Behindertenausweis und Steuerrerlassung
Hey ich bin 17 Jahre alt und im Januar werde ich 18
Ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit G und H
und bei meinem Autokauf ist das relevant.
Im Internet steht mit H 100% Steuerbefreiung
und mit G 50%
Ist das jetzt relevant, dass ich G habe oder nicht
Und ist es jetzt wert einen Diesel zu kaufen
mfG
Beste Antwort im Thema
Es gibt einen simplen Grund, warum Saugdiesel weniger werden. Nennt sich "Ruß". Ladedruck sorgt für eine höhere Dichte, mehr Sauerstoffpartialdruck und dieser hilft bei der schnellen Verbrennung des kalt eingespritzten Dieselstrahls. Zudem bedeutet viel lokaler Sauerstoff eine geringe Neigung zur Rußbildung.
Wer einen tollen Drehmomentverlauf sehen will: http://rototest-research.eu/popup/performancegraphs.php?ChartsID=930 bzw. http://rototest-research.eu/popup/performancegraphs.php?ChartsID=924 ... und vergleiche diese Graphen mit http://rototest-research.eu/popup/performancegraphs.php?ChartsID=688
Der Hinweis auf den Umstand, dass Ottos höher drehen als Diesel und damit weniger Drehmoment (aber eine kürzere Übersetzung) brauchen ist genau so richtig wie die ganze Diskussion ziemlich OT. Übrigens ist ein Elektro-Stromer bezüglich NOx dreckiger als ein Euro-5 Ottomotor. Gewinnt gegen nen Diesel aber locker. Und bei typisch 22 kwh Strom im US Highway Mix sowie unseren 535g CO2/kWh sind die rund 117g CO2/km kaum besser als das, was ein Otto/Diesel-Sparbrötchen beim 100 km/h Cruisen (US Zyklus) hinten rausfeuert. Und nun gut mit dem OT-Gezicke. Führt das ganze unter den Motoren bzw. Fahrzeugtechnik-Foren weiter.
39 Antworten
Kann mir nicht vorstellen, dass die Wahl der Motorisierung hier Einfluss hätte, bin aber mit den spezifischen Regelungen nicht vertraut.
Normalerweise betrachten wir für die Wahl des Antriebs das Fahrprofil. Diesel macht bspw bei jährlich ab ca 20tkm und überwiegend nicht Kurzstrecke Sinn.
Wirst Du individuelle Anpassungen im Fz benötigen? Hast Du Anspruch auf Bezuschussungen beim Fz-Kauf? Die Steuerbefreiung per se ist ja je nach Fz nicht riesig.
Moin,
Der beste Tipp den es dazu gibt ... Ruf bei der Stelle an, bei welcher du die Ermäßigung der Steuer beantragen musst oder bei derjenigen Stelle, welche die Steuer einzieht z.B. die zuständige Zollstelle. Diese wissen dies ganz genau und das Telefonat kostet dich kaum etwas - Vorteil eine mit 99% Wahrscheinlichkeit richtige Antwort.
@Raily - doch ist wichtig. Wenn du 0€ Steuern zahlst und eventuell sogar eine Plakettenbefreiung bekommst, dann sehen die km Grenzen anders aus und du hast mehr Auswahl an Fahrzeugen.
MfG Kester
Kfz-Steuererleichterungen
- für Menschen mit Behinderung -
Seit Einführung der Neuregelung im Jahre 1984 werden zwei Gruppen begünstigter Menschen mit Behinderung unterschieden, wobei entweder eine volle Steuerbefreiung oder eine Ermäßigung auf die Hälfte gewährt wird.
Steuerbefreiung von 100 %
Die Steuerbefreiung erhalten Schwerbehinderte, die einen Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck besitzen, die die Merkzeichen „H“ (Hilflos), „Bl“ (Blind) oder „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) enthalten.
Weiterhin steuerbefreit sind Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht, denen bereits bei Inkrafttreten der Neuregelung am 01.06.1979 die Steuer erlassen war, und deren Grad der Behinderung (GdB, früher MdE) wenigstens
50 % betrug.
Steuerermäßigung von 50 %
Behinderter als Halter des Fahrzeugs
Die Steuerbefreiung oder -ermäßigung steht dem Behinderten nur für ein Fahrzeug zu und muss beantragt werden. Dabei kann die Vergünstigung sowohl für Personenkraftwagen wie Krafträder oder auch Wohnmobile beantragt werden. Das Fahrzeug muss auf den Behinderten zugelassen sein. Auf das zivilrechtliche Eigentum am Fahrzeug kommt es nicht an. Erwirbt der Behinderte ein weiteres Fahrzeug, so soll die Steuer für das zweite Fahrzeug nicht in voller Höhe festgesetzt werden, wenn das alte Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der Zulassung des neuen Fahrzeuges ab- oder umgemeldet wird (Hessisches Finanzministerium, Erlass vom 17.04.1979, S - 6114 A - 7 - II A 41)
Inhalt der Steuerbegünstigung
Die Steuerbegünstigung wird nur dem Behinderten persönlich als Steuerschuldner zu seiner Fortbewegung und nur für ein Kraftfahrzeug gewährt.
Entscheidend ist also die Nutzung des Fahrzeuges durch den Behinderten zu Zwecken seiner Fortbewegung. Es kommt daher nicht darauf an, ob diese Fortbewegung zu beruflichen oder privaten Zwecken erfolgt. Steht die Fortbewegung des Behinderten jedoch nicht im Vordergrund, wie etwa bei der entgeltlichen Beförderung von Gütern oder Personen, so entfällt insoweit die Steuerbegünstigung.
Steuerunschädlich ist die Mitnahme anderer Personen, auch wenn diese einen Unkostenbeitrag zahlen, sofern die Fortbewegung des Behinderten im Vordergrund steht.
Nimmt der Behinderte im Rahmen einer Fahrgemeinschaft regelmäßig Kollegen gegen Beteiligung an den Kraftstoffkosten mit, so ist dies steuerunschädlich; eine entgeltliche Personenbeförderung liegt nicht vor (Senator für Finanzen Bremen, 29.05.1984, S - 6114 - 2500).
Quelle: https://www.adac.de/.../default.aspx?...
Demnach ist das "H" ausschlaggebend und das "G" unwichtig.
Unter dem Aspekt einverstanden. Nur hat der Diesel, so wie er heute verbaut wird (zB mit DPF) technische Restriktionen, die nicht vernachlässigt werden sollten. Das Erreichen der Betriebstemperatur ist ein wesentlicher Faktor, reiner Kurzstreckenbetrieb wäre da nicht förderlich. Zudem bleibt er in der Anschaffung idR teurer, was sich üblicherweise dank tieferem Dieselpreis amortisiert, wofür eben auch km gefressen werden müssen.
Moin,
Das ist aber die zweite drauf folgende Ebene. Hinzu kommt, dass auch die Technik immer besser wird und DPFs mittlerweile bei normaler Witterung bereits ab etwa 7-10 km funktionieren und nicht mehr wie die ersten Generationen 15-20 km.
MfG Kester
Hi
Schreib doch mal was für ein Auto du möchtest oder für was und wie es genutzt wird. Wie hoch ist dein Budget und wieviel steht für monatlich für den Unterhalt zur Verfügung.
Die Steuerfreiheit ist schön aber nicht unbedingt der entscheidende Punkt der der Fahrzeugwahl.
Gruß Tobias
DPF ist ja nur ein Teil, der im Diesel unter Kurzstreckenbetrieb leiden kann. Wir wissen im weiteren auch nicht, ob ein Neuwagen zur Disposition steht. Ich fände es einfach zu kurz gegriffen, unter rein steuerlichen Aspekten zum Diesel zu raten, wenn sagen wir mal ein Hybrid oder ein E-Mobile besser zum angedachten Einsatzzweck passte.
Dann waere vielleicht ein diesel so um die 2004 oder 2005 interessant . . . Mit dennoch gruener plakette jedoch keinem dpf ;-)
Durch den schwerbehinderten ausweis sparst du dir somit die teuren steuern fuer einen diesel bei gleichzeitigem fahrspass und geringen kosten fuers tanken . . .
Die schwerbehinderten haben eh schon nichts zu lachen . . . Das faengt oft beim job an und geht so weiter . . . Wenigstens da haette man einen vorteil . . .
Viele gruesse
Moin,
Jetzt fängst du aber sehr stark an zu vermuten. Das ist alles denkbar - alles möglicherweise richtig oder genauso möglicherweise verkehrt. Dazu brauchen wir erst einmal mehr Informationen.
Und berücksichtige doch auch - dass er sich darüber eventuell schon Gedanken gemacht hat. Und auch zu bedenken - Kurzstreckenbetrieb - je extremer desto schlimmer - ist für kein Auto wirklich förderlich.
MfG Kester
Zitat:
@rikki007 schrieb am 29. Dezember 2015 um 11:01:52 Uhr:
Dann waere vielleicht ein diesel so um die 2004 oder 2005 interessant . . . Mit dennoch gruener plakette jedoch keinem dpf ;-)Durch den schwerbehinderten ausweis sparst du dir somit die teuren steuern fuer einen diesel bei gleichzeitigem fahrspass und geringen kosten fuers tanken . . .
Die schwerbehinderten haben eh schon nichts zu lachen . . . Das faengt oft beim job an und geht so weiter . . . Wenigstens da haette man einen vorteil . . .
Viele gruesse
Die steuerliche mehrbelastung ( denke du sprichst von kfz Steuer) beim Diesel, beträgt je nach motor 150-200 € im Jahr. Auch ohne Befreiung idt es für mich kein Argument gegen den Diesel.
Hinzu kommt die meist schlechtere Einstufung bei der Versicherung. Und der oft höhere Kaufpreis. Dazu dann oft auch noch ein höheres Reparaturrisiko.
Gruß Tobias
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 29. Dezember 2015 um 16:34:05 Uhr:
Hinzu kommt die meist schlechtere Einstufung bei der Versicherung. Und der oft höhere Kaufpreis. Dazu dann oft auch noch ein höheres Reparaturrisiko.Gruß Tobias
Versicherung ist ja individuell. Kann auch umgekehrt sein. Kaufpreis : bei neuwagen ja, gebraucht relativiert sich das wieder. Reparaturrisiko besteht bei jeden Fahrzeug. Bei meinen diesel Fahrzeug habe ich in gefahrenen 190tkm Reparaturkosten in Höhe von 200 € gehabt.und diese hatten nichts mit dieselntrieb zu tun. Fensterheber und zwei achsmanchetten.
Wenn nix kaputt geht klar 😉 aber Gebrauchtwagenkauf ist ja der Versuch einer Risikominimierung. Und an einem Diesel ist halt im allgemeinen mehr dran was kaputt gehen kann. Vor allem wenn man mit einem relativ primitiven saugmotor vergleicht.
Bei Gebrauchtwagen ist der Preisunterschiede oft wirklich geringer. Aber dafür haben Diesel oft viel mehr km runter als Benziner. Ich denke beim Diesel einen mit gedrehten Tacho zu erwischen ist noch höher als beim Benziner.
Gruß Tobias