BAFA-Sachstandsabfrage für Anträge aus 12/2022 - euer Status und Anmeldeart?
Hi,
einige haben ja im Dezember ihren BAFA-Antrag noch für den FIAT 500 BEV einreichen können (Auto oder zumindest Papiere waren da) - so wie bei mir.
Stand heute bekomme ich bei der Abfrage des BAFA Sachstandes mit meinen Daten(Vorgangsnummer, PLZ) aber nur die Mitteilung, das kein Sachstand gefunden wurde.
BAFA Sachstandsabfrage
Bei der BAFA hatte ich mich über das Benutzerkonto BUND identifiziert - damit gab es auch, wie angekündigt, kein extra Dokument bzgl. der Richtigkeit der Angaben das man wieder hätte hochladen müssen.
Klar sind viele Anträge im Dezember gemacht worden, aber das mehr als 14 Tage später noch nicht mal der Antrag als solches sich im System finden läßt wundert mich nun. Ich erwarte ja nicht das er schon bearbeitet wird..
Wie schaut es denn bei euch?? - und wie habt Ihr euch bei der BAFA identifiziert?. Frage deswegen danach,
da es auch Berichte gibt, das Bafa-Mitarbeiter trotz Identifizierung über das Nutzerkonto Bund auf eben das extra Dokument gewartet haben.
Danke für euren Input!
20 Antworten
....wie bei mir: er hat auf glatt 4000€ aufgestockt, und das war im kaufvertrag als teilsumme der rechnung vertraglich festgelegt, hätte also, (zumindest bei mir) auch nach 2022 gegolten. (siehe anhang)
zudem war es ja kein vertrag mit fiat sondern mit dem händler. das war als rabatt eingetragen, und das hätte er nachträglich nicht mehr ändern können: der eherne grundatz seit den alten römern: "pacta sunt servanda". es kommt halt immer darauf an, was vertraglich festgelegt wurde.
darauf sollte man beim nächsten jahreswechsel achten: lasst euch den händleranteil als rabatt im kaufvertrag, also als verbindlichen teilbetrag der vertraglich festgelegten kaufsumme festhalten! damit ist man, egal was passiert, 100% auf der sicheren seite
Es heißt Herstelleranteil und nicht Händleranteil.
Du hattest an anderer Stelle schon mal geschrieben, dass Herstelleranteil bei dir höher war. Deine Rechnung zeigt, dass es nicht nur der Herstelleranteil ist, sondern auch "andere Nachlässe". Das ist so natürlich machbar.
Ich kenne jetzt nicht viele andere Fälle, wo der Herstelleranteil über dem gesetzlichen Minimum lag.
Ich kann zum Vertragsrecht nichts sagen. Die gesetzlichen Vorgaben für die Kaufprämie besagen jedoch, dass die Konditionen zum Zeitpunkt der Beantragung gelten. Und somit mit Beantragung ab 2023 ein geringerer Herstelleranteil.
Natürlich kann der Hersteller als Kulanz den Wert ansetzen.
Zitat:
@fritze500e schrieb am 31. Januar 2023 um 13:06:01 Uhr:
....wie bei mir: er hat auf glatt 4000€ aufgestockt, und das war im kaufvertrag als teilsumme der rechnung vertraglich festgelegt, hätte also, (zumindest bei mir) auch nach 2022 gegolten. (siehe anhang)
zudem war es ja kein vertrag mit fiat sondern mit dem händler. das war als rabatt eingetragen, und das hätte er nachträglich nicht mehr ändern können: der eherne grundatz seit den alten römern: "pacta sunt servanda". es kommt halt immer darauf an, was vertraglich festgelegt wurde.
darauf sollte man beim nächsten jahreswechsel achten: lasst euch den händleranteil als rabatt im kaufvertrag, also als verbindlichen teilbetrag der vertraglich festgelegten kaufsumme festhalten! damit ist man, egal was passiert, 100% auf der sicheren seite
Hast du deinen Antrag mit dieser Rechnung eingereicht?
Normalerweise muss der Herstellersnteil explizit ausgewiesen werden. Und zwar auch genauso bezeichnet werden.
Zumindest kenne ich Fälle, in denen die Rechnung geändert und ein neuer Antrag erst werden musste.
Die letzten 5 Beiträge haben nun nichts mehr mit dem Titel meines Threads (Status/Anmeldeart) zu tuen, bitte diskutiert das in einem eigenem Thread, damit andere Nutzer hier noch was zum eigentlichen Thema finden.
Danke!
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nein, unsinn, wozu denn? was für ein anatrag? wie oft muss ich eigentlich noch sagen dass das zwei voneinander völlig unabhängige vorgänge sind?!
die 6000 euro werden von der BAFA nach der zulassung2022 auf antrag gegen vorlage des KFZbriefes ausbezahlt.
der herstelleranteil ist eine rein privatrechtliche angelegenheit. denen musst du doch nichts beweisen, denn die haben dir das auto doch verkauft. und ich sage es noch einmal: wenn es, wir bei mir, bestandteil des kaufvertrags ist, also im moment der vertragsunterzeichnung für beide verbindlich ist, dann beibt das auch 2023 so, ganz einfach weil es SO vereinbart war!
wenn du aber vorher nichts vereinbart hast, und mit dem antrag erst 2023 um die ecke kommst , dann gibt es wirklich nur den halben anteil von 4.500€, also 2.250€ + mwst.
glaubt es oder glaub es nicht, ich sage jetzt wirklich nichts mehr dazu.
@dragster du hast im prinzip schon recht, aber wenn die frage nach der ladeschale nun mal im raum steht... da möchte man schon gerne behilflich sein. in dem moment habe ich auch nicht auf den titel des thread geschaut, mein fehler, wahrscheinlich helfersyndrom. ich aber das ja für mich auch abgeschlossen.ich denke aber auch, dass das nun mit dem herstelleranteil hier wirklich ein ende haben sollte. vielleicht macht jemand einen thread "probleme mit dem herstelleranteil" auf? da können dann alle berichten, was sie erlebt haben.
Zitat:
@fritze500e schrieb am 31. Januar 2023 um 22:35:18 Uhr:
nein, unsinn, wozu denn? was für ein anatrag? wie oft muss ich eigentlich noch sagen dass das zwei voneinander völlig unabhängige vorgänge sind?!
die 6000 euro werden von der BAFA nach der zulassung2022 auf antrag gegen vorlage des KFZbriefes ausbezahlt.
Nun, jetzt lies deine zwei Sätze noch einmal und schon hast du deine Lösung. Insbesondere, da es ja nach Titel und Inhalt um den BAFA-Antrag geht.
Natürlich rede ich von dem Antrag bei der BAFA. Aber wie schon öfters…. Lassen wir das.
Nachlesen kannst du übrigens die Bedingungen / Anforderungen an die Dokumente im Bundesanzeiger.
Man kann bei manch deiner Kommentare echt nur noch den Kopfschütteln.
In der Veröffentlichung vom 17. November 2022.
Punkte 6 und 7.