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Begleitetes Fahren ab 17

Hallo an alle...
meine Tochter wird bald 16 und will demnächst mit dem Führerschein (Begleitetes Fahren ab17) machen.
wenn Sie diesen besitzt dürfte Sie alleine Roller oder E-Autos ab 16 bereits alleine fahren? würde mich interessieren.
Vielen dank an alle...

11 Antworten

googeln macht schlau...

Auszug:
Es gibt einige Autos, die Jugendliche mit 16 Jahren fahren dürfen.
Dazu gehören zum Beispiel Mopedautos, die mit einem AM-Führerschein bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erhältlich sind.
Hersteller solcher Fahrzeuge sind beispielsweise Opel, Renault, Aixam, Ligier und einige weitere.
Von Ellenator gibt es darüber hinaus Fahrzeuge, wie den Fiat 500 Umbau, die mit dem A1-Führerschein ab 16 betrieben werden dürfen und bei höherer Leistung schneller sind.

Zitat:

@LevKaan2002 schrieb am 5. Mai 2025 um 17:07:00 Uhr:


wenn Sie diesen besitzt dürfte Sie alleine Roller oder E-Autos ab 16 bereits alleine fahren?

Alles, was zur Klasse AM oder L gehört, darf sie auch ohne Begleitperson fahren. Das wären typischerweise die 50er Roller der Klasse AM. Wenn das Fahrzeug zur Klasse B gehört, darf sie es ohne Begleitperson nicht fahren.

Der erwähnte Ellenator setzt die Klasse A1 voraus, die in Klasse B nicht enthalten ist.

Zitat:

@LevKaan2002 schrieb am 5. Mai 2025 um 17:07:00 Uhr:


Hallo an alle...
meine Tochter wird bald 16 und will demnächst …

Die Ausbildung dazu kann sie frühestens mit 16 1/2 Jahren beginnen.
Die theoretische Prüfung frühestens mit 16 3/4 Jahren ablegen.
Die praktische Prüfung nicht vor 16 Jahren und 11 Monaten ablegen.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Mai 2025 um 22:30:28 Uhr:


Die Ausbildung dazu kann sie frühestens mit 16 1/2 Jahren beginnen.

Das ist gesetzlich nicht geregelt, die Ausbildung kann also auch schon früher begonnen werden.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. Mai 2025 um 18:57:01 Uhr:


All das aber erst mit 17 Jahren.

eigentlich doch schon ab bestandener praktischer Prüfung, wenn für die Klassen AM und L die Ausfertigung eines Führerscheins beantragt wird?

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Mai 2025 um 22:59:35 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 5. Mai 2025 um 22:30:28 Uhr:


Die Ausbildung dazu kann sie frühestens mit 16 1/2 Jahren beginnen.

Das ist gesetzlich nicht geregelt, die Ausbildung kann also auch schon früher begonnen werden.

Stimmt, es macht aber wenig Sinn zu früh zu beginnen.

Das verursacht u. U. unnötig hohe Kosten.

Entscheidender ist aber ohnehin der frühestmögliche Prüfungstermin, einen Monat vor Vollendung des siebzehnten Lebensjahres.

Die Tochter des TE hat derzeit aber noch nichtmal das sechszehnte Lebensjahr erreicht.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Mai 2025 um 06:18:21 Uhr:


Das verursacht u. U. unnötig hohe Kosten.

Ich wüsste jetzt nicht, warum ein Ausbildungsbeginn mehr als 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters automatisch hohe Kosten verursachen sollte.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Mai 2025 um 06:18:21 Uhr:


Die Tochter des TE hat derzeit aber noch nichtmal das sechszehnte Lebensjahr erreicht.

Doch. Sie ist 15, ist also im 16. Lebensjahr. ;-)

Zitat:

@hk_do schrieb am 6. Mai 2025 um 00:40:48 Uhr:



eigentlich doch schon ab bestandener praktischer Prüfung, wenn für die Klassen AM und L die Ausfertigung eines Führerscheins beantragt wird?

Der theoretisch eine Monat macht den Kohl jetzt nicht fett.

Wenn man den AM nicht schon hat, kann man trotzdem erst mit Erreichen der 17 Jahre auch Mopeds fahren. Der AM ist Bestandteil vom B und somit eben erst dann auch legal fahrbar, egal ob man den AM schon mit 15 machen könnte.
Der BF17 Nachweis ist ja so 'n Schein, der nur in D und AT gültig ist. Will man unter 18 dann z.B. in anderen EU-Ländern fahren, muss man für das eine Jahr bis zum 18. eine Scheckkarte beantragen.

Wichtig ist aber, dass man so früh wie möglich alles in die Wege leitet. Je nach Führerscheinstelle ist es mit den Terminen so 'ne Sache.
Wir haben vor zwei Monaten für unserem Sohn schonmal alles beim LRA beantragt, auch wenn er erst im August die Prüfung für den Aufstieg zu A2 machen kann. Parallel haben wir auch noch den BE beantragt. Mal sehen, was zuerst "durch" geht.

Hier im LK M sind die Bearbeitungszeiten beim LRA M mitlerweile 3-4 Monate. Hinzu kommt noch die Wartezeit auf den Termin beim TÜV-Süd, die auch zw. 2 und 3 Monaten dauert.

Rein von den finanziellen Erwägungen her hat das Jahr A1 bei unserem Sohnemann einiges an Geld beim Machen des B gespart, da er damit einiges an Übungsstunden auf dem Auto gespart hat. Die Verkehrsregeln waren nämlich im Großen und Ganzen drin und er brauchte sich nur auf die PKW spezifischeren Sachen konzentrieren.
Vielleicht wäre auch der AM für die Tochter des TE eine Möglichkeit. Ist nicht so teuer wie der A1 aber man lernt schon die Regeln und lernt schon die Verkehrsregeln etwas zu verinnerlichen. Abgesehen von Schnellstraßen, BAB und fahren schneller als 45 (oder 60 je nach Moped/Roller) hat man ja auch beim AM das Gleiche zu beachten.

VG

Zitat:

@Rockville schrieb am 6. Mai 2025 um 08:44:11 Uhr:



Zitat:

@Oetteken schrieb am 6. Mai 2025 um 06:18:21 Uhr:



Die Tochter des TE hat derzeit aber noch nichtmal das sechszehnte Lebensjahr erreicht.

Doch. Sie ist 15, ist also im 16. Lebensjahr. ;-)

Ersetze erreicht durch vollendet, dann stimmts. 😉

Wie auch immer, es ist IMO noch zu früh, sich ernsthafte Gedanken über die Fahrschulausbildung zu Klasse B zu machen.

Man kann im Internet allerdings schon mal die Prüfungsfragen durchgehen, das mache ich regelmäßig, um auf aktuellem Stand zu bleiben, und das kostet nix.

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