Behindertenausweis blau
Meine Frage an das Forum:
Im eingeschränkten Halteverbot parkendes Fahrzeug mit Fahrer Behindertenausweis blau steht so, dass eine Einfahrt auf das Gundstück nur nach mehrmaligen Vor- und Rückwärtsfahren möglich ist.
Mir ist bewußt, dass Behinderte zeitlich begrenzt im Halteverbot parken dürfen.Aber dürfen sie andere dabei behindern ?
Wer kann helfen ?
Danke für hilfreiche Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
@Bootsmann:
Es ist auch nicht notwendig, dass Du als Außenstehender das erkennen kannst, denn die Kontrolle der Parkberechtigung und die ggf. folgende Sanktionierung ist nicht Deine Aufgabe.
Zumal die berechtigte oder unberechtigte Nutzung keineswegs immer eindeutig zu erkennen ist.
Meine Frau hat ebenfalls so einen Behindertenausweis (100 aG) und erst letzte Woche habe auch ich einen Grund geliefert, weswegen Bootsmann mich vermutlich hätte anzeigen oder zusammenschlagen möchten.
Meine Frau fuhr morgens zur Physiotherapie und stellte sich berechtigterweise auf einen Behindertenparkplatz. Nachdem der Therapeut an ihr herumgerenkt hatte war ihr schwindlig und sie fuhr verantwortungsbewußt mit dem Taxi nach Hause. Stunden später holte ich ihren Wagen ab. Ein vergleichweiser junger, gesunder Mensch der in einen Wagen mit Behindertenausweis einsteigt und wo der Einsteiger nicht identisch ist mit dem Inhaber des Behindertenausweises. Trotzdem kein Missbrauch - und es sind zahlreiche weitere Fallgestaltungen denkbar.
Ohne Zweifel werden diese Ausweise und Behindertenparkplätze oft unberechtigter Weise genutzt. Aber dem kann nicht damit begegnet werden dass sich jeder selbst zum Hilfssheriff ernennen darf und die Legitimation der vermeintlichen "Straftäter" prüft.
45 Antworten
Würde mich nun doch mal interessieren wie ein Betroffener das sieht. Oben habe ich ja eine Episode geschildert. Für mich ist und war NICHT erkennbar, ob die Frau nun eine Berechtigung hatte, oder ja, auch wenn sie mir den Ausweis zeigen wollte.
Den Ausweis habe ich mir dann durch die Scheibe mal genauer angeschaut. Da steht absolut NICHTS über den Inhaber und ob derjenige wirklich ein G hat. Wenn dann der angeblich berechtigte OHNE jegliche sichtbare Behinderung rumläuft ... keine Krücken, kein Rolli etc. Soll ICH da noch ruhig bleiben? Mein Sohn hat seit seinem Mopedunfall die linke Hüfte kaputt und hinkt. Er kann seine Behinderung nicht verbergen ... Nur, Leute die EINDEUTIG laufen können und "angeblich" ein G in ihrem Ausweis haben ... HALLO??? Noch mal zum mitlesen: Fast jeden Tag bringe und hole ich bei der Lebenshilfewerkstatt Menschen mit Handikap (Neudeutsch Behinderte!) ab. Da SEHE ich, erlebe ich Leute die NICHT gehen können ... Booah ey, ich rege mich schon wieder auf. JA DOCH ... ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis und man sieht mir meine Schwerbehinderung nicht an und ich käme NIE auf die Idee diese Schwerbehinderung auszunutzen um mir Vorteile zu verschaffen ...
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Würde mich nun doch mal interessieren wie ein Betroffener das sieht. Oben habe ich ja eine Episode geschildert. Für mich ist und war NICHT erkennbar, ob die Frau nun eine Berechtigung hatte, oder ja, auch wenn sie mir den Ausweis zeigen wollte.
Den Ausweis habe ich mir dann durch die Scheibe mal genauer angeschaut. Da steht absolut NICHTS über den Inhaber und ob derjenige wirklich ein G hat. Wenn dann der angeblich berechtigte OHNE jegliche sichtbare Behinderung rumläuft ... keine Krücken, kein Rolli etc. Soll ICH da noch ruhig bleiben? Mein Sohn hat seit seinem Mopedunfall die linke Hüfte kaputt und hinkt. Er kann seine Behinderung nicht verbergen ... Nur, Leute die EINDEUTIG laufen können und "angeblich" ein G in ihrem Ausweis haben ... HALLO??? Noch mal zum mitlesen: Fast jeden Tag bringe und hole ich bei der Lebenshilfewerkstatt Menschen mit Handikap (Neudeutsch Behinderte!) ab. Da SEHE ich erlebe ich Leute die NICHT gehen können ... Booah ey, ich rege mich schon wieder auf. JA DOCH ... ich habe auch eine Schwerbehindertenausweis und man sieht mir meine Schwerbehidnerung nicht an und ich käme NIE auf die Idee diese Schwerbehinderung auszunutzen um mir Vorteile zu verschaffen ...
Ich bin 70% gehbehindert und man sieht es mir auch nicht an.
Aber das ist doch nicht das entscheidende.
Ganz so einfach bekommt man so einen Behindertenausweis nicht.
Wurde mir auch von dem entsprechenden Sachbearbeiter so gesagt. Bleibt trotzdem die Frage wie ICH das als Aussenstehender erkennen kann ob eine Berechtigung vorliegt???
Ach so, bevor wir hier weiter diskutieren. Möglicherweise gehört das Thema in das "Behindertengerechte Mobilitäts Forum" verschoben?
@Bootsmann:
Es ist auch nicht notwendig, dass Du als Außenstehender das erkennen kannst, denn die Kontrolle der Parkberechtigung und die ggf. folgende Sanktionierung ist nicht Deine Aufgabe.
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Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
@Bootsmann:
Es ist auch nicht notwendig, dass Du als Außenstehender das erkennen kannst, denn die Kontrolle der Parkberechtigung und die ggf. folgende Sanktionierung ist nicht Deine Aufgabe.
Es würde uU die "unberechtigte" Nutzung schon einschränken, wenn der Name vorne drauf stehen würde.
War bei den alten B-Ausweisen ja auch so.
Ich bin - ja, auch in meinem Alter 😁 - noch lernfähig! Nach dem Vorfall mit der Dame halte ich mich zurück. Zumal eine leichte Kontrolle leider nicht möglich ist ... auch nicht für diejnigen, die es von Amts wegen dürfen. DAS alleine ist schon mal ein Unding. Da kann ich mir einen Ausweis basteln und den ins Auto legen und auf einem berechtigten Parkplatz abstellen. Den Aufwand nun die Berechtigung tatsächlich festzustellen, ist vielen zu mühsam, weshalb dann wahrscheins darauf verzichtet wird, zum Nachteil der Berechtigten, die u.U. die Parkplätze nicht nutzen können. Muss ich aber, wenn ich eine Ungerechtigkeit zum Nachteil eines anderen feststelle, gleichgültig darüber hinweg gehen und sehen ohne einzugreifen?
Leute, warum macht Ihr hier immer so ein Faß auf mit unberechtigt benutzten oder gar gefälschten Behinderten-Ausweisen ?
Die weitaus häufigeren Fälle sind die, daß sich irgendein Vollhonk, dessen einzige Behinderung in Stirnhöhe befindet, auf einen behinderten-Parkplatz stellt, weil er zu faul ist drei Schritte zu laufen.
Ich habe das, was dann möglicherweise folgt, m. M. nach hier schon irgendwann einmal beschrieben. Meine Mutter (blind, gehbehindert, Ausweis), wird von mir zum Arzt gefahren, Behindertenparkplatz vor der Tür, aber besetzt (na, von wem wohl ?).
Ein (wie ich meine gerechter) Zufall wollte es, daß das Verursacherfahrzeug (ohne Behindertenausweis) denn von mir und einem später einparkenden Fahrzeug so zugeparkt war, daß Einsteigen unmöglich war. Als wir dann nach einer Stunde mühsam aus der Praxis gehoppelt kamen, wurden wir auch noch dumm angemacht.
Wer mich und meine Schreibe hier in diesem Forum kennt kann sich sicher meine Antwort vorstellen. Die darauf erfolgte Änderung in der Gesichtsfarbe meines Gegenüber hat mich erst erschreckt, dann aber belustigt (der Arzt stand ja inzwischen mit dem halben Praxispersonal und Patienten am Fenster).
Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
Ein (wie ich meine gerechter) Zufall wollte es, daß das Verursacherfahrzeug (ohne Behindertenausweis) denn von mir und einem später einparkenden Fahrzeug so zugeparkt war, daß Einsteigen unmöglich war. Als wir dann nach einer Stunde mühsam aus der Praxis gehoppelt kamen, wurden wir auch noch dumm angemacht.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Dann halte ICH einfach in der zweiten Reihe und blockliere den Verkehr ... oder sollen die Gehbehidnerten 500m weit getragen werden, nur weil jemand glaubt "mal kurz" auf einem Behindertenparkplatz stehen zu dürfen?
Ja, so kennt man die selbstgerechten Behinderten hier aus dem Forum, immer schön pöbeln und selbst provozieren, und Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen.
Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Nicht jeder der einen Behindertenausweis hat darf auch auf Behindertenparkplätze parken.
Die mit G gekennzeichnete dürfen das.
Meine 84- jährige Mutter darf zum Beispiel ihren Ferarri dort parken. 😁
Sie hat so einen Behindertenausweis mit G.
Ich darf das übrigens auch, habe auch ein G.
http://versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_G.htm
Seit wann bekommt man mit "nur" G einen Behindertenparkausweis?
Habe seit Jahren G und soweit mir bekannt wurde immer aG gefordert.
z.B. http://www.muehlheim.de/behinderten-park-ausweis.html
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Ja doch ... Nur, du kannst NICHT mehr kontrollieren ob derjenige berechtigt ist den Ausweis zu nutzen oder ob er ihn missbraucht. DAS ist es doch, was sauer aufstösst, weil das Foto auf der Rückseite ist! DAMICH! 😠
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Den Ausweis habe ich mir dann durch die Scheibe mal genauer angeschaut. Da steht absolut NICHTS über den Inhaber und ob derjenige wirklich ein G hat. Wenn dann der angeblich berechtigte OHNE jegliche sichtbare Behinderung rumläuft ... keine Krücken, kein Rolli etc. Soll ICH da noch ruhig bleiben? Mein Sohn hat seit seinem Mopedunfall die linke Hüfte kaputt und hinkt. Er kann seine Behinderung nicht verbergen ... Nur, Leute die EINDEUTIG laufen können und "angeblich" ein G in ihrem Ausweis haben ... HALLO??? Noch mal zum mitlesen: Fast jeden Tag bringe und hole ich bei der Lebenshilfewerkstatt Menschen mit Handikap (Neudeutsch Behinderte!) ab. Da SEHE ich, erlebe ich Leute die NICHT gehen können ... Booah ey, ich rege mich schon wieder auf. JA DOCH ... ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis und man sieht mir meine Schwerbehinderung nicht an und ich käme NIE auf die Idee diese Schwerbehinderung auszunutzen um mir Vorteile zu verschaffen ...
Bei dir liegt wohl die Schwerbehinderung im nervlichen Bereich und du hast ein starkes Kontrollierbedürfnis. (könnte man doch so ohne Vorurteil oder Beleidigung vermuten, so leicht wie du immer in die Luft zu gehen scheinst)
Wenn du alles nicht so verbissen siehst und lockerer durchs Leben gehst, und nicht hinter jedem Behindertenparkplatz Nutzer einen Verbrecher vermutest wird das Leben für dich ziemlich entspannter werden.
Und auch hier die Frage, warum G? Es scheinen doch nur aG den Parkausweis zu bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Seit wann bekommt man mit "nur" G einen Behindertenparkausweis?
...
Und auch hier die Frage, warum G? Es scheinen doch nur aG den Parkausweis zu bekommen.
So wie es sich liest, wird hier der normale Schwerbehindertenausweis als "Parkberechtigung" und eben nicht der Behinderten-Parkausweis benutzt - weil man keinen bekommt. Wäre kein Einzelfall, das machen recht viele Leute.
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Ja, so kennt man die selbstgerechten Behinderten hier aus dem Forum, immer schön pöbeln und selbst provozieren, und Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen.
och, noch läufts doch human und gesittet ab... 😁
...aber warte mal ab, bis sich das forenmitglied aus dem 'behindertengerechte mobilität' unterforum zu wort meldet, das sich immer damit brüstet nen reifenventilzieher am schlüsselbund zu haben... 😰🙄
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
@Bootsmann:
Es ist auch nicht notwendig, dass Du als Außenstehender das erkennen kannst, denn die Kontrolle der Parkberechtigung und die ggf. folgende Sanktionierung ist nicht Deine Aufgabe.
Zumal die berechtigte oder unberechtigte Nutzung keineswegs immer eindeutig zu erkennen ist.
Meine Frau hat ebenfalls so einen Behindertenausweis (100 aG) und erst letzte Woche habe auch ich einen Grund geliefert, weswegen Bootsmann mich vermutlich hätte anzeigen oder zusammenschlagen möchten.
Meine Frau fuhr morgens zur Physiotherapie und stellte sich berechtigterweise auf einen Behindertenparkplatz. Nachdem der Therapeut an ihr herumgerenkt hatte war ihr schwindlig und sie fuhr verantwortungsbewußt mit dem Taxi nach Hause. Stunden später holte ich ihren Wagen ab. Ein vergleichweiser junger, gesunder Mensch der in einen Wagen mit Behindertenausweis einsteigt und wo der Einsteiger nicht identisch ist mit dem Inhaber des Behindertenausweises. Trotzdem kein Missbrauch - und es sind zahlreiche weitere Fallgestaltungen denkbar.
Ohne Zweifel werden diese Ausweise und Behindertenparkplätze oft unberechtigter Weise genutzt. Aber dem kann nicht damit begegnet werden dass sich jeder selbst zum Hilfssheriff ernennen darf und die Legitimation der vermeintlichen "Straftäter" prüft.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
och, noch läufts doch human und gesittet ab... 😁Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Ja, so kennt man die selbstgerechten Behinderten hier aus dem Forum, immer schön pöbeln und selbst provozieren, und Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen....aber warte mal ab, bis sich das forenmitglied aus dem 'behindertengerechte mobilität' unterforum zu wort meldet, das sich immer damit brüstet nen reifenventilzieher am schlüsselbund zu haben... 😰🙄
Meinst du rein zufällig denjenigen der auch mit weissem Edding Symbole auf andere Autos malt?
Ich will ja nicht als Oberlehrer dastehen, aber der normale Behindertenausweis reicht nicht aus, um auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken. Es ist ein extra Behindertenparkausweis nötig, dieser wird auf Antrag nur berechtigten Personen ausgegeben. Er berechtigt zum Parken die berechtigte Person selbst oder Personen, die die berechtigte Person begleiten, wenn die berechtigte Person selbst nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
Zitat:
Original geschrieben von firefighter_neureut
Ich will ja nicht als Oberlehrer dastehen, aber der normale Behindertenausweis reicht nicht aus, um auf entsprechend gekennzeichneten Behindertenparkplätzen zu parken. Es ist ein extra Behindertenparkausweis nötig, dieser wird auf Antrag nur berechtigten Personen ausgegeben. Er berechtigt zum Parken die berechtigte Person selbst oder Personen, die die berechtigte Person begleiten, wenn die berechtigte Person selbst nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.
Es mag natürlich Ausnahmen geben, aber dieses Thema kenne ich aus eigener Erfahrung nur von älteren Leuten. Und da liegt es in aller Regel an Unkenntnis. Ich habe solche Leute auch wiederholt angesprochen. Nicht um zu meckern sondern um aufzuklären. Leider waren auch hier die Reaktionen sehr gemischt...
Zitat:
Original geschrieben von GOLFIWOLFI
Ja, so kennt man die selbstgerechten Behinderten hier aus dem Forum, immer schön pöbeln und selbst provozieren, und Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen.Zitat:
Original geschrieben von EX-Porschefahrer
Ein (wie ich meine gerechter) Zufall wollte es, daß das Verursacherfahrzeug (ohne Behindertenausweis) denn von mir und einem später einparkenden Fahrzeug so zugeparkt war, daß Einsteigen unmöglich war. Als wir dann nach einer Stunde mühsam aus der Praxis gehoppelt kamen, wurden wir auch noch dumm angemacht.
Pöbeln ? Provozieren, Straftaten, Ordnungswiedrigkeiten ? Wo willst Du die gelesen haben ? definiere doch mal was Du darunter verstehst ? Oder hast Du lediglich die bekannten Probleme mit dem vollständigen Lesen und Verstehen eines Beitrags ?
Etwa unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen vor Arztpraxen ?
Ich höre sie immer wieder gerne bellen, die getroffenen Hunde.