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Baugleich bis auf ccm?

SYM Jet 50

Da ich schon oft schnelle und gute Antworten bekommen habe bin ich schon wieder mit einer Frage da.

Ich selbst habe ja einen SYM jet euro x 50 der ist ja Baugleich mit dem SYM Red Devil ist.

Jetzt meine Frage: Habe über Kleinanzeigen ja mir Felgen besorgt gehabt.
Der mir die geschickt hat fragte nun, ob ich nicht einen SYM jet euro x 100 haben möchte als Ersatzteilelager für meinen SYM Jet euro x 50.
Sind der SYM jet euro x 50 und der 100 denn Baugleich bis auf den anderen Zylinder? Von den Bildern her scheint es ja so. Ich wusste nicht das es 100er gibt.
Habe aber im Netz jetzt auch schon mal gesucht und welche gefunden.

Beste Antwort im Thema

Ich habe gerade gesehen, du bist doch der mit den vielen Kontrollen. Da werden wir dann sicher nicht lange auf das Ergebnis warten müssen.

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Habe heute nochmal mit dem Anbieter telefoniert. Er meinte der wäre sogar noch so gut, das er aufgebaut werden kann.

Würdet ihr euch denn einen SYM Jet euro x 100 kaufen? Obwohl er so nicht in Deutschland verkauft wurde...

Laut dem Verwerter läuft der Roller, hat Schweizer Papiere + deutsche unbedenklichkeits Bescheinigung und Abnahme, ist auf 45 elektronisch Gedrosselt.
Alle Plastik noch wie neu. Sitzbank hat ein kleines Loch.
Neue gab es Bereifung im Februar.
Alter Besitzer hat nun einen großen Roller und ist so beim Verwerter gelandet, da der Inzahlung genommen wurde.

Manko ist das alles was von Batterie gespeist wird, außer Anlasser nicht geht.
Soll 99 Euro inkl. Anlieferung kosten.

Deal machen oder nicht?

Was heißt denn "100"? Hat der 100ccm? Wenn ja, nützt dir eine Drosselung auf 45Km/h nix.

Laut den Recherchen die ich gemacht habe ist da wohl 100 ccm drin. Wie gesagt, ich war auch wegen dem SYM Jet euro x 100 verwundert.
Die Drosselung ist wohl zugelassen, damit man den Roller auch hier fahren kann. Hat der Vorbesitzer wohl alles eintragen lassen können und oder so abnehmen lassen.

Im Schwarzwald hatte zumindest die Behörde wohl nichts dagegen...

Natürlich kannst du 100ccm hier fahren, aber nicht mit den Führerscheinklassen AM, B obder 3 (wenn nach dem 1.4.1980 erworben). In diesem Fall hast du die 50ccm-Begrenzung, die auch mit einer 45Km/h-Drosselung nicht umgangen werden kann.

Von daher frage ich mich, was da eingetragen sein soll, bzw. welche Behörde sich da gegen bestehendes Führerscheinrecht stellt. Bei einer Polizeikontrolle wirst du in jedem Fall alt aussehen. Die interessiert sich nicht für irgendwelche Zusagen. Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis und wird garantiert so geahndet.

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Keine Ahnung was da seht. Zumindest hatte der AM wohl gehabt.
Ich lasse es mir erklären.
Irgendwas von PS begrenzt hat der geschrieben.

Im Gegensatz zur Hubraumbegrenzung gibt es keine Leistungsbegrenzung. Es sind also einzig die 50ccm und die Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit entscheidend. Letztere ist variabel nach Baujahr (40, 45 oder 50Km/h) oder nach Sonderregelung (DDR-Fahrzeuge mit 60Km/h).

Alles andere - insbesondere Auskünfte von Verkäufern - sind gesetzeswidrig und haben somit keine Auswirkungen auf Zuwiderhandlungen, die in diesem Fall eine Straftat darstellen.

Ich lasse mir mal das Zeug was der als Erlaubnis hat als Foto schicken.
Ich will ihn ja eigentlich nicht fahren... Als Ersatzteilspender war ja die Karre eigentlich gedacht...nur war ich mir nicht sicher ob wirklich nur der Zylinder anders ist.

So habe mir das Teil heute mal in Echt angesehen. Also wirklich ein Sym jet euro x 50 mit 100 ccm Zylinder.
In der Betriebserlaubnis die ich da gelesen habe steht sinngemäß aus dem Kopf geschrieben....
>Mit dieser ABE hat das Kraftfahrtsbundesamt genehmigt, daß - Abweichend von § "45 usw und sofort StVZO" der Hubraum 100 ccm durch Wirksamen Keilriemenscheibendurchmesser DAL3M und elektronischer Drosselung...genehmigt wurde.
Der Erteilung liegt ein Gutachten des TÜV Bayern Sachsen zugrunde.
Die Erteilung wurde mit folgender Maßnahme erteilt. Die Einzelerteilung ist dauerhaft mitzuführen. Die Wirksamen Einzelerlaubniszeugnisse müssen genau mit Erlaubnisunterlagen übereinstimmen.

Mich würde an deiner Stelle viel mehr interessieren, ob das mit deiner Fahrerlaubnis Probleme gibt. Was nützt dir eine TÜV-Genehmigung für das Fahrzeug und was sonst noch, wenn dein Führerschein bei 50ccm die Segel streicht. Kläre das unbedingt ab, sonst bist du dran wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Nur weil für das Fahrzeug irgendwas abgenommen wurde, heißt das noch lange nicht, dass dein Führerschein eine nirgends aufgeführte Änderung auf 100ccm erlaubt.

Ich habe gerade gesehen, du bist doch der mit den vielen Kontrollen. Da werden wir dann sicher nicht lange auf das Ergebnis warten müssen.

Ich werde den nicht fahren... Der wird als Ersatzteilspender genutzt. Haben uns auf 50 Euro geeinigt wenn ich ihn selbst holen kann.

Der vor mir hat den mit den Papieren so mit PKW Führerschein gefahren und durch die Eintragung wohl keine Beschwerden bekommen.

PS: mir fehlt jetzt schon langsam die tägliche Kontrolle. Gewohnheitstier.... 😉

Das kann ja sein, dass der Vorbesitzer das Ding so gefahren hat. Aber entweder hatte er keine Kontrolle, oder die 100ccm wurden nicht bemerkt. Woher soll man das wissen? Außerdem wirst du dich schwer darauf berufen können, wenn es dir an den Kragen geht. Spielt nämlich keine Geige und interessiert weder die Polizei, noch den Richter.

Aber wenn du die Hütte eh auseinander reißt, isses ja wurscht.

Will mich jetzt nicht zu weit rauslehnen,aber ich weiß noch das Motorräder gedrosselt wurden um sie später wenn erlaubt offen gefahren wurden.
Soll die Papiere nehmen und die zuständige Stelle eben vorlegen,dann weiß er es richtig.

Klar, geht heute noch. Aber auch da nur dann, wenn es im Einklang mit den Fahrerlaubnis-Bedingungen steht.

Beispiel:
Ich kann eine beliebige Maschine mit sagen wir mal 120PS mittels Drosselsatz auf A2-konforme 48PS drosseln und das ganze auch abnehmen und eintragen lassen. Soweit so gut und alles mit dem Fahrzeug und den Papieren ist somit in Ordnung.

Wenn ich jetzt mit meinem nach 2013 erworbenen Führerschein Klasse A2 darauf kontrolliert werde, ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis. Egel wie legal das Motorrad auf 48PS gedrosselt wurde.

Ich kann also eintragen lassen was ich will, wenn es mein Führerschein nicht hergibt ist es nutzlos. Und genau so wird es mit den 100ccm sein. Ja, es ist eingetragen das der Hobel auf 45Km/h gedrosselt ist, aber mein Führerschein erlaubt nur 50ccm. Und damit wäre es illegal mit AM zu fahren.

Wenn das wirklich gehen würde und mit AM zu fahren wäre, würde man darüber erstens etwas googlen können, und es wäre dann zweitens kein Einzelfall. Das würden doch massenhaft Leute in Anspruch nehmen.

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