss...Zitat:
Original geschrieben von RonCaddyHoschi
Dann gib uns mal den entsprechenden § für dein Wissen an.
Ich kenne die Zettel des VDK... In meinen Augen keine Werbung... Rechtsanwälte finden da aber garantiert einen Stolperstein.... Aber auch dafür gibt es einen § den der Halbwissende hier nicht angeführt hat.... Im Übrigen gibt es auch für das unberechtigte Parken auf den gemeinten Parkplätzen einen §....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
je nach dem, was sonst noch so auf dem hinweiszettel aufgedruckt ist, kann man dies als werbung sehen - womit wir dann dort angekommen sind wo in immer mehr gemeinden diese "sondernutzung" der straße als werbefläche (kostenpflichtig) beantragt werden muss...Zitat:
Original geschrieben von RonCaddyHoschi
Dann gib uns mal den entsprechenden § für dein Wissen an.
Hallo,
also Werbung für Rollstühle oder was? 😁
Aber das wär doch ein Lacher auf jedem Revier wenn einer kommt
und sagt:
Ich stand unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz,
und möchte nun denjenigen anzeigen der mir den Zettel ans Auto steckte.🙄
...editiert..MT-Moderation
Se
Zitat:
Original geschrieben von mustang-shelby
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
je nach dem, was sonst noch so auf dem hinweiszettel aufgedruckt ist, kann man dies als werbung sehen - womit wir dann dort angekommen sind wo in immer mehr gemeinden diese "sondernutzung" der straße als werbefläche (kostenpflichtig) beantragt werden muss...
also Werbung für Rollstühle oder was? 😁Aber das wär doch ein Lacher auf jedem Revier wenn einer kommt
und sagt:Ich stand unberechtigt auf dem Behindertenparkplatz,
und möchte nun denjenigen anzeigen der mir den Zettel ans Auto steckte.🙄
...editiert...
Selten so gegröhlt vor Lachen.... Aber solche Leute soll es in der Tat geben. Ich halte nichts Derartiges für unmöglich.
Fakt ist: Die Parkplätze sind für Leute mit entsprechendem Ausweis reserviert und fertig. Wer sich nicht daran hält sollte spürbar bestraft werden. Sachbeschädigungen (Pictogram auf die Tür malen) oder körperliche Auseinandersetzungen sind für mich ein Unding. Die Verfehlung des einen berechtigt keinen anderen eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung zu begehen.
Irgendwie geht's hier mittlerweile doch mehr ums heilige Blechle und ums rechthaben als um die Sache an sich.
Nämlich darum das die Lebensqualität von Behinderten Menschen durch Rücksichtslosigkeit eingeschränkt wird, da einfach deren Parkmöglichkeiten okkupiert wird.
Sorry, aber da sind mir Blech und Gesetz egal.
Zitat:
Original geschrieben von SLer
Nämlich darum das die Lebensqualität von Behinderten Menschen durch Rücksichtslosigkeit eingeschränkt wird, da einfach deren Parkmöglichkeiten okkupiert wird.
...so wie sich einige hier aufführen, würde es mich ja mal brennend interessieren, was ihr macht wenn diese parkplätze - mit dort parkberechtigten fahrzeugen - belegt sind?! 😕
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...so wie sich einige hier aufführen, würde es mich ja mal brennend interessieren, was ihr macht wenn diese parkplätze - mit dort parkberechtigten fahrzeugen - belegt sind?! 😕Zitat:
Original geschrieben von SLer
Nämlich darum das die Lebensqualität von Behinderten Menschen durch Rücksichtslosigkeit eingeschränkt wird, da einfach deren Parkmöglichkeiten okkupiert wird.
Das kann ich dir in meinem Fall genau sagen: Dummes Gesicht und guten Eindruck....
Diese Frage ist in meinen Augen Stammtischniveau. Da hat man halt Pech gehabt wie ein nicht-Behinderter oder Behinderter bei anderen Sachen. Es geht rein um VERMEIDBARE BEEINTRÄCHTIGUNGEN...