Bauer vermietet Wiese als Parkplatz - Strafzettel

Bei uns in der Gemeinde gibt es einen Badesee.
Da die Parkplätze am See selber relativ knapp sind, vermieter ein Bauer zusätzlich ein Stück Wiese als Parkplatz.
Er hat das Ganze auch als Parkplatz angelegt und ich glaube du musst an einem Automaten ein Ticket kaufen, wenn du dort parken willst.
Ich war dort selber noch nie.

Gestern am Stammtisch haben wir darüber geredet, was der Bauer eigentlich für Rechte hat, wenn du dort ohne Parkticket stehst.

Darf der dir einen Strafzettel verpassen?
Falls ja, in welcher Höhe?
Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?
Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?

Beste Antwort im Thema

Großen Unfug Du schreiben tust.

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Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juli 2020 um 20:58:14 Uhr:



Seufz... Ist dir denn der BGH ausreichend?
BGH, Urteil vom 24. März 2009 - VI ZR 199/08

Hier mal ein Link dazu: BGH

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:49:32 Uhr:


Hier mal ein Urteil
Kinder werfen Steine auf ein Auto, Klage abgewiesen

Das wollte ich gerade auch posten.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:04:28 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juli 2020 um 20:58:14 Uhr:



Seufz... Ist dir denn der BGH ausreichend?
BGH, Urteil vom 24. März 2009 - VI ZR 199/08

Hier mal ein Link dazu: BGH

Grüße vom Ostelch

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Hätte hier eine Haftpflichtversicherung bestanden, wäre diese eingesprungen. Und genau darum ging’s dich auf den letzten Seiten hier.

Da sind noch mehr Urteile, sogar mit abgewiesener Berufungsklage.
Sachverhalt ist vergleichbar mit dem verlinkten Urteil.

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:12:34 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:04:28 Uhr:


Hier mal ein Link dazu: BGH

Grüße vom Ostelch

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Hätte hier eine Haftpflichtversicherung bestanden, wäre diese eingesprungen. Und genau darum ging’s dich auf den letzten Seiten hier.

Du bekommst kein Recht, weil du Unrecht hast.

Und nein nicht immer geben die klugen nach.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:12:34 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:04:28 Uhr:


Hier mal ein Link dazu: BGH

Grüße vom Ostelch

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Hätte hier eine Haftpflichtversicherung bestanden, wäre diese eingesprungen. Und genau darum ging’s dich auf den letzten Seiten hier.

Falsch
Hätten die Kläger gewonnen, so hätte die Haftpflicht der Beklagten bezahlen müssen. Die Klagen wurden aber abgewiesen. Keine Versicherung musste einen Cent zahlen.

Wie diese Versicherung heißt, spielt keine Rolle. Eine Versicherung, die diesen Fall nicht abdeckt, würde im Falle einer erfolgreichen Klage nicht zahlen, sondern auf die zuständige Versicherung verweisen.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:12:34 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:04:28 Uhr:


Hier mal ein Link dazu: BGH

Grüße vom Ostelch

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Hätte hier eine Haftpflichtversicherung bestanden, wäre diese eingesprungen. Und genau darum ging’s dich auf den letzten Seiten hier.

Was hab ich jetzt gewonnen?

Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juli 2020 um 20:53:11 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:49:32 Uhr:


Hier mal ein Urteil
Kinder werfen Steine auf ein Auto, Klage abgewiesen

Verkehrshindernis wird nun einwenden, dass da ja nichts von der Haftpflicht-Versicherung steht und diese natürlich immer zahlen muss.

Wenn wir ihm nachgewiesen gaben, warum auch das falsch ist, kommt einfach die nächste steile These.

Aber natürlich stehen Haftpflicht Versicherungen unabhängig von der haftung des versicherten für alles mögliche ein. Ist ja auch ein total sinnvolles Geschäftsmodell.

Es wird nun wirklich lächerlich.

Aber extra für dich: 100 vvg sollte einem lesekompetenten Menschen weiterhelfen

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:02:24 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:56:44 Uhr:


Ein erstinstanzliches Urteil wiegt nicht sonderlich schwer.

Wenn die von dir behauptete Rechtslage wirklich so wäre, gäbe es dieses Urteil nicht. 😉 Wenn es eine Ausnahme darstellen sollte, verlinke mal andere, die deine Behauptung stützen.

Grüße vom Ostelch

Bitte schön:

https://www.ferner-alsdorf.de/.../

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:19:10 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:02:24 Uhr:


Wenn die von dir behauptete Rechtslage wirklich so wäre, gäbe es dieses Urteil nicht. 😉 Wenn es eine Ausnahme darstellen sollte, verlinke mal andere, die deine Behauptung stützen.

Grüße vom Ostelch

Bitte schön:

https://www.ferner-alsdorf.de/.../

Und? Hast du auch das Urteil, oder wenigstens die ersten Sätze des Artikels gelesen?

"Die Erzieherinnen hätten in diesem speziellen Einzelfall ihre Aufsichtspflicht verletzt"

Auch dieses Urteil bestätigt ausdrücklich, was dir alle anderen auf 5 Seiten immer wieder vorbeten.

So faktenresistent kann man doch gar nicht sein. Ich tippe zunehmend auf trollen.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:19:10 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:02:24 Uhr:


Wenn die von dir behauptete Rechtslage wirklich so wäre, gäbe es dieses Urteil nicht. 😉 Wenn es eine Ausnahme darstellen sollte, verlinke mal andere, die deine Behauptung stützen.

Grüße vom Ostelch

Bitte schön:

https://www.ferner-alsdorf.de/.../

Dankeschön. Was ist da zu lesen:

Zitat:

Im Rahmen der mündlichen Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende des Senats, die Erzieherinnen der betreffenden Kita hätten in dem speziellen Einzelfall ihre Aufsichtspflicht verletzt.

Das ist genau der Punkt. In diesem Fall wurde die Aufsichtspflicht verletzt, in dem anderen nicht.

Weiterhin steht da:

Zitat:

Keine Ersatzpflicht bei Erfüllung der Aufsichtspflicht
Zur Erfüllung der Aufsichtspflicht von Mitarbeitern in einem Kindergarten ist es ausreichend, dass üblicherweise in einem Abstand von 15 bis 30 Minuten das Spiel von bisher unauffälligen 5-jährigen Kindern außerhalb der Wohnung überwacht wird.

Davon, dass die KiTa immer haftet, weil sie ja versichert sei, steht dort nichts.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:19:10 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:02:24 Uhr:


Wenn die von dir behauptete Rechtslage wirklich so wäre, gäbe es dieses Urteil nicht. 😉 Wenn es eine Ausnahme darstellen sollte, verlinke mal andere, die deine Behauptung stützen.

Grüße vom Ostelch

Bitte schön:

https://www.ferner-alsdorf.de/.../

Liest du auch Artikel bevor du postest:

Zitat: Spezieller Einzelfall. Direkt im ersten Absatz.

Du bringst selbst die Argumente um deine Falschaussagen zu widerlegen.

Blamabel.

Hast du auch den Grund für den Urteilsspruch gelesen?
Der Klage wurde nur deshalb stattgegeben, da die baulichen Gegebenheiten ein Gefahrenpotential haben aufkommen lassen.
Das Verhalten der Kinder allein hätte nicht genügt. Das kannst du in dem Urteil danach nachlesen. Dort ist Das gleiche passiert, allerdings ist im 2. Fall kein "Beet" mit Kieselsteinen am Zaun des Außengeländes.

Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juli 2020 um 21:22:59 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:19:10 Uhr:


Bitte schön:

https://www.ferner-alsdorf.de/.../

Und? Hast du auch das Urteil, oder wenigstens die ersten Sätze gelesen?

"Die Erzieherinnen hätten in diesem speziellen Einzelfall ihre Aufsichtspflicht verletzt"

Manmanman

Und was versuche ich die ganze Zeit zu erklären? Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird muss der Betreiber bzw. dessen Versicherung bezahlen. In dem anfangs von Hannes beschriebenen Fall (und um den geht es) kommt der Aufsichtspflicht eine besondere Bedeutung zu, weil die Kinder mit den Betreuern außerhalb der KiTa als Gruppe unterwegs waren. Da müssen die Kinder schon aus Sicherheitsgründen ständig im Auge behalten werden. Wenn aus einer solchen Gruppe ein Kind ein Auto zerkratzt, dann sind die Betreuer ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Das Kind könnte nämlich, anstatt das Auto zu zerkratzen, in eben diesem unbeobachteten Moment auf die Straße rennen und zu Schaden kommen.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:34:59 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juli 2020 um 21:22:59 Uhr:


Und? Hast du auch das Urteil, oder wenigstens die ersten Sätze gelesen?

"Die Erzieherinnen hätten in diesem speziellen Einzelfall ihre Aufsichtspflicht verletzt"

Manmanman

Und was versuche ich die ganze Zeit zu erklären? Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird muss der Betreiber bzw. dessen Versicherung bezahlen. In dem anfangs von Hannes beschriebenen Fall (und um den geht es) kommt der Aufsichtspflicht eine besondere Bedeutung zu, weil die Kinder mit den Betreuern außerhalb der KiTa als Gruppe unterwegs waren. Da müssen die Kinder schon aus Sicherheitsgründen ständig im Auge behalten werden. Wenn aus einer solchen Gruppe ein Kind ein Auto zerkratzt, dann sind die Betreuer ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Das Kind könnte nämlich, anstatt das Auto zu zerkratzen, in eben diesem unbeobachteten Moment auf die Straße rennen und zu Schaden kommen.

Tja. Mein Gutachten, dem folgend die Versicherung und dann auch der Anwslt des Anspruchstellers sind zu einem anderen Schluss gekommen. Der Schaden war für die Erzieher unvermeidbar, obwohl sie die Kinder ständig im Auge hatten.

Nach Deiner Logik gäbe es keine Kindergartenausflüge...

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:34:59 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juli 2020 um 21:22:59 Uhr:


Und? Hast du auch das Urteil, oder wenigstens die ersten Sätze gelesen?

"Die Erzieherinnen hätten in diesem speziellen Einzelfall ihre Aufsichtspflicht verletzt"

Manmanman

Und was versuche ich die ganze Zeit zu erklären? Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird muss der Betreiber bzw. dessen Versicherung bezahlen. In dem anfangs von Hannes beschriebenen Fall (und um den geht es) kommt der Aufsichtspflicht eine besondere Bedeutung zu, weil die Kinder mit den Betreuern außerhalb der KiTa als Gruppe unterwegs waren. Da müssen die Kinder schon aus Sicherheitsgründen ständig im Auge behalten werden. Wenn aus einer solchen Gruppe ein Kind ein Auto zerkratzt, dann sind die Betreuer ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Das Kind könnte nämlich, anstatt das Auto zu zerkratzen, in eben diesem unbeobachteten Moment auf die Straße rennen und zu Schaden kommen.

Unsinn

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