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Behindertenabzocke trotz Behindertenparkausweis

Themenstarteram 3. August 2011 um 13:35

Ich kann alle Behinderte warnen nach Dahme oder Grömitz zu fahren denn dort bin ich trotzdem ich seit 28 Jahren einen Behindertenausweis besitze regelrecht abgezockt worden. Als ich sofort Einspruch einlegte wurde das Bussgeld nur drastig erhöht. Also Vorsicht wenn ihr dorthin fahrt. es wurde einfach gesagt, dass mein Ausweis nicht gesehen wurde; aber ich hatte sogar eine Zeugen dabei. mich erinnert das an gewisse Zeiten, wo auch keine Rücksicht auf Behinderte genommen wurde. Sind wir in diesen beiden Orten wieder so weit??? Von einer eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich auch nichts gehört. Anscheinend müssen diese verschuldeten Gemeinden nun auch das Geld von Behinderten ab kassieren. Armes Deutschland.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. August 2011 um 13:35

Ich kann alle Behinderte warnen nach Dahme oder Grömitz zu fahren denn dort bin ich trotzdem ich seit 28 Jahren einen Behindertenausweis besitze regelrecht abgezockt worden. Als ich sofort Einspruch einlegte wurde das Bussgeld nur drastig erhöht. Also Vorsicht wenn ihr dorthin fahrt. es wurde einfach gesagt, dass mein Ausweis nicht gesehen wurde; aber ich hatte sogar eine Zeugen dabei. mich erinnert das an gewisse Zeiten, wo auch keine Rücksicht auf Behinderte genommen wurde. Sind wir in diesen beiden Orten wieder so weit??? Von einer eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich auch nichts gehört. Anscheinend müssen diese verschuldeten Gemeinden nun auch das Geld von Behinderten ab kassieren. Armes Deutschland.

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am 5. August 2011 um 9:41

Das ist ja wieder die Geschichte mit Parkverbot/Halteverbot.

Da du im eingeschränkten! Halteverbot/Parkverbot geparkt hast, ist ja alles gut.

Der Satz hatte mich nur irritiert:

Zitat:

Bereich eines Halteverbots ohne Verkehrsbehinderung

Aber danke für den Paragraphen. Dann weiß man wenigstens wo man suchen muss.

Gruß Matze

Am besten den §46 auf DINA3 ausdrucken und neben den Parkausweis legen:D

am 5. August 2011 um 12:00

Hallo Matze,

Du hast recht – ich hätte mich präziser ausdrücken sollen, denn dieser „feine Unterschied“ beim Halteverbot ist ja entscheidend.

Was das Aushängen des § 46 StVO zusätzlich zum Parkausweis in mindestens DIN a3 anbelangt bin ich, bezüglich der Auswirkung eher skeptisch. Der Tunnelblick, so ist jedenfalls meine Erfahrung, ist bei nicht wenigen Behördenmitarbeitern sehr ausgeprägt. Der „offizielle“ Ton in Behörden / Verwaltungen Schwerbehinderte betreffend unterscheidet sich bei einigen Bediensteten sehr stark von der geübten Praxis. Daher verwundert mich das Erlebnis vom TE in keinster Weise.

Trotz der vielen Behindertenbeauftragten und dem AGG sind wir „in der Gesellschaft“ noch längst nicht angekommen.

Viele Grüße

Paule

am 5. August 2011 um 13:53

Zitat:

Original geschrieben von Paul Arthur

Ich kann alle Behinderte warnen nach Dahme oder Grömitz zu fahren denn dort bin ich trotzdem ich seit 28 Jahren einen Behindertenausweis besitze regelrecht abgezockt worden. Als ich sofort Einspruch einlegte wurde das Bussgeld nur drastig erhöht. Also Vorsicht wenn ihr dorthin fahrt. es wurde einfach gesagt, dass mein Ausweis nicht gesehen wurde; aber ich hatte sogar eine Zeugen dabei. mich erinnert das an gewisse Zeiten, wo auch keine Rücksicht auf Behinderte genommen wurde. Sind wir in diesen beiden Orten wieder so weit??? Von einer eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich auch nichts gehört. Anscheinend müssen diese verschuldeten Gemeinden nun auch das Geld von Behinderten ab kassieren. Armes Deutschland.

Also auch ich habe auch einen entspr. Parkausweis (sogar unbefristet) und weiß, wo, wann und wenn, wie lange ich das Fzg abstellen darf und auch das ich im europäischen Ausland, wie z.B. in Spanien nicht kostenlos parken darf, da ist es sogar gemeindeabhänigig geregelt und man soll sich vor Ort im Tourismusbüro oder bei den jeweilen Städten informieren, im Zweifelsfall immer bezahlen, bzw. Ticket ziehen + Parkausweis gut sichtbar auslegen.

 

In Deutschland hingegen gibt es einheitliche Gesetze und wenn du einen Zeugen hast, gehe vor Gericht, dein Rechtsanwalt wird mit Erfolg den Fall abschließen, das ist sicher. Wenn  sich Gemeinden, Städte selbst bei nicht ausgelegtem Ausweis so stur verhalten, kann man sogar meist mit Verständins rechnen, dass man im Nachhinein die Strafe erlassen bekommt, selbst wenn man ihn mal vergessen sollte auszulegen (leider nicht verbindlich).

 

Also in D kann mich so etwas nicht schrecken, da geht´s sofort zum RA und der für mich vor Gericht zur Not, dafür bist du doch auch hoffentlich versichert. Wenn das Beweisfoto nicht so fotografiert wurde, dass man einen evtl. ausgelegten Parkausweis nicht erkennen kann, dann ist das Foto nicht beweiskräftig für deine Behauptung , die sogar mit einem Zeugen benannt und bestätigt werden kann.

Park-ausweis-unbefristet-s2v2-klein-kopie

Ich habe selbst den Von mir beschriebenen Parkausweis.

Das die Knöllchenschreiber teilweise blind oder starksehbehindert zu sein scheinen, habe selbst ich schon in Mülheim an der Ruhr erlebt.

Ich habe einen an meinen Wohnort einen numerierten Parkplatz auf dem nur ich parken darf.

Folgendes: Ich hatte meinen Parkausweis sichtbar ausgelegt. Trotzdem bekam ich ein Knöllchen.

Auf dem mir zugesandten Anschreiben stand. Ihr Parkausweis ist nicht mehr lesbar. Soweit wäre es ja noch verständlich.

Aber unter Anmerkung stand. Ihr Parkausweis ist abgelaufen am 30.06 . 2007.

Nur kommt das seltsame. Das Knöllchen bekam ich Mitte Juli 2006.

Ich habe da sofort Einspruch eingelegt und zwar erfolgreich.

Es stand sogar ein Bericht in der örtlichen Presse von diesem Vorfall.

Auch wurde der o. g. Ausweis schon übersehen, ich konnte jedesmal klären das die o. g. gepennt haben.

 

Wenn der von dir genannte Kreis sich so querstellt wie hier beschrieben würde ich zumindest es mal aus einen Prozess ankommen lassen zumal Zeugen bestätigen können das ein entsprechender Parkausweis im Auto lag.

am 6. August 2011 um 5:25

Zitat:

Original geschrieben von teddybehindert

Ich habe selbst den Von mir beschriebenen Parkausweis.

Das die Knöllchenschreiber teilweise blind oder starksehbehindert zu sein scheinen, habe selbst ich schon in Mülheim an der Ruhr erlebt.

Ich habe einen an meinen Wohnort einen numerierten Parkplatz auf dem nur ich parken darf.

Folgendes: Ich hatte meinen Parkausweis sichtbar ausgelegt. Trotzdem bekam ich ein Knöllchen.

Auf dem mir zugesandten Anschreiben stand. Ihr Parkausweis ist nicht mehr lesbar. Soweit wäre es ja noch verständlich.

Aber unter Anmerkung stand. Ihr Parkausweis ist abgelaufen am 30.06 . 2007.

Nur kommt das seltsame. Das Knöllchen bekam ich Mitte Juli 2006.

Ich habe da sofort Einspruch eingelegt und zwar erfolgreich.

Es stand sogar ein Bericht in der örtlichen Presse von diesem Vorfall.

Auch wurde der o. g. Ausweis schon übersehen, ich konnte jedesmal klären das die o. g. gepennt haben.

 

Wenn der von dir genannte Kreis sich so querstellt wie hier beschrieben würde ich zumindest es mal aus einen Prozess ankommen lassen zumal Zeugen bestätigen können das ein entsprechender Parkausweis im Auto lag.

moin moin teddy

das die Aussendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes hier in MH manchmal "blind" sind bzw. waren, kann ich nur bestätigen.

Hatte auch schon zwei Knöllchen im Laufe von 9 Jahren auf den eigenen, numerierten Parkplatz, (habe ich mittlerweile abgegeben, da jetzt Garage vorhanden). Einspruch war auch immer erfolgreich.

In Sachen Schulung der Mitarbeiter hat sich hier allerdings in den letzten 2 Jahren einiges getan. Es wird mehr auf Parkverstöße auf den Behindertenplätzen geachtet, sie gehen mittlerweile auch auf den

Discounter-Parkplätzen gegen Falschparker vor, wenn Zeichen 314 in Verbindung mit dem Zusatzschild 1044-10 (StVO) vorhanden ist.

Was mir negativ aufgefallen ist, das gerade im innerstädtischen Bereich seit 2005 einige Plätze (z. B. Leineweber/Dickswall + Kaiserstr.) weggefallen sind.

Positiv finde ich, das die vorher 3 jährige Laufzeit der Park-Ausweise hier auf 5 Jahre erhöht wurde.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Peter MH

Positiv finde ich, das die vorher 3 jährige Laufzeit der Park-Ausweise hier auf 5 Jahre erhöht wurde.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich was verpaßt habe, aber ich hatte von Anfang an einen unbefristeten Parkausweis, obwohl mein Behindertenausweis anfangs befristet auf 15 Jahre war. Jetzt - mit dem EU-Parkausweis ist meiner wieder unbefristet ... mittlerweile ist auch mein Behindertenausweis unbefristet.

Warum werden eure Parkausweise befristet? In den Bedingungen steht bei mir quasi, dass ich ihn abgeben muss, wenn die Grundlagen nicht mehr gegeben sind. ;)

am 6. August 2011 um 10:33

Zitat:

Original geschrieben von Tom-aus-McPomm

Zitat:

Original geschrieben von Peter MH

Positiv finde ich, das die vorher 3 jährige Laufzeit der Park-Ausweise hier auf 5 Jahre erhöht wurde.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich was verpaßt habe, aber ich hatte von Anfang an einen unbefristeten Parkausweis, obwohl mein Behindertenausweis anfangs befristet auf 15 Jahre war. Jetzt - mit dem EU-Parkausweis ist meiner wieder unbefristet ... mittlerweile ist auch mein Behindertenausweis unbefristet.

Warum werden eure Parkausweise befristet? In den Bedingungen steht bei mir quasi, dass ich ihn abgeben muss, wenn die Grundlagen nicht mehr gegeben sind. ;)

moin Tom

das ist wohl von Stadt zu Stadt verschieden, eine andere Erklärung hab ich auch nicht dafür. Mein Schwerbeschädigten-Ausweis (80% aG) ist auch unbefristet.

Ich habe 2005 in Ostfriesland (Wittmund) selbst bei den Behinderten-Parkplätzen eine andere Reglung kennen gelernt. Dort durfte man schon mit 70 % G die Parkplätze nutzen, war extra ein Zusatzschild angebracht.

Ich schätze mal das die Gemeinden/Städte einen gewissen Spielraum haben.

 

Themenstarteram 7. August 2011 um 18:10

Lieber Freund.

Ich habe auf einem öffentlichen Parkplatz geparkt und bin dennoch abgezockt worden. Wenn eine Politesse behindertenfeindlich ist, was weis ich aus welchem Grund, dann nützen Dir höchstens 5 Zeugen etwas, sonst bekommst Du niemals recht. Ich hatte 1 Zeugen und der wurde einfach für unglaubwürdig erklärt. Selbst die Rechtsauskunft und das Ordnungsamt, wo ich zu gehöre waren empört darüber. Deshalb werde ich diese Region in meinem Leben nie wieder betreten.

Themenstarteram 7. August 2011 um 18:20

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Hallo Teddy,

Paul Arthur, der TE, hat im Titel des threads und in seinem Beiträgen klar formuliert, dass er einen Behindertenparkausweis besitzt und diesen auch anlässlich seines unliebsamen Erlebnisses auf dem Parkplatz in Dahme bzw. Grömitz ausgelegt hat.

Viele Grüße Paule

Hallo Paul Arthur,

Deinen Ärger kann ich nachvollziehen. Auch unser Fahrzeug ist einmal, wir hatten im Bereich eines Halteverbots ohne Verkehrsbehinderung mangels eines anderen Parkplatzes geparkt (Behindertenparkausweis und Parkscheibe war gut sichtbar ausgelegt) abgeschleppt worden. Der Hilfspolizist (so etwas gibt es leider wirklich, dass Zeitgenossen in ihrer Freizeit höchst offiziell und ehrenamtlich Aufgaben der "richtigen" Polizei übernehmen dürfen) hatte von den Möglichkeiten, mit einem Behindertenparkausweis auch dort zu stehen absolut keine Ahnung. Dieses Erlebnis war sehr ärgerlich und hat viel Nerven und Zeit, glücklicher weise kein Geld gekostet. Das war aber kein Einzelfall da viele Politessen oä. unsere Rechte, die mit diesem Parkausweis verbunden sind, nicht kennen.

Ich habe mir angewöhnt, den Parkausweis (und wenn nötig in Kombination mit der Parkscheibe) unübersehbar, schräg auf der Fahrerseite auf der Tachoerhöhung abzulegen. Bei einem "behördlichen Beweisfoto" hätte so die vollstreckende Behörde keine Chance auf ein Verwarnungsgeld.

In Dahme / Grömitz, da muss ich Dir recht geben, ist man hinter den Parkgebühren wie der Teufel, hinter der Seele her. Es gibt da u.a. folgende Parkordnung:

http://www.google.de/url?...

Eine telefonische Anfrage im Gemeindebüro über die Möglichkeiten des Parkens für eine Reisegruppe vom Schwerbehinderten mit eigenen PKW´s ergab, dass der Mitarbeiter, mit dem ich kommunizierte eher ahnungslos war.

Deinen Rat, in dieser Gegend sehr viel Umsicht beim Parken walten zu lassen oder die Gegend mit eigenem Fahrzeug zu meiden, kann ich daher nachvollziehen und danke Dir dafür.

Es ist sehr wichtig, solche Begebenheiten öffentlich zu machen: nur so kann Druck auf die unsensibel agierenden Behörden und ihre Mitarbeiter aufgebaut werden!

Das AGG ist auch für Gemeindeverwaltungen bindend:

http://behindertenkonferenz.ch/.../408_PDF3_EH5JahreBehiG1209PDF.pdf

Viele liebe Grüße

Paule

Themenstarteram 7. August 2011 um 18:25

Zitat:

Original geschrieben von Paul Arthur

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Hallo Teddy,

Paul Arthur, der TE, hat im Titel des threads und in seinem Beiträgen klar formuliert, dass er einen Behindertenparkausweis besitzt und diesen auch anlässlich seines unliebsamen Erlebnisses auf dem Parkplatz in Dahme bzw. Grömitz ausgelegt hat.

Viele Grüße Paule

Hallo Paul Arthur,

Deinen Ärger kann ich nachvollziehen. Auch unser Fahrzeug ist einmal, wir hatten im Bereich eines Halteverbots ohne Verkehrsbehinderung mangels eines anderen Parkplatzes geparkt (Behindertenparkausweis und Parkscheibe war gut sichtbar ausgelegt) abgeschleppt worden. Der Hilfspolizist (so etwas gibt es leider wirklich, dass Zeitgenossen in ihrer Freizeit höchst offiziell und ehrenamtlich Aufgaben der "richtigen" Polizei übernehmen dürfen) hatte von den Möglichkeiten, mit einem Behindertenparkausweis auch dort zu stehen absolut keine Ahnung. Dieses Erlebnis war sehr ärgerlich und hat viel Nerven und Zeit, glücklicher weise kein Geld gekostet. Das war aber kein Einzelfall da viele Politessen oä. unsere Rechte, die mit diesem Parkausweis verbunden sind, nicht kennen.

Ich habe mir angewöhnt, den Parkausweis (und wenn nötig in Kombination mit der Parkscheibe) unübersehbar, schräg auf der Fahrerseite auf der Tachoerhöhung abzulegen. Bei einem "behördlichen Beweisfoto" hätte so die vollstreckende Behörde keine Chance auf ein Verwarnungsgeld.

In Dahme / Grömitz, da muss ich Dir recht geben, ist man hinter den Parkgebühren wie der Teufel, hinter der Seele her. Es gibt da u.a. folgende Parkordnung:

http://www.google.de/url?...

Eine telefonische Anfrage im Gemeindebüro über die Möglichkeiten des Parkens für eine Reisegruppe vom Schwerbehinderten mit eigenen PKW´s ergab, dass der Mitarbeiter, mit dem ich kommunizierte eher ahnungslos war.

Deinen Rat, in dieser Gegend sehr viel Umsicht beim Parken walten zu lassen oder die Gegend mit eigenem Fahrzeug zu meiden, kann ich daher nachvollziehen und danke Dir dafür.

Es ist sehr wichtig, solche Begebenheiten öffentlich zu machen: nur so kann Druck auf die unsensibel agierenden Behörden und ihre Mitarbeiter aufgebaut werden!

Das AGG ist auch für Gemeindeverwaltungen bindend:

http://behindertenkonferenz.ch/.../408_PDF3_EH5JahreBehiG1209PDF.pdf

Viele liebe Grüße

Paule

Themenstarteram 7. August 2011 um 18:36

Hallo Paule. Vielen Dank für Deinen Bericht. Offensichtlich kennst Du auch diese Region. Es ist in der Tat so, dass diese Politessen schlecht ausgebildet sind und keine Ahnung von einem Behindertenausweis haben. Nur bekommen sie leider immer Recht. Wenn Du das Foto sehen könntest, welches als Beweis sein sollte würdest Du einen Lachkrampf bekommen. Der Ausweis war von einem darüberstehendem Blätterwald vollkommen weggespiegelt; aber meine Zeugin wurde als unglaubwürdig erklärt. Alle meine sofortigen Einsprüche landeten, obwohl ich darüber geschrieben hatte " Zu Händen des Bürgermeisters" landeten immer auf den gleichen Schreibtisch.

Nochmals liebe Grüße Paule.

Zitat:

Original geschrieben von Paul Arthur

Hallo lieber Freund.

Ich habe schon seit langem diesen von Dir beschriebenen Ausweis. Ich habe sogar von Lübeck, wo dieser Ausweis auf Schleswig Holstein umgeschrieben wurde, weil ich vorher in Wuppertal gewohnt habe, eine schriftliche Bestätigung, dass mein Ausweis in ganz Europa gültig ist. Nur in Dahme, was zum Ordnungsamt Grömitz gehört, brauchen die Politessen sich nicht an deutsche Gesetze zu haltenIch werde also den Rest meines Lebens dieses Gebiet weiträumig umfahren und allen Leidensgenossen das Gleiche raten. Gegen eine Politesse kommt ein Schwerbehinderter nicht an. Die können das Blaue vom Himmel lügen und einem unbescholtenen Bürger wird Unglaubwürdigkeit bescheinigt. So war und ist das immer, es hat sich nichts geändert. Schwerbehinderte bekommen immer Prügel. Ist nur traurig, dass die hochverschuldeten Gemeinden nun auch Scherbehinderte abzocken dürfen.

Moin zusammen,

das Du scheinbar zu Unrecht bestraft wurdest tut mir sehr leid. Allerdings kan nicht versthen, weshalb du das angeblich ungesetzliche Vorgehen so zwingend auf Deine Behinderung beziehst.

Ich habe den Eindruck, du fühlst dich den lieben langen Tag von der Welt mißverstanden. Ich bin zum Glück nicht Behindert, und habe auch schon ein ähnliches Problem gehabt. Das hat also nichts damit zu tun, sondern mit der allgemeinen Rücksichtslosigkeit nicht nur behinderten Menschen gegenüber.

am 17. August 2011 um 16:00

Hallo Mauke76,

ich freue mich für Dich, dass Du keine Körperbehinderung hast und wünsche Dir, dass Du Dein Leben lang davon verschont bleibst.

Für einen gesunden Menschen ist es nahezu unmöglich, sich in die Situation schwerbehinderter Menschen hinein zu versetzen. Eine Schwerbehinderung hat nicht nur Auswirkungen auf das Körperliche, sondern auch die Seele leidet. Ich erwarte von keinem, dass er mich bemitleidet oder meine Situation nachvollziehen kann. Auch rechne ich nicht mit Verständnis oder Rücksichtnahme. Um einige Landstriche, Ortschaften und Straßenzüge mache ich lieber einen großen Bogen, um meine Frau und mich keiner Gefahr auszusetzen. Kann sein, dass das übertrieben ist, aber einige Erfahrungen möchte ich kein zweites Mal machen.

Wenn nun hier der TE von seinen Erlebnissen in Dahme berichtet, und das nicht nachvollziehbare Verhalten der dortigen Gemeinde auch auf sein Leiden bezieht, kann ich das gut verstehen. Welcher unbescholtene Bürger läßt sich, wie dort geschehen, und seine Begleitung gerne als Lügner bezichtigen - .

Bei einem älteren schwerbehinderten Menschen erwartet man offensichtlich keine bis wenig Gegenwehr – und das finde ich schäbig!

Viele Grüße

Paule

NS.

Dass auch mit gesunden Menschen teilweise rücksichtslos umgegangen wird, hat und wird keiner bestreiten.

Danke, letztendlich sprichst Du mir aus der Seele

am 17. August 2011 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von paule4711

Hallo Mauke76,

ich freue mich für Dich, dass Du keine Körperbehinderung hast und wünsche Dir, dass Du Dein Leben lang davon verschont bleibst.

 

Für einen gesunden Menschen ist es nahezu unmöglich, sich in die Situation schwerbehinderter Menschen hinein zu versetzen. Eine Schwerbehinderung hat nicht nur Auswirkungen auf das Körperliche, sondern auch die Seele leidet. Ich erwarte von keinem, dass er mich bemitleidet oder meine Situation nachvollziehen kann. Auch rechne ich nicht mit Verständnis oder Rücksichtnahme. Um einige Landstriche, Ortschaften und Straßenzüge mache ich lieber einen großen Bogen, um meine Frau und mich keiner Gefahr auszusetzen. Kann sein, dass das übertrieben ist, aber einige Erfahrungen möchte ich kein zweites Mal machen.

 

Wenn nun hier der TE von seinen Erlebnissen in Dahme berichtet, und das nicht nachvollziehbare Verhalten der dortigen Gemeinde auch auf sein Leiden bezieht, kann ich das gut verstehen. Welcher unbescholtene Bürger läßt sich, wie dort geschehen, und seine Begleitung gerne als Lügner bezichtigen - .

Bei einem älteren schwerbehinderten Menschen erwartet man offensichtlich keine bis wenig Gegenwehr – und das finde ich schäbig!

Viele Grüße

Paule

 

NS.

Dass auch mit gesunden Menschen teilweise rücksichtslos umgegangen wird, hat und wird keiner bestreiten.

Deswegen muss man aber nicht ungerecht werden, das sehe ich (und ich bin ja nun wirklich schwerbehindert zu 100%, aG, G, B, RF), für eine leidende Seele tut es mir leid, aber die anderen als behindertenfeindlich zu titulieren finde ich schon unseriös, ´tschuldige, aber mir ist auch in der Zeit, als ich noch nicht behindert war ähnliches wiederfahren, also das ist davon mal ganz klar zu trennen, der andere, in diesem Fall die Politesse hat einen Fehler begangen und das Beweisfoto ist nciht aussagekräftig mit einem RA bekommst du zu 99,9% recht, egal wieviel Zeugen die Politesse hat. Wofür macht sie das Foto, wenn die Ablage, wo der Schein liegt nciht erkennbar auf dem Foto ist, das Dingen nennt sich Beweisfoto und gilt vor Gericht beim Rechtsstereit den Paul Arthur gewinnt.

 

Ich bin doch nciht von vorgestern, so Kleinigkeiten und mein RA würde mich da nicht gut vertreten, hätte ich den nächsten, wofür bin ich im Rechtsschutz?

 

Meine Seele leidet auch, aber nicht nur weil ich behindert bin, weil meine Frau auch schwerbehindert ist seit 2008. Mich selbst deshalb zu bemitleiden, weil ich krank bin, bzw. ein Arzt ein Fehler gemacht hat, was soll das bringen??? Verstehe wer will, etwas Arsch in der Hose habe ich noch!

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