BAFA Förderung - Dienstwagen privat zulassen
Hallo zusammen,
vielleicht hatte jemand schon diesen Fall und kann bestätigen (oder auch nicht), dass der Förderantrag positiv beantwortet wurde:
Ich würde gerne meinen als Dienstwagen bestellten Hybrid privat auf mich zulassen, Leasingnehmer bleibt die Firma (ist zumindest als Geschäftsführer möglich).
Leasingnehmer und Fahrzeughalter würden sich in diesem Fall also unterscheiden. Die Prämie muss ja vom Fahrzeughalter beantragt werden. Ist dies in dieser Konstellation möglich?
An wen wird denn dann ausgezahlt? An den Halter, obwohl dieser nicht die Kosten des Fahrzeugs trägt (außer die Versteuerung des geldwerten Vorteils)?
Die BAFA habe ich dazu auch schon kontaktiert - vor etwa vier Wochen -, aber noch keine Antwort erhalten.
Vielen Dank für eure Hilfe!
16 Antworten
Zitat:
@weltleser schrieb am 5. August 2020 um 09:04:30 Uhr:
Die Abweichung Leasingnehmer/Käufer vs. Halter ist so selten nicht. Manche Zulassungsstellen tun sich damit schwer, ein Kfz. auf eine GbR zuzulassen und tragen dann eher einen Gesellschafter unter der Adresse der Gesellschaft, statt eben die Gesellschaft als Halter ein. Eigentlich ist dass dann der noch größere Schwachsinn, falls der Gesellschafter nicht zufällig am Sitz der Gesellschaft wohnt, weil er ja eigentlich als "Privatperson" dort keinen Briefkasten hat.
Die GbR als Personengesellschaft unterscheidet sich allerdings auch von Kapitalgesellschaften und die Trennung von Person (als Gesellschafter) und GbR ist nur sehr wage.
Als waage würde ich eine GbR nicht bezeichnen 😉
In diesem Kontext geht es ja um das handling der Bafa. Zugelassen werden kann auf eine GbR - hier wird allerdings nur EIN Halter (Gesellschafter) benannt als natürliche Person im Fahrzeugschein und der Zusatz GbR hinzu gefügt.
Nun besteht eine GbR ja aus mehr als einer Person und der Kauf- oder Leasingvertrag bezieht sich auf die GbR. Steuerlich und aus Sicht der Versicherung manchmal erheblich.
Im Ergebnis gibt es ein oder mehrere Fahrzeuge die auf einen Person mit Ergänzung GbR zugelassen wurden und einen Vertrag aus Leasing oder Kauf auf die vollständig benannte GbR.
Da beides nicht zu 100% in Deckung ist hat es unterschiedliche Stimmen in der Vergangenheit gegeben die sich darauf bezogen und Probleme hatten mit einer Ablehnung der Bafa für die Elektroförderung.
Die Bafa erreicht man weder schriftlich noch telefonisch.
Das ist die ein wenig unbefriedigende Situation 😉 Eine GbR ist in der Sache nichts neues und rechtlich auch nicht anstößig, da besonders hier voll umfänglich gehaftet wird. Das hat aber nichts mit dem Thema zu tun.
Frank