Bauer vermietet Wiese als Parkplatz - Strafzettel
Bei uns in der Gemeinde gibt es einen Badesee.
Da die Parkplätze am See selber relativ knapp sind, vermieter ein Bauer zusätzlich ein Stück Wiese als Parkplatz.
Er hat das Ganze auch als Parkplatz angelegt und ich glaube du musst an einem Automaten ein Ticket kaufen, wenn du dort parken willst.
Ich war dort selber noch nie.
Gestern am Stammtisch haben wir darüber geredet, was der Bauer eigentlich für Rechte hat, wenn du dort ohne Parkticket stehst.
Darf der dir einen Strafzettel verpassen?
Falls ja, in welcher Höhe?
Was passiert, wenn du den nicht bezahlst?
Muss er dann ein ganz normales privatrechtliches Mahnverfahren durchführen?
Beste Antwort im Thema
Großen Unfug Du schreiben tust.
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Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 19:47:35 Uhr:
Du willst einen Beweis dafür, dass in diesem Fall die Haftpflicht der KiTa einspringt? Willst du auch einen Beweis dafür, dass deine KFZ-Haftpflicht einspringen muss, wenn du ein parkendes Auto streifst?
Da kein Kleinkind unter 7 bzw. in dem Fall 10 Jahren kein Auto fährt ist das kein passender Vergleich.
Es fehlt noch der Nachweis, dass entgegen dem BGB automatisch die Kita (bzw. der Versicherer) in jedem Fall haften muss.
Zitat:
@8848 schrieb am 15. Juli 2020 um 19:49:43 Uhr:
War die Kita auf der Wiese des Bauern?
Ja natürlich. Sonst wäre das ja OT 🙂 🙂
Zitat:
@Teksaz schrieb am 15. Juli 2020 um 19:50:56 Uhr:
Da kein Kleinkind unter 7 bzw. in dem Fall 10 Jahren kein Auto fährt ist das kein passender Vergleich.
Hinkt es, muss es nicht unbedingt ein Vergleich sen. Aber eine doppelte Verneinung ist ein Ja. Alle Kinder unter 7 Jahren fahren also ein Auto. Auf der Wiese des Bauern wohlgemerkt.
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Zitat:
@Teksaz schrieb am 15. Juli 2020 um 19:50:56 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 19:47:35 Uhr:
Du willst einen Beweis dafür, dass in diesem Fall die Haftpflicht der KiTa einspringt? Willst du auch einen Beweis dafür, dass deine KFZ-Haftpflicht einspringen muss, wenn du ein parkendes Auto streifst?Da kein Kleinkind unter 7 bzw. in dem Fall 10 Jahren kein Auto fährt ist das kein passender Vergleich.
Es fehlt noch der Nachweis, dass entgegen dem BGB automatisch die Kita (bzw. der Versicherer) in jedem Fall haften muss.
Den Nachweis habe ich bereits mehrfach erbracht.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 19:44:53 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2020 um 19:41:06 Uhr:
Noch einmal, für Begriffsstutzige in einfacher Sprache:
- keine Aufsichtspflichtverletzung
- kein Verschulden der Erzieherinnen
- keine Haftung der Erzieherinnen
- keine Eintrittspflicht der Versicherung
Na dann kann auch kein Schaden entstanden sein.
Doch. Die Schadenursache ist die Ungeschicklichkeit des Kindes. Da das aber deliktunfähig ist, haftet es auch nicht.
Zitat:
@8848 schrieb am 15. Juli 2020 um 19:54:09 Uhr:
Zitat:
@Teksaz schrieb am 15. Juli 2020 um 19:50:56 Uhr:
Da kein Kleinkind unter 7 bzw. in dem Fall 10 Jahren kein Auto fährt ist das kein passender Vergleich.Hinkt es, muss es nicht unbedingt ein Vergleich sen. Aber eine doppelte Verneinung ist ein Ja. Alle Kinder unter 7 Jahren fahren also ein Auto. Auf der Wiese des Bauern wohlgemerkt.
Ups, beim Schreiben nicht drauf geachtet. Immer diese kleinen Rabauken mit den größten Karren. Bobbycars und diese Elektroflitzer. 😁
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 19:47:35 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 15. Juli 2020 um 19:40:16 Uhr:
Wo ist denn der Beweis?
Ich habe hier noch keinen sehen dürfen.Du willst einen Beweis dafür, dass in diesem Fall die Haftpflicht der KiTa einspringt? Willst du auch einen Beweis dafür, dass deine KFZ-Haftpflicht einspringen muss, wenn du ein parkendes Auto streifst?
Die beiden Varianten haben nichts miteinander zu tun.
In einem Fall ist meine Kfz-Haftpflicht beteiligt und in der Variante des Kindes würde die Privathaftpflicht im Falle der Verletzung der Aufsichtspflichts einspringen.
Wo liegt nun die Verletzung der Aufsichtspflichts im diskutierten Fall vor?
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2020 um 19:55:19 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 19:44:53 Uhr:
Na dann kann auch kein Schaden entstanden sein.
Doch. Die Schadenursache ist die Ungeschicklichkeit des Kindes. Da das aber deliktunfähig ist, haftet es auch nicht.
Und in deinem beschriebenen Fall befindet sich das Kind in der Obhut der KiTa, die exakt dafür eine Versicherung benötigt.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:01:44 Uhr:
Und in deinem beschriebenen Fall befindet sich das Kind in der Obhut der KiTa, die exakt dafür eine Versicherung benötigt.
Genau, sofern der Betreuer die Aufsichtspflicht verletzt hätte. Also wenn die Kinder z.B. unbetreut dort lang laufen oder abzusehen ist, dass die Beschädigung beabsichtigt wird und der Betreuer dies nicht unterbindet.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 19:25:33 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 15. Juli 2020 um 19:14:34 Uhr:
Ein sauberer Zirkelschluss! Mehr nicht. 😉
Grüße vom Ostelch
Ist mir klar. Aber die Sachlage ist so eindeutig, da kommt man an einer solche Beweisführung eben nicht vorbei.
Das ist keine Beweisführung. Das ist eine Behauptung, die sich mit sich selbst begründet. Ohne Verschulden keine Haftung, ob mit oder ohne Versicherung. Auch für KiTa-Erzieherinnen gelten (zum Glück, sonst gäbe es keine KiTas mehr) übersteigerten Aufsichtspflichten.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Teksaz schrieb am 15. Juli 2020 um 20:05:33 Uhr:
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:01:44 Uhr:
Und in deinem beschriebenen Fall befindet sich das Kind in der Obhut der KiTa, die exakt dafür eine Versicherung benötigt.Genau, sofern der Betreuer die Aufsichtspflicht verletzt hätte. Also wenn die Kinder z.B. unbetreut dort lang laufen oder abzusehen ist, dass die Beschädigung beabsichtigt wird und der Betreuer dies nicht unterbindet.
Ja, eben. Danke für deine Unterstützung.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:01:44 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 15. Juli 2020 um 19:55:19 Uhr:
Doch. Die Schadenursache ist die Ungeschicklichkeit des Kindes. Da das aber deliktunfähig ist, haftet es auch nicht.
Und in deinem beschriebenen Fall befindet sich das Kind in der Obhut der KiTa, die exakt dafür eine Versicherung benötigt.
Die Versicherung zahlt dann, wenn die KiTa bzw. einer ihrer Mitarbeiter fahrlässig einen Sachschaden verursacht hat und hierfür haften muss.
Dann -und nur dann- übernimmt sie die Haftung. Wenn die KiTa oder die Versicherung (z.B. auf der Basis eines Gutachtens) zu dem Schluss kommt, dass die KiTa nicht haften muss, übernimmt die Versicherung die Prozesskosten, agiert dann quasi als Rechtsschutzversicherung.
Zitat:
@verkehrshindernis schrieb am 15. Juli 2020 um 20:08:21 Uhr:
Zitat:
@Teksaz schrieb am 15. Juli 2020 um 20:05:33 Uhr:
Genau, sofern der Betreuer die Aufsichtspflicht verletzt hätte. Also wenn die Kinder z.B. unbetreut dort lang laufen oder abzusehen ist, dass die Beschädigung beabsichtigt wird und der Betreuer dies nicht unterbindet.
Ja, eben. Danke für deine Unterstützung.
Die Betreuer haben in diesem Fall die Aufsichtspflicht eben nicht verletzt. Ein Kind kann immer mal stolpern, das lässt sich nun mal selbst dann nicht vermeiden, wenn jedes Kind seinen eigenen Betreuer an der Hand hätte.
In meinem Fall waren es 3 Betreuer für 8 Kinder.