Bauer vermietet Wiese als Parkplatz - Strafzettel

Bei uns in der Gemeinde gibt es einen Badesee.
Da die Parkplätze am See selber relativ knapp sind, vermieter ein Bauer zusätzlich ein Stück Wiese als Parkplatz.
Er hat das Ganze auch als Parkplatz angelegt und ich glaube du musst an einem Automaten ein Ticket kaufen, wenn du dort parken willst.
Ich war dort selber noch nie.

Gestern am Stammtisch haben wir darüber geredet, was der Bauer eigentlich für Rechte hat, wenn du dort ohne Parkticket stehst.

Darf der dir einen Strafzettel verpassen?
Falls ja, in welcher Höhe?
Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?
Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?

Beste Antwort im Thema

Großen Unfug Du schreiben tust.

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Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2020 um 21:37:14 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:34:59 Uhr:


Und was versuche ich die ganze Zeit zu erklären? Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird muss der Betreiber bzw. dessen Versicherung bezahlen. In dem anfangs von Hannes beschriebenen Fall (und um den geht es) kommt der Aufsichtspflicht eine besondere Bedeutung zu, weil die Kinder mit den Betreuern außerhalb der KiTa als Gruppe unterwegs waren. Da müssen die Kinder schon aus Sicherheitsgründen ständig im Auge behalten werden. Wenn aus einer solchen Gruppe ein Kind ein Auto zerkratzt, dann sind die Betreuer ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Das Kind könnte nämlich, anstatt das Auto zu zerkratzen, in eben diesem unbeobachteten Moment auf die Straße rennen und zu Schaden kommen.

Tja. Mein Gutachten, dem folgend die Versicherung und dann auch der Anwslt des Anspruchstellers sind zu einem anderen Schluss gekommen. Der Schaden war für die Erzieher unvermeidbar, obwohl sie die Kinder ständig im Auge hatten.

Nach Deiner Logik gäbe es keine Kindergartenausflüge...

Also da würden mich jetzt schon die Details interessieren. Am besten per PN, falls du hier Auskunft geben möchtest.

Vermietet der Bauer nun auch noch eine Kita? 😰😁

Würde Sinn machen.

Von der Landwirtschaft allein kann doch heute fast kein Bauer mehr leben.

Ja, OK. Sorry an alle für das massive OT.

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Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:48:36 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2020 um 21:37:14 Uhr:


Tja. Mein Gutachten, dem folgend die Versicherung und dann auch der Anwslt des Anspruchstellers sind zu einem anderen Schluss gekommen. Der Schaden war für die Erzieher unvermeidbar, obwohl sie die Kinder ständig im Auge hatten.

Nach Deiner Logik gäbe es keine Kindergartenausflüge...

Also da würden mich jetzt schon die Details interessieren. Am besten per PN, falls du hier Auskunft geben möchtest.

Ich werde Dir sicher nicht meine Gutachten zusenden...

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:12:34 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:04:28 Uhr:


Hier mal ein Link dazu: BGH

Grüße vom Ostelch

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Hätte hier eine Haftpflichtversicherung bestanden, wäre diese eingesprungen. Und genau darum ging’s dich auf den letzten Seiten hier.

Sei mal etwas vorsichtiger mit solchen Sprichwörtern. Diese Versicherung heißt nicht durch Zufall "Haftpflichtversicherung". Ohne Verpflichtung zur Haftung zahlt auch diese Versicherung nicht. Ob eine Versicherung besteht, ist für die Frage ob ein Haftungsanspruch besteht, nicht von Belang. Und ja, genau darum geht es. Leider verstehst du es nur nicht.

Grüße vom Ostelch

Eben.

Die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche auf ihre eigenen Kosten ab - dem Versicherten entstehen dadurch keine weiteren Kosten und er ist juristisch aus der Haftung 'raus.

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:12:34 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 21:04:28 Uhr:


Hier mal ein Link dazu: BGH

Grüße vom Ostelch

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Hätte hier eine Haftpflichtversicherung bestanden, wäre diese eingesprungen. Und genau darum ging’s dich auf den letzten Seiten hier.

Noch einmal. Eine Haftpflichtversicherung leistet nur dann, wenn der Versicherungsnehmer persönlich (bzw. Bei der gewerblichen Haftpflicht der Arbeitgeber) haftet.

Den Fall, dass der Anspruchsteller Ansprüche an die Versicherung hat, nicht aber an den Versicherungsnehmer, gibt es in Deutschland nicht.

Auch hat der Anspruchsteller immer nur Ansprüche an den Versicherungsnehmer, nicht an dessen Versicherung. Der Versicherungsnehmer hat aber Ansprüche an seine Versicherung im Rahmen der VB.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2020 um 22:03:31 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:12:34 Uhr:


Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. Hätte hier eine Haftpflichtversicherung bestanden, wäre diese eingesprungen. Und genau darum ging’s dich auf den letzten Seiten hier.

Noch einmal. Eine Haftpflichtversicherung leistet nur dann, wenn der Versicherungsnehmer persönlich (bzw. Bei der gewerblichen Haftpflicht der Arbeitgeber) haftet.

Den Fall, dass der Anspruchsteller Ansprüche an die Versicherung hat, nicht aber an den Versicherungsnehmer, gibt es in Deutschland nicht.
Auch hat der Anspruchsteller immer nur Ansprüche an den Versicherungsnehmer, nicht an dessen Versicherung. Der Versicherungsnehmer hat aber Ansprüche an seine Versicherung im Rahmen der VB.

mit Ausnahme bei der KFZ-Haftpflicht 🙂

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Juli 2020 um 22:01:44 Uhr:


Eben.

Die Haftpflichtversicherung wehrt auch unberechtigte Ansprüche auf ihre eigenen Kosten ab - dem Versicherten entstehen dadurch keine weiteren Kosten und er ist juristisch aus der Haftung 'raus.

...wenn er den Prozess gewinnt. Wenn nicht, zahlt seine Versicherung ihm die Gerichtskosten und den Schadenersatz. Die Ansprüche des Gegners richten sich aber immer an den Versicherten.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2020 um 22:03:31 Uhr:


Auch hat der Anspruchsteller immer nur Ansprüche an den Versicherungsnehmer, nicht an dessen Versicherung. Der Versicherungsnehmer hat aber Ansprüche an seine Versicherung im Rahmen der VB.

Ausnahme kfz Haftpflicht gem. 115 vvg.

Den Grundsatz der Einstandspflicht regelt wie gesagt 100 vvg

Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:34:59 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 15. Juli 2020 um 21:22:59 Uhr:


Und? Hast du auch das Urteil, oder wenigstens die ersten Sätze gelesen?

"Die Erzieherinnen hätten in diesem speziellen Einzelfall ihre Aufsichtspflicht verletzt"

Manmanman

Und was versuche ich die ganze Zeit zu erklären? Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird muss der Betreiber bzw. dessen Versicherung bezahlen. In dem anfangs von Hannes beschriebenen Fall (und um den geht es) kommt der Aufsichtspflicht eine besondere Bedeutung zu, weil die Kinder mit den Betreuern außerhalb der KiTa als Gruppe unterwegs waren. Da müssen die Kinder schon aus Sicherheitsgründen ständig im Auge behalten werden. Wenn aus einer solchen Gruppe ein Kind ein Auto zerkratzt, dann sind die Betreuer ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Das Kind könnte nämlich, anstatt das Auto zu zerkratzen, in eben diesem unbeobachteten Moment auf die Straße rennen und zu Schaden kommen.

Wenn du das die ganze Zeit über versucht hast zu erklären, war die Erklärung wohl nicht gelungen. Verstanden hat sie so, wie du es nun behauptest, nämlich keiner der Diskutanten. Dass die Aufsichtspflicht verletzt sein muss, damit Erzieher oder Eltern für ihre nicht deliktsfähigen Kinder haften, war nun allen klar. Aber ein Urteil, das selbiges feststellte, hast du als "nicht sonderlich schwerwiegend" zurückgewiesen. Ob nun in deinem Beispiel die Aufsichtspflicht verletzt wäre, kann man so pauschal nicht sagen. Könnte sein, könnte auch nicht sein. Kommt ganz auf die Umstände an. Erzieher haben auch nur beschränkte Wahrnehmungsmöglichkeiten und können die Augen nicht überall haben.

Aber schön, dass du dann doch (noch) die Kurve bekommen hast und wir uns wieder unwichtigen Themen zuwenden können. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 22:40:39 Uhr:



Aber schön, dass du dann doch (noch) die Kurve bekommen hast und wir uns wieder unwichtigen Themen zuwenden können. 😉

Nur auf die erschütternden Urteile von @Geisslein warten wir noch immer.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 22:40:39 Uhr:



Zitat:

@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 21:34:59 Uhr:


Und was versuche ich die ganze Zeit zu erklären? Wenn die Aufsichtspflicht verletzt wird muss der Betreiber bzw. dessen Versicherung bezahlen. In dem anfangs von Hannes beschriebenen Fall (und um den geht es) kommt der Aufsichtspflicht eine besondere Bedeutung zu, weil die Kinder mit den Betreuern außerhalb der KiTa als Gruppe unterwegs waren. Da müssen die Kinder schon aus Sicherheitsgründen ständig im Auge behalten werden. Wenn aus einer solchen Gruppe ein Kind ein Auto zerkratzt, dann sind die Betreuer ihrer Pflicht nicht nachgekommen. Das Kind könnte nämlich, anstatt das Auto zu zerkratzen, in eben diesem unbeobachteten Moment auf die Straße rennen und zu Schaden kommen.

Wenn du das die ganze Zeit über versucht hast zu erklären, war die Erklärung wohl nicht gelungen. Verstanden hat sie so, wie du es nun behauptest, nämlich keiner der Diskutanten. Dass die Aufsichtspflicht verletzt sein muss, damit Erzieher oder Eltern für ihre nicht deliktsfähigen Kinder haften, war nun allen klar. Aber ein Urteil, das selbiges feststellte, hast du als "nicht sonderlich schwerwiegend" zurückgewiesen. Ob nun in deinem Beispiel die Aufsichtspflicht verletzt wäre, kann man so pauschal nicht sagen. Könnte sein, könnte auch nicht sein. Kommt ganz auf die Umstände an. Erzieher haben auch nur beschränkte Wahrnehmungsmöglichkeiten und können die Augen nicht überall haben.

Aber schön, dass du dann doch (noch) die Kurve bekommen hast und wir uns wieder unwichtigen Themen zuwenden können. 😉

Grüße vom Ostelch

Keine Ahnung was daran so schwer ist, das zu verstehen ?!

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. Juli 2020 um 07:13:43 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 22:40:39 Uhr:



Aber schön, dass du dann doch (noch) die Kurve bekommen hast und wir uns wieder unwichtigen Themen zuwenden können. 😉

Nur auf die erschütternden Urteile von @Geisslein warten wir noch immer.

Der Ausdruck "Schutzbefohlene" ist für Dich geläufig ?

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