Bagatellschaden ausbezahlen lassen - Kostenvoranschlag von Vertragswerkstatt?
Hallo zusammen,
ich bin mit dem 4 Jahre alten Mercedes meiner Partnerin auf glatten Straßen unterwegs gewesen und mir ist hinten jemand mit seinem Firmenwagen draufgerutscht. Es sind eigentlich minimale Kratzer. Wir würden dies vermutlich gar nicht lackieren lassen, aber dennoch ist es der erste und einzige Lackschaden an einem noch relativ jungen Wagen mit gewissem Wert. Einen Wertverlust haben wir also ja trotzdem.
Mit dem Unfallbeteiligten lief alles entspannt, ich hab alle Daten und er meinte, es springt eh die Versicherung der Firma ein.
Da ich nun den Schaden gar nicht repariert haben möchte, überlege ich, ob ich mir anstatt von einer Lackiererei nun lieber ein Angebot vom Mercedes Vertragshändler machen sollte. Habe ich prinzipiell freie Auswahl?
Die gegnerische Versicherung will ich natürlich nicht fragen, die schwatzen mir vermutlich eine günstige Partnerwerkstatt auf.
Wie gehe ich am besten vor? Direkt zu Mercedes und um einen Kostenvoranschlag zur Lackierung der Heckstoßstange machen lassen? Es müsste ja trotzdem smart repair bleiben. Wenn die das ganze Teil lackieren, wäre der Preis sicher über 700€ und somit ein richtiger Unfallschaden und Gutachten nötig?
Gruß und besten Dank vorab!
138 Antworten
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 9. Januar 2025 um 09:55:56 Uhr:
Ja, natürlich. ...
Danke für die ausführliche Antwort und deine Zeit.
Das Gutachten und somit der Gutachter ist der Maßstab, welcher darüber entscheidet was sach-und fachgerecht ist und was nicht.
Deckt sich mit meinem Verständnis, und ich gehe davon aus dass sich der Gutachter beim Reparaturweg auch an den Herstellervorgaben orientieren wird.
Insofern kommt dem Gutachter heute wohl aufgrund der Vorschadenproblematik eine deutlich größere Rolle zu als noch vor Jahren, und umso wichtiger gilt hier "Augen auf" bei dessen Auswahl und natürlich erst recht beim Kauf von Fahrzeugen mit Vorschäden.
Ansonsten bin ich inzwischen soweit, dass ich ohne Vorlage eines HIS - Auszugs seitens des Verkäufers kein Auto mehr kaufen würde, und bei Unfallschäden zwingend Gutachten und Rechnung vorgelegt werden müssen.
Ich kapiere dieses Gewese um die HIS nicht. Soll doch ein Eintrag erfolgen wenn ich mich für eine fiktive Abrechnung entscheide.
Ich denke, auch hier muss man individuell gucken was einem wichtig ist. Wenn bei einem alten Auto durch die fiktive Abrechnung eine Differenz zwischen Gutachten und tatsächlichen Reparaturkosten bleibt, dann gilt es eben abzuwägen.
Unser Golf 6 hat nun auch einen HIS Eintrag, dafür sind aber auch 2000 Euro mehr auf dem Sparbuch. Legal und legitim. Was hätte ich bei der alten Kiste von einer neuen Tür und einer Rechnung, die den Reparaturweg des Gutachtens bestätigt? Nichts, außer keinen HIS Eintrag. Stört mich nicht
Sehe ich auch so, aber wie ich inzwischen lernen musste, beherbergt das Vorgehen gewisse Risiken, die man bewusst eingehen sollte. Dein Golf 6 wird kein Problem darstellen, bis es wieder kracht. Ansonsten kann die "Kiste" gefahren werden, bis es sich nicht mehr lohnt oder ein Exporthändler einen reizvollen Preis anbietet. Ist als Glückspiel zu bezeichnen, welches ich bei einem älteren Fahrzeug vermutlich wieder eingehen würde, allerdings mit einer neuen Sichtweise auf das Thema.
Zitat:
@Propolis schrieb am 9. Januar 2025 um 11:17:53 Uhr:
...Was hätte ich bei der alten Kiste von einer neuen Tür und einer Rechnung, die den Reparaturweg des Gutachtens bestätigt?...
Eine saubere Schadenshistorie.
So musst Du beim Verkauf des Wagens halt nur drauf achten dem Käufer mindestens "...da war mal ein Bumms und der steht noch im HIS..." mituzteilen. Nicht das hinterher nach einem weiteren Bumms erstaunt ist das er kein Geld von der Versicherung bekommt und da Forderungen an Dich richtet.
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Zitat:
@onzlaught schrieb am 9. Januar 2025 um 11:32:44 Uhr:
Nicht das hinterher nach einem weiteren Bumms erstaunt ist das er kein Geld von der Versicherung bekommt und da Forderungen an Dich richtet.
Nur damit ich das richtig einordnen kann. Bezieht sich der HIS-Eintrag auf das ganze Auto oder nur auf den Schaden? Um bei dem Türbeispiel zu bleiben, bedeutet es, dass wenn die Tür nicht laut Gutachten repariert wird, dann bekommt der Geschädigte bei wiederholten Türschaden Probleme mit der Regulierung?
In meinem fall ist es so, dass das Seitenteil laut Gutachten instand gesetzt werden sollte und die Tür ersetzt. Seitenteil wurde instand gesetzt und die Tür auch. Rechnung gibt’s nicht.
Wenn jetzt wieder was an der Stelle passieren sollte wäre ich mal neugierig ….
Fotos vom instandbesetzten Schaden habe ich, die die Versicherung für den Nutzungsausfall akzeptierte. Dass es dann bei einem neuen Schaden nichts gibt, glaube ich kaum
@Rigero
Alles im Bewusstsein der Spielregeln & Konsequenzen, die sich aus der fiktiven Abrechnung ergeben haben.
Wenn du Glück hast, wird hier nichts passieren. Die Grenze für das Einstellen in das HIS sind hier ja nicht erreicht. Das ist aber auch keine Garantie. Der SB der Versicherung kann natürlich unter der Grenze eine Einstellung vornehmen, das ist Ihm freigestellt. Ab dem genannten Betrag ist er aber "gezwungen" eine Einstellung vorzunehmen
Zitat:
@Propolis schrieb am 9. Januar 2025 um 11:43:41 Uhr:
In meinem fall ist es so, dass das Seitenteil laut Gutachten instand gesetzt werden sollte und die Tür ersetzt. Seitenteil wurde instand gesetzt und die Tür auch. Rechnung gibt’s nicht.Wenn jetzt wieder was an der Stelle passieren sollte wäre ich mal neugierig ….
Fotos vom instandbesetzten Schaden habe ich, die die Versicherung für den Nutzungsausfall akzeptierte. Dass es dann bei einem neuen Schaden nichts gibt, glaube ich kaum
Wenn du die Reparatur nach Gutachten ausgeführt hast und das auch Nachweisen kannst ist doch alles schön.
Lass dir das doch noch von deinem SV bestätigen, mit diesem Reparaturnachweis kannst du einem Austrag aus dem HIS erwirken und die Probleme sind vom Tisch.
So ein Nachbericht koste zwischen 120 € und 200 € je nach Aufwand, welchen der SV betreibt. Gut angelegtes Geld.
Wenn du den Schadensfall über einen Rechtsanwalt abgewickelt hast, kann der diese Kosten sogar noch nachfordern, so dass für dich kein finanzieller Aufwand entsteht. Aber auch so ist das sicher Interessant für dich
@Roman1971
Nur damit ich das richtig einordnen kann. Bezieht sich der HIS-Eintrag auf das ganze Auto oder nur auf den Schaden? Um bei dem Türbeispiel zu bleiben, bedeutet es, dass wenn die Tür nicht laut Gutachten repariert wird, dann bekommt der Geschädigte bei wiederholten Türschaden Probleme mit der Regulierung?
Ja, das Auto wird mit dem Schadengutachten in das HIS gestellt. Wenn der Schaden an der gleichen Stelle ist = Probleme
Wenn der neue Schaden an einer anderen Stelle ist= Probleme (auch wenn es eigentlich vom logischen her Quatsch ist, aber es leider so)
Das Gutachten bekommt aber nur der Versicherer und der wird es nicht "rausrücken". Erst in einem Prozess wird dieser es irgendwann Offenbaren.
Der "neue" Versicherer bekommt das "alte" Gutachten mit geschwärzten Personendaten (Datenschutz) aber er kann im alten Gutachten wunderbar lesen. KM Stand abgleichen, passt die Anzahl der Vorbesitzer, was steht den da zu Vor- und Altschäden? und so weiter.......
Zitat:
@Propolis schrieb am 9. Januar 2025 um 11:43:41 Uhr:
In meinem fall ist es so, dass das Seitenteil laut Gutachten instand gesetzt werden sollte und die Tür ersetzt. Seitenteil wurde instand gesetzt und die Tür auch. Rechnung gibt’s nicht.Wenn jetzt wieder was an der Stelle passieren sollte wäre ich mal neugierig ….
Fotos vom instandbesetzten Schaden habe ich, die die Versicherung für den Nutzungsausfall akzeptierte. Dass es dann bei einem neuen Schaden nichts gibt, glaube ich kaum
Hallo,
Ich würde das Fahrzeug einfach einem KFZ Gutachter vorstellen. Wenn der Schaden fachgerecht behoben wurde, wird er das mit einem Gutachten bestätigen. Dann bekommst du bei einem erneuten Schaden auch wieder Geld.
Ich glaube Schäden im HIS KFZ Bereich sind auch nur 4 Jahre gespeichert ab dem Jahr nach Schadensereignes.
Thomas
Zitat:
@Propolis schrieb am 9. Januar 2025 um 11:17:53 Uhr:
Ich kapiere dieses Gewese um die HIS nicht. Soll doch ein Eintrag erfolgen wenn ich mich für eine fiktive Abrechnung entscheide.Ich denke, auch hier muss man individuell gucken was einem wichtig ist. Wenn bei einem alten Auto durch die fiktive Abrechnung eine Differenz zwischen Gutachten und tatsächlichen Reparaturkosten bleibt, dann gilt es eben abzuwägen.
Unser Golf 6 hat nun auch einen HIS Eintrag, dafür sind aber auch 2000 Euro mehr auf dem Sparbuch. Legal und legitim. Was hätte ich bei der alten Kiste von einer neuen Tür und einer Rechnung, die den Reparaturweg des Gutachtens bestätigt? Nichts, außer keinen HIS Eintrag. Stört mich nicht
Doch, das stört dich, wenn auch jetzt noch nicht.
-Natürlich nicht, wenn du wie im anderen Beitrag angeführt hast, nach Gutachten repariert hast und das nachweisen kannst-
Wenn das nicht so wäre, dann hättest du spätestens in einen neuen Schadensfall ein Problem. Der Versicherer würde nämlich Stumpf behaupten, dein Vorschaden wäre eben nicht fachgerecht repariert und die Zahlung ablehnen mit der Begründung "neues Gutachten unbrauchbar".
Noch mal: Das ist hier alles kein Gewese, das ist täglich Praxis bei der Regulierung. Der Versicherer muss hier gar nichts. Es reicht das einfache Bestreiten und das ablehnen der Regulierung, mehr braucht es nicht.
Und wenn du deinen Golf (mit dem HIS Eintrag) verkauft und diesen Schaden mit dem HIS Eintrag nicht korrekt offenbarst, dann stört dich das spätestens dann, wenn der neue Besitzer auf dich zukommt und dir mitteilt, das er einen unverschuldeten Unfall hat und von der Versicherung kein Geld bekommt.
Im übrigen meine ich, dass ein Golf 6 noch keine "ganz so alte Kiste ist", der hat sicherlich noch einen Marktwert im 5-stellingen Bereich, es ist also ein guter Gebrauchtwagen im mittleren Preissegment.
@
Kater210367
ich glaube Schäden im HIS KFZ Bereich sind auch nur 4 Jahre gespeichert ab dem Jahr nach Schadensereignes.
Thomas
Theoretisch ja.......
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 9. Januar 2025 um 12:32:55 Uhr:
@Kater210367
ich glaube Schäden im HIS KFZ Bereich sind auch nur 4 Jahre gespeichert ab dem Jahr nach Schadensereignes.Thomas
Theoretisch ja.......
Hallo,
Nicht nur theoretisch.
Es gibt in Deutschland noch ein Gesetz. Das heißt Datenschutz.
Thomas
und was sagst du dazu, wenn ich dich ein Gutachten aus dem HIS vorlegen würde, welches aus aus dem Jahr 2019 datiert.
Und wenn dir dazu auf Nachfrage (vom RA auch gemacht) erzählt wird, oh Entschuldigung war ein Versehen, wir nachgeholt.
Und das ist kein Einzelfall........😉
Natürlich hast du Recht, ein Eintrag ist nach 4 Jahren zu löschen, so steht es in den Geschäftsbedingungen im HIS.
Das steht aber auch etwas von einer Speicherdauer von 10 Jahren, natürlich nur im Fall der Fälle....😁