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Beharrliches fahren ohne Fahrerlaubnis

Was passiert, wenn man z.B. wegen einer chronischen und nicht behandelbaren Krankheit fahruntauglich geworden ist und sich dennoch das Recht in die Hand nimmt, immer wieder Auto zu fahren, weil für den verzweifelten Betroffenen ein zusätzlicher Entzug seiner Lebensqualität verstanden wird? Läuft dann die Gefahr, ins Gefängnis oder in die geschlossene Heilanstalt zu kommen und dass das Fahrzeug für immer beschlagnahmt wird?

Beste Antwort im Thema

Hoffentlich wird derjenige Weggesperrt, bevor er einen Dritten schädigt, durch sein ignorantes Verhalten.

Wenn man so etwas nicht einsehen kann ist meiner Meinung nach auch eine Psychatrische Behandlung angebracht.

Mfg Andy

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23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von pirat01


Ein verzweifelter Schlafapnoeiker fürchtet um Entzug seiner Fahrerlaubnis...

Offensichtlich wurde die Fahrerlaubnis ja noch nicht entzogen.

Zitat:

Original geschrieben von pirat01


...aber wegen seiner Depressionen begeht der Straftaten und überlegt, sich darauf beim Gericht zu berufen, in der Hoffnung Strafmilderung zu erreichen ....

Wer sein KFZ zum Begehen von Straftaten benutzt, der muß schon deswegen den Entzug der Fahrerlaubnis fürchten, auch ganz ohne Schlafapnoe. Ein Milderungsgrund ist das auf keinen Fall.

Und kann das Fahrzeug selbst noch beschlagnahmt werden?

also sorry aber wenn ich mir die bisher vom te erstellen freds hier anschaue,
dann komme ich mal wieder zu dem schluß, dass dies hier auch wieer nur ein provokationsfred ist,
aber was solls

MICH stört die genaue Kenntnis des Falles durch den TE! Wird da wieder jemand vorgeschoben um zu vertuschen, dass der TE selbst derjenige ist?
Wir diskutieren - wieder mal - über eine Sachlage, die an sich bereits klar ist!
Es gibt Epileptiker die tunlichst kein Auto anfassen sollten und es trotzdem machen, auch weil sie eine Linzenz haben. Erst nach einem Unfall, bei dem Menschen zu Schaden kommen, wird über Lizenzentzug nachgedacht. Warum wird dann erst überhaupt eine Lizenz ausgegeben? Die ausgebende Behörde ist dann immer aus dem Schneider und schiebt die Schuld auf den Unfallverursacher, obwohl eigentlich der Mitarbeiter in der Behörde derjenige ist, der vor den Kadi gehört, sollte er von der Krankheit wissen und entgegen besserem Wissen handelte!
Beim Eingangsthema ist es genauso! Wenn die Behörde oder ein Arzt von der Diagnose WEISS und NICHTS unternommen wird ... Nur ist es ja einfacher die Schuld immer nur beim Verursacher zu suchen und schlimmstenfalls auf verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren anstatt hart durchzugreifen und es erst gar nicht zu einem Schaden kommen zu lassen!
Merke: wenn ein Dritter absehbar zu Schaden kommen kann, hört für MICH das Recht auf Selbstbestimmung auf. Dazu gehört auch schlimmstenfalls das festsetzen des Verursachers! PUNKT!

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


also sorry aber wenn ich mir die bisher vom te erstellen freds hier anschaue,
dann komme ich mal wieder zu dem schluß, dass dies hier auch wieer nur ein provokationsfred ist,
aber was solls

Jupp ich bin hier raus.

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22


MICH stört die genaue Kenntnis des Falles durch den TE! Wird da wieder jemand vorgeschoben um zu vertuschen, dass der TE selbst derjenige ist?
Wir diskutieren - wieder mal - über eine Sachlage, die an sich bereits klar ist!
Es gibt Epileptiker die tunlichst kein Auto anfassen sollten und es trotzdem machen, auch weil sie eine Linzenz haben. Erst nach einem Unfall, bei dem Menschen zu Schaden kommen, wird über Lizenzentzug nachgedacht. Warum wird dann erst überhaupt eine Lizenz ausgegeben? Die ausgebende Behörde ist dann immer aus dem Schneider und schiebt die Schuld auf den Unfallverursacher, obwohl eigentlich der Mitarbeiter in der Behörde derjenige ist, der vor den Kadi gehört, sollte er von der Krankheit wissen und entgegen besserem Wissen handelte!
Beim Eingangsthema ist es genauso! Wenn die Behörde oder ein Arzt von der Diagnose WEISS und NICHTS unternommen wird ... Nur ist es ja einfacher die Schuld immer nur beim Verursacher zu suchen und schlimmstenfalls auf verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren anstatt hart durchzugreifen und es erst gar nicht zu einem Schaden kommen zu lassen!
Merke: wenn ein Dritter absehbar zu Schaden kommen kann, hört für MICH das Recht auf Selbstbestimmung auf. Dazu gehört auch schlimmstenfalls das festsetzen des Verursachers! PUNKT!

Und wie soll die Behörde darüber Kenntnis haben, wenn z.B. beim erteilen der Fahrerlaubnis diese Krankheit noch nicht bestand??!

Ärztliche Untersuchungen sind nur für Leute vorgeschrieben die Beruflich damit zu tun haben oder erst ab einem bestimmten Alter, zuvor gibt es hier von der Führerscheinstelle keine Auflage bezüglich des Erhaltes der Fahrerlaubnis einen Eignungstest machen zu müssen.

Und wenn hier irgend ein Arzt hier dazu Rät kein Fahrzeug mehr zu führen ist es immer noch nur ein Ratschlag und kein Verbot!
Es wird hier auch kein Fahrzeug beschlagnahmt oder der Gleichen, da es hierzu keine Gesetzgebung gibt!

Es kann nur bei einem Unfall sein, dass man ihm als Schuldzuweisung diese Krankheit zusprechen möchte, auch wenn der Unfall selbst nicht durch diese Krankheit verursacht wurde.

Der Betroffene wird schon selber entscheiden können ob er fahr tüchtig ist, denn ich glaube nicht dass er sein und anderer Leben in Gefahr bringen möchte.

Hier sollten sich mal die Fahrer an die eigene Nase fassen, wenn sie im Urlaub total übermüdet sich zwingen ohne Ruheschlaf eine Strecke ab zu fahren und hier selbst ohne Krankheit die selben Risiken durch Übermüdung eingehen.

Also TS, vergiss diese Sache, solange er hier keine Aufforderung von irgendeiner Stelle hat, wird er und darf er ungehindert ein Fahrzeug führen und es wird hier auch nichts beschlagnahmt.

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


wenn ich mir die bisher vom te erstellen freds hier anschaue,
dann komme ich mal wieder zu dem schluß, dass dies hier auch wieer nur ein provokationsfred ist,

So sehe ich das auch und daher ist hier auch Schluss.

Gruß Tecci
MT-Moderation

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