B 200 Turbo mit Ganzjahresreifen ausrüsten??? Vredestein Quatrac 3????

Mercedes B-Klasse T245

Hallo,

im September bekomme ich meine neue B-Klasse, es wird ein B 200 Turbo. Ich fahre schon seit fast 10 Jahren meine Wagen immer mit Ganzjahresreifen, im Moment einen Mazda 6 mit 170 PS. Ich hatte bisher immer den Goodyear Vector 5 und auch immer sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Ich wohne in der relativ schneearmen Vorderpfalz und fahre auch nicht mit meinem Auto in den Winterurlaub. Für die B-Klasse in der Größe 215 45 17 V ist jedoch der Goodyear nicht lieferbar, es gibt in dieser Größe nur den Vredestein Quatrac 3, dieser hat in den Tests auch gut abgeschnitten. Fährt jemand diesen Reifen und kann Erfahrungen schildern?

Danke und Gruß

Webster

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

ich versuche 'mal eine ausführliche Erklärung.

Welche Rad-/Reifenkombination gefahren werden kann, steht im CoC-Papier des Fahrzeugs, das dessen Ausstattung berücksichtigt. Welche Felgen für eine B werkseitig vorgesehen und freigegeben sind, steht in dieser Liste.

Bei einer Werksfelge für die B-Klasse mit Durchmesser 17 ist als Bereifung nur 215/45 R 17 vorgesehen. Für 225/45 R 17 auf der Werksfelge gibt es weder eine Freigabe, noch ein abnahmetaugliches Gutachten. Daher ist eine Änderungsabnahme nach §21 + §19(2) StVZO durch einen aaSmT erforderlich, sowie eine anschließende Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Ein KFZ-Prüfer reicht nicht für die Abnahme. Es muss ein Sachverständiger sein, den man allerdings nur bei TÜV (alte Länder) oder DEKRA (neue Länder) findet, und dort auch nicht bei jeder Prüfstelle.

Die Reifengröße 225/45 R 17 auf der Serienfelge ist ohne Probleme abnahmefähig, da der (größere) Abrollumfang im zulässigen Rahmen liegt. Eine Angleichung von Tachometer und Wegstreckenzähler ist nicht erforderlich. Das lässt sich anhand eines Gutachtens einer Sonderfelge mit möglichst identischen Dimensionen nachweisen, z.B. das für eine AEZ Xylo 7Jx17 H2 ET48 (hier). So ein Vergleichsgutachten würde ich zur Änderungsabnahme mitnehmen, ebenso die MB-Freigabeliste.

Die Reifengröße bietet neben dem besseren Marktangebot auch den Vorteil eines höheren Lastindex. Als Konsequenz daraus kann man für dieselbe Tragfähigkeit komfortablere Fülldrücke verwenden.

Gruß
Alpha Lyrae

19 weitere Antworten
19 Antworten

Hallo !
Also ich fahre einen B200 mit Ganzjahresreifen von Khumo.
Ich kann nur über diesen Reifen sagen dass ich in diesem
schneereichen Winter überall gut hingekommen bin
und auch sonst sehr zufrieden bin.

Mein Tip als Flachländer :

Nur noch Ganzjahresreifen !

Hallo,

ich habe Goodyear Eagle Vector Ganzjahresreifen in der Größe 225/17/45 auf meinem B200 CDI mit den Originalfelgen vom Sportpaket.
Kostet zwar 60 Euro per Einzelabnahme beim TÜV, jedoch hat man dann eine gängige Reifengröße und eine größere Reifenauswahl.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von goalive


Hallo,

ich habe Goodyear Eagle Vector Ganzjahresreifen in der Größe 225/17/45 auf meinem B200 CDI mit den Originalfelgen vom Sportpaket.
Kostet zwar 60 Euro per Einzelabnahme beim TÜV, jedoch hat man dann eine gängige Reifengröße und eine größere Reifenauswahl.

Gruß

Hallo,

das hört sich ja interessant an. Was braucht man denn für eine solche Einzelabnahme? Irgendwelche Gutachten oder einfach zum TÜV fahren und die machen das problemlos?

Mein Reifenhändler meinte, daß man auch Reifengrößen aufziehen darf, die nicht im Fahrzeugschein stehen, es reicht, wenn die Größe im CoC-Papier steht. Was ist davon zu halten? Wie sieht das CoC-Papier von der B-Klasse aus?

Gruß

Webster

... da häng ich mich jetzt einfach mal dran, das Thema breitere Reifen (=grössere Auswahl) steht bei mir auch zur Debatte.

Gruss
Wolfgang

Ähnliche Themen

Kommt m. M. nach nicht auf den Fahrzeugschein oder das COC - Papier an, sondern auf die Freigabe durch den Hersteller.

Auf der MB - Seite steht meine ich was welche Reifenkombi gefahren werden darf.

Mit anderen muss man zum TÜV bzw. zu den Reifen gibt es eine Freigabe per Papier für den Fahrzeugtyp bei dem die Reifen aufgezogen werden (Papier dann auch im Fahrzeug mitführen).

Dies ist zumindestens mein Kenntnisstand.

Hallo,

in meinem Fall wurde die Einzelabnahme direkt beim Reifenhändler von einem TÜV Mitarbeiter gemacht. Man bekommt eine Bescheinigung mit der die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss. Dieses kostet noch einmal ca. 15 Euro bei der Zulassungsstelle.

Gruss
goalive

Aaaalso:
ich komme gerade vom TÜV-Süd und hab' nachgefragt: die Grösse 225/40 auf Original 17"-Sportfelge ist gar kein Problem, 225/45 bekommt man nicht eingetragen, da das Rad zu gross wäre (Tacho und so).
Eintragung kostet etwa 40,- €.

Gruss
Wolfgang

Edit: bei ReifenDirekt und den üblichen Verdächtigen gibt's gar keine 225/40 17". Hingegen 225/45 17" gibts jede Menge. Jetzt kapier' ich gar nix mehr...

Hallo zusammen,

ich versuche 'mal eine ausführliche Erklärung.

Welche Rad-/Reifenkombination gefahren werden kann, steht im CoC-Papier des Fahrzeugs, das dessen Ausstattung berücksichtigt. Welche Felgen für eine B werkseitig vorgesehen und freigegeben sind, steht in dieser Liste.

Bei einer Werksfelge für die B-Klasse mit Durchmesser 17 ist als Bereifung nur 215/45 R 17 vorgesehen. Für 225/45 R 17 auf der Werksfelge gibt es weder eine Freigabe, noch ein abnahmetaugliches Gutachten. Daher ist eine Änderungsabnahme nach §21 + §19(2) StVZO durch einen aaSmT erforderlich, sowie eine anschließende Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Ein KFZ-Prüfer reicht nicht für die Abnahme. Es muss ein Sachverständiger sein, den man allerdings nur bei TÜV (alte Länder) oder DEKRA (neue Länder) findet, und dort auch nicht bei jeder Prüfstelle.

Die Reifengröße 225/45 R 17 auf der Serienfelge ist ohne Probleme abnahmefähig, da der (größere) Abrollumfang im zulässigen Rahmen liegt. Eine Angleichung von Tachometer und Wegstreckenzähler ist nicht erforderlich. Das lässt sich anhand eines Gutachtens einer Sonderfelge mit möglichst identischen Dimensionen nachweisen, z.B. das für eine AEZ Xylo 7Jx17 H2 ET48 (hier). So ein Vergleichsgutachten würde ich zur Änderungsabnahme mitnehmen, ebenso die MB-Freigabeliste.

Die Reifengröße bietet neben dem besseren Marktangebot auch den Vorteil eines höheren Lastindex. Als Konsequenz daraus kann man für dieselbe Tragfähigkeit komfortablere Fülldrücke verwenden.

Gruß
Alpha Lyrae

Das ist doch mal eine Antwort! Reschpeckt...

Vielen Dank,
Wolfgang

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae


Hallo zusammen,

ich versuche 'mal eine ausführliche Erklärung.

Welche Rad-/Reifenkombination gefahren werden kann, steht im CoC-Papier des Fahrzeugs, das dessen Ausstattung berücksichtigt. Welche Felgen für eine B werkseitig vorgesehen und freigegeben sind, steht in dieser Liste.

Bei einer Werksfelge für die B-Klasse mit Durchmesser 17 ist als Bereifung nur 215/45 R 17 vorgesehen. Für 225/45 R 17 auf der Werksfelge gibt es weder eine Freigabe, noch ein abnahmetaugliches Gutachten. Daher ist eine Änderungsabnahme nach §21 + §19(2) StVZO durch einen aaSmT erforderlich, sowie eine anschließende Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Ein KFZ-Prüfer reicht nicht für die Abnahme. Es muss ein Sachverständiger sein, den man allerdings nur bei TÜV (alte Länder) oder DEKRA (neue Länder) findet, und dort auch nicht bei jeder Prüfstelle.

Die Reifengröße 225/45 R 17 auf der Serienfelge ist ohne Probleme abnahmefähig, da der (größere) Abrollumfang im zulässigen Rahmen liegt. Eine Angleichung von Tachometer und Wegstreckenzähler ist nicht erforderlich. Das lässt sich anhand eines Gutachtens einer Sonderfelge mit möglichst identischen Dimensionen nachweisen, z.B. das für eine AEZ Xylo 7Jx17 H2 ET48 (hier). So ein Vergleichsgutachten würde ich zur Änderungsabnahme mitnehmen, ebenso die MB-Freigabeliste.

Die Reifengröße bietet neben dem besseren Marktangebot auch den Vorteil eines höheren Lastindex. Als Konsequenz daraus kann man für dieselbe Tragfähigkeit komfortablere Fülldrücke verwenden.

Gruß
Alpha Lyrae

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort!

2 Fragen noch:

Was kostet die Eintragung?

Und muß ich keine Angst haben, daß der 1cm breitere Reifen irgendwo schleift, so daß Umbördeln notwendig ist?

Viele Grüße

Webster

Hallo Webster!

Zitat:

Was kostet die Eintragung?

Ganz genau kann ich es nicht sagen, würde aber als "Daumenwerte" annehmen:

  • Änderungsabnahme 40€ - 50€
  • Berichtigung der Papiere 10€ - 15€

Zitat:

Und muß ich keine Angst haben, daß der 1cm breitere Reifen irgendwo schleift, so daß Umbördeln notwendig ist?

Nein, überhaupt nicht. Das kann man dem erwähnten Vergleichsgutachten für eine AEZ Xylo entnehmen. Darin gibt es bei der Reifengröße 225/45 R 17 keine Auflagen, die Freigängigkeit oder Radabdeckung betreffen. Die Reifenflanken benötigen innen und außen nur ca. 3-4 mm mehr Platz gegenüber 215/45 R 17.

Du könntest sogar auf der Hinterachse noch Distanzscheiben mit 12 mm Stärke montieren, damit die Räder vorne und hinten ähnlich tief im Radkasten stehen (Kosten ca. 80€ - 90€). Die Rückansicht würde durch die größere Spurweite auch profitieren. Ich habe das mit 205/55 R 16 ähnlich gemacht. Auf 7Jx16 haben sie die gleiche Breite von Flanke zu Flanke wie 225/45 R 17 auf 7Jx17, da sie seitlich mehr "ausbeulen".

Die Fülldrücke wären noch zu beachten. Da 225/45 R 17 (LI91 Std) eine höhere Tragfähigkeit besitzen als 215/45 R 17 (LI87 Std), ist deren erhöhter Luftdruck nicht mehr erforderlich. Man kann daher die Werksempfehlungen für 205/55 R 16 (LI91 Std) verwenden.

Alles in allem halte ich 225/45 R 17 aus mehreren Gründen für die bessere Größe auf einer B und empfehle sie gerne, nicht nur bei Ganzjahresreifen. Auf einer Felge mit Breite 7½ oder 8 wäre es natürlich noch etwas schöner.

Gruß
Alpha Lyrae

Hallo,

ich hab jetzt nochmal zu diesem Thema eine Frage.

Beim örtlichen Reifenhändler ist jetzt folgender Komplettreifen im Angebot:

Alutec Typ B mit Bereifung 225 45 17 für Mercedes B-Klasse, d.h. da ist eine ABE dabei für die B-Klasse mit der 225er Bereifung. Muß ich jetzt noch was eintragen lassen, wenn ich diese Felge aufziehe oder reicht in diesem Fall die ABE?

Hier die ABE: http://alutec.de/.../index.php?...

Gruß

Webster

Optimal, das funktioniert ohne zusätzlichen administrativen Aufwand.
ABE und die Anlage für die B-Klasse beim Fahren mitführen und fertig. Pures "Plug & Play", und ein breiteres Erscheinungsbild als die 17er Räder vom Sportpaket.

Gruß
Alpha Lyrae

P.S.: Der Haupttext der ABE ist hier.

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae


So ein Vergleichsgutachten würde ich zur Änderungsabnahme mitnehmen, ebenso die MB-Freigabeliste.

Hallo Alpha,

noch eine letzte Frage, wenn ich 225 45 17 auf der Mercedes-Originalfelge fahren will:

Vergleichsgutachten mitnehmen, ok, das versteh ich.

Aber warum die MB-Freigabeliste? Da steht doch die Größe 225 45 17 gar nicht drin?

MB-Freigabeliste

Gruß

Webster

Deine Antwort
Ähnliche Themen