Be- / Entladen auf Behindertenparkplatz?

Heute folgendes erlebt:

Ein Auto steht auf einem Behindertenparkplatz, eine Politesse schreibt ein Ticket und legt es unter den Wischer. In diesem Moment erscheint der Besitzer des Autos mit einem großen Möbelstück, aus einem der Büros direkt davor. Er weist die Politesse darauf hin, dass er nur kurz zum Beladen gehalten, sprich nicht geparkt hat. Ich weiß nicht wie das Ganze ausgegangen ist, aber der Ticket blieb anscheinend am Wischer.

Wie sieht die Rechtslage aus? Einerseits fällt Beladen ja unter "Halten", was auf B-Parkplätzen ja erlaubt ist. Andererseits würde er das Fahrzeug nicht unverzüglich räumen können, falls ein Behinderter kommen würde, da er sich ja nicht im Fahrzeug befand.

Habe bisher nichts Verbindliches gefunden.

Beste Antwort im Thema

Es heißt übrigens wer sein Fahrzeug verlässt ODER länger als drei Minuten hält, der parkt. Da er sein Fahrzeug verlassen hat, parkt er folglich. Auf die Zeitdauer kommt es beim Verlassen nicht an, wie einige hier irrenderweise annehmen...und da er geparkt hat und keinen Ausweis hat, hat er gelitten...

Abgesehen davon heißt es Behindertenparkplatz, der Parkplatz ist ja nicht behindert...

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Ein Behindertenparkplatz ist ein Parkplatz für Behinderte.

Wer sich ohne im Auto sichtbar ausgelegten Ausweis dennoch dort hinstellt, scheint sich also in den Kreis der Berechtigten einzureihen? Ist also defaktisch auch behindert, wenn auch nicht offiziell und auch nicht körperlich, sondern auf andere Weise?

Man darf aber auch erkennen, daß manche Verkehrsschilder derart hoch angebracht sind, daß sie aus einem Auto davor schlicht nicht zu sehen sind.

Gerade bei Parkplätzen jeder Art sollten Verkehrszeichen schon so angebracht werden, daß sie der Fahrer schlicht nicht übersehen kann, weil sie auf Augenhöhe bzw. Sitzhöhe sind.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Ein Behindertenparkplatz ist ein Parkplatz für Behinderte.

Wer sich ohne im Auto sichtbar ausgelegten Ausweis dennoch dort hinstellt, scheint sich also in den Kreis der Berechtigten einzureihen? Ist also defaktisch auch behindert, wenn auch nicht offiziell und auch nicht körperlich, sondern auf andere Weise?

Man darf aber auch erkennen, daß manche Verkehrsschilder derart hoch angebracht sind, daß sie aus einem Auto davor schlicht nicht zu sehen sind.

Gerade bei Parkplätzen jeder Art sollten Verkehrszeichen schon so angebracht werden, daß sie der Fahrer schlicht nicht übersehen kann, weil sie auf Augenhöhe bzw. Sitzhöhe sind.

Die meisten Behindertenparkplätze sind nicht nur durch Schilder gekennzeichnet sondern auch durch Zeichen am Boden.

Blinde werden wohl kein Auto fahren, also bitte keine Ausreden mehr.

Zitat:

Original geschrieben von FabJo



Die meisten Behindertenparkplätze sind nicht nur durch Schilder gekennzeichnet sondern auch durch Zeichen am Boden.
Blinde werden wohl kein Auto fahren, also bitte keine Ausreden mehr.

Welche besonders bei Schneelage sehr hilfreich sind. Dann natürlich kein Behindertenparplatz mehr

Auf Anregung ist es mir schon mehrfach gelungen auch Tafeln austellen zu lassen

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Ein Behindertenparkplatz ist ein Parkplatz für Behinderte.

Wer sich ohne im Auto sichtbar ausgelegten Ausweis dennoch dort hinstellt, scheint sich also in den Kreis der Berechtigten einzureihen? Ist also defaktisch auch behindert, wenn auch nicht offiziell und auch nicht körperlich, sondern auf andere Weise?

Man darf aber auch erkennen, daß manche Verkehrsschilder derart hoch angebracht sind, daß sie aus einem Auto davor schlicht nicht zu sehen sind.

Gerade bei Parkplätzen jeder Art sollten Verkehrszeichen schon so angebracht werden, daß sie der Fahrer schlicht nicht übersehen kann, weil sie auf Augenhöhe bzw. Sitzhöhe sind.

Ich halte das in den meisten Fällen schlicht für eine Ausrede. Selbst wenn ich sie aus Sitzhöhe nicht sehe, so sehe ich sie spätestens beim Aussteigen aus dem Auto. Wenn man jetzt sehr optimistisch ist könnte man annehmen, dass diese Parkplätze auch durch ihre reine Grösse erkennbar sind.... Die sind meistens deutlich breiter als die normalen...

Wer ohne Parkschein da steht hat ihn entweder vergessen oder es liegt eine Form der sozialen Behinderung vor bei der die Rücksichtnahme abhanden gekommen ist.

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Hier ist es jedenfalls der bereits im Thema genannte Gang zum Bäcker, der manch einen Kfz.-Nutzer veranlasst, in die erst "beste", weil an dieser Stelle einzig freie Parklücke einzubiegen.

Im Moment wird ziemlich am Thema vorbei geredet.
Also die Behindertenparkplätze, die von der Stadt aufgestellt werden, die sind nicht zu übersehen. Ein Behindertenparkplatz vor einem McDonalds, wo nur auf dem gepflasterten Boden ein klein bischen größerer Stein verlegt wurde, wo ein Rollstuhl drauf ist, den kann man eventuell übersehen.

Die Reglung mit den zugeschneiten Schildern dürfte auch jedem bekannt sein. Fährt man als ortsfremder vorbei, und sind durch ihre Form nicht zu erkennen, dann hat man eine gute ausrede sich nicht daran zu halten. Bei Parkplätzen fährt man nicht nur dran vorbei, sondern steigt aus, und kann per Hand das Schild freiräumen. Und wenn mir jetzt wieder jemand den Gesetzestext raussucht, das man als Autofahrer das nicht machen muss sollte seinen Kopf etwas anstrengen. Stellt euch vor, das ihr da parkt, ein verärgerter Mitbürger das Schild freiräumt, und dann irgendwann eine Politesse kommt...

Ich bin immer wieder erstaunt, wie völlig klare Dinge zerquatscht werden.

Ein Behindertenparkplatz ist ein Parkplatz für Behinderte. Punkt. Aus. Nichts anderes.

Da reicht es, wie doch aber jeder weiß, noch nicht mal aus, faktisch behindert zu sein - nein, man benötigt einen entsprechenden Ausweis, und der muß zu allem auch noch gut sichtbar im Fahrzeug platziert sein. Dann, genau dann und nur dann darf man auf einem Behindertenparkplatz parken.

Zitat:

Original geschrieben von MvM


Im Moment wird ziemlich am Thema vorbei geredet.
Also die Behindertenparkplätze, die von der Stadt aufgestellt werden, die sind nicht zu übersehen. Ein Behindertenparkplatz vor einem McDonalds, wo nur auf dem gepflasterten Boden ein klein bischen größerer Stein verlegt wurde, wo ein Rollstuhl drauf ist, den kann man eventuell übersehen.

Die Reglung mit den zugeschneiten Schildern dürfte auch jedem bekannt sein. Fährt man als ortsfremder vorbei, und sind durch ihre Form nicht zu erkennen, dann hat man eine gute ausrede sich nicht daran zu halten. Bei Parkplätzen fährt man nicht nur dran vorbei, sondern steigt aus, und kann per Hand das Schild freiräumen. Und wenn mir jetzt wieder jemand den Gesetzestext raussucht, das man als Autofahrer das nicht machen muss sollte seinen Kopf etwas anstrengen. Stellt euch vor, das ihr da parkt, ein verärgerter Mitbürger das Schild freiräumt, und dann irgendwann eine Politesse kommt...

Moralisch gibt es keine Entschuldigung. Rechtlich sieht das Ganze leider etwas anders aus. Auf Privatgelände, auch öffentlich zugänglichem, hat der Inhaber des Hausrechts die Entscheidungsgewalt. Somit wird leider da in den meisten Fällen nichts passieren.

Zitat:

Original geschrieben von RonCaddyHoschi


.. Auf Privatgelände, auch öffentlich zugänglichem, hat der Inhaber des Hausrechts die Entscheidungsgewalt. Somit wird leider da in den meisten Fällen nichts passieren.

Und genau das fördert die

"der ist breit und bequem genug für mich"

-Mentalität so vieler SUV-Fahrer. Weil zugegebenermaßen das Einrangieren in einen Standard-Baumarktparkplatz mit einem über 5 m langen Q7 umständlich sein kann, deswegen ist halt der superbreite Behindertenparkplatz so angenehm. Toll, daß er in aller Regel auch noch unmittelbar am Eingang liegt.

(Nichts gegen SUV oder deren Fahrer... aber wem das Rangieren mit so einem tollen Großgefährt zu umständlich oder zu unfallträchtig ist, der sollte über die Anschaffung eines kleineren Fahrzeuges nachdenken).

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Weil zugegebenermaßen das Einrangieren in einen Standard-Baumarktparkplatz mit einem über 5 m langen Q7 umständlich sein kann,

Ist das so? Braucht man da mehr als einen Korrekturzug, um das Auto gerade in die Parklücke zu stellen?

Zitat:

Original geschrieben von AMenge



Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Weil zugegebenermaßen das Einrangieren in einen Standard-Baumarktparkplatz mit einem über 5 m langen Q7 umständlich sein kann,
Ist das so? Braucht man da mehr als einen Korrekturzug, um das Auto gerade in die Parklücke zu stellen?

Bei mir nicht... aber viele, die ich mit so einem Gefährt schon beobachtet habe, geben irgend wann nach dem 10. Anlauf auf, oder spätestens dann, wenn sich interessiertes Publikum ihren Parkkünsten zuwendet.

Also liegt da keine technische Begrenzung seitens des Fahrzeugs vor? Ich hatte schonmal in diese Richtung gedacht. Wobei...wenn man beim Abbiegen sieht, wie viele Menschen wahnsinnig lenkfaul sind dann sind diese Menschen wohl auch zu faul, beim Einparken einmal kurz zurück zu setzen, um das Auto gerade abzustellen.

Aber sorry, wir schweifen vom Thema ab.

@MvM

Jener Behindertenparkplatz, den ich meine, ist ein offizieller und vernünftig gekennzeichneter Bereich; gehört zu einer kommunalen Wohnungsgenossenschaft. Übersehen tun den nur jene Leute, deren soziale Kompetenzen fragwürdig sind.

Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Bei mir nicht... aber viele, die ich mit so einem Gefährt schon beobachtet habe, geben irgend wann nach dem 10. Anlauf auf, oder spätestens dann, wenn sich interessiertes Publikum ihren Parkkünsten zuwendet.

Ich frag mich, was alle gegen die SUV-Fahrer haben. Nur weil diese Kisten größer sind, und mehr auffallen, bedeutet es noch lange nicht, das sie mehr vergehen machen. Es kommt einem nur so vor.

Und außerdem habe ich auch schon mal einen Mann im Ford Ka gesehen, der es nicht schafft in eine ganz normale Parklücke rein zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von MvM



Zitat:

Original geschrieben von Blubber-AWD


Bei mir nicht... aber viele, die ich mit so einem Gefährt schon beobachtet habe, geben irgend wann nach dem 10. Anlauf auf, oder spätestens dann, wenn sich interessiertes Publikum ihren Parkkünsten zuwendet.
Ich frag mich, was alle gegen die SUV-Fahrer haben. Nur weil diese Kisten größer sind, und mehr auffallen, bedeutet es noch lange nicht, das sie mehr vergehen machen. Es kommt einem nur so vor.

Und außerdem habe ich auch schon mal einen Mann im Ford Ka gesehen, der es nicht schafft in eine ganz normale Parklücke rein zu fahren.

Ich habe gar nichts gegen SUV-Fahrer. Das ist mal wieder eine foren-typische Verallgemeinerung, die aus zu schnellem Überfliegen und Reizwort-Reaktionsposten herrührt.

Ich finde SUV cool. Nicht alle, aber den Q7 beispielsweise schon. Er ist im Stadtverkehr nur halbwegs unpraktisch und eben sehr groß, weshalb viele (nicht alle) Fahrer beispielsweise genau dieses Fahrzeugs erhebliche Probleme haben, es anständig wegzuparken. Der Anteil an "Behindertenparkplatz-Unberechtigtparker" weist meiner persönlichen Beobachtung nach einen sehr überdurchschnittlich hohen Anteil an SUV auf. YMMV.

Und, ja: Es gibt tatsächlich sogar Smart-Fahrer, die erst beim fünften oder sechsten Anlauf in einem gewöhnlichen Standard-Parkplatz (2,5 * 5 m) vernünftig stehen. Oder andere, die es schaffen, mit einem Smart zwei parallel liegende Parkplätze zu belegen. Was soll uns das nun sagen?

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