Baum auf Auto gefallen, was jetzt?
Liebe Trauergemeinde!
Mir hat gestern eine Windböe einen Baum aufs Auto fallen lassen. So einen Weihnachtsbaum, den die örtliche Verwaltung um diese Jahreszeit an bestimmten Plätzen aufstellt. Polizei war da, hat Fotos gemacht und den Baum vom Auto genommen. Der Baum fiel auf die Fahrerseite. Die Türen sind von Kratzern überzogen, Antenne abgeknickt, Kratzer auf den frischlackierten Kotflügeln (selbst unter Blut-, Schweiß- und Tränenabsonderung in langwieriger Arbeit vor zwei Monaten fertiggestellt) und so weiter. Außerdem geht das Harz, daß der frische Baum abgesondert hat, nicht von der Haube. Die Frontscheibe hat Kratzer und zwei Einschläge, genau wie bei einem Steinschlag.
Leider oder zum Glück, je wie man das sieht, ist die Haube noch die alte (unfallvorgeschädigte), weil die Lackierung der neuen Haube, (siehe oben) noch nicht so war, wie sie sollte, außerdem ist mein Auto uralt, aber top gepflegt.
Was passiert denn da jetzt weiter? Ich habe die Befürchtung, daß ich jetzt tierisches Pech gehabt habe, da der angerichtete Schaden 'gering' ist, weil mein Liebling schon so alt ist. Ein wirtschaftlicher Totalschaden, oder so.
Jemand einen Hinweis oder Erfahrung in so was? Bild siehe unten.
Beste Antwort im Thema
Ganz einfach 3 Möglichkeiten:
1) Lass Dir aufgrund des Gutachtens von Eulenhausen die 830 Euro (von mir aus auch Tacken) auszahlen, versuche den Rest für 300 Euro zu verkaufen und besorg Dir ein anderes Auto.
2) Laß Dein Auto auf Kosten von Eulenhausen reparieren, aber hol Dir vorher deren schriftliche Zustimmung ein, und fahr es weiter.
3) Lass Dir aufgrund des Gutachtens von Eulenhausen die 830 Euro auszahlen, mach das Nötigste selbst und fahr weiter bis der TÜV Euch scheidet. Und freu dich über die Kohle.
31 Antworten
Ganz einfach 3 Möglichkeiten:
1) Lass Dir aufgrund des Gutachtens von Eulenhausen die 830 Euro (von mir aus auch Tacken) auszahlen, versuche den Rest für 300 Euro zu verkaufen und besorg Dir ein anderes Auto.
2) Laß Dein Auto auf Kosten von Eulenhausen reparieren, aber hol Dir vorher deren schriftliche Zustimmung ein, und fahr es weiter.
3) Lass Dir aufgrund des Gutachtens von Eulenhausen die 830 Euro auszahlen, mach das Nötigste selbst und fahr weiter bis der TÜV Euch scheidet. Und freu dich über die Kohle.
Die Versicherung der Stadt Entenhausen wird dich hinhalten und mit wenig Geld abspeisen wollen.
Ja kenne ich...
In dem Gutachten steht doch bestimmt noch sowas wie "Wertverbesserung" drin, was die Endsumme drückt. War zumindest bei mir so 😉
Und das mir jemand die Werkstatt vorschreibt, geht schonmal garnich!!
Zitat:
Original geschrieben von Qnkel
Ja kenne ich...In dem Gutachten steht doch bestimmt noch sowas wie "Wertverbesserung" drin, was die Endsumme drückt. War zumindest bei mir so 😉
Und das mir jemand die Werkstatt vorschreibt, geht schonmal garnich!!
das geht nur bei der versicherung, wenn du im jahr 10€ sparen willst und du auf die eingehst und von denen ne werkstatt vorgeschrieben bekommst 😁
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Zitat:
das geht nur bei der versicherung, wenn du im jahr 10€ sparen willst und du auf die eingehst und von denen ne werkstatt vorgeschrieben bekommst 😁
Ja, dass is dann aber bei
meinenKasko-Schäden (Bei der HUK heißt es "Kasko SELECT"😉...
Mein Unfallgegner kann mich kreuzweise, wenns um die Rep. geht.
Momentaner Sachstand ist folgender:
Ich habe mein Gutachten nebst Rechnung der Eulenhausener Stadtverwaltung zukommen lassen.
Die haben das unverzüglich Ihrer Versicherung gemeldet, man hat mir Post in den nächsten Tagen versprochen.
Man wisse allerdings nicht, ob die Versicherung das Gutachten erstatten würde...
Nachdem ich mich nochmal in der Werkstatt meines Vertrauens beraten lassen konnte, werde ich mir den Schaden auszahlen lassen und den alles selbst instandsetzen. Das solte kein Problem sein, die Antenne war ja gerade zwei Monate alt und die Lackierung der Front ist auch erst vier Monate her... 😠
Über den weiteren Verlauf wird berichtet.
Zitat:
Original geschrieben von docgreen
Man wisse allerdings nicht, ob die Versicherung das Gutachten erstatten würde...
Sie müssen es...
Davon gehe ich auch aus. Wenn man keine Ahnung hat, fragt man eben Google. 😁
Zitat:
Einem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe, bei einem Unfall, zu beauftragen (Schadensgutachten). Die Kosten für das Sachverständigen-Gutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.
Quelle:
http://www.schaden-was-nun.de/schadensgutachten.phpUpdate:
Das Schreiben der Versicherung ist eingetroffen, allerdings nicht mit dem erhofften Inhalt:
Leider können wir wegen fehlender Stellungnahme unseres Mitglieds derzeit noch nix machen. (Sinngemäß)
Frechheit, oder?
Brief zurück, um Vorschuß bitten, da die Schuldfrage keiner Klärung bedarf? Und dann den gutachterlich festgestellten Schaden nebst Gutachterkosten binnen zwei Wochen einfordern? Und dann nach zwei Wochen den Anwalt auspacken?
Gibt da nämlich ein Problem: Ich bin bei genau derselben Versicherung versichert...
Das Verhalten der Versicherung ist heutzutage eben so. Die spielen immer auf Zeit.
Wenn du im ADAC bist, bekommst du eine kostenlose Erstberatung von einem Anwalt. Du kannst aber auch sonst den ADAC fragen, welche Verkehrsanwälte er dir empfehlen kann. Nicht irgendeinen Anwalt, sondern einen Fachmann beauftragen!
Hallöle...
Der ADAC gibt schonmal gar keine Empfehlungen für Anwälte. Die geben nur ein paar Adressen von Anwälten raus, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben. Empfehlungen wäre den anderen Anwälten gegenüber unlauterer Wettbewerb.
Du solltest dir gleich einen Anwalt nehmen. Hoffe du hast Verkehrsrechtschutz. Und scheiß drauf, dass du bei der gleichen Vers. bist. Wenn die da jetzt nur Murks machen, dann wechselst du halt so bald wie möglich. Solltest du den Wagen verkaufen, kannst ja gleich wechseln. 😉
Hoffe dass sich die Sache für dich möglichst positiv wendet.
MfG
Marcel
Hast Du keine Rechtschutz?
Würde falls die hast unbedingt mal nachfragen.
Auf jeden Fall ist die Stadt dafür haftbar nur in wie weit von denen Geld siehst wird freiwillig eher schwieriger
ohne Rechtsbeistand.
Drück Dir auf jeden Fall die Daumen.
P.s.ich konnte nicht genau erkennen ob Du das Gutachten bezahlen mußt.Falls ja verlange das Geld zurück .
Die gegnerische Versicherung hat den beauftragt und ist somit für Kosten zuständig.
!!!!!!!!!!!!!!Niemals einen Gutachter beauftragen ohne Zustimmung der Versicherung!!!!!!!!!!!
rbuachst deine stadt eigetnlich nciht umbennen. dein kennzeichen sagt doch schon das es sich um Groß-Gerau handel oder 😁
Zitat:
Original geschrieben von Knautschwolke
!!!!!!!!!!!!!!Niemals einen Gutachter beauftragen ohne Zustimmung der Versicherung!!!!!!!!!!!
So ein Tinnef! Man sollte ich bei einem Schaden generell (gerade, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist) einen Sachverständigen holen! Das hat mal wesentlich mehr Aussagekraft bspw. als ein Wisch (KV) von einer freien Werkstatt. Sollte es zu einer Verhandlung mit streitigen Punkten kommen, dann wird Gericht eh ein Unabhängiger bestellt. So kann man sich aber im Vorfeld vergleichen, wenn es ein Gutachten + Gegengutachten gibt. Sollte man vor Gericht obsiegen, bekommt man das Geld eh vom Gegner zurück.
@docgreen:
Ich würde wiefolgt vorgehen: Frist, auf Schadensregulierung, setzen (zwei Wochen sollten genügen) und das Ding danach sofort einem Anwalt (Google hilft bei der Wahl des Richtigen) konsultieren. Der sollte sich um alles Weitere kümmern. Zeigleich die Karrre notdürftig instand setzen (sieht aus, als ob "lediglich" kosmetische Arbeiten durchgeführt werden müssten) und fahren. Bedenke, dass man die Wahl hat das Fahrzeug instand setzen zu lassen (zur ÜBER den Zeitwert hinaus - waren ca. 130% des Zeitwertes, wenn ich mich nicht täusche) oder es zu verhökern und die Reparaturkosten - Märchensteier, einzustreichen.
MFG
Zitat:
Original geschrieben von haemophil
So ein Tinnef! Man sollte ich bei einem Schaden generell (gerade, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist) einen Sachverständigen holen! Das hat mal wesentlich mehr Aussagekraft bspw. als ein Wisch (KV) von einer freien Werkstatt. Sollte es zu einer Verhandlung mit streitigen Punkten kommen, dann wird Gericht eh ein Unabhängiger bestellt. So kann man sich aber im Vorfeld vergleichen, wenn es ein Gutachten + Gegengutachten gibt. Sollte man vor Gericht obsiegen, bekommt man das Geld eh vom Gegner zurück.Zitat:
Original geschrieben von Knautschwolke
!!!!!!!!!!!!!!Niemals einen Gutachter beauftragen ohne Zustimmung der Versicherung!!!!!!!!!!!@docgreen:
Ich würde wiefolgt vorgehen: Frist, auf Schadensregulierung, setzen (zwei Wochen sollten genügen) und das Ding danach sofort einem Anwalt (Google hilft bei der Wahl des Richtigen) konsultieren. Der sollte sich um alles Weitere kümmern. Zeigleich die Karrre notdürftig instand setzen (sieht aus, als ob "lediglich" kosmetische Arbeiten durchgeführt werden müssten) und fahren. Bedenke, dass man die Wahl hat das Fahrzeug instand setzen zu lassen (zur ÜBER den Zeitwert hinaus - waren ca. 130% des Zeitwertes, wenn ich mich nicht täusche) oder es zu verhökern und die Reparaturkosten - Märchensteier, einzustreichen.MFG
du hast vergessen, dass die versicherung ein VORKAUFSrecht hat, falls du das auto verkaufen willst 🙂
dann bekommst du wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert ausgezahlt.