Behindertenausweis blau
Meine Frage an das Forum:
Im eingeschränkten Halteverbot parkendes Fahrzeug mit Fahrer Behindertenausweis blau steht so, dass eine Einfahrt auf das Gundstück nur nach mehrmaligen Vor- und Rückwärtsfahren möglich ist.
Mir ist bewußt, dass Behinderte zeitlich begrenzt im Halteverbot parken dürfen.Aber dürfen sie andere dabei behindern ?
Wer kann helfen ?
Danke für hilfreiche Antworten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von buggymaxi
@Bootsmann:
Es ist auch nicht notwendig, dass Du als Außenstehender das erkennen kannst, denn die Kontrolle der Parkberechtigung und die ggf. folgende Sanktionierung ist nicht Deine Aufgabe.
Zumal die berechtigte oder unberechtigte Nutzung keineswegs immer eindeutig zu erkennen ist.
Meine Frau hat ebenfalls so einen Behindertenausweis (100 aG) und erst letzte Woche habe auch ich einen Grund geliefert, weswegen Bootsmann mich vermutlich hätte anzeigen oder zusammenschlagen möchten.
Meine Frau fuhr morgens zur Physiotherapie und stellte sich berechtigterweise auf einen Behindertenparkplatz. Nachdem der Therapeut an ihr herumgerenkt hatte war ihr schwindlig und sie fuhr verantwortungsbewußt mit dem Taxi nach Hause. Stunden später holte ich ihren Wagen ab. Ein vergleichweiser junger, gesunder Mensch der in einen Wagen mit Behindertenausweis einsteigt und wo der Einsteiger nicht identisch ist mit dem Inhaber des Behindertenausweises. Trotzdem kein Missbrauch - und es sind zahlreiche weitere Fallgestaltungen denkbar.
Ohne Zweifel werden diese Ausweise und Behindertenparkplätze oft unberechtigter Weise genutzt. Aber dem kann nicht damit begegnet werden dass sich jeder selbst zum Hilfssheriff ernennen darf und die Legitimation der vermeintlichen "Straftäter" prüft.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von invisible_ghost
Da haben wir doch schon dein Problem: Verbitterung und Neid.Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Was ich in meinem Leben gelernt habe ist: Mache ICH etwas was sonst niemand macht, wird es kritisiert. Macht ein andere haargenau das Gleiche ... bekommt er einen Orden.So long
Ghost
Sehr schön gesagt... Ich hätte es nicht treffender schreiben können.... Um mir genau das zu sparen rege ich mich über die Unberechtigten garnicht mehr auf. Auf Parkplätzen die der Überwachung des Ordnungsamtes unterliegen zeige ich Falschparker an wenn wir dort parken wollten... Sonst nicht. Ich habe besseres zu tun als Knöllchen-Hor..... Bei Plätzen wie Supermarktparkplätzen spreche ich den Betreiber an.... Unternimmt er nichts gehe ich in aller Regel dort nicht mehr einkaufen. Funktioniert.