Ballon-Finanzierung Golf 7 mit Kaufpreisschutz oder Neuwertentschädigung oder GAP Deckung?

Hi,

ich stehe kurz vor der Ballon-Finanzierung eines Golf 7 und möchte gerne wissen, welche Absicherung die Beste ist, damit im Falle eine Unfalls mit Totalschaden keine Schuldenfalle entsteht:

Der Händler empfehlt den Kaufpreisschutz von VVD. Diese Zusatzversicherung soll ca. 18 Euro im Monat kosten. Diese ist unabhängig davon, ob man die KFZ-Kaskoversicherung auch bei dem VVD beantragt. Es ist also ein eigenständiges Produkt:

Infos: http://www.volkswagen.de/.../kaufpreisschutz.html

Video dazu: http://www.youtube.com/watch?v=21Wpa3kPMm8

Oder soll ich über meine KFZ Versicherung VHV, das Zusatzpaket EXKLUSIV und GAP-Deckung buchen?

Zusatzpaket EXKLUSIV
• Neuwertentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung, NEU inkl. Überführungskosten bis 1.000 Euro
• Erweiterte Eigenschadendeckung auch für Schäden an eigenen Pkw auf dem Grundstück sowie an eigenen Gebäuden/Sachen
• 5 % der Reparaturkosten als Wertminderungspauschale bei Unfällen innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung
(ab Reparaturen über 1.000 Euro)
• Kein Abzug „neu für alt“ auch für Autoradios und Navigationsgeräte
• Austausch von Schlössern auch nach Verlust und Liegenlassen der Schlüssel (50%ige Kostenübernahme)
• Versicherungsschutz auf Fähren
• NEU Schäden am Pkw durch Anhänger „Schlingerdeckung“
• Mitversicherung von Unterschlagung zum Beispiel durch einen Kaufinteressenten während einer Probefahrt

Die GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) schützt den Leasing-/
Kreditnehmer vor den finanziellen Nachteilen bei Totalschaden oder
Diebstahl eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs.
Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls eines geleasten oder kreditfinanzierten
Fahrzeugs muss der Leasing-/Kreditnehmer normalerweise die
Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an den Leasing-/Kreditgeber
zahlen. Diese liegt oft über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs,
der von der eigenen Kaskoversicherung (abzüglich Selbstbeteiligung) bzw.
der Haftpflichtversicherung der Gegenseite ersetzt wird. Für die Differenz
muss der Leasing-/Kreditnehmer selbst aufkommen.
Der Differenzbetrag kann abhängig von der Restlaufzeit mehrere Tausend
Euro betragen. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko und gibt dem
Leasing-/Kreditnehmer so Sicherheit vor zusätzlichen Kosten.
Die GAP-Deckung kann als beitragspflichtige Ergänzung zur Vollkaskodeckung
für Verträge von geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen
abgeschlossen werden.

Infos:
https://www.vhv.de/vhv/privat/Unsere-Produkte-Fahrzeuge-Auto.html

Beste Antwort im Thema

Mir ist klar, dass das nun niemand hören will, aber bei einer gesunden Finanzierung ist dieses ganze Gedöns einfach nicht nötig.

Notwendig werden Versicherungen dieser Art erst, wenn der Fahrzeugpreis und damit die Finanzierungsart die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

Wird das Fahrzeug in einer Weise finanziert, in der geschuldete Restbetrag zu jeder Zeit geringer ist als der aktuelle Fahrzeugwert, muss ich mir keinerlei Gedanken über Löcher in der Finanzierung machen, da die Deckung der VK in jeder Form eines Schadens locker ausreicht. Dann gibts kein "GAP" das ich für viel Geld absichern müsste.
Mit 2000€ Anzahlung, 47* 99€ Monatsraten und 15000€ Ballonrate funktioniert das nun mal nicht nicht.

Anders gesagt: Ich würde an Stelle des TE eher meine Finanzierung überdenken, anstatt mir Gedanken darüber machen zu müssen, wie ich ein abenteuerliches Finanzkonstrukt halbwegs absichern kann.

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Diese GAP-Versicherung wird mir bei diesem 25 Euro Tarif jedoch nicht angeboten. Wenn ich den Wagen regulär versichern lassen würde, würde er 50-60 euro pro Monat mit Vollkasko kosten. Also kann ich eben auch diesen tollen Versicherungstarif nutzen und durch 19 Euro im Monat aufstocken.

So 24 Monate sind nun um.

Ich habe das Zusatzpaket EXKLUSIV (wegen der Neuwertentschädigung innerhalb der ersten 24 Monate) bei der VHV Versicherung rausgenommen und dafür die GAP Versicherung reingenommen. Somit bin ich bis Kreditende abgesichert.

Falls ein Totalschaden eintreten sollte, zahlt die GAP Versicherung die Differenz aus der Restforderung des Kreditgebers und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs.

Die GAP Versicherung bei der VHV kostet nur ~50 € pro Jahr.
Es sind zwar nur noch 3000 € offen bis Kreditende, aber die 50 € sind es mir Wert.
Zumal ich noch nicht einmal Schuld an einem Totalschaden sein muss.

In den Versicherungsbedingungen der VHV zu dem Produkt GAP Versicherung steht:

A.2.19 GAP-Deckung bei fremdfinanzierten Fahrzeugen
Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob Sie die GAP-Deckung mitversichert
haben.

A.2.19.1 Im Rahmen der Fahrzeugvollversicherung und mitversicherter GAPDeckung
ersetzen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust Ihres finanzierten
oder geleasten Fahrzeugs während der Laufzeit des Finanzierungs-/Leasingvertrags
den offen stehenden Finanzierungs- oder Leasing-Restbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung,
der Rest- und Altteile sowie der Selbstbeteiligung.

A.2.19.3 Der Finanzierungs-Restbetrag ist der Betrag, der bei vorzeitiger, schadenbedingter
Beendigung / Kündigung des Darlehensvertrags an die Bank zu zahlen ist.
Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht
bezahlte Raten sowie Verzugszinsen.

A.2.19.4 Die Leistung aus der GAP-Deckung gilt für Leasingverträge auf der Grundlage
marktüblicher Zinsen und Laufzeiten. Gleiches gilt für Kreditverträge, wobei
nachgewiesen werden muss, dass das Darlehen ausschließlich zur Finanzierung des
Fahrzeugs aufgenommen wurde.

A.2.19.5 Der Leasing- bzw. Kredit-Vertrag ist uns auf Verlangen vorzulegen.

Leider wurde ich falsch beraten. Denn eine GAP Deckung macht keinen Sinn mehr, wenn die Restforderung der Bank mittlerweile kleiner als der Wiederbeschaffungswert des KFZ ist.

Diese macht nur am Anfang der Finanzierung Sinn. Wenn man aber schon einen großen Betrag an Raten abgezahlt hat, nicht mehr.

Am besten ist es, eine Kaufpreisversicherung abzuschliessen, kurz bevor die 24 monatige Neuwertentschädigung (in vielen KFZ Versicherungen bereits enthalten) entfällt:

http://www.santander.de/.../Santander_Safe_Kundeninfo.html

http://www.safe-solo.de/

www.adac.de/kaufpreisversicherung
https://www.youtube.com/watch?v=yVmf8nPM0EQ

http://www.versicherungsbote.de/.../

Wollte schon meinen. Dein Wagen wird doch niemals weniger Wert sein als 3.000 € Restschuld.

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Zitat:

@mr999 schrieb am 13. November 2015 um 07:34:19 Uhr:


Leider wurde ich falsch beraten. Denn eine GAP Deckung macht keinen Sinn mehr, wenn die Restforderung der Bank mittlerweile kleiner als der Wiederbeschaffungswert des KFZ ist.

Habe ich dir bereits im Juli 2013 geschrieben, wolltest Du aber nicht wahr haben.

Ich rätsele selber über die Kaufpreisversicherung, sie kommt mir mit ~20 EUR / Monat sehr niedrig vor. Wieso nur? Die Neupreisentschädigung bei üblichen Versicherungen schlägt mit ~50 EUR zu Buche. Zudem nur für 24 Monate gültig.

Ist es eine sinnvolle Variante:
- Vollkasko ohne Neuwertentschädigung abschließen
- Kaufpreisversicherung der Versicherung des Herstellers für 5 Jahre

Bei mir geht es um ein Barkauf eines Neuwagens und eine entsprechende Absicherung.

Danke für die Info.

Die Neupreisentschädigung für 24 Monate ist bei vielen Versicherern bereits inklusive und kostet nicht extra 50 € pro Monat!

Daher unbedingt bei der Versichererwahl darauf achten, dass die Neupreisentschädigung für 24 Monate inklusive ist. Bei z.B. der VHV.de ist diese dabei. Aber auch bei vielen anderen Versicherern.

Wichtig ist noch, kurz bevor das Fahrzeug 24 Monate alt ist (bzw. der Kauf fast 24 Monate zurückliegt), die Kaufpreisversicherung abzuschliessen, z.B. beim ADAC (Unabhängig davon wo der Neu- oder Gebrauchtwagen versichert ist):
https://www.adac.de/produkte/finanzdienste/kaufpreisversicherung/

Greift die Neupreisentschädigung auch bei unverschuldeteten Schäden. Nach meinem Verständnis ist sie ja Bestandteil der Kaskoversicherung. Was ist aber, wenn ein Totalschaden durch einen anderen entsteht? Muss/kann dann zusätzlich die Vollkasko auch in Anspruch genommen werden inkl. der Hochstufung in der SF?

Hallo zusammen,

ich bin auf diesem Gebiet vollkommen erfahrungslos, weil ich bisher noch nicht finanziert habe - bis auf mein allererstes Auto, bei dem sich damals aber diese Frage nicht gestellt hat und das ich vorzeitig aus der Finanzierung ausgelöst habe. Wie dem auch sei: eine Freundin steht vor der Frage nach einer solchen Versicherung. Grund dafür ist, dass sich aufgrund familiärer Veränderungen, auf die wir hier nicht näher eingehen wollen, die Tatsache ergeben hat, dass sie mit wenig Geld in der Tasche dringend ein Auto gebraucht hat und nun auch eines gekauft hat - mit einer Finanzierung, die erstmal über 36 Monate läuft.
Leider kenne ich die finanziellen Rahmenbedingungen der Sache nicht so ganz, weil es mich ja auch nichts angeht. Sie hat allerdings bereits alles abgeschlossen und der Vertrag läuft bereits und sie fährt auch schon das Auto. Nun wurde ihr auch eine solche Versicherung angeboten - für etwa 8 Euro im Monat.

Argumentation dafür ist, dass damit verhindert werden soll, dass ihr ein finanzielles Risiko innerhalb der 36 Monate dadurch entsteht, dass das Auto durch Totalschaden futsch ist und der von der Versicherung geleistete Ersatz geringer als die noch verbleibende Kreditsumme ist.

Also eigentlich genau das hier geschilderte. Nun wurde ich um Rat gefragt, ob ich mich mit sowas auskenne... tue ich nicht, aber man kann sich ja erkundigen. Prinzipiell sind 8 Euro über 36 Monate nicht viel Geld - genauer gesagt nicht mal 100 Euro pro Jahr und von daher hört sich das ganze erstmal nicht verkehrt an.

Gibt es dabei aber irgendwelche Fallstricke, die zu beachten sind ? Bei einer Versicherung dieser Art stelle ich mir erstmal acht Seiten Kleingedrucktes mit Ausschlusskriterien vor, was alles nicht gezahlt wird und unter welchen Bedinungen die Versicherung nicht zahlen muss.

Gibt es dazu generelle Empfehlungen, die man beachten sollte ?

Wenn ich es richtig verstanden habe, hängt die Sinnhaftigkeit des Ganzen grundsätzlich erstmal von der Höhe der noch offenen Kreditsumme ab (also noch zu leistende Raten + Schlussrate). Wenn der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zur Laufzeit der Finanzierung diese Kreditsumme unterschreiten kann, sollte man darüber nachdenken ?

Die Frage ist, um wie viel unterscheiden sich der Wiederbeschaffungswert und die offene Kreditsumme denn voneinander?

Grade bei günstigen und/oder gebrauchten Fahrzeugen sind das oft keine Unsummen, sondern auch gerne nur wenige hundert Euro. Da stellt sich schon die Frage, ob man solch eine Summe für rund 100€/Jahr versichern muss.
Beim 100.000€ neuen Porsche Cayenne wird es dagegen im Extremfall schon ein fünfstelliges Sümmchen sein.

Nein, da hast du wohl recht... es geht um keinen Porsche, sondern um einen gebrauchten Skoda. Groß können die Summen also in der Tat nicht sein.

Wenn es sich allerdings um jemanden mit geringem Einkomen handelt, der auf ein Auto angewiesen ist und deshalb Anzahlung wie Kreditraten sehr gering hält.... ich vermute mal, dass das ein Grund sein wird. Wir haben nicht so über konkrete Beträge gesprochen, hätten wir aber vielleicht machen sollen.

Denn nur unter der Bedingung kann ich mir vorstellen, dass bei einem gebrauchten Skoda in drei Jahren vielleicht die Kreditsumme deutlich höher als der Restwert ist. Ganz ehrlich verstehe ich dann nicht, wieso man sich nicht eben ein drei Jahre altes Auto holt, das gut gepflegt ist und nur hälfte kostet... aber das wiederum geht mich nichts an.

Solch eine sogenannte GAP (Lücke) Versicherung, die die Unterdeckung des Fahrzeugrestwertes ggü der Restschuld bei der Bank absichert macht immer dann Sinn, wenn das Auto bei einer Finanzierung sehr gering / gar nicht angezahlt wurde und / oder sehr geringe Monatsraten vereinbart sind. Der Grund hierfür ist der anfänglich überproportionale Wertverlust eines Fahrzeuges in den ersten 2-4 Jahren Fahrzeugalter.

Grobes Bsp:

Kaufpreis 20.000 Euro, Restwert nach 4 Jahren 10.000 Euro. Folglich müsten pro Jahr 2500 Euro abfinanziert werden, wenn das Auto per 3-Wege Finanzierung angeschafft wurde (mit sogenannter vereinbarter Schlussrate) -> macht ca 210 Euro Monatsrate (ohne Zinsen gerechnet). Würde das Auto Null angezahlt werden und nach 1 Jahr nen Totalschaden erleiden (ohne substanziellen Restwert), stünden noch ca. 17.500 Euro bei der Bank offen. Der Wiederbeschaffungswert des Autos wäre vermutlich aber nur bei 15-16 tsd Euro anzusetzen. Diesen Betrag würde eine Vollkasko ohne die GAP Deckelung auch nur ersetzen. Somit wäre diese Lücke von 1500-2500 Euro nicht versichert.

Zahlt man dagegen höhere Raten, oder eine Anzahlung, würde zumindest keine/sehr geringe Unterdeckung ggü der restoffenen Bankschuld existieren. Allerdings ist dann die Anzahlung ohne GAP Versicherung futsch.

GAP kann man auch separat anschliessen. So habe ich es gemacht. Ich habe einmalig (hängt von der Finanzierungssumme ab) 99 € bezahlt.
Hier: https://www.gap24.de

Gibt es denn auch Ausnahmebedingungen unter denen diese GAP-Versicherung keinen Ersatz leistet ?

Ich denke Ihr versteht das mit dem Kaufpreisschutz falsch, denn es spielt einfach keine Rolle ob Ihr euren Wagen mit einer großen Ballonrate oder einer großen Anzahlung finanziert oder gleich komplett bar bezahlt!

Ich hatte die Kaufpreisschutzversicherung für meinen Golf7 GTI (Jahreswagen) mit abgeschlossen und bin heil froh drüber, da er mir gestohlen wurde.

Ich habe für den Golf rund 31.000 € bezahlt.
Von der Versicherung gab es jetzt aber nur knappe 25.000 € Wiederbeschaffungswert ausgezahlt.
Die Differenz von 6000 € habe ich von der Volkswagenversicherung erstattet bekommen und erhalte jetzt nochmal 1000€ wenn ich wieder ein Konzernfahrzeug erwerbe.

Defacto habe ich jetzt 2 Jahre lang kostenlos einen GTI gefahren und bekomme sogar noch Geld wenn ich einen neuen (gebrauchten 😁) bei VW kaufe.

Und dann überlegt Ihr noch?

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