ForumFörderprogramme & Prämien für Elektroautos
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Hybrid & Elektro
  5. Förderprogramme & Prämien für Elektroautos
  6. BAFA Förderung - Dienstwagen privat zulassen

BAFA Förderung - Dienstwagen privat zulassen

Hallo zusammen,

vielleicht hatte jemand schon diesen Fall und kann bestätigen (oder auch nicht), dass der Förderantrag positiv beantwortet wurde:

Ich würde gerne meinen als Dienstwagen bestellten Hybrid privat auf mich zulassen, Leasingnehmer bleibt die Firma (ist zumindest als Geschäftsführer möglich).

Leasingnehmer und Fahrzeughalter würden sich in diesem Fall also unterscheiden. Die Prämie muss ja vom Fahrzeughalter beantragt werden. Ist dies in dieser Konstellation möglich?

An wen wird denn dann ausgezahlt? An den Halter, obwohl dieser nicht die Kosten des Fahrzeugs trägt (außer die Versteuerung des geldwerten Vorteils)?

Die BAFA habe ich dazu auch schon kontaktiert - vor etwa vier Wochen -, aber noch keine Antwort erhalten.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Ähnliche Themen
16 Antworten

Fahrzeughalter und Antragsteller müssen identisch sein.

mehr interessiert die BAFA nicht.

Du kannst auch THEORETISCH über firma zulassen und die Firma den Antrag stellen lassen und die Prämie auf dein Privatkonto auszahlen lassen

Zitat:

@h27 schrieb am 3. August 2020 um 09:38:07 Uhr:

Hallo zusammen,

vielleicht hatte jemand schon diesen Fall und kann bestätigen (oder auch nicht), dass der Förderantrag positiv beantwortet wurde:

Ich würde gerne meinen als Dienstwagen bestellten Hybrid privat auf mich zulassen, Leasingnehmer bleibt die Firma (ist zumindest als Geschäftsführer möglich).

Leasingnehmer und Fahrzeughalter würden sich in diesem Fall also unterscheiden. Die Prämie muss ja vom Fahrzeughalter beantragt werden. Ist dies in dieser Konstellation möglich?

An wen wird denn dann ausgezahlt? An den Halter, obwohl dieser nicht die Kosten des Fahrzeugs trägt (außer die Versteuerung des geldwerten Vorteils)?

Die BAFA habe ich dazu auch schon kontaktiert - vor etwa vier Wochen -, aber noch keine Antwort erhalten.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Verstehe ich das richtig, dass du die zum einen Dienstwagen mit privater Versteuerung hast (Gesellschaft trägt die Kosten des Fahrzeugs) und zum anderen die BAFA Prämie privat kassieren möchtest?

Das wird dem FA nicht gefallen wenn das raus kommt. ;)

Als Geschäftsführer mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten könnte man dir Vorsatz unterstellen und dann wird es unter Umständen ziemlich eklig. Würde ich sehr detailliert mit dem Steuerberater besprechen.

Danke für eure Antworten.

Eigentlich geht es mir nur darum, das Auto privat zuzulassen. Aus diversen Gründen: Kennzeichen, Versicherung, etc.

Aus steuerlicher Sicht finde ich es daher auch etwas merkwürdig, dass die BAFA-Prämie an den Halter und nicht an den „Zahlenden“ ausgezahlt wird.

Tatsächlich steht mittlerweile in den BAFA-FAQs das Folgende, siehe Screenshot. Hatte ich bisher nicht gesehen.

B23c76a5-bda2-470e-9f6d-7813edc95943

Aber das kannst du doch sicher alles mit deinem AG klären.

Sag doch einfach dem Händler, dass er dir das Auto zulassen soll und geb ihm eine Reservierung für dein Kennzeichen durch

Warum willst du die Versicherung etc selbst zahlen?

Dafür hast du doch die 0,25% Versteuerung.

Sonst macht ein Firmenwagen wenig Sinn, wenn man alles selbst zahlt.

Zitat:

@h27 schrieb am 3. August 2020 um 18:52:14 Uhr:

Aus steuerlicher Sicht finde ich es daher auch etwas merkwürdig, dass die BAFA-Prämie an den Halter und nicht an den „Zahlenden“ ausgezahlt

Hm? Oma gibt Enkel das Geld für das erste Auto, das der Onkel anmeldet, weil er noch einen niedrigen Schadensfreiheitsrabatt aus seinem Gewerbe über hat. Enkel verpflichtet sich bis zum Lebensende den Rasen zu mähen und unentgeldlich die IT in Onkels Büro zu erledigen. Enkel kauft Auto.

Nun melden sich alle drei bei der BAFA und wollen die Prämie. Die sollen nun prüfen, wer Besitzer oder Eigentümer ist, wer Nutzer ist, wer die Versicherung zahlt, wer evtl. Steuern hinterzieht oder einen sittenwidrigen Vertrag aufgesetzt hat?

Nene, nur der Halter ist einigermassen rechtssicher zu benennen, den Rest haben die Beteiligten selbst zu klären (u.a. mit dem Finanzamt)

Zitat:

@h27 schrieb am 3. August 2020 um 18:52:14 Uhr:

Danke für eure Antworten.

Eigentlich geht es mir nur darum, das Auto privat zuzulassen. Aus diversen Gründen: Kennzeichen, Versicherung, etc.

Aus steuerlicher Sicht finde ich es daher auch etwas merkwürdig, dass die BAFA-Prämie an den Halter und nicht an den „Zahlenden“ ausgezahlt wird.

Tatsächlich steht mittlerweile in den BAFA-FAQs das Folgende, siehe Screenshot. Hatte ich bisher nicht gesehen.

BAFA-Prämie nur an Halter macht schon Sinn.

Allerdings verstehe ich dein Konstrukt nicht ganz. Versicherung privat zahlen für Firmenwagen? Eigentlich trägt bei einem Firmenwagen die Gesellschaft (unterstelle ich bei Position Geschäftsführer) alle Kosten inkl. Versicherung und der Arbeitnehmer versteuert pauschal den geldwerten Vorteil. Alternativ geht auch die Fahrtenbuchmethode, aber auch dann trägt das Unternehmen alle Kosten.

Was ist denn mit der Versicherung im Falle eines Unfalls? Wer trägt das Risiko? Wer trägt mögliche Selbstkostenanteile?

Wie auch immer, was die BAFA-Prämie angeht. Bei einem Dienstwagen darf diese nach meinem Verständnis nicht einfach privat kassiert werden. Die Prämie mindert auch nicht den Bruttolistenpreis. Falls die Prämie an dich ausgezahlt wird müsste diese entweder der Gesellschaft weiter gezahlt werden, oder von dir zumindest als Einnahme in der privaten Steuererklärung versteuert werden.

Als Geschäftsführer bist du Vollkaufmann und somit für dein Handeln auch bei Unwissenheit verantwortlich. Dementsprechend nochmals die Empfehlung diesen Sachverhalt mit dem Steuerberater abzuklären.

Geschrieben von jemanden in vergleichbarer Position der unwissentlich (oder vielleicht auch etwas naiv damals) auf Grund des Themas Dienstwagen vor Jahren schon ein Steuerstrafverfahren am Hals hatte und froh war dass das mit anwaltlicher Hilfe und gegen Zahlung von 2.500€ zzgl. Steuernachzahlung eingestellt wurde.

Eigentlich wollte ich es in etwa so machen:

https://www.gmbh-persoenlich.de/.../...-die-GmbH-zugelassen-werden.htm

Die Kosten (auch für die Versicherung) würde also schon die Firma tragen (/durchgereicht bekommen).

Wie oben schon angedeutet, geht es hauptsächlich ums Kennzeichen (Firma sitzt in anderem Landkreis). Aber je länger ich (mit eurer Hilfe) darüber nachdenke, ist es gerade bzgl. BAFA-Prämie den Aufwand wohl nicht wert und ich werde ihn einfach ganz normal auf die Firma zulassen.

Nur wegen dem kennzeichen all das aufsich zu nehmen ist wohl übers ziel hinaus.

Dir gehts also scheinbar wirklich nur um das was aufm Schild vor dem : steht?

Die Bundesland-Plakette wäre auch eine andere. Aber auf den Punkt gebracht: Ja :-)

Ja das ist wohl unglücklich dann.

Ich habe das Privileg hier bei mir an der Zulassung zwischen 4 verschiedenen Landkreisen zu wählen, da die alle irgendwie zusammen gehören.

Noch ein Tipp der ggf. mit der Versicherung zu klären wäre:

Ich könnte als Selbständiger die Kfz-Versicherung auf mich privat oder aufs Büro laufen lassen, steuerlich wär das egal. Allerdings kann ich, wenn ich die Versicherung auf mich privat mache, keinen anderen mit dem Auto fahren lassen ohne Zusatzkostem - wenn ich die Versicherung aufs Büro laufen lasse, können problemlos andere das Auto fahren und sind ohne Zusatzkosten versichert...

Die Abweichung Leasingnehmer/Käufer vs. Halter ist so selten nicht. Manche Zulassungsstellen tun sich damit schwer, ein Kfz. auf eine GbR zuzulassen und tragen dann eher einen Gesellschafter unter der Adresse der Gesellschaft, statt eben die Gesellschaft als Halter ein. Eigentlich ist dass dann der noch größere Schwachsinn, falls der Gesellschafter nicht zufällig am Sitz der Gesellschaft wohnt, weil er ja eigentlich als "Privatperson" dort keinen Briefkasten hat.

Zitat:

@weltleser schrieb am 05. Aug. 2020 um 09:4:30 Uhr:

Manche Zulassungsstellen tun sich damit schwer, ein Kfz. auf eine GbR zuzulassen

Da hat sich aber auch die Gesetzeslage geändert.

Ich habe hier ein Fahrzeug da ist der Halter eine GbR, ich Versicherungsnehmer und Antragssteller für die Steuerbefreiung.

Vielen Dank für den Hinweis. Die Gesellschaft an die ich dachte, hatte das Problem zuletzt in 2018, mag sein, dass es heute anders ist. Wäre schön.

Deine Antwort
Ähnliche Themen