Behindertenparkplatz im öffentlichen Parkraum
Hallo zusammen.
wie viele Behindertenparkplätze sind denn das dort?
Ich frage, weil es das Schild auch mit dem Zusatz "2x" gibt. In der Kombination mit dem Pfeil nach rechts, wäre es klar, dass es zwei Behindertenplätze wären.
Vielen Dank für die Aufklärung und Nachhilfe. :-)
PS
Nein, ich wurde dort nicht erwischt. Ich frage aus Interesse.
Hinweis:
Ich habe das Livebild gegen ein GoogleMaps-Bild getauscht, weil es mit dem Livebild und dem Schnee schlecht zu erkennen war.
39 Antworten
Grundlage deiner Meinung?
Zitat:
@augenauf schrieb am 18. Januar 2024 um 19:37:26 Uhr:
Alle Parkplätze rechts sind Behindertenparkplätze.
Eine Anzahl muss nicht angegeben werden. Sie wird nur angegeben, damit es auch der DAU versteht.
Fragen wir eben andersherum: wenn nur EIN Parkplatz gemeint wäre, hätte man das Schild weiter rechts gesetzt, oder?
Zitat:
@nogel schrieb am 18. Januar 2024 um 19:51:07 Uhr:
Fragen wir eben andersherum: wenn nur EIN Parkplatz gemeint wäre, hätte man das Schild weiter rechts gesetzt, oder?
Fragen wir ebenfalls anders.
Was schadet es das Schild in die Mitte des linken Parkplatzes zu stellen und es mit Pfeil zu versehen, wenn beide gemeint wären?
Zitat:
@Flitzer schrieb am 18. Januar 2024 um 19:46:56 Uhr:
Grundlage deiner Meinung?
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Richtzeichen
314-20
Parkplatz(nur für behindis) ende
Wie das ausgeschildert wird, spielt doch eh keine Rolle.
Wird doch sowieso ignoriert und hinterher mit einer missverständliche Beschilderung begründet.
Vielleicht sollte einer eine App erfinden, wo man mit dem GPS Standort abgleichen kann, ob und wie das parken dort gestattet ist
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Zitat:
@Flitzer schrieb am 18. Januar 2024 um 19:54:00 Uhr:
Was schadet es das Schild in die Mitte des linken Parkplatzes zu stellen und es mit Pfeil zu versehen, wenn beide gemeint wären?
Es gäbe dann einen leichten Widerspruch zwischen Schild und Markierung. Der Pfeil im Schild besagt ja, ab wo bzw. bis wohin die Regelung gilt. Die Markierung würde bei deinem Vorschlag etwas anderes aussagen als die Beschilderung. Es ist also korrekt, wenn man die Regelung auch in Höhe der Markierung enden lässt.
Prinzipiell erfordert eine Ende-Beschilderung auch eine Anfangs-Beschilderung. Wegen der geringen räumlichen Ausdehnung hat man hier auf die Beschilderung des Anfangs verzichtet. Der Sichtbarkeitsgrundsatz ist ja dadurch nicht ernsthaft beeinträchtigt. Insofern ist es klar, dass es sich um zwei Behinderten-Parkplätze handelt.
Jeder dort eine Verwarnung wegen unberechtigten parken auf einem Behinderten-PP bekommt, wird eine Ausrede finden, warum diese nicht berechtigt sein kann 🙄
Alles rechts vom Schild, also zwei.
Parken auch nur mit "Blauen Parkausweis" für das Merkzeichen "aG" im Behindertenausweis. Ein normales "G" reicht nicht aus.
Auch kurzzeitges Halten/Parken auf diesen Flächen ist mehr als unfair. Ein schwerst Gehbehinderter kann nicht eben mal aussteigen und drum bitten, dass man wegfährt.
Die Faulheit/Unverschämtheit dieser Falschparker sollte viel härter bestraft werden und abschleppen obligatorisch sein.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 19. Jan. 2024 um 08:42:49 Uhr:
.........
Falschparker sollte viel härter bestraft werden und abschleppen obligatorisch sein.
Härter bestraft werden, ja. Das Verwarnungsangebot von 55€ kann ja nichtmal erhöht werden. Das nach 15 Min. zu ermöglichen, wie bspw. beim halten/parken in 2. Reihe, wäre ein Anfang.....und dann auch einen Punkt vergeben.
Das Problem beim Abschleppen lassen ist aber, dass das nur die Polizei oder speziell ausgebildete Mitarbeiter des OA anordnen dürfen.
Die Polizei hat gerade andere Probleme und die Ordungsämter nicht genügend geeignete Mitarbeiter.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 19. Januar 2024 um 08:42:49 Uhr:
Ein schwerst Gehbehinderter kann nicht eben mal aussteigen und drum bitten, dass man wegfährt.
.Und selbst wenn,wirst noch böse vollgelappt
Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. Januar 2024 um 19:56:27 Uhr:
Wie das ausgeschildert wird, spielt doch eh keine Rolle.
Wird doch sowieso ignoriert und hinterher mit einer missverständliche Beschilderung begründet.
In Punkto "Ausschilderung" könnte man doch einfach auch auf die Idee kommen, je Parkplatz für Behinderte ein Schild hinter dem Parkplatz aufzustellen, das von der Einfahrt zu diesem Parkplatz je Parkplatz deutlich sichtbar ist, da es sich auf Höhe des Fahrers/der Fahrerin des Fahrzeuges befindet und zusätzlich könnten entsprechende Bodenmarkierungen aufgebracht werden? Das es mal schneien könnte und man die dann nicht sieht, ist ja kein Grund für das Nichtaufbringen einer zusätzlichen Bodenmarkierung, solange es nicht das ganze Jahr über schneit.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 19. Januar 2024 um 21:51:44 Uhr:
... könnte man doch einfach auch auf die Idee kommen, je Parkplatz für Behinderte ein Schild hinter dem Parkplatz aufzustellen
Dann braucht man vier statt zwei Schilder.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 19. Januar 2024 um 21:51:44 Uhr:
...
In Punkto "Ausschilderung" könnte man doch einfach auch auf die Idee kommen, je Parkplatz für Behinderte ein Schild hinter dem Parkplatz aufzustellen, das von der Einfahrt zu diesem Parkplatz je Parkplatz deutlich sichtbar ist, da es sich auf Höhe des Fahrers/der Fahrerin des Fahrzeuges befindet und zusätzlich könnten entsprechende Bodenmarkierungen aufgebracht werden? Das es mal schneien könnte und man die dann nicht sieht, ist ja kein Grund für das Nichtaufbringen einer zusätzlichen Bodenmarkierung, solange es nicht das ganze Jahr über schneit.
Man könnte auch einfach mal das Gehirn einschalten (Kopfbehinderung) und auf die Idee kommen dort nicht zu halten/parken.
Nicht so faul zu sein und eben mal ein paar Meter zu laufen.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 19. Januar 2024 um 21:51:44 Uhr:
In Punkto "Ausschilderung" könnte man doch einfach auch auf die Idee kommen, je Parkplatz für Behinderte ein Schild hinter dem Parkplatz aufzustellen, das von der Einfahrt zu diesem Parkplatz je Parkplatz deutlich sichtbar ist, da es sich auf Höhe des Fahrers/der Fahrerin des Fahrzeuges befindet und zusätzlich könnten entsprechende Bodenmarkierungen aufgebracht werden? Das es mal schneien könnte und man die dann nicht sieht, ist ja kein Grund für das Nichtaufbringen einer zusätzlichen Bodenmarkierung, solange es nicht das ganze Jahr über schneit.Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. Januar 2024 um 19:56:27 Uhr:
Wie das ausgeschildert wird, spielt doch eh keine Rolle.
Wird doch sowieso ignoriert und hinterher mit einer missverständliche Beschilderung begründet.
Egal wieviel Schilder Du aufstellst, der Falschparker findet trotzdem einen Grund, angeblich nicht erkannt zu haben, dass er da nicht parken darf.
Zitat:
@JoergFB schrieb am 20. Januar 2024 um 07:53:03 Uhr:
Man könnte auch einfach mal das Gehirn einschalten (Kopfbehinderung) und auf die Idee kommen dort nicht zu halten/parken.
Es steht nirgendwo geschrieben, daß Parkplätze für behinderte Menschen nur für körperbehinderte Menschen vorgesehen sind.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 20. Januar 2024 um 08:14:10 Uhr:
Egal wieviel Schilder Du aufstellst, der Falschparker findet trotzdem einen Grund, angeblich nicht erkannt zu haben, dass er da nicht parken darf.
Mich selber betrifft diese Thematik nicht wirklich, da eh ohne Auto. Wenn ich mir die reale Situation aber so ansehe, fängt alles mit einer vernünftigen Organisation des Straßenraumes an; diese Aussage gilt für alles, nicht nur für die Konzipierung und Umsetzung des Schaffens von Parkmöglichkeiten für behinderte Bürger/-innen. So manches Mal hab' ich den Eindruck, daß sich jene, die das zu organisieren haben, nur wenige Gedanken machen, wie es optimalstmöglich umzusetzen ist.
Zitat:
@Wauhoo schrieb am 20. Januar 2024 um 08:19:31 Uhr:
Es steht nirgendwo geschrieben, daß Parkplätze für behinderte Menschen nur für körperbehinderte Menschen vorgesehen sind.
Doch und zwar Rechtsgrundlage ist § 209 SGB IX in Verbindung mit § 45 Abs. 1b Nr. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Du benötigst i.d.R. den in ganz Europa gültigen "Blauen Parkausweis" wobei das Fahrzeug auch von einem Angehörigen gefahren werden darf, wenn der Betroffene anwesend ist. Besorgungsfahrten ohne diesen sind nicht zulässig.
https://www.adac.de/.../
https://de.wikipedia.org/wiki/Behindertenparkplatz
Oder ganz einfach ausgedrückt, ohne "Blauen Parkausweis" hast du dort nix zu suchen 🙄