Be- / Entladen auf Behindertenparkplatz?

Heute folgendes erlebt:

Ein Auto steht auf einem Behindertenparkplatz, eine Politesse schreibt ein Ticket und legt es unter den Wischer. In diesem Moment erscheint der Besitzer des Autos mit einem großen Möbelstück, aus einem der Büros direkt davor. Er weist die Politesse darauf hin, dass er nur kurz zum Beladen gehalten, sprich nicht geparkt hat. Ich weiß nicht wie das Ganze ausgegangen ist, aber der Ticket blieb anscheinend am Wischer.

Wie sieht die Rechtslage aus? Einerseits fällt Beladen ja unter "Halten", was auf B-Parkplätzen ja erlaubt ist. Andererseits würde er das Fahrzeug nicht unverzüglich räumen können, falls ein Behinderter kommen würde, da er sich ja nicht im Fahrzeug befand.

Habe bisher nichts Verbindliches gefunden.

Beste Antwort im Thema

Es heißt übrigens wer sein Fahrzeug verlässt ODER länger als drei Minuten hält, der parkt. Da er sein Fahrzeug verlassen hat, parkt er folglich. Auf die Zeitdauer kommt es beim Verlassen nicht an, wie einige hier irrenderweise annehmen...und da er geparkt hat und keinen Ausweis hat, hat er gelitten...

Abgesehen davon heißt es Behindertenparkplatz, der Parkplatz ist ja nicht behindert...

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Eben nicht Kai 70......großzügig oder ein Auge zudrücken ist was anderes! 

Das war nur rechtmäßiges Verhalten der Politesse!

"Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor. "

http://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/3712

Moers75....super...Danke!

🙂

Noch weitere Fragen oder Stammtisch- Kommentare....😎

Servus!

Auch Politessen sind nur Menschen.

Letztendlich kommt es auf den Fall an, und im schlimmsten Fall wisst ihr ja wer es entscheidet.

Beispiel:
Selbst wenn man nur 5 Meter in die Bäckerei rein geht und man das Fahrzeug und den Verkehr gut sieht (Niemand kann mir erzählen, dass er jede Sekunde das Fahrzeug im Auge hat. Dann würde auch keiner sich vom Fahrzeug entfernen...), behinderst du einen Krankenwagen im Einsatz, kann es teuer werden. (Nur als extrem Beispiel)
Bist du aber unmittelbar am Fahrzeug, kannst weg fahren, ist alles i.O.

Dieses, "...wenn er es so im Auge behält,..." ist so eine Sache.

M.

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Jeder normal, durchschnittlich, denkender Mensch, weiß wann er sein Fahrzeug so "hält", wie es der Gesetzgeber wünscht!

Von Bäckereien oder sonstigen Interpretationen und philosophischen Künsten habe ich nie geredet! 😎

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Jeder normal, durchschnittlich, denkender Mensch, weiß wann er sein Fahrzeug so "hält", wie es der Gesetzgeber wünscht!

[...]

Servus!

Sollte! Das andere war auch nur ein Beispiel, weil gerade in diesem Beispiel viele denken es wäre erlaubt und sich wunderten wenn beim Zurückkehren ein Ticket an der Scheibe hing. =)

M.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Auch Politessen müssen nicht alles sehr genau nehmen und können mal ein Auge zudrücken, den Umständen entsprechend.

Im Prinzip gebe ich dir Recht, aber nicht bei Behindertenparkplätzen. Da darf es genausowenig wie bei Feuergassen ein "Auge zudrücken" geben.

Viele Grüße,
Martin

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Jeder normal, durchschnittlich, denkender Mensch, weiß wann er sein Fahrzeug so "hält", wie es der Gesetzgeber wünscht!

Von Bäckereien oder sonstigen Interpretationen und philosophischen Künsten habe ich nie geredet! 😎

Hast du Zeit? Dann komm doch mal bitte HIER vorbei ... Dann überdenkst du vielleicht noch mal deinen Satz. Allerdings sehe ich den mehr in der IRONIEecke und glaube kaum, dass du das wirklich ernst gemeint hast.

Die Eingangsfrage ist ja mehr als beantwortet und ich bedauere zum x-ten Male, dass nicht gleich der Abschlepper in Aktion trat. Denn, die "Prämie" wird keinerlei Nachwirkungen haben und hat am Ende keinen sittlichen Nährwert. Denn, würden die Vorschriften konsequent angewendet, wären die Politessen und teure arbeitslos.

Und noch mal zum nachdenken: Behindert bedeutet nicht automatisch Anrecht auf einen Behindertenparkplatz zu haben, wie mal ein älterer Herr mit Schwerbehindertenausweis meinte! Dazu muss man schon erheblich behindert sein und das wünsche ich niemandem. Denn einige davon fahre ich jeden Tag. Ach so, ja, ich habe auch einen Schwerbehindertenausweis. 😉 Kein Witz!

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


"Wer nur aussteigt, verlässt sein Fahrzeug noch nicht. Ein Kraftfahrzeugführer verlässt sein Fahrzeug noch nicht, wenn er es so im Auge behält, dass er nötigenfalls sofort wegfahren kann. Erst dann, wenn der Fahrer sich so entfernt, dass er sein Fahrzeug und den Verkehr nicht mehr im Auge behalten und bei Bedarf unverzüglich eingreifen kann, spricht man von einem Verlassen. Verbleibt eine andere Person im Fahrzeug, die im Bedarfsfall sofort eingreifen kann, liegt noch kein Verlassen vor. "

http://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/3712

Das stimmt. Aber man begibt sich in die gefährliche Auslegungsfrage

"wann, also innerhalb welchen Zeitraumes, kann der an sich Unberechtigte "sofort wegfahren"?"

Wenn er zum Ausladen auch nur um die Ecke geht oder den Blick abwendet, dann ist es schon vorbei. Erst recht, wenn er ein Gebäude betritt, und sei es noch so nahe.

Dem Grund der Sonderrechtsregelung für Behindertenparkplätze folgend, wäre die richtige Auslegung wohl "wenn der Fahrer so wegfahren kann, dass ein Berechtigter (Behinderter) mit entsprechender Parkberechtigung für einen Behindertenparkplatz unmittelbar und ohne Verzögerung den zuvor vom Unberechtigten genutzten Platz befahren kann." Und da haperts dann doch sehr schnell.

Es ist natürlich auch herrlich, wenn du zu deinem Fahrzeug zurückkommst und dann nicht einsteigen kannst.
Astra ist meiner.
Beh.Parkplatz mit Tafel (im Hintergrund ) kenntlich.

20130117-120501

Servus!

Wo wir gerade bei diesem Punkt (Zu parken) sind, auch wenn wir damit kurz vom Thema abschweifen, wie ist so was geregelt? Welche Möglichkeiten habe ich, um an mein Auto zu kommen.

Ok, bevor Polizei oder sonst was gerufen wird, ist mir klar das ich durch die Beifahrertür und durch die Heckklappe einsteigen könnte.
(Vorausgesetzt, relativ normaler BMI und keine Behinderungen (Ohne jemanden beleidigen zu wollen))

Aber was wäre jetzt wenn?!
- Rückwärts eingeparkt (An die Heckklappe kommt man dann in diversen Parkhäuser oft nicht mehr ran)
- Beifahrertür zu geparkt, nur noch so viel Platz das der Spiegel vorbei passt (Oft sogar passt er nur noch eingeklappt vorbei)
- Und jetzt kommt auf der anderen Seite einer und Parkt die Beifahrertür zu...

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt?
Anzeige? Weswegen? Dafür finde ich keine Rechtsgrundlage. Und vor allem, was soll die Polizei da machen?
ADAC rufen? Was soll der machen? Frontscheibe ausbauen damit ich rein krabbeln kann über die Motorhaube? Schwachsinn...

Was kann man in solch einer Situation tun, außer warten bis der Kunde der nebeneinem geparkt hat kommt und dem versuchen das Parkticket aufzudrücken weil man seit 5 Stunden nicht raus kam?

Die oben beschriebene Situation habe ich selbst erlebt mit dem Unterschied, dass ich bisher immer ins Auto gekommen bin. Ich bin ein schlanker sportlicher Typ und komme durch diverse kleine Lücken durch, aber einmal....
Ich habe meine Finger zwischen meine Tür Kante gesetzt gegen das nebenstehen Auto (Wollte nichts beschädigen, weder an meinem, noch an dem anderen Fahrzeug). Habe mich so durchgequetscht... Ich dachte ich breche mir selbst die Finger. Das ich da überhaupt rein gekommen bin war ein wunder...

Weiß dazu jemand eine Antwort?

M.

@Moers75

Deine Ausführungen sind ja eine willkommene Einladung für die 2.-Reihe-Parker, die nur schnell mal in die Bäckerei flitzen, von dort aus "ihr Auto im Blick habend" sich die Zeit nehmen müssen, bis die vier Kunden vor ihnen bedient worden sind.

Obacht!
Verwechslungsgefahr!

Parken auf Behindertenparkplätzen

Parken auf behinderten Pakplätzen

SOwas geht gar nicht.
Ich kenne genug Berechtigte, die sich dann quer dahinterstellen (und das wird dort dann geduldet solange die Durchfahrt nicht versperrt wird).
Lernen durch Schmerzen!!

P.S. Als ich Verteiler gefahren habe, hatten wir uns an Supermärkten nie auf solche Plätze zum Be- oder entladen mit dem 7,5 t gestellt. Da habe ich lieber eine von zwei Einfahrten oder mal 4-5 normale Parkplätze temporär zugestellt (TK-Lkw hinfahren, besten Platz mit geringster Behinderung der anderen VT in nächster Entfernung zur Ladezone gesucht und schnell das Futter abgegeben. Nach 2-5 Minuten war der Spuk vorbei und es ging zur nächsten Ladestelle). Am schlimmsten sind die Pkw-Fahrer die teils so blöde gehalten haben, daß man entweder gar nicht zum Markt kommt, oder mitten auf der Zufahrt blockiert wird, weil einer zu faul zum Laufen ist (genug Parkplätze wären leer, aber nein, man muß mitten vorm Eingang stehen bleiben)

Zitat:

Original geschrieben von gesperrt


SOwas geht gar nicht.
Ich kenne genug Berechtigte, die sich dann quer dahinterstellen (und das wird dort dann geduldet solange die Durchfahrt nicht versperrt wird).
Lernen durch Schmerzen!!

Sowas geht auch nicht und die Berechtigung zum Blockieren von Falschparkern besteht nicht.

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