Bearbeitungsfehler der Versicherung bei vorläufger Deckungszusage
Hallo,
im Januar 2011 wechselte ich mein Fahrzeug und meldete es bei meiner
KFZ-Versicherung mit einer Doppelkarte an. Ich bekam von der VS einen Antrag, den ich ausfüllte und zurücksandte.
Als ich vor kurzem einen Zweitwagen bei dieser VS anmelden wollte, stellte sich heraus und dieses habe ich mittlerweile schriftlich von der VS, daß durch einen Bearbeitungsfehler der VS der Bearbeitungsvorgang unterbrochen wurde und nie ein Versicherungsschein erstellt wurde.
Es wurden auch keine Beiträge eingezogen, obwohl die VS vorher über Jahre die Beiträge per Einzugsermächtigung einzog.
Der Mitarbeiter der VS sagte mir telefonisch, daß mein Auto seit Januar11 nicht versichert gewesen sei und es glücklicherweise zu keinem Schaden gekommen sei.
Nun verlangt meine VS den Beitrag seit Jan. 2010 mit einer Fahrleistung von 12000 km nach.
Ist dieses rechtens?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Gregor50
Nun verlangt meine VS den Beitrag seit Jan. 2011 mit einer Fahrleistung von 12000 km nach.
Ist dieses rechtens?
Ja, allerdings lediglich in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (KH).... Sollte eine Kasko vereinbart worden sein, würde ich diese Beiträge nicht bezahlen, da Du schlicht mangels Einlösung des Beitrages keinen Versicherungsschutz gehabt hättest!
Durch die bei Zulassung vorgelegte eVB (früher Doppelkarte) war Dein Versicherer ab Tag der Zulassung auf Dich leistungspflichtig in der KH.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Durch die bei Zulassung vorgelegte eVB (früher Doppelkarte) war Dein Versicherer ab Tag der Zulassung auf Dich leistungspflichtig in der KH.
und so schauts aus....vor ca 10 jahren hatte ich genau den selben fall!
winterauto abgemeldet, sommerauto angemeldet, nach 2 tagen motorschaden, also winterauto wieder angemeldet und sommerauto abgemeldet. damals is wohl was in die hose gegangen beim wiederanmelden des winterwagens. beim erneuten abmelden des wagens hab ich dann einen anrufen bekommen:
"samma...hast du von uns den eine police bekommen? wurden bei dir mal beiträge abgebucht?"
hier ist es dann rausgekommen das irgendwas seitens der versicherung verbummelt wurde. ein versicherungsschutz bestand aber (ich hatte da nur haftpflicht, kasko weiss ich net) IMMER.
die lösung war dann:
1) entweder den zeitraum nachzahlen und in den % sinken.
2) nichts bezahlen aber auch keinen rabatt und eben so tun als "wen nix gewesen wäre".
für mich war dann 2) die bessere lösung. im übrigen habe ich n fresspaket und ne pulle schampus als entschädigung bekommen nebst ein entschuldigungsschreiben vom lokalen obermufti der versicherung.
passiert anno 2000 bei der allianz.
Zitat:
Original geschrieben von Gunny-Highway
hm, die ganze geschichte hört sich merkwürdig anzumal,hast du über ein jahr nicht bemerkt, das nix abgebucht wurde???
hast du dich nicht irgendwann mal gefragt, wann du denn endlich mal was schriftliches bekommst???
Es ist uns die ganze Zeit nicht aufgefallen daß diese einmalige Abbuchung/Jahr nicht stattfand, denn bei den vielen anderen Versicherungsabbuchungen, Steuerabbuchungen und anderen Abgabenabbuchungen Strom, Gebühren usw. haben wir dieses nicht bemerkt. Ausserdem würde ich nicht melden, wenn jemand seine "Hausaufgaben" z. B. Rechnungen erstellen nicht macht.