AXON LEASING Leasing.de Autoübernahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich suche Personen welche mit der AXON LEASING vormals Leasing.de Erfahrungen hatten. Insbesondere interessieren mich Ihre Erfahrungen zur Autoübernahme während des Vertrages. Bitte um positive und negative Erfahrungen und eventuell bekannt Gerichtsurteile zu Streitigkeiten. In der Vergangenheit gab es hier schon einige Beiträge zu dem Thema, leider hat diese der Anwalt von AXON LEASING löschen lassen. Daher vermeiden Sie es bitte strafrechtliche Begriffe zu verwenden und schreiben sachlich hier ins Forum oder direkt in meine Motor-TALK Nachrichtenbox. Ich habe von diversen Streitfällen gehört, habe aber noch keine Aktenzeichen.

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

@Zimpalazumpala: Ja, du hast vollkommen Recht! ganz klar. Entsprechende Punkte müssen wohl im Thread aufgeräumt werden...

Das Problem ist, hier sind Emotionen im Spiel... Es sind hier sehr viel Leute, die durch den Betrugsmasche von Axon nun 50.000 - 100.000 Euro verlieren (und sind nur die, bei denen es JETZT gerade aktuell ist / wird)... Das ist nun einmal Fakt.

Ich selbst habe mir damals das Auto auch über Axon gekauft, und ja, es ging IMMER nur um einen Kauf. Nun will Axon das Auto zurück, wovon vorher NIE auch nur ein Wort darüber gesagt wurde, das dies überhaupt eine Option ist! Axon sagte immer sie wären ja kein Gebrauchtwagenhändler und ich will das Auto ja schließlich auch kaufen, ich bin ja auch von Anfang an mit dem Wunsch, ein Auto über Axon zu kaufen erst auf das Unternehmen zugekommen.

Ich habe mir das Auto die letzten 5 Jahre "vom Mund abgespart" wie man so schön sagt, es war mein Traumauto und ich hatte die Möglichkeit dies zu kaufen, was ich dann auch über Axon getan habe. Ich habe es nun komplett abgezahlt incl einiger Tausender für Axon (was für eine Finanzierung aber völlig ok ist) und soll MEIN Auto nun abgeben.. Das da die Emotionen etwas kochen (zumal hier jetzt schon um die 100 aktuell über die gleiche Masche Geschädigte zusammen kamen... wo die Dunkelziffer liegt, die den Thread hier gar nicht kennen, will ich gar nicht wissen) ist natürlich auch logisch. Natürlich darf man trotzdem nicht ausfallend werden, ganz klar.

@Peter530d: Natürlich ist es wirklich toll, das es bei dir keine Probleme gab! Ich gönne dir das und wünschte es wäre auch bei mir so. Doch bitte ignoriere nicht, das es eben (sehr viele) Kunden gibt, die nun vor massiven Problemen stehen.

Und das Cuatro nun 100 Beiträge gegen Axon geschrieben hat und wirklich AKTIV etwas dagegen tut und den Betrug nicht einfach schluckt, darüber sind alle Geschädigten ihm wirklich sehr dankbar, weil dadurch nun alle Geschädigten strukturiert sich austauschen können und so auch immer mehr Geschädigte zu Tage kommen und das Ausmaß um welches es bei der Axon Betrugsmasche geht nun überhaupt erst langsam bewusst klar wird... Zusammen ist man einfach stärker als eine Einzelperson.

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Strafanzeigen bitte in München einreichen - ist ganz wichtig.
Wer ein Muster benötigt, bitte private Nachricht mit Email an mich. Im Chat kann kein Dokument angehängt werden.

Hallo an Alle,

Ich war grad beim Anwalt. Da ich 3 Fälle habe ( 2 mir Fristeinhaltung - 1 ohne) werden 2 Fälle anders behandelt.
Zunächst werden wir nochmals ein Kaufangebot über RA für alle 3 Fahrzeuge abgeben... Sollte dies wieder abgelehnt werden, werden wir auf Rückabwicklung - arglistige Täuschung klagen (hilfsweise WUcher). So jetzt zu Euch: Wir bräuchten uns dann gegenseitg als Zeugen, z. Bsp. für die Aussagen der Berater, dass die Fahrzeuge am Ende uns gehören und dass sie kein Interesse haben, die Fahrzeug am Ende zu verwerten. Weil wir der Beweispflicht sind, die Täuschung zu beweisen Ich gehe davon aus, dass jeder diese Aussage gehört hat ( denn auch mündliche Vertragzusagen können wirksam sein). Dafür brauche ich aber, Name - Anschrift und Adressen von denen, die bereit sind als Zeuge auszusagen. Ich werde mich selbstverständlich als Zeuge zur Verfügung stellen.Ich wär dankbar für eine persöniche E-MAil - mit den o.g. Angaben, die als Zeuge aussagen würden. Je mehr umso besser . Danke

Ja, stehe gerne zur Verfügung

ok - danke Cuatro, melde mich dann - wenn es gebrauvht wird... Was ist mit den anderen???

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Hat eigentlich schon irgend jemand Anschriften von den Leasing Mitarbeitern?? Exmitarbeiter oder noch Beschäftigte??

Handelsregister Veränderungen vom 17.08.2018
HRB 230461: AXON LEASING GmbH, Grasbrunn, Landkreis München, Bretonischer Ring 15, 85630 Grasbrunn. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2018 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Objekt Verwertungs GmbH mit dem Sitz in Grasbrunn, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 233653) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

SOmit gibt es wohl leaseconnect auch nicht mehr?

Das heißt wohl eher, dass es die Axon so nicht mehr gibt. Denn der Ruf ist ja bekanntlich ruiniert...
Die Leaseconnect hat allerdings auch schon 2 negative Bewertungen im Netz, denkbar, dass noch welche dazukommen. Ich werde mir da jedenfalls mal ein Angebot erstellen lassen und die Sache kritisch hinterfragen :-)

Ich stehe auch als Zeuge zur Verfügung!

Würde sich als Zeuge zur Verfügung stehen und gleichzeitig auch ein Rechtsanwalt aufsuchen.

wenn man nach der objektverwertung -handelsregister schaut.. ist leasconnect auch mit aufgeführt..

Zitat:

@ht007 schrieb am 21. August 2018 um 12:00:25 Uhr:


Wir bräuchten uns dann gegenseitg als Zeugen

ich bin natürlich auch dabei!

Ich stehe jederzeit auch gerne zur Verfügung ... Ich hoffe wir stehen uns gegenseitig zur Verfügung ...

Ich habe inzwischen mit dem ADAC kontakt gehabt. Alle die dort Mitglied sind sollten sich über die Rechtsabteilung melden.
Hier wäre es am sinnvollsten, ich erstelle eine Liste mit den Daten (Name und Mitgliedernummer) oder ihr schreibt mich unter privater Nachricht an, damit ich euch die Emailadresse der verantwortlichen Dame aus der Rechtsabteilung mailen kann.

Auszug aus dem Schreiben des ADAC's:
"...In den Jahren 2004 bis 2010 gingen bei der ADAC Rechtsberatung bereits vermehrt Anfragen zu den Praktiken der Axon Leasing Gmbh & Co KG. In der Motorwelt Ausgabe Heft 5/2005 ("Teures Lehrgeld"😉 wurde hierüber berichtet.

In den zugrunde liegenden Fällen wurde den potentiellen Leasingnehmern von Mitarbeitern der AXON-Leasing während der Vertragsverhandlungen versprochen, das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit zum vereinbarten Restwert "übernehmen" bzw. "erwerben" zu können. Schriftliche Vereinbarungen hierzu wurden jedoch nicht getroffen. In der Regel wurde mündlich ein sehr geringer Restwert, teilweise sogar ein Restwert von "null" vereinbart, mit dem Argument, dass es für den Leasingnehmer günstiger sei, hohe Leasingraten zu bezahlen und einen niedrigeren Restwert auszuweisen, weil im Falle eines geschäftlichen Leasings die Raten steuerlich absetzbar seien. Am Ende der Leasingzeit wird jedoch behauptet, dass ein Erwerb des Fahrzeugs nicht möglich sei, dies nie verweinbart worden, leasinguntypisch und aus steuerlichen Gründen nicht zulässig sei.

Eine Betrugsanzeige des ADAC bei der Staatsanwaltschaft München I wurde 2005 mangels ausreichendem Klageanlass allerdings eingestellt.

In einem vom ADAC begleiteten zivilrechtlichen Verfahren gegen die Firma wurden in der Berufungsinstanz vom OLG München Ansprüche des Leasingnehmers abgewiesen. In seiner Begründung führt das Gericht aus, dass es eine von der Vorinstanz bejahte "inkriminierte "bewusste Missverständlichkeit" des Wortlauts der Ergänzungsvereinbarung nicht zu erkennen vermag". Auch eine Sittenwidrigkeit des Leasingvertrags wurde vom Gericht verneint (OLG München, Az. 8 U 1823/08).

Seit dem Jahr 2010 liegen uns keine Schilderungen von Mitgliedern zu dieser Problematik vor. Um so mehr bedauern wir, dass mit der Firma offenbar immer noch dieselben Schwierigkeiten auftreten.
Da die Firma derzeit liquidiert wird, lässt sich zumindest hoffen, dass derartige Praktiken künftig nicht mehr erfolgen.

Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild existieren in Deutschland bislang nicht.

Die ab November 2018 mögliche Musterfeststellungsklage kommt in Betracht, wenn eine Vielzahl von Personen von demselben Sachverhalt betroffen ist. Das Gesetz fordert hierfür mindestens 50 Betroffene...."

Also, ich kann es nur immer wieder sagen, es geht nur gemeinsam. AXON bzw. die Family B... wird immer wieder siegen, wenn kein gemeinsames Handeln gegenüber dieser Zielgruppe zustande kommt. 1 zu 1 wird in aller Regel verlieren...
Also bitte melden wer sich an der ADAC-Musterfeststellungsklage beteiligen will bzw. als Betroffener outen möchte...

Anmerkung:
Wenn der ADAC aktiv wird, dann wird lediglich die Musterfeststellungsklage umgesetzt. Dabei werden wir selbst nicht streiten. Ist die Musterfeststellungsklage positiv, dann haben wir alle eine Grundlage gegen Axon erfolgreich zu arbeiten und unsere versprochene Zusage erfolgreich zu erstreiten.

Zitat:

@Cuatro schrieb am 25. August 2018 um 13:08:43 Uhr:



Auszug aus dem Schreiben des ADAC's:

Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild existieren in Deutschland bislang nicht.

Das darf man hier nicht sagen!

http://www.fr.de/.../...sammelklagen-fuer-verbraucher-kommen-a-1502400

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