Bedeutung Fahrzeugschein
Hallo Foristi,
ich pack mein Anliegen einfach mal bei Versicherungen rein.
Meine Frage:
Welche Bedeutung hat der Fahrzeugschein eines PKW nach dessen Abmeldung?
Kann man den sofort in den Müll schmeissen oder sollte er besser aufbewahrt werden?
Und wenn ja, weshalb sollte er aufbewahrt werden?
Grüß Michael
33 Antworten
Zitat:
Und @TE: Schmeiß doch weg das Ding, ist ja nicht verboten. Dem Altersstarrsinn ist die Demenz oft dicht auf den Fersen und man kann dann ohne bewusst zu lügen behaupten, man könne sich nicht erinnern je ein Auto nebst so einem Schein gehabt zu haben.
Von welchem Ding schreibst Du hier?
Und was mache ich hier überhaupt?😁
Bei der Lbv hh steht das man zur Wiederzulassung die zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 braucht … ich würde das definitiv zu den unterlagen legen
und das du noch ein fahrzeugschein hast , Respekt.
"und das du noch ein fahrzeugschein hast , Respekt."
Im Volksmund haben sich die "neuen" Bezeichnungen noch nicht eingebürgert. Da hat auch das Auto noch PS und keine Kilowatt, der Gliedermaßstab bleibt der Zollstock und der Schraubendreher bleibt der Schraubenzieher.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 22. Mai 2025 um 18:21:42 Uhr:
"und das du noch ein fahrzeugschein hast , Respekt."
... der Gliedermaßstab bleibt der Zollstock und der Schraubendreher bleibt der Schraubenzieher.
"Zollstock" sagt man nur in Herzlake und Umgebung.
"Gliedermassstab" nur im restlichen Ostfriesland.
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Zitat:
@plautze04 schrieb am 22. Mai 2025 um 17:58:41 Uhr:
Von welchem Ding schreibst Du hier?
Und was mache ich hier überhaupt?😁
Du machst Fortschritte. 😆
Wird hier vermutlcih keine Rolle spielen. Würde es aber dennoch gerne erwähnen, der Vollständigkeitshalber wegen.
Sollte das Fahrzeug zusätzliche technische Veränderungen, wie Rad Reifen Kombie haben, die nicht Sere sind oder andere Veränderungen, Spoiler Tieferlegung, LEistngssteigerung, etc. sind diese nur im Schein aufgeführt und nicht wie früher auch im Brief.
Bei einer Wiederanmeldung, ohne den alten Schein wären dann die alten Eintragungen futsch und müssten wieder neu gemacht werden.
Da sich inzwischen die aktuellen Vorraussetzungen und Möglichkeiten dieser Eintragungen deutlich verändert haben, ist es gut möglich das man die alte Eintragung unter aktuellen Bedingen nur sehr schwer oder gar nicht mehr bekommt.
Zitat:
@Der Schwarze 2er schrieb am 22. Mai 2025 um 18:48:04 Uhr:
Bei einer Wiederanmeldung, ohne den alten Schein wären dann die alten Eintragungen futsch und müssten wieder neu gemacht werden.
Wenn bei der Übernahme der Abnahmen in den Datenbestand nichts falsch gemacht wurde, sind die Daten beim KBA gespeichert und stehen bei Wiederzulassung zur Verfügung.
Selbst für ein online Zulassung benötigt man aber Teil 1 und 2 mit den entsprechenden SI Codes, um wie hier schon erwähnt, die Verfügungsberechtigung nachzuweisen.
Warum lasst ihr den TE nicht einfach seine ZB1 schreddern, wenn er es bis jetzt immer noch nicht verstanden hat?
Genau. Schloß dran, Ende. 🔒🙏
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 22. Mai 2025 um 20:45:56 Uhr:
Warum lasst ihr den TE nicht einfach seine ZB1 schreddern, wenn er es bis jetzt immer noch nicht verstanden hat?
Hab ich was verpasst und es hat sich hier eine Bürgerinitiative "Gegen das Schreddern von Fahrzeugpapieren" gebildet?
Alles gut @remarque4711:
Im Westen nichts neues; niemand will meine Freiheitsrechte dahingehnd einschränken, dass ich nicht schreddern darf, was mir beliebt.
Zitat:
@plautze04 schrieb am 22. Mai 2025 um 18:31:51 Uhr:
"Zollstock" sagt man nur in Herzlake und Umgebung.
"Gliedermassstab" nur im restlichen Ostfriesland.
Ignorant, Herzlake liegt im Emsland und nicht in Ostfriesland 😩
Zitat:
@PeterBH schrieb am 23. Mai 2025 um 20:37:48 Uhr:
Ignorant, Herzlake liegt im Emsland und nicht in Ostfriesland 😩
Ich vermute, @plautze weiß, wo Herzlake ist.