Bagatellschaden ausbezahlen lassen - Kostenvoranschlag von Vertragswerkstatt?
Hallo zusammen,
ich bin mit dem 4 Jahre alten Mercedes meiner Partnerin auf glatten Straßen unterwegs gewesen und mir ist hinten jemand mit seinem Firmenwagen draufgerutscht. Es sind eigentlich minimale Kratzer. Wir würden dies vermutlich gar nicht lackieren lassen, aber dennoch ist es der erste und einzige Lackschaden an einem noch relativ jungen Wagen mit gewissem Wert. Einen Wertverlust haben wir also ja trotzdem.
Mit dem Unfallbeteiligten lief alles entspannt, ich hab alle Daten und er meinte, es springt eh die Versicherung der Firma ein.
Da ich nun den Schaden gar nicht repariert haben möchte, überlege ich, ob ich mir anstatt von einer Lackiererei nun lieber ein Angebot vom Mercedes Vertragshändler machen sollte. Habe ich prinzipiell freie Auswahl?
Die gegnerische Versicherung will ich natürlich nicht fragen, die schwatzen mir vermutlich eine günstige Partnerwerkstatt auf.
Wie gehe ich am besten vor? Direkt zu Mercedes und um einen Kostenvoranschlag zur Lackierung der Heckstoßstange machen lassen? Es müsste ja trotzdem smart repair bleiben. Wenn die das ganze Teil lackieren, wäre der Preis sicher über 700€ und somit ein richtiger Unfallschaden und Gutachten nötig?
Gruß und besten Dank vorab!
138 Antworten
Zitat:
@PeterBH schrieb am 9. Januar 2025 um 08:27:00 Uhr:
Warum wohl?
Ganz einfache Antwort. Selbstzahler werden anders behandelt und bei den anderen wird mehr als nötig gemacht.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 9. Januar 2025 um 08:30:00 Uhr:
Was war denn Dein Auftrag an die Werkstatt?
"Machen Sie die Delle weg"
oder
"Stellen Sie nach allen Regeln des Handwerks und Versicherungsrechts den Zustand vor dem Unfall wieder her"?
Nochmals, wenn ich in eine Fachwerkstatt hinfahre, dann darf bzw. muss ich davon ausgehen, dass man sich dort mit den notwendigen Schritten auskennt. Um es Dir verständlicher zu machen: Bei einer Inspektion muss ich auch nicht extra betonen, dass die Werkstatt nach "allen Regeln des Handwerks" die Inspektion durführen soll.
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 9. Januar 2025 um 08:40:17 Uhr:
....Nochmals, wenn ich in eine Fachwerkstatt hinfahre, dann darf bzw. muss ich davon ausgehen, dass man sich dort mit den notwendigen Schritten auskennt. Um es Dir verständlicher zu machen: Bei einer Inspektion muss ich auch nicht extra betonen, dass die Werkstatt nach "allen Regeln des Handwerks" die Inspektion durführen soll.
Nochmals,
handwerklich korrekt heißt noch lange nicht das alle Belange des Schadensersatz-/ Versicherungsrechts beachtet worden sind.
Ähnliche Themen
@Roman1971
Warum ist Deine Reaktion so aggressiv? Vielleicht, weil Du Dein Fachwissen aufpolieren willst und ein "absoluter Laie", wie ich einer sein soll, keine Meinung haben darf, die von Deiner abweicht und es jemand gewagt hat, seine Meinung darzulegen, die sich mit Deiner nicht deckt? Und wo habe ich Deine Beratung erhalten dürfen, um die ich gar nicht gebeten habe, weil ich nur meine Sicht auf einen möglichen Reparaturweg kundgetan habe?
Auch Du hast es noch nicht verstanden.
Nein, so wichtig bist du nicht, ich muss auch mein Fachwissen ganz sicher nicht aufpolieren. Der Dialog mit dir hat jetzt auch ein Ende, weil es zwecklos ist dir etwas zu erklären.
Im übrigen hast du hier das Thema gekapert, das hier ist gar nicht dein Thema. Ich habe hier lediglich versucht deine schlicht und ergreifend falschen Behauptungen hier klar zu stellen, damit nicht Jemand auf die die Idee kommt diesen Unfug zu glauben und dann eventuell finanzielle Nachteile erleidet.
Das ist schon abstrus, was du hier so von dir gibst. Du hast vor 12 Jahren mal ein Schadenereignis gehabt, welches zu deiner Zufriedenheit ausgegangen ist (es sei dir im übrigen gegönnt) und konstruiert hieraus nun einen Blödsinn, dass einem die Haare zu Berge stehen.
Wirklich unglaublich.
Und im übrigen um das noch mal klarzustellen: Ich schreibe und Antworte hier um andere vor weitreichenden Fehlern zu bewahren nicht um dich zu bekehren, oder zu überzeugen, das habe ich längst aufgegeben, den Grund hab ich dir ja schon geschrieben.
Zitat:
@Spi95 schrieb am 8. Januar 2025 um 20:09:16 Uhr:
So weit, so völlig verständlich.Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 8. Januar 2025 um 18:58:37 Uhr:
Wenn diese durch kollisionsbedingte Deformationen überschritten wurde, dann ist so ein Bauteil zu ersetzen.Heisst dann aber auch, dass ein leicht beschädigtes Bauteil bei dem die Deformation gering ist und die mech. Eigenschaften erhalten geblieben sind durchaus instand gesetzt werden kann.
In dem Fall wäre Rückverformung und / oder Spachtel durchaus sachgerecht, wenn der Gutachter das so bewertet und als Reparaturwegh vorgibt.
Korrekt?
Ja, natürlich. Woraus hat sich denn die aktuelle Rechtsprechung hierzu entwickelt?
Dreh- und Angelpunkt ist der Sachverständige -und kein anderer-. Kein Geselle oder Meister, der es besser weiß und schon gar nicht irgendwelche neunmalkluge Autobesitzer, die selber keine Ahnung haben (wie sogar geschrieben) und hier irgend welche erdachten Fantasien hier aufschreiben.
Zusammenfassend:
Wird ein Schadensfall fiktiv nach Gutachten abgerechnet sollte folgendes beachtet werden:
Entweder verkauft man das Auto unrepariert, am besten mit dem Gutachten (ist aber kein Zwang, geht natürlich auch, wenn man den Schaden im Kaufvertrag angibt).
Oder man repariert das Auto und zwar so wie es im Gutachten beschrieben ist. Hierbei bleibt es einem unbenommen wer das macht, man muss natürlich nicht in die Werkstatt fahren die im Gutachten steht. Nein, man kann auch selber reparieren.
Nur dann hat man die Chance das das Auto wieder aus dem HIS entfernt wird und man selber oder der nächste Besitzer von dem Auto im erneuten Schadensfall keine Probleme hat.
Die Einstellung in das HIS erfolgt bei Schäden ab 2.000 €, das kann kein Sachbearbeiter bei der Versicherung beeinflussen.
Und um dem nächsten Unfug hier vorzubeugen:
Wenn ein Eintrag mal nicht erfolgt ist (ja das kommt vor) dann liegt es an einem technischen oder menschlichen Fehlverhalten, zum Beispiel ein Zahlendreher in der Fahrzeugidentnummer.
Das sind dann allerdings wirkliche Ausnahmen und nicht die Regel.
Für die wirklich Interessierten und nicht für die Schlaumeier, die sowieso alles besser Wissen, darf ich hier auch auf die von mir verfassten Beiträge in der FAQ verweisen.
Gut, dann versuche ich klarzustellen. Vielleicht schreiben wir aneinander vorbei und meinen das gleiche. Mein Ansinnen war zu berichten, wie es damals bei meinem Fahrzeug verlaufen ist, weil der Fragesteller eine ähnliche Überlegung hat. Was er daraus macht, muss er letztendlich selbst entscheiden, weil jeder Mensch andere Gewichtungen hat. Es hat nichts wie deinerseits behauptet mit "Blödsinn" zu tun, sondern mit dem täglichen und legalen Vorgehen, aber man sollte sich über die möglichen Auswirkungen klar sein und hier hast Du tatsächlich ein Punkt.
[
quote]
@Roman1971 schrieb am 9. Januar 2025 um 09:57:00 Uhr:
@Dellenzaehler
Gut, dann versuche ich klarzustellen. Vielleicht schreiben wir aneinander vorbei und meinen das gleiche. Mein Ansinnen war zu berichten, wie es damals bei meinem Fahrzeug verlaufen ist, weil der Fragesteller eine ähnliche Überlegung hat. Was er daraus macht, muss er letztendlich selbst entscheiden, weil jeder Mensch andere Gewichtungen hat. Es hat nichts wie deinerseits behauptet mit "Blödsinn" zu tun, sondern mit dem täglichen und legalen Vorgehen, aber man sollte sich über die möglichen Auswirkungen klar sein und hier hast Du tatsächlich ein Punkt.
OK, dann fangen wir noch einmal bei null an 😉
Es ist natürlich legal, was du gemacht hast.
Und vor 10 Jahren war sowas auch gar kein Problem in der Rechtsprechung.
So hätte ich wahrscheinlich an deiner Stelle damals auch verfahren.
Aber heute geht das so nicht mehr.
Du hattest im übrigen auch den Vorteil, dass du dein Auto damals in den Export verkauft hast, da kräht dann wirklich kein Hahn mehr nach einem HIS Eintrag.
Aber heute ist das anders.
Diese ganze Rechtsprechung ist entstanden durch ein Urteil der HUK Coburg (ich muss das mal rausuchen)
Da hat ein Richter mal geurteilt: "
Wenn nicht nach Gutachten des SV repariert wurde, dann ist es nicht fachgerecht"
Diese Urteil wurde dann von der HUK in vielen Verfahren als Aufhänger genommen und wurde dann zu einem Selbstläufer.
Andere Versicherer sind auf diesen Zug aufgesprungen und nun haben wir halt diese Rechtsprechung.
Bedauerlicherweise hat sich das noch viel zu wenig rumgesprochen und selbst Fachkreisen schwirrt noch dieser Irrglaube rum rechne fiktiv ab, wir reparieren dann anders und preiswerter.
Eine fatale Fehleinschätzung mit unter Umständen weitreichenden negativen Folgen, die sehr schwer wieder gut zum machen sind.....
Man lernt nie aus. Danke für die Aufklärung, ich war mir der Problematik nicht bewusst und habe jetzt neue Erkenntnisse gewonnen - danke dafür 🙂
Zitat:
@Roman1971 schrieb am 9. Januar 2025 um 10:25:51 Uhr:
@DellenzaehlerMan lernt nie aus. Danke für die Aufklärung, ich war mir der Problematik nicht bewusst und habe jetzt neue Erkenntnisse gewonnen - danke dafür 🙂
Gern geschehen. Dafür ist dieses Forum eigentlich auch da. Ich freue mich sehr, dass ich dich nun Überzeugen konnte
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 9. Januar 2025 um 10:11:38 Uhr:
[...] und selbst [in] Fachkreisen schwirrt noch dieser Irrglaube rum rechne fiktiv ab, wir reparieren dann anders und preiswerter.Eine fatale Fehleinschätzung mit unter Umständen weitreichenden negativen Folgen, die sehr schwer wieder gut zum machen sind.
Ich möchte auf
meine (erfolgreiche) Suche nach Rat im April '23verweisen, bei der u. a. Deine fachlichen Tipps mir wertvolle Hilfe waren.
Seinerzeit hatte der Gutachter den Schaden auf rund 1.600,- € netto beziffert, - u. a. sollten Stoßfänger, Schlussleuchte sowie untere Blende getauscht werden.
Ich ließ mir - entgegen Deiner Empfehlung - den Nettobetrag durch die gegnerische Versicherung auszahlen.
Die Freie Werkstatt zog den Kunststoff des Stoßfängers aus, polierte die Unfallspuren bestmöglich aus und lackierte alles mit Grundierung, Farbe und Klarlack. Kosten: ca. 150,- Euro.
Alles im Bewusstsein der Spielregeln & Konsequenzen, die sich aus der fiktiven Abrechnung ergeben haben.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. Januar 2025 um 08:09:40 Uhr:
... Deine Sache.
Du musst mir die Basics nicht erklären wie einem kleinen Kind. Und was "meine Sache" ist weiß ich auch ohne Deine Anmerkungen welche noch dazu völlig an meiner Frage vorbei gehen.
Ich hab nicht umsonst den Dellenzähler gefragt. Sry, aber ...
Zitat:
@onzlaught schrieb am 9. Januar 2025 um 09:06:35 Uhr:
Nochmals,
handwerklich korrekt heißt noch lange nicht das alle Belange des Schadensersatz-/ Versicherungsrechts beachtet worden sind.
Ja, das hebe ich inzwischen dazugelernt und somit war meine Einschätzung, die auf meinen früheren Erfahrungswerten beruhte, in der heutigen Zeit falsch und somit nicht mehr übertragbar, wenn man das Versicherungsrecht nicht außer acht lassen will.