B-Verstoß

Opel Vectra B

moin jungs...wollt mal fragen ob eine geschwindigkeitsüberschreitung unter 20 km/h ein B-Verstoß ist...denn ab 21 km/h is es ein A-Verstoß...is echt wichtig...

40 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von GolfIICL


Also hab mich gerade noch mal ein bisschen schlau gemacht:
§35 (5a) StVO "Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden."
D.h.: Sonderrechte schon automatisch, auch ohne Aktivierung des Blaulichts.
Wegerechte nur mit Horn (zumindest in der Nacht). FFW'ler haben ja auch Sonderrechte auf der Fahrt zum Gerätehaus mit dem Privat PKW nur eben kein Wegerecht. Genauso wie Katastrophenschutz usw.

Das ist wieder Deutschland. Jemand ist unterwegs um Menschenleben zu Retten und ist im Zweifelsfall auch noch der Dumme😠🙄

Gruß

Quelle: www.feuerwehr-nieder-ramstadt.de/wiruns/eabt.htm
siehe Absatz 7

ok, wie gesagt, beim Rettungsdinst war ich mir ncht so sicher, klar haben wir zum gerätehaus sonderrechte, aber das problem was noch dabei kommt ist, das das keiner weiß von den andren.

aber is halt deutschland, finde sowas wie Rettungsdienst THW Feuerwehr und so wird in der gesellschaft als selbstverständlcih angesehen, obwohl 80% davon von mit einem Ehrenamt besetzt ist.

Was meinste wie oft wir schon mit palaver gefahren sind und es hat keiner platz gemacht, das sind dann die die fragen wenn hier haus brennt wo wart ihr denn dabei warens vom anruf bis eintreffen nur 3 minuten, laufen dann aber zum bürgermeister und einen meckern zu müssen.

naja leider das Arme Deutschland

Leute - woher soll ich denn wissen, dass der RTW einen drindenden Fall hat, der ins KH muss, wenn er keim Horn und kein Blaulicht anhat... ?
Sonderrechte gibts wie für die Feuerwehr und Polizei nur mit Martinshorn und Blaulicht. Nicht automatisch, denn wenn Eile geboten ist, haben diese Fahrzeuge - um die Sonderrechte zu erhalten - Blaulicht und innerorts Martinshorn einzuschalten und sind dann von diversen (nicht allen!!) Vorschriften und Paragraphen befreit.
Meine Frau wurde auchmal ohne Tatütata ins Krabnkenhaus gefahren - da war nix mit Sonderrecht... schön anhalten am Kreisel und warten bis man freie Fahrt hat ...
Aber auch mit Sonderrechten kommt man aus Platzmangel manchmal nicht weit. Wo ein Löschwagen oder ein Krankenwagen nicht durchpasst passt er nicht durch. In der Rush-Hour können sich nicht plötzliche alle PKWs in Luft auflösen wenns brennt... da muss auch der Fahrer eines solchen Fahrzeugs mal die Nerven behalten...

ZUm Thema Senioren:
Wenn ich sehe, dass ein Omchen 10 Meter vom Zebrastreifen über die Strasse will, mach ich nur dann halt, wenn am Zebrastreifen selber niemand mehr steht. Ich mach nicht zweimal halt, wenn das Omchen nur zu faul ist, die 10 Meter noch zu gehn - dazu bin ich nicht verpflichtet und darauf hab ich auch keinen Bock. Sonst geht irgendwann jeder, der älter ist als 60 über die Strasse wo er will und spätestens dann kann man alle Zebrastreifen schwarz überpinseln...
Ich bin zwar kein Paragraphenreiter und mach gerne halt, wenn ich seh, Omchen hat Probleme beim Laufen oder geht an Krücken - aber die selbstverständliche Meter-Faulheit mancher Senioren unterstütze ich nicht, wenn ich seh, wie Omchen mit 2 Tüten bepackt wie ein Reh über die Strasse hüpft ohne links und rechts zu gucken... das kann es nicht sein - nciht ohne Blaulicht und Martinshorn... 😉

Gruß cocker

@ cocker
§35 StVO besagt da aber was anderes. Wenn du dir mal die Mühe machst ihn durchzulesen, wirst du das feststellen. (BTW: Sie sind in der Tat von allen Vorschriften der StVO befreit, außer des §1)
Du musst nämlich zwischen Sonderrecht und Wegerecht unterscheiden.
D.h. ein Mitglied z.B. der FFW oder des Katastrophenschutzes (z.B. SEG, wo auch ich mal ehrenamtlicher Helfer war) hat im Einsatzfall selbst mit seinem Privat PKW Sonderrechte. Egal ob nun auf der Fahrt zum Gerätehaus oder direkt zum Einsatzort. D.h. es darf die Geschwindigkeit überschritten werden (natürlich in einem bestimmten Rahmen +20 - 30 Km/h), mit gebührender Vorsicht rote Ampeln überfahren werden usw.
Sonderrechte hat man also im Einsatzfall automatisch, egal mit welchem Fahrzeug. Blaulicht ist nur zur Kenntlichmachung und zur Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer. Wegerechte hat man allerdings nur durch Einschalten der SoSi's. Aus diesem Grund hast du mit dem Privatwagen kein Wegerecht, da der Einbau von SoSi's im Privatwagen bis jetzt nicht erlaubt ist (Stichwort: möglicher Missbrauch bzw. unsachgemäße Benutzung).
Deswegen wird von mir, wenn es die Verkehrssituation zulässt, der RTW halt mal aus ner Seitenstraße rausgelassen. Lege natürlich keine Vollbremsung hin, zumindest nicht ohne Blaulicht oder komplette SoSi des RTW, aber mal sachte anhalten, wenn man's mal sowieso nich eilig hat bringt einen ja nich um, oder 😉. Während des Anhaltens bekommt der RTW-Fahrer von mir schon mal mit der Lichthupe bescheid, so dass ich sogar selten bis zum Stillstand runterbremsen muss.

Und zum Thema kein Platz: Wenn die Fahrzeugführer, egal welcher Art, mal wieder zu blöd sind ne anständige Gasse zu bilden (könnt ich mich immer drüber aufregen 😠), wird halt, sofern vorhanden und breit genug der Rad- und Fußweg benutzt. Falls er nicht beit genug für das komplette Fahrzeug ist, dann halt nur mit einem Reifen. Oder, natürlich nur wenn frei, auch mal die Gegenfahrbahn. Machen soweit ich weiß, allerdings nicht besonders viele, wodurch du immer mal wieder nen RTW an ner Kreuzung hinter ein paar unfähigen Autofahrern mit Blaulicht stehen siehst 🙄.

Thema Zebrastreifen:
Wenn am Zebrastreifen jemand steht und du eine Person 10m weiter vorne rüberlässt, du also anhälst, dann können die Personen am Zebrasteifen doch auch schon rüber, oder 😕 !? Du bist also doch nicht gezwungen noch mal anzuhalten. Es soll auch keine Faulheit unterstützt werden, sondern ich meinte genau diese Fälle einer Gehbehinderung, also offensichtliche Probleme, wie z.B. an Krücken oder am Rollator.

Gruß

HI,

schön und gut - aber Narrenfreiheit im Strassenverkehr haben Blaulichtfahrer nicht... siehe hier:
http://www.juraforum.de/jura/news/news/p/4/id/209151/f/112/

bestätigt hier:
http://www.handelsblatt.com/.../martinshorn-ist-pflicht;1309904

geht um Polizei, aber ich denke mir, dass das alle Fahrzeuge betrifft, die hier und da mal mit Licht und Musik unterwegs sind - das ist es ja was ich meine... man darf nicht machen was man will, nur weil man Blaulicht aufm Dach hat...das unterschätzen manche, wie man im Bericht lesen kann...

Mir wurde in der Fahrschule beigebracht, dass es bei hohem Verkehrsaufkommen (zumindest im Ort oder auf der Landstrasse) grundweg falsch ist, wenn ein KRW oder Poliztei mit Tatütata von hinten kommt, rechts ranzufahren und anzuhalten. Irgendwann stehen die einen schräg da und die anderen haben keinen Platz mehr, um eine Gasse zu bilden. Ich halte niemals an, wenn ich Sirene hinter mir höre. Ich fahre Schritttempo möglichst weit rechts weiter: Wenn ich gerade eine Einfahrt oder so da hab, halte ich da natürlich an. Aber auf der Landstrasse mit unbefestigtem Fahrbahnrand verfahre ich wie oben.

Nochmal Thema Zebrastreifen:
Eine Anekdote, die ich erlebt hab.
Püttlingen Ortskern, Bushaltestelle, ca. 10 Meter weiter ein Zebrastreifen. Oma - mittelprächtig beladen, ca. 65 Jahre alt - ist aus Bus gestiegen, wackelt Richtung Strassenrand und will direkt über die Strasse, obwohl 10 Meter weiter ein Zebrastreifen auf die Fahrbahn gepinselt wurde, sogar mit Insel in der Strassenmitte... Luxus!
Der Fahrer vor mir macht weder für die Oma halt, noch für die Schulkinder, die am Zebrastreifen stehen. Ich halte für die Oma an, im Glauben, die arme Frau hats mit den Beinen. Da lacht mich die doofe Kuh an und hasselt im Laufschritt über die Strasse, dass die Sohlen qualmen. Und wenn du denkst, die Kinder wären in der Zwischenzeit über den Zebrastreifen gelatscht - Fehlanzeige. Unsicher wie die manchmal sind, sind sie stehengeblieben und haben auf mich gewartet. Also halte ich 10 Meter weiter wieder an... hab ja alle Zeit der Welt...!
Seit diesem Erlebnis lass ich keine Oma mehr über die Strasse, wenn in nächster Nähe ein Zebrastreifen ist. Sollen die dahin laufen, humpeln, rollen... interessiert mich nicht. Dazu sind Zebrastreifen da und so sind sie auch zu benutzen...
Ich darf auch nicht einfach Verkehrsregeln ignorieren, wenns mir passt. Wenn sich jeder an die Regeln hält, gehts jedem gut...

Gruß cocker

zur inanspruchnahme von sonderrechten (jegliche übertretung der stvo) ist KEIN sondersignal (kein martinshorn, kein blaulicht und auch NICHT die kombination aus beidem!) erforderlich! das sondersignal dient dazu wegerechte kenntlich zu machen und sagt lediglich aus "mach platz ich muss dringest durch"

Zitat:

Original geschrieben von cocker


Sonderrechte gibts wie für die Feuerwehr und Polizei nur mit Martinshorn und Blaulicht.

demnach müsste die müllabfuhr wenn sie in zweiter reihe parkt um mülleimer zu leeren auch martinshorn und blaulciht einschaten! das zählt nämlich auch zu den sonderrechten....

Zitat:

Original geschrieben von cocker


schön und gut - aber Narrenfreiheit im Strassenverkehr haben Blaulichtfahrer nicht... siehe hier:

hast du dir die "urteile" auch mal durchgelesen oder nur die überschrift "Martinshorn ist Pflicht"?

wenn ich als fahrer eines bos-wagens mit 70 einfach in eine beampelte kreuzung reinbretter und dabei nicht auf die anderen verkersteilnehmer achte ist das vollkommen klar das ich als fahrer eine reingedonnert bekomme vom dienstherren...das sagt einem schon der normale menschenverstand das keiner wissen kann das ich so mir nichts dir ncihts einfach den verkehr schneide und ich andere darauf aufmerksam machen muss...

HI,

was hat denn die Müllabfuhr damit zu tun.
Erstens haben die meistens das gelbe Rundum-Blinklicht an, zweitens haben die keine Sonderechte wie Polizei und RTW - die dürfen in zweiter Reihe parken... aber eingebaute Vorfahrt haben die nicht...

Sicher hab ich mir die Urteile durchgelesen. Aber es geht ja nicht nur um Ampeln. Ich formuliers mal ganz krass : Ein RTW darf keine Verkehrsteilnehmer von der Strasse schubsen wegen eines Notfalls... an den Verkehr angepasste Fahrweise ist auch hier Pflicht. Es gibt nicht selten Unfälle mit Streifenwagen oder RTWs, weil deren Fahrer meinen, mit Tatütata gehöre ihnen die Strasse. Diese Leute haben zuviel COBRA 11 geguckt...
Natürlich hat ein 110er oder 112er Vorfahrt - aber nicht um jeden Preis.

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von cocker


was hat denn die Müllabfuhr damit zu tun.

die müllabfuhr genießt auch sonderrechte! 😰

Zitat:

Erstens haben die meistens das gelbe Rundum-Blinklicht an,

und? was willst du uns damit sagen?

das gelbe rundumlicht warnt lediglich vor dem fahrzeug bzw. der arbeitsstelle....

Zitat:

an den Verkehr angepasste Fahrweise ist auch hier Pflicht.

die benutzung von sonderrechten ist IMMER an die gebührender berücksichtung anderer vkt gebunden! was allerdings nichts daran ändern, das zur inspruchnahme von sonderrechten kein sondersiganl erforderlich ist!

das polizeifahrzeug aus dem "urteil" hätte auch ohne martinshorn und blaulicht über die rote ampel fahren können! nur halt nicht mit 70kmh sondern mit schrittgeschwindigkeit!

Zitat:

mit Tatütata gehöre ihnen die Strasse.

ich bin selber fahrer eines fahrzeuges mit sosi!

und wenn einem auf der autobahn in der retungsgasse trotz pressluft-fiamm-fanfare, stroboskop frontblitzern sowie blaulichttern auf dem dach einer mit nem cabrio (geöffnetes dach) direkt aus der rechten spur vors auto zieht denkste vllt mal anders drüber nach!

selbst mit martinshorn gibts mehr wie genug die weiterhin die strecke einfach blockieren und sich wundern warum das große rote auto mit der blauen "kirmesbeleuchtung" so dicht auffährt und man durch lautsprecher aufgerufen wird die straße zu räumen......

du hast schon genug stress zur einsatzstelle zu kommen und nen puls von über 180 (weil du vllt. vor weniger als 4 minuten noch im tiefsten tiefschlaf gesteckt hast) und musst dann ncoh die fehler anderer vkt ausbügeln, von daher ists durchaus verständlich das es ab-und-zu mal kracht.....

und das was du da beschreibst "Aber auf der Landstrasse mit unbefestigtem Fahrbahnrand verfahre ich wie oben." machen sehr viele, allerdings auch innerorts OHNE dabei anzuhalten bzw. platz zu machen und das dann mit der zhg von exakt 50kmh lt. tacho.......und an der einsatzstelle darfst du dich dann von den unfallopfern anscheißen lassen warum es solange gedauert hat.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von cocker


was hat denn die Müllabfuhr damit zu tun.
die müllabfuhr genießt auch sonderrechte! 😰

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Erstens haben die meistens das gelbe Rundum-Blinklicht an,

und? was willst du uns damit sagen?
das gelbe rundumlicht warnt lediglich vor dem fahrzeug bzw. der arbeitsstelle....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

an den Verkehr angepasste Fahrweise ist auch hier Pflicht.

die benutzung von sonderrechten ist IMMER an die gebührender berücksichtung anderer vkt gebunden! was allerdings nichts daran ändern, das zur inspruchnahme von sonderrechten kein sondersiganl erforderlich ist!

das polizeifahrzeug aus dem "urteil" hätte auch ohne martinshorn und blaulicht über die rote ampel fahren können! nur halt nicht mit 70kmh sondern mit schrittgeschwindigkeit!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

mit Tatütata gehöre ihnen die Strasse.

ich bin selber fahrer eines fahrzeuges mit sosi!
und wenn einem auf der autobahn in der retungsgasse trotz pressluft-fiamm-fanfare, stroboskop frontblitzern sowie blaulichttern auf dem dach einer mit nem cabrio (geöffnetes dach) direkt aus der rechten spur vors auto zieht denkste vllt mal anders drüber nach!
selbst mit martinshorn gibts mehr wie genug die weiterhin die strecke einfach blockieren und sich wundern warum das große rote auto mit der blauen "kirmesbeleuchtung" so dicht auffährt und man durch lautsprecher aufgerufen wird die straße zu räumen......
du hast schon genug stress zur einsatzstelle zu kommen und nen puls von über 180 (weil du vllt. vor weniger als 4 minuten noch im tiefsten tiefschlaf gesteckt hast) und musst dann ncoh die fehler anderer vkt ausbügeln, von daher ists durchaus verständlich das es ab-und-zu mal kracht.....

und das was du da beschreibst "Aber auf der Landstrasse mit unbefestigtem Fahrbahnrand verfahre ich wie oben." machen sehr viele, allerdings auch innerorts OHNE dabei anzuhalten bzw. platz zu machen und das dann mit der zhg von exakt 50kmh lt. tacho.......und an der einsatzstelle darfst du dich dann von den unfallopfern anscheißen lassen warum es solange gedauert hat.....

DANKE!!!

ich betone nochmal - ich mache JEDEM Einsatzfahrzeug Platz, wenn ersichtlich ist, dass es im Einsatz ist. Wenn die Herren in grün/weiss kein Signal geben, dass es irgendwo brennt, kann ich nicht riechen, dass die Herren momentan Sonderrechte geniessen. Und du wirst nie erleben dass ein Streifenwagen mit Schrittgeschwindigkeit ohne Signal über eine rote Ampel fährt ...
Aber ich hasse es, wenn möglicherweise übermotivierte oder/und unerfahrene Fahrer von Einsatzfahrzeugen den Rambo machen und im Slalom um die Autos drumrumrasen, sodass die garkeine ZEIT haben, Platz zu machen... auch schon erlebt in München... war wie russisch Roulette. ich bin an den rechten Fahrbahnrand und war froh, dass er mich links überholt hat (mit geschätzten 80) und es nicht rechts versucht hat...
im Bekanntenkreis hat einer schon ein Löschfahrzeug auf dem Gewissen, ein anderer einen THW-Einsatz-Laster... unforced... einfach nur zu schnell in die Kurve und in eine Hauswand (Löschfahrzeug) bzw. beim Überholen den zu Überholenden gestreift, ind en Graben gedrückt und dann selber ins Schleudern gekommen (THW) ... die fahren keine Einsatz-LKWs mehr...

Jawohl, es gibt Arschlöcher und Penner auf Deutschlands Strassen, denen das Tatütata entweder entgeht, weil sie schwerhörig sind oder gerade den Bumm Bollerbass auf volle Dröhung haben oder weils ihnen egal ist. DieseTypen hasse ich ebenso. Ich war selber mal Zeuge, wie ein Mercedesfahrer mit Hut (war echt so, sorry) gekonnt den RTW igoriert hat und stur seine Strich fuffzig weitergefahren ist. Solche Leute gehören aus dem Verkehr gezogen, ohne Frage...
Aber ein erfahrener Einsatzwagenfahrer sollte irgendwelche Anschisse von Unfallopfern ignorieren

Aber jetzt klär mich bitte mal auf:
Was hat die Müllabfuhr für Sonderrechte ausser, dass sie in 2. Reihe parken und falschrum in die Einbahnstrasse dürfen?
Die dürfen nicht bei Rot über die Ampel, haben keine ausser Kraft gesetzten Vorfahrtsregeln und dürfen auch die Ortsgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten... oder irr ich mich da???

Gruß cocker

Zitat:

Original geschrieben von cocker


Aber jetzt klär mich bitte mal auf:
Was hat die Müllabfuhr für Sonderrechte ausser, dass sie in 2. Reihe parken und falschrum in die Einbahnstrasse dürfen?
Die dürfen nicht bei Rot über die Ampel, haben keine ausser Kraft gesetzten Vorfahrtsregeln und dürfen auch die Ortsgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreiten... oder irr ich mich da???

Wenn du den §35 StVO aufmerksam gelesen hättest, würdest du diese Frage nicht stellen.😉

§35 (6) StVO

"Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt..."

Du irrst dich zwar nicht in Bezug auf rote Ampeln, zulässige Höchstgeschwindigkeit usw., da diese ja nicht unterwegs sind um Menschenleben zu retten oder andere hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, aber die oben Aufgeführten sind auch Sonderrechte, die andere nicht in Anspruch nehmen dürfen!

@Magirus

Zitat:

zur inanspruchnahme von sonderrechten (jegliche übertretung der stvo) ist KEIN sondersignal (kein martinshorn, kein blaulicht und auch NICHT die kombination aus beidem!) erforderlich! das sondersignal dient dazu wegerechte kenntlich zu machen und sagt lediglich aus "mach platz ich muss dringest durch"

Danke! Genauso ist das, nur wissen das leider die wenigsten.

Auch alles andere, was du geschrieben hast, kann ich problemlos so unterschreiben!

Und zur Dummheit bzw. Ignoranz mancher Autofahrer ein kleines Erlebnis von vor 1 Woche:
T-Kreuzung, abknickende Vorfahrt nach Rechts. Auf der Vorfahrtsstraße kamen 3 oder 4 Feuerwehrfahrzeuge mit SoSi. Mit ca. 20sec. verspätung kam ein Löschzug, ebenfalls mit SoSi. Ein PKW-Fahrer wollte nach links Abbiegen, also runter von der Vorfahrtsstraße, und fuhr dabei so weit in den Kreuzungsbereich, dass der Fahrer des Löschzugs nicht mehr rum kam und erst rumrangieren musste. Der PKW-Fahrer hat dabei keine Anstalten gemacht sein Fahrzeug mal ein paar Meter zurück zu setzen, obwohl dies ohne weiteres möglich gewesen wäre. 😠
Den Fahrer hätte ich mir am liebsten mal gegriffen, aber dafür ist man ja zu gut erzogen!

Gruß

HI,

öhm - ich hab deinen Paragraphen gelesen... genau deshalb frage ich ja. Ich hatte dich so verstanden, dass die Müllabfuhr dieselben Sonderrechte hat wie z.B. ein RTW. Dem ist aber nicht so. Da wollte ich nochmal Klarheit haben. Dann hab ich dich falsch verstanden... 😉

Zitat:

zur inanspruchnahme von sonderrechten (jegliche übertretung der stvo) ist KEIN sondersignal (kein martinshorn, kein blaulicht und auch NICHT die kombination aus beidem!) erforderlich! das sondersignal dient dazu wegerechte kenntlich zu machen und sagt lediglich aus "mach platz ich muss dringest durch"

wie soll ein Verkehrsteilnehmer wissen, dass ein Einsatzwagen Sonderrechte hat, wenn es nicht durch Blaulicht und/oder Martinshorn kenntlich gemacht wird? GARNICHT.

Also ist es zwar gesetzlich nicht erforderlich (warum auch immer) aber der Sicherheit wegen m.M. nach doch notwendig... macht doch auch jeder Fahrer eines Einsatzwagens, denke und hoffe ich mal...

Ich denke und hoffe ja nicht, dass ein RTW nur mal so aus Spass spontan eine rote Ampel überfahren darf...

gruß cocker

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