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B-Verstoß

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 18:26

moin jungs...wollt mal fragen ob eine geschwindigkeitsüberschreitung unter 20 km/h ein B-Verstoß ist...denn ab 21 km/h is es ein A-Verstoß...is echt wichtig...

40 Antworten

ich glaube was du meinst ist, wenn man ab 21 bis 30 zu schnell ist und nur punkte bekommt, jedoch beim zweiten mal innerhalb eines jahres trotzdem fahrverbot bekommt, oder?

Themenstarteram 25. Dezember 2008 um 18:47

nein...bei mir gehts momentan um die mpu...(idiotentest) war schon bei der nachschulung und darf kein a oder b verstoß haben...sonst lappen weg...:(

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeit

andere als in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe A oder B StVO genannte Fahrzeuge (im Wesentlichen PKW)

außerhalb geschlossener Ortschaften

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis

Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:

bis 10 km/h 10 Euro

11 bis 15 km/h 20 Euro

16 bis 20 km/h 30 Euro

21 bis 25 km/h 40 Euro 1

26 bis 30 km/h 50 Euro 3

31 bis 40 km/h 75 Euro 3

41 bis 50 km/h 100 Euro 3 1 Monat

51 bis 60 km/h 150 Euro 4 1 Monat

61 bis 70 km/h 275 Euro 4 2 Monate

über 70 km/h 375 Euro 4 3 Monate

innerhalb geschlossener Ortschaften

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis

Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:

bis 10 km/h 15 Euro

11 bis 15 km/h 25 Euro

16 bis 20 km/h 35 Euro

21 bis 25 km/h 50 Euro 1

26 bis 30 km/h 60 Euro 3

31 bis 40 km/h 100 Euro 3 1 Monat

41 bis 50 km/h 125 Euro 4 1 Monat

51 bis 60 km/h 175 Euro 4 2 Monate

61 bis 70 km/h 300 Euro 4 3 Monate

über 70 km/h 425 Euro 4 3 Monate

Allgemein

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis

Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW) 15 Euro

Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen 50 Euro 3

desgleichen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 60 Euro 3

desgleichen mit Sachbeschädigung 75 Euro 3

Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen 35 Euro

Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand 120 Euro 3

Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde 40 Euro

Illegale Kraftfahrzeugrennen

als Teilnehmer 150 Euro 4 1 Monat

als Veranstalter 200 Euro 4

Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt 75 Euro 4 zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Quelle:

http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_geschwindigkeit.html

HI,

ich habs mal so in Erinnerung, dass es mit MPU nix zu tun hat, solange es keine Punkte gibt.

Und 20 km/h zu schnell gibt keine Punkte.

Gruß cocker

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 8:37

Zitat:

Original geschrieben von Platte-B

Bußgeldkatalog: Geschwindigkeit

andere als in § 3 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe A oder B StVO genannte Fahrzeuge (im Wesentlichen PKW)

außerhalb geschlossener Ortschaften

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis

Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:

bis 10 km/h 10 Euro

11 bis 15 km/h 20 Euro

16 bis 20 km/h 30 Euro

21 bis 25 km/h 40 Euro 1

26 bis 30 km/h 50 Euro 3

31 bis 40 km/h 75 Euro 3

41 bis 50 km/h 100 Euro 3 1 Monat

51 bis 60 km/h 150 Euro 4 1 Monat

61 bis 70 km/h 275 Euro 4 2 Monate

über 70 km/h 375 Euro 4 3 Monate

innerhalb geschlossener Ortschaften

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis

Überschreiten der zulässigen/festgesetzten Höchstgeschwindigkeit mit PKW:

bis 10 km/h 15 Euro

11 bis 15 km/h 25 Euro

16 bis 20 km/h 35 Euro

21 bis 25 km/h 50 Euro 1

26 bis 30 km/h 60 Euro 3

31 bis 40 km/h 100 Euro 3 1 Monat

41 bis 50 km/h 125 Euro 4 1 Monat

51 bis 60 km/h 175 Euro 4 2 Monate

61 bis 70 km/h 300 Euro 4 3 Monate

über 70 km/h 425 Euro 4 3 Monate

Allgemein

Beschreibung Bußgeld Punkte Fahrverbot Hinweis

Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigtem Bereich nicht eingehalten, sofern nicht mehr als 10 km/h zu schnell (PKW) 15 Euro

Nichtangepasstes Tempo trotz angekündigter Gefahrenstelle an unübersichtlichen Stellen, Bahnübergängen, Kreuzungen, Einmündungen und bei schlechten Sichtverhältnissen 50 Euro 3

desgleichen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 60 Euro 3

desgleichen mit Sachbeschädigung 75 Euro 3

Nicht angepasstes Tempo in anderen Fällen 35 Euro

Kinder, Hilfsbedürftige und Ältere gefährdet durch zu hohes Tempo, mangelnde Bremsbereitschaft oder ungenügenden Seitenabstand 120 Euro 3

Ohne triftigen Grund so langsam gefahren, dass der reibungslose Verkehrsfluss behindert wurde 40 Euro

Illegale Kraftfahrzeugrennen

als Teilnehmer 150 Euro 4 1 Monat

als Veranstalter 200 Euro 4

Radarwarn- oder Laserstörgerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt 75 Euro 4 zusätzlich Beschlagnahme und Vernichtung des Gerätes möglich

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.

Quelle:

http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_geschwindigkeit.html

danke für deine mühe, bloß is da nirgends aufgelistet ob es nun ein B-Verstoß ist...

frohe weihnachten

Themenstarteram 26. Dezember 2008 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von cocker

HI,

ich habs mal so in Erinnerung, dass es mit MPU nix zu tun hat, solange es keine Punkte gibt.

Und 20 km/h zu schnell gibt keine Punkte.

Gruß cocker

doch schon...denn wenn man noch in der probezeit ist...sowie bei mir und leider ieniges durchgemacht hat...bei mir reicht nun A oder B-Verstoß und das wars...deshalb würde ich gern wissen ob es ein B-verstoß ist...

frohe weihnachten...

das könnte dir helfen hoff ich,

 

Das Fahrerlaubnisrecht unterscheidet bei Fahrerlaubnissen auf Probe zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen. Die Unterteilung in schwerwiegende und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen ist in der Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt. Diese Anlage 12 enthält insgesamt zwei Bereiche mit den jeweiligen Einstufungen.

Im Abschnitt A sind die schwerwiegenden Zuwiderhandlungen und im Abschnitt B die weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen aufgeführt.

Da die schwerwiegenden schwerwiegenden Zuwiderhandlungen im Abschnitt A aufgeführt sind, bezeichnet man sie auch als sog. A-Verstöße. Da die weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen im Abschnitt B aufgeführt sind, bezeichnet man diese als sog. B-Verstöße.

Im Fahrerlaubnisrecht ist ein A-Verstoß gleichbedeutend mit zwei B-Verstößen.

Für Sie als Inhaber eines Führerscheins auf Probe wird es also dann besonders heikel, wenn gegen Sie wegen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung ("A-Verstoß") oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ("B-Verstoß") ein Bußgeldbescheid (Bußgeld ab 40 Euro) erlassen und rechtskräftig geworden ist. Bei Verstößen, die nur mit Verwarnungen (jeweils bis 35 Euro) geahndet werden, ergeben sich für Sie keine führerscheinrechtlichen Folgen in Zusammenhang mit Ihrer Fahrerlaubnis auf Probe.

 

 

 

trotzdem nen kleinen tipp am rande:

 

immwe noch am besten sich an die verkehrsregeln zu halten, dann brauchst du dir darüber nicht immer den kopf zu zerbrechen was dich erwarten könnte, das man mal bis etwa 10 km/h schneller sein kann als erlaubt kann passieren , man hat ja den tacho nie im auge, aber als fahrer sollte man schon etwa ein gefühl haben dafür wie schnell man unterwegs ist.

 

frohe weihnachten

lg

willi

Zitat:

Original geschrieben von san4ok

nein...bei mir gehts momentan um die mpu...(idiotentest) war schon bei der nachschulung und darf kein a oder b verstoß haben...sonst lappen weg...:(

Bei dir scheint es doch egal zu sein!

Ob A oder B auf jeden Fall ist die Pappe weg, zumindest wenn ich dein posting lese.

 

Bei B Verstößen geht um Bußgeld, also >= 40 Euro

Wenn du also mit <=20Km/h zu viel geblitzdingst wurdest , macht das ein Verwarnungsentgeld von 30 Euro ausserorts und 35 Euro innerorts. Solltest du nicht zahlen sthet dir der Einsprcuhsweg offen und es wird auf jeden Fall eine Bußgeldangelegenheit.

 

Also haste eingentlich meiner Meinung nach nichts zu befürchten. Es sei denn du zahlst die Kohle nicht, legst Widerspruch ein und bettelst um einen Bußgeldbescheid.

 

Was sind überhaupt schwerwiegende oder weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen?

Zwischen schwerwiegenden oder weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen wird in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) unterschieden. Diese Anlage 12 enthält insgesamt zwei Bereiche mit den jeweiligen Einstufungen, und zwar den

  • Abschnitt A mit den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen und den
  • Abschnitt B mit den weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen.

Für Fahranfänger wird es also dann besonders heikel, wenn wegen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung ("A-Verstoß") oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen ("B-Verstoß") ein jeweiliger Bußgeldbescheid (Bußgeld ab 40 Euro) erlassen und rechtskräftig wird. Werden hingegen Verstöße nur lediglich mit Verwarnungen (jeweils bis 35 Euro) sanktioniert, ergeben sich, außer den entsprechenden Verwarnungsgeldern, keine weiteren rechtlichen Folgen in Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis auf Probe.

 

Typische A-Verstöße sind ... :

  • Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet...
  • Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel, Glatteis)...
  • Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit...
  • Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h...
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt...
  • Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet...
  • Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet...
  • Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet...
  • Als Fahrzeugführer rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt...
  • Unbedingtes Haltgebot (Vorschriftzeichen 206, "Stop-Schild") nicht befolgt...
  • Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten...
  • Kraftfahrzeug geführt mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 0,0 Promille...

 

 

Typische B-Verstöße sind ... :

  • Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren..
  • Als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder zur Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt bei einer Fristüberschreitung des Vorführtermins um mehr als 8 Monate...
  • Kraftfahrzeug (außer Mofa) oder Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichende Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnittiefe besaß (mind. 1,6 mm, Klein- und Leichtkrafträder: mind. 1 mm)...
  • Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung um mehr als acht Monate überschritten...

 

 

 

 

 

Gruß

Kaiser

HI,

ich formuliers dann halt mal so:

Verwarnungsgeld pünktlich (am besten sofort) bezahlen, abwarten und Tee trinken.

Was willst du sonst machen? Auswandern?

Wenn der Lappen jetzt weg ist, isser weg - am besten schonmal mit dem Schlimmsten rechnen, aber ich denke, bei 20 km/h zu schnell (was nicht wenig ist...) passiert dir hier nichts.

Ich weiss ja nicht, was du alles "durchgemacht" hast und ob du nicht gar unverschuldet in diese Situation geraten bist, aber jetzt ist es zu spät für Reue... gerade in der Probezeit sollte man mit sachtem Gasfuß und "angezogener Handbremse" fahren... aber wem sag ich das... sollte mittlerweile bekannt sein und auch in der Fahrschule lernt man das...

Gruß cocker

20 zu schnell is kein b verstoß, gibt nur nen verwarngeld.

...sag ich ja - gibt keine Punkte und wenn man fristgerecht bezahlt, ist die Sache erledigt und man sollte sich Gedanken machen, in welchem Stil man weiterfährt... letzte Chance... ;)

eigentlich hab ich kein Mitleid wenn jemandem der Führerschein genommen wird. Sollte meiner Meinung nach viel öfter der Fall sein. Manche lernens einfach nur so.

Da stimme ich dir generell zu, aber du weisst ja nicht, wie er in diese Lage gekommen ist. Evtl. (die Möglichkeit existiert ja) kann er garnichts dafür.

Ich kann mir für mich persönlich auch Gründe vorstellen, wo es mir egal ist, dass ich Punkte bekomme...es gibt Situationen, da darf man nicht drauf schauen...

Ich stell mir nur vor, meine Frau und/oder eins meiner Kinder hat einen schlimmen Unfall und ich muss dringendst ins Krankenhaus... da kümmern mich Geschwindigkeitsbeschränkungen recht wenig...

Gruß cocker

Ja Cocker da geb ich dir schon recht. Hab in meinem Post auch eher allgemein gesprochen und mich nicht auf den TE bezogen.

Aber ich könnt mich immer ärgern wenn irgendwelche Proleten meinen, sie müssten uns allen ihre tollen Autos vorführen. Am besten im Wohngebiet. Oder bei 180 mit Lichthupe.

Bei manchen dienen Autos scheinbar zur Steigerung der Potenz.

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