Bauer vermietet Wiese als Parkplatz - Strafzettel

Bei uns in der Gemeinde gibt es einen Badesee.
Da die Parkplätze am See selber relativ knapp sind, vermieter ein Bauer zusätzlich ein Stück Wiese als Parkplatz.
Er hat das Ganze auch als Parkplatz angelegt und ich glaube du musst an einem Automaten ein Ticket kaufen, wenn du dort parken willst.
Ich war dort selber noch nie.

Gestern am Stammtisch haben wir darüber geredet, was der Bauer eigentlich für Rechte hat, wenn du dort ohne Parkticket stehst.

Darf der dir einen Strafzettel verpassen?
Falls ja, in welcher Höhe?
Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?
Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?

Beste Antwort im Thema

Großen Unfug Du schreiben tust.

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:08:21 Uhr:



Zitat:

@Teksaz schrieb am 15. Juli 2020 um 20:05:33 Uhr:


Genau, sofern der Betreuer die Aufsichtspflicht verletzt hätte. Also wenn die Kinder z.B. unbetreut dort lang laufen oder abzusehen ist, dass die Beschädigung beabsichtigt wird und der Betreuer dies nicht unterbindet.

Ja, eben. Danke für deine Unterstützung.

Das war keinesfalls eine Unterstützung sondern lediglich die Begründung, warum eine Versicherung vorhanden sein sollte.
Die Versicherung zahlt aber nicht pauschal alle Schäden - denn erst muss die Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen sein. Generell zu sagen, die Kita oder deren Versicherer trägt alle Kosten ist nachwievor grundsätzlich falsch.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:08:29 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:01:44 Uhr:


Und in deinem beschriebenen Fall befindet sich das Kind in der Obhut der KiTa, die exakt dafür eine Versicherung benötigt.

Die Versicherung zahlt dann, wenn die KiTa bzw. einer ihrer Mitarbeiter fahrlässig einen Sachschaden verursacht hat und hierfür haften muss.

Sorry, Hannes, aber diese Aussage macht doch keinen Sinn. Lassen wir die Mitarbeiter mal außen vor. Wenn ein Mitarbeiter, egal welche Branche, vorsätzlich einen Schaden verursacht, haftet er persönlich. Wenn aber ein KiTa Kind vorsätzlich (oder aus Ungeschicklichkeit) einen Schaden verursacht (z. Bsp. ein Steinwurf), haben die Betreuer fahrlässig gehandelt, was wiederum die Versicherung in die Pflicht nimmt.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:24:11 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:08:29 Uhr:


Die Versicherung zahlt dann, wenn die KiTa bzw. einer ihrer Mitarbeiter fahrlässig einen Sachschaden verursacht hat und hierfür haften muss.

Sorry, Hannes, aber diese Aussage macht doch keinen Sinn. Lassen wir die Mitarbeiter mal außen vor. Wenn ein Mitarbeiter, egal welche Branche, vorsätzlich einen Schaden verursacht, haftet er persönlich. Wenn aber ein KiTa Kind vorsätzlich (oder aus Ungeschicklichkeit) einen Schaden verursacht (z. Bsp. ein Steinwurf), haben die Betreuer fahrlässig gehandelt, was wiederum die Versicherung in die Pflicht nimmt.

Sorry, verkehrshindernis, wie oft willst du diese pauschale Behauptung noch wiederholen? Nicht jeder Schaden, den ein KiTa-Kind verursacht, ist automatisch auf eine (fahrlässige) Verletzung der Aufsichtspflicht der KiTa-Mitarbeiter zurückzuführen. Insoweit gilt für diese nichts anderes als für Eltern auch. Ohne Verschulden keine Haftung.

Grüße vom Ostelch

Nein und nochmals nein
Ein Kind ist kein Erwachsener.
Ein Erwachsener ist für sein Handeln voll verantwortlich. Kinder sind Es nicht, bis 7 Jahre sind sie gar nicht für ihr Handeln haftbar, ab 7 teilweise.
Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" gilt nur eingeschränkt. Kinder sollen zu selbstständigen Menschen erzogen werden und das bedeutet, dass auch mal allein laufen dürfen. Z.B. fährt das Kind mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg und touchiert dabei ein geparktes Fahrzeug. Das kann passieren und keine Versicherung zahlt, sofern ein Elternteil hinterher oder vor dem Kind fuhr. Ja auch vor dem Kind ist ok, da so sichergestellt werden kann, dass das Kind an gefährlichen Stellen wirklich stoppt.
Selbst wenn es ohne Begleitung gefahren ist, ist dies kein Grund, für eine Versicherung zu zahlen, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass das Kind den Weg kennt, das Fahren mit dem Rad beherrscht und die Eltern oder andere dem Kind Verkehrserziehung haben zukommen haben lassen.

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Wir sollten das hier beenden.

Verkehrshindernis kann offenkundig lesen, und könnte sich binnen wenigen Minuten genug wissen ablesen, um seinen Irrtum zu erkennen.

Entweder trollt er hier oder seine Persönlichkeitsstruktur steht einem Erkenntnisgewinn hier im Wege.

Hier mal ein Urteil
Kinder werfen Steine auf ein Auto, Klage abgewiesen

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 20:37:40 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:24:11 Uhr:


Sorry, Hannes, aber diese Aussage macht doch keinen Sinn. Lassen wir die Mitarbeiter mal außen vor. Wenn ein Mitarbeiter, egal welche Branche, vorsätzlich einen Schaden verursacht, haftet er persönlich. Wenn aber ein KiTa Kind vorsätzlich (oder aus Ungeschicklichkeit) einen Schaden verursacht (z. Bsp. ein Steinwurf), haben die Betreuer fahrlässig gehandelt, was wiederum die Versicherung in die Pflicht nimmt.

Sorry, verkehrshindernis, wie oft willst du diese pauschale Behauptung noch wiederholen? Nicht jeder Schaden, den ein KiTa-Kind verursacht ist automatisch auf eine (fahrlässige) Verletzung der Aufsichtspflicht der KiTa-Mitarbeiter zurückzuführen. Insoweit gilt für diese nichts anderes als für Eltern auch. Ohne Verschulden keine Haftung.

Grüße vom Ostelch

Es ist aber nun mal so, dass die KiTa mit der Betreuung des Kindes auch die volle Verantwortung für das Kind und dessen Handeln übernimmt. Und gegen dieses Risiko sind die Einrichtungen entsprechend abgesichert. Und wie soll so ein Fall eigentlich aussehen, der nicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht hinaus läuft?

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:49:32 Uhr:


Hier mal ein Urteil
Kinder werfen Steine auf ein Auto, Klage abgewiesen

Verkehrshindernis wird nun einwenden, dass da ja nichts von der Haftpflicht-Versicherung steht und diese natürlich immer zahlen muss.

Wenn wir ihm nachgewiesen gaben, warum auch das falsch ist, kommt einfach die nächste steile These.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:49:32 Uhr:


Hier mal ein Urteil
Kinder werfen Steine auf ein Auto, Klage abgewiesen

Auch diesen fakt werden die beiden dummen Diskutierer ignorieren.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:50:46 Uhr:



Es ist aber nun mal so, dass die KiTa mit der Betreuung des Kindes auch die volle Verantwortung für das Kind und dessen Handeln übernimmt. Und gegen dieses Risiko sind die Einrichtungen entsprechend abgesichert. Und wie soll so ein Fall eigentlich aussehen, der nicht auf eine Verletzung der Aufsichtspflicht hinaus läuft?

Du kommst schon wieder mit dem gleichen Zirkelschluss: weil die KiTa die Verantwortung hat und gegen Schäden versichert ist, muss sie auch bei jedem Schaden zahlen. Dass das nicht so ist, kannst du z.B. dem soeben von tomcat092004 verlinkten Urteil entnehmen.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:50:46 Uhr:



Es ist aber nun mal so, dass die KiTa mit der Betreuung des Kindes auch die volle Verantwortung für das Kind und dessen Handeln übernimmt.

Es ist aber nun Mal nicht so.

Eine falsche Behauptung als Prämisse ist ein schlechtes Fundament.

Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:49:32 Uhr:


Hier mal ein Urteil
Kinder werfen Steine auf ein Auto, Klage abgewiesen

Ein erstinstanzliches Urteil wiegt nicht sonderlich schwer.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:56:44 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:49:32 Uhr:


Hier mal ein Urteil
Kinder werfen Steine auf ein Auto, Klage abgewiesen

Ein erstinstanzliches Urteil wiegt nicht sonderlich schwer.

Seufz... Ist dir denn der BGH ausreichend?
BGH, Urteil vom 24. März 2009 - VI ZR 199/08

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:56:44 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:49:32 Uhr:


Hier mal ein Urteil
Kinder werfen Steine auf ein Auto, Klage abgewiesen

Ein erstinstanzliches Urteil wiegt nicht sonderlich schwer.

Die Blamage wird schlimmer und schlimmer.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:56:44 Uhr:



Zitat:

@tomcat092004 schrieb am 15. Juli 2020 um 20:49:32 Uhr:


Hier mal ein Urteil
Kinder werfen Steine auf ein Auto, Klage abgewiesen

Ein erstinstanzliches Urteil wiegt nicht sonderlich schwer.

Wenn die von dir behauptete Rechtslage wirklich so wäre, gäbe es dieses Urteil nicht. 😉 Wenn es eine Ausnahme darstellen sollte, verlinke mal andere, die deine Behauptung stützen.

Grüße vom Ostelch

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