Bagatellunfall?

VW Phaeton 3D

Hallo Phaetischisten,

heute an der Ampel: Kleintransporter rollt plötzlich nach hinten (etwas abschüssig), will auf die andere Spur wechseln.
RUMMS, der Dicke hat eins auf die Nase bekommen....
Nach Austausch der Daten Begutachtung: Das KFZ-Schild ist an zwei Stellen leicht eingedellt, Nummernfarbe etwas abgeschabt.
Sonst äusserlich nichts zu sehen.
kann durch den Rumms was kaputt gegangen sein, was man nicht gleich merkt? Hinter dem KFZ-Schild ist bestimmt auch eine
leichte Delle. Soll ich zum :-) und begutachten lassen, oder ist das nicht der Rede wert? Habt Ihr Erfahrung?

Beste Antwort im Thema

Hallo,

also den Rat den Gutachter von der gegnerischen Versicherung zu nehmen ist völlig daneben, bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte immer das Recht einen Gutachter seiner Wahl hinzuzuziehen, ist auch ratsam.

Bei Bagatellschäden reicht ein KV vom VW Betrieb, ich würde dort vorbeifahren, wenn dann festgestellt wird da es doch mehr wird, Gutachter nehmen.

Man kann dann über Abtrittserklärung den Schaden bei VW beheben lassen, oder wenn man ein wenig vom Fach ist oder gute Kontakte zu freien hat nach Gutachten abrechnen, da bleibt meißtens ein schöner Betrag übrig.

WG5

14 weitere Antworten
14 Antworten

Kleine Regel: Je kleiner die Beule - so höher die Rechnung.

Uli

Mit wieviel ist der "Gegner" denn in dein P gerollt? Schrittgeschwindigkeit??
Ich habe mal blöder weiße einen vor mir stehenden PKW ca einen Meter nach vorne geschoben, (war ein Volvo V40) an meinem Auto war gar nix, außer gebrochene Halterung der Nummernschildtafel.
Beim Volvo wiederrum ist hinten die gesamte Stoßstange runtergehangen! Jaja, das angeblich sicherste Auto der Welt sah nach diesem Malör nicht ganz so Sicherheits Erweckend aus 😁

Aber zurück zu deiner Frage: Wenn du klar als Geschädigter ermittelt wurdest würde ich def. zu VW fahren und es zumindestens mal nachchecken lassen.

Ganz einfach. Rufe die Versicherung des Gegners an und laß es von dessen beauftragten Sachverständigen begutachten.
Die sind vereidigt und verhalten sich sehr neutral.
Danach kannst du nach Freigabe zur Werkstatt und die können wenn demontiert ist und ein weiterer Aufwand fällig wird den beim Sachverständigen melden. Bei der Werkstatt unterschreibst du eine Abtretung und somit haßt du nix mit den Kosten zu tuen. Das einzige, wenn kein Ersatzwagen genommen wird, mußt du die Nutungsausfallentschädigung selbst anzeigen. Der dicke kommt auf ca. 90 € pro Tag. Das kann man auch im Internet nachschauen.

Moin, moin,

dumme Sache die da passiert ist. Mein Rat, auf jeden Fall zum 🙂 und ein Gutachten machen lassen ( vorher die Freigabe dafür von der gegn. Versicherung schriftlich geben lassen ).

Mir ist auch am 31.12.2010 so eine Sache auf dem Parkplatz passiert, der andere Teilnehmer hatte mein Phaeton beim rückwärts einparken touchiert. Schaden lt. Gutachten € 2.500,-.

Äusserlich war auch nur das Nummernschild verbogen !

Meine Frau stand damals direkt daneben 😁 und meinte nur, das war gar nicht so dolle. 

Du bist damit auf der sicheren Seite und es kostet Dich auch kein Geld mit dem Gutachten.

Gruss, roberto

Hallo,

also den Rat den Gutachter von der gegnerischen Versicherung zu nehmen ist völlig daneben, bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte immer das Recht einen Gutachter seiner Wahl hinzuzuziehen, ist auch ratsam.

Bei Bagatellschäden reicht ein KV vom VW Betrieb, ich würde dort vorbeifahren, wenn dann festgestellt wird da es doch mehr wird, Gutachter nehmen.

Man kann dann über Abtrittserklärung den Schaden bei VW beheben lassen, oder wenn man ein wenig vom Fach ist oder gute Kontakte zu freien hat nach Gutachten abrechnen, da bleibt meißtens ein schöner Betrag übrig.

WG5

... oder wenn man gar keine Lust hat nimmt man sich einen Anwalt und lässt den alles regeln, muss die gegnerische Versicherung bei Haftpflicht auch zahlen...

Zitat:

Original geschrieben von Wildgans5


Hallo,

also den Rat den Gutachter von der gegnerischen Versicherung zu nehmen ist völlig daneben, bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte immer das Recht einen Gutachter seiner Wahl hinzuzuziehen, ist auch ratsam.

Bei Bagatellschäden reicht ein KV vom VW Betrieb, ich würde dort vorbeifahren, wenn dann festgestellt wird da es doch mehr wird, Gutachter nehmen.

Man kann dann über Abtrittserklärung den Schaden bei VW beheben lassen, oder wenn man ein wenig vom Fach ist oder gute Kontakte zu freien hat nach Gutachten abrechnen, da bleibt meißtens ein schöner Betrag übrig.

WG5

Daneben ist hier garnichts, denn die Sachverständigen sind absolut fair und korrekt in ihrer Bewertung. Selbst an bereits zwei Beispielen vollzogen. Die Karosserie-Wekstatt bestätigte mir das exakt. Zur Info, ein Gutachten eines freien Sachverständigen wie auch danach die Rechnung gehen zur Prüfung dann sowieso an diese Vertragsbegutachter der Versicherungen.

Außerdem kann bei nichtgefallen immernoch auf ein Anderes Gutachten bestanden werden.

Mit der Variante, nach Gutachten abzurechnen, muß man überlegen, dass man danach keine Nutzungsausfallentschädigung mehr geltend machen kann. Das waren bei meinem Zweitwagen 583,- €, ist wohl auch noch Geld, oder ???

"Schöner Betrag" bleibt übrig, wenn das was normalerweise bei ordentlicher Instandsetung gemacht werden soll/muß, nicht im komletten Umfang gemacht wird. Dann wird statt Kotflügel neu, mit Demontage und neuen Unterkonstruktionen/Haltern, die Delle gezogen, gespachtelt und überlackiert. Aber dann habe ich auch eine Wiesenreparatur und nur wer auf Schnellsparfuchs aus ist freut sich dann wirklich. Nach Jahren blättert in den Ansätzen der Klarlack ab, gerade beim Übergang zu Zierleisten.

Was für Schrottikisten, 10 Jahre aufwärts, Motto: Hält nochmal den nächsten Winter!

Wildgans hat völlig Recht.

Wes Brot ich ess, des Lied ich sing... Der Gutachter der gegnerischen Versicherung ist natürlich immer seinem Arbeitgeber näher als dem Geschädigten. Also empfiehlt es sich, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen.

Natürlich kann man, nachdem man das Gutachten der Versicherungs-Sachverständigen bekommen hat und damit nicht einverstanden ist, weitere Gutachten in Auftrag geben. Man läuft dann aber Gefahr, sie alle selbst bezahlen zu müssen.

Unfug ist, dass es bei Abrechnung nach Gutachten keine Nutzungsausfallentschädigung gibt. Wenn ich nachweise, dass nach dem Unfall mein Fahrzeug repariert ist, dann habe ich selbstverständlich Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die im Gutachten angesetzte Reparaturzeit.

Bekanntlich sind allein die Stundenverrechnungssätze in den einzelnen Werkstätten unterschiedlich. Und wenn man dazu noch die Möglichkeit haben sollte, etwas günstiger an Teile zu kommen, kann sich die Abrechnung auf Gutachtenbasis allemal rechnen - bei qualitativ gleichwertiger Reparatur. Zu bedenken ist aber, dass ich bei Abrechnung nach Gutachten zunächst nur Anspruch auf den Nettobetrag habe.

Allerdings würde ich im vom TS geschilderten Fall zunächst mal meinen Freundlichen aufsuchen und dort von den Fachleuten, selbstverständlich kostenlos, überprüfen lassen, ob ein nennenswerter Schaden entstanden ist.

Alles wohl nicht ganz richtig !

Nix Arbeitgeber, sondern gelistete selbstständige Sachverständige. Nicht zu vergleichen mit den Schadensregulierer als Angestellte der Versicherung, welche Haftpflicht, Hausrat und....... regulieren. Da würde ich dir voll zustimmen.

Bei Abrechnung nach Gutachten sind die Reparaturkosten gedeckelt, das ist ja auch der Sinn er Sache. Und Nutzungsausfallentschädigung wird dann erst mal nicht gezahlt. Wird repariert und vorgelegt, dann für die Tage der im Gutachten angesetzten Reparaturzeit, soweit o.K. . Kleines Beispiel.: Veranschlagt waren 3 Werkstatttage, durch schwierige Ersatzteilbesorgung, da ein englisches Fabrikat, zog sich die Reparatur auf 12 Werkstatttage/Nutzungsausfall.
Dann geht das gezerre los: Der Wagen war doch fahrtüchtig,; Hätte man den Träger unter den Stoßfängern nicht doch auf Beeinträchtigung prüfen können ?

Allgemein vielleicht lustig, aber mit einem Phaeton wohl Geiz pur. Die Werkstatt kennt wohl meist das Gutachten und somit auch die Punkte der Instantsetzung. Wenn nicht kennen diese Fachleute die Höhe der Reparaturschätzung bis auf ca. 100,- €.
Eine Fachwerkstatt hat auch ihre Möglichkeit, sogar rechtlich, bis zu 20 % bei nachgewiesener Erfordernis die Summe zu überschreiten. Also Geld verdienen nenne ich etwas Anderes.

Der Nächste rutscht noch ab in den sogenannten "Hand-Geschäftsbereich". Günstiger und Billiger, die beiden deutschen Wörter werden am meisten von Deutschen verwechselt.

Hallo,

Reparaturkosten gedeckelt?, in unserer Region zumindest wird der Durchschnittssatz der VW Betriebe angesetzt, man bekommt allerdings nur die Netto Summe, deshalb ist es immer eine Rechenaufgabe wie man besser fährt.

Nutzungsausfall wird immer bezaht, wenn der Wagen instandgesetzt wurde, Streiterein gibt es immer mal, auch bei Vertragshändlern.

Auch wenn man Geld hat muß man es nicht zum Fenster rauschmeißen, ist jedenfalls meine Devise, gerade beim Lack gibt es große Preisunterschiede.

Bei einem Vollkasko Schaden kommt man um den gegnerischen Gutachter nicht herum, beim Haftpflichtschaden nimt man entweder einen Anwalt und läßt den alles abwickeln, inlc. Abtretung oder man macht die Abwicklung selber.

Der erste Weg bei Bagatellen ist aber immer der VW Betrieb, denn da reicht ein KV, was anderes bezahlen dann die Versicherungen auch nicht.

Viele sogenannte Wiesenbetriebe, was das auch immer sei, leisten sehr gute Arbeit zur Hälfte des Stundensatzes von VW.

Aber es ist wie überall, " Des Menschen Wille ist sein Himmelreich ".

Einen sonnigen Sonntag noch wünscht.

WG5

Mit "gedeckelt" war gemeint das wenn man nach Gutachten abrechnet der Betrag nicht mehr höher geltend gemacht werden kann.

Anstelle von VW würde ich eine Karosserie-Fachwerkstatt aufsuchen, meist kompetenter als VW.
Und diese Meiser-Innungsbetriebe sind mit Ihren Kalkulationen die Grundlage der Gutachterabrechnungen. Natürlich über sogenannte Fachverbände und Ausschüssen festgelegt.
Jeder sollte es für sich entscheiden, ganz klar.

Deine Wünsche gehen Heute schon mal nicht in Erfüllung da es bei vielen Mitlesern wohl regnet.

Aber schönen Sonntag dir und den Lesern.

Zitat:

Original geschrieben von Eridanus



Mit "gedeckelt" war gemeint das wenn man nach Gutachten abrechnet der Betrag nicht mehr höher geltend gemacht werden kann.

so auch nicht ganz richtig, wenn sich beim zerlegen heraustellt, das der Schaden doch höher ist wird ein Nachgutachten gemacht.

Da ich seit 20 Jahren ein eigenes Autohaus betreibe sehe ich viele Sachen warscheinlich auch etwas anderes und kann ganz anders kalkulieren, was ich manchmal vergesse.

Bei uns scheint wunderschön die Sonne.

Grüßle
WG5

Auch hier hat Wildgans natürlich Recht.

Übrigens: eine Fachwerkstatt hat ebenso wie jede andere Werkstatt die Möglichkeit, den im Gutachten ermittelten Betrag zu überschreiten - auch weit über 20%. Sogar "rechtlich". Fraglich ist, ob die gegnerische Versicherung die Rechnung komplett bezahlt.

Wenn allerdings der Sachverständige während der Reparatur zu Rate gezogen wird und den Mehrbedarf feststellt (oder aber das nach der Reparatur im Wege des Nachtragsgutachtens ermittelt), gibt es normalerweise auch dann keine Probleme bei der Abrechnung.

Ich kenne durchaus den Unterschied zwischen Schadenregulierern und KFZ-Sachverständigen. Es gibt nicht wenige Versicherungen, die eigene Sachverständige (neben den Schadenregulierern) beschäftigen. Aber auch wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten bei einem freien Sachverständigen in Auftrag gibt (es gibt dort in der Regel eine recht intensive Geschäftsbeziehung, die beim Gutachter bei seiner Tätigkeit garantiert immer "mitschwingt"😉, ist die Ausgangslage für den Geschädigten unter Umständen ungünstiger, als wenn der Geschädigte selbst einen Gutachter beauftragt.

Zitat:

Original geschrieben von hhkov8


Auch hier hat Wildgans natürlich Recht.

Übrigens: eine Fachwerkstatt hat ebenso wie jede andere Werkstatt die Möglichkeit, den im Gutachten ermittelten Betrag zu überschreiten - auch weit über 20%. Sogar "rechtlich". Fraglich ist, ob die gegnerische Versicherung die Rechnung komplett bezahlt.

Wenn allerdings der Sachverständige während der Reparatur zu Rate gezogen wird und den Mehrbedarf feststellt (oder aber das nach der Reparatur im Wege des Nachtragsgutachtens ermittelt), gibt es normalerweise auch dann keine Probleme bei der Abrechnung.

Ich kenne durchaus den Unterschied zwischen Schadenregulierern und KFZ-Sachverständigen. Es gibt nicht wenige Versicherungen, die eigene Sachverständige (neben den Schadenregulierern) beschäftigen. Aber auch wenn die gegnerische Versicherung das Gutachten bei einem freien Sachverständigen in Auftrag gibt (es gibt dort in der Regel eine recht intensive Geschäftsbeziehung, die beim Gutachter bei seiner Tätigkeit garantiert immer "mitschwingt"😉, ist die Ausgangslage für den Geschädigten unter Umständen ungünstiger, als wenn der Geschädigte selbst einen Gutachter beauftragt.

In Sachen Überschreitung der festgestellten Schadenssumme ist eine Abtretung für den Geschädigten die praktikablere bessere Variante.

Mit dem Mitschwingen von Zusammenarbeiten von Sachverständigen ist es schon verständlich und kann man mutmaßen.
Jedoch beim selbst beauftragten Gutachter ist das wohl nicht ausgeschlossen, denn die Versicherung des Verursachers kennt der auch oder ist ihm durch Daten bekannt. Hundert Prozent Sicherheit gibt es wohl Nirgends.

Deine Antwort