AXON LEASING Leasing.de Autoübernahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche Personen welche mit der AXON LEASING vormals Leasing.de Erfahrungen hatten. Insbesondere interessieren mich Ihre Erfahrungen zur Autoübernahme während des Vertrages. Bitte um positive und negative Erfahrungen und eventuell bekannt Gerichtsurteile zu Streitigkeiten. In der Vergangenheit gab es hier schon einige Beiträge zu dem Thema, leider hat diese der Anwalt von AXON LEASING löschen lassen. Daher vermeiden Sie es bitte strafrechtliche Begriffe zu verwenden und schreiben sachlich hier ins Forum oder direkt in meine Motor-TALK Nachrichtenbox. Ich habe von diversen Streitfällen gehört, habe aber noch keine Aktenzeichen.
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
@Zimpalazumpala: Ja, du hast vollkommen Recht! ganz klar. Entsprechende Punkte müssen wohl im Thread aufgeräumt werden...
Das Problem ist, hier sind Emotionen im Spiel... Es sind hier sehr viel Leute, die durch den Betrugsmasche von Axon nun 50.000 - 100.000 Euro verlieren (und sind nur die, bei denen es JETZT gerade aktuell ist / wird)... Das ist nun einmal Fakt.
Ich selbst habe mir damals das Auto auch über Axon gekauft, und ja, es ging IMMER nur um einen Kauf. Nun will Axon das Auto zurück, wovon vorher NIE auch nur ein Wort darüber gesagt wurde, das dies überhaupt eine Option ist! Axon sagte immer sie wären ja kein Gebrauchtwagenhändler und ich will das Auto ja schließlich auch kaufen, ich bin ja auch von Anfang an mit dem Wunsch, ein Auto über Axon zu kaufen erst auf das Unternehmen zugekommen.
Ich habe mir das Auto die letzten 5 Jahre "vom Mund abgespart" wie man so schön sagt, es war mein Traumauto und ich hatte die Möglichkeit dies zu kaufen, was ich dann auch über Axon getan habe. Ich habe es nun komplett abgezahlt incl einiger Tausender für Axon (was für eine Finanzierung aber völlig ok ist) und soll MEIN Auto nun abgeben.. Das da die Emotionen etwas kochen (zumal hier jetzt schon um die 100 aktuell über die gleiche Masche Geschädigte zusammen kamen... wo die Dunkelziffer liegt, die den Thread hier gar nicht kennen, will ich gar nicht wissen) ist natürlich auch logisch. Natürlich darf man trotzdem nicht ausfallend werden, ganz klar.
@Peter530d: Natürlich ist es wirklich toll, das es bei dir keine Probleme gab! Ich gönne dir das und wünschte es wäre auch bei mir so. Doch bitte ignoriere nicht, das es eben (sehr viele) Kunden gibt, die nun vor massiven Problemen stehen.
Und das Cuatro nun 100 Beiträge gegen Axon geschrieben hat und wirklich AKTIV etwas dagegen tut und den Betrug nicht einfach schluckt, darüber sind alle Geschädigten ihm wirklich sehr dankbar, weil dadurch nun alle Geschädigten strukturiert sich austauschen können und so auch immer mehr Geschädigte zu Tage kommen und das Ausmaß um welches es bei der Axon Betrugsmasche geht nun überhaupt erst langsam bewusst klar wird... Zusammen ist man einfach stärker als eine Einzelperson.
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Genau das ist ja der Betrug oder die Täuschung an der Sache
VE2 heißt für alle erstmal "klar geregelter Kauf", steht da ja auch eindeutig, so ist der Kunde beruhigt und er ist sich sicher, ein Auto gekauft zu haben.
Die Dreckssäcke beziehen VE2 aber auf VE1 (die jeder schon vergessen hat, weil in VE2 steht ja es geht um einen Kauf) und in VE1 steht nur sowas schwammiges wie "3 Monate vor der Kaufoption DÜRFEN sie uns FRAGEN, ob sie die Kaufoption nutzen können"
Axon lehnt das aber dann natürlich ab...
Am Ende zahlst du das Auto komplett ab incl. ein paar tausender für Axon... und hast dann kein Auto.
Axon macht dann noch ein tolles angebot, das du DEIN Auto, welches du über Jahre voll gezahlt und oft auch "vom Munde abgespart" hast, zum MARKTÜBLICHEN Preis von einem Tochterunternehmen der Axon kaufen kannst!!!
Du kaufst das Auto dann also 2mal... in meinem Fall war das Auto SO Wertstabil innerhalb der 5 Jahre das es jetzt noch einen Marktpreis hat der kaum unter dem damaligen Kaufpreis liegt...
So macht es Axon dann bei allen... und verkaufen so jedes Auto 2mal... beim ersten Mal schon mit großem Gewinn und am Ende dann noch zusäzlich zum Marktwert, obwohl sie vorher den Kunden versprechen das sie das Auto natürlich KAUFEN und nicht leasen... nur vor Gericht kann sich der Mitarbeiter natürlich nicht mehr daran erinnern das jemals über einen Kauf gesprochen wurde... für den Kunden selbst ging es aber IMMER ausschließlich im einen Kauf...
Bei denen die dann zum Ende hin nachhaken wie das denn nun mit der Kaufzahlung ablaufen soll schreiben sie dann, das es nun zu spät sei, und das man es ja 3 Monate vorher hätte fragen müssen... Aber auch bei denen die es vor der 3-Monats-Frist per Einschreiben ankündigen das sie die Kaufoption wählen wird das abgelehnt... (da habe ich bis heute nich verstanden wie das rechtlich möglich ist)
Ja, das ist mir alles klar, nur steht da für mich auch in VE 2 nicht verbindlich, dass es eine Kaufoption darstellt. Da steht nur, dass der Kaufbetrag verbindlich sei, falls AXON verkaufen sollte. Eine verbindliche Kaufoption sieht anders aus und ist vor allem anders formuliert.
durch diese "andere Formulierung", welche ja für einen nicht-juristen einen vollkommen sicheren und verbindlichen Kauf suggestiert, besteht ja die arglistige Täuschung und damit der Betrug.
Zumal ein normaler Mensch ja auch davon ausgeht das er von einem Mitarbeiter mit dem man AUSSCHLIESSLICH von Anfang an immer über einen Kauf gesprochen hat, einem dann auch den versprochenen Kauf als Vertrag fertig macht, und nicht etwas vollkommen anderes als man jemals wollte...
Zumal die monatliche Belastung für ein LEASING auch meist gar keinen Sinn macht... Mit gesundem Menschenverstand hätte ich in meinem Fall niemals ein 2 Jahre altes Auto für einen monatlichen Betrag geleast, der ÜBER dem Leasingbetrag für NEUWAGEN direkt bei Mercedes liegt... warum sollte man sowas dummes tun? außer halt das man betrogen wurde...
Auch für mich als Nicht-Juristen wäre das nicht klar, daher auch meine Nachfrage.
Gerade als gewerblich handelnde Person obliegt einem doch zudem eine höhere Sorgfaltspflicht bei Verträgen im Vergleich zu einem normalen Verbraucher, bestes Beispiel Gewährleistungsausschluss B2B im Gegensatz zu B2C.
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Zitat:
@hydrou schrieb am 20. August 2018 um 13:51:36 Uhr:
Auch für mich als Nicht-Juristen wäre das nicht klar, daher auch meine Nachfrage.Gerade als gewerblich handelnde Person obliegt einem doch zudem eine höhere Sorgfaltspflicht bei Verträgen im Vergleich zu einem normalen Verbraucher, bestes Beispiel Gewährleistungsausschluss B2B im Gegensatz zu B2C.
Gut, vielleicht glaube ich zu sehr an das gute im Menschen, mag sein... aber im Ernst... wenn es vom ersten Kontakt, Telefonat, Email IMMER ganz klar um einen Kauf ging und NIE etwas anderes besprochen wurde... und man dann etwas über einen verbindlichen Kaufpreis noch schriftlich vorliegen hat... ich käme gar nicht auf die IDEE, das es auch nur im entferntesten Möglich sein könnte, das man nun auf einmal das Auto NICHT gekauft haben soll, eben weil es IMMER nur um einen Kauf ging... Das man getäuscht wurde merkt man ja auch erst Jahre später am Ende. Ich habe beispiel noch sehr viel Geld in Tuning und Veränderungen gesteckt... Bei einem Leasing Wagen hätte ich das wohl nicht einmal gedurft... aber ich hatte es immer für mich gekauft und wollte es noch die nächten 15 Jahre weiter fahren.
Zumal damals über leasing.de nur gutes über Axon geschrieben wurde und es da auch immer um Autokauf über Axon ging. (im Nachhinein weiß ich auch das leasing.de auch Axon gehörte und das auch ein Teil der Betrugsmasche ist).
Was ich trotzdem noch nicht verstanden habe:
Wenn Kauf von vornherein das Ziel war, warum wählt man dieses Konstrukt des Leasings mit vermeintlicher Kaufoption am Schluss? Wurden denn die Leasingzahlungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht?
Der normale Vorgang wäre doch stattdessen ein Finanzierungskauf gewesen, bei dem je nach Abschreibungsdauer die Abschreibungen sowie die Zinsen als Ausgaben geltend gemacht und das Fahrzeug in der eigenen Bilanz aktiviert worden wäre.
Ich muss mich hier jetzt mal einklinken.
Zunächst mal allen mein Mitgefühl, die offensichtlich betrogen wurden. Mein erstes Fahrzeug, welches ich über AXON (damals noch Leasing.de) geleast habe, war aus dem Jahr 2008. Damals fand ich die flexible Laufzeit des Vertrages so toll und die Möglichkeit am Ende zu entscheiden, ob ich den Wagen kaufen will oder nicht.
ABER: Nachdem ich mir den Vertragskram angeschaut hatte, war ich schon der Überzeugung, dass im Standardwerk das mit dem Kauf nicht klar geregelt ist. Also habe ich so lange nicht unterzeichnet, bis ich von der Geschäftsleitung ein Dokument in der Hand hatte, worin mir unwiderruflich zugesichert wurde, das Fahrzeug zu bestimmten Daten und zu feststehenden Preisen von mir oder einer von mir benannten Person zu kaufen ist. Das hat dann auch alles völlig problemlos geklappt. Ich habe eine Rechnung bekommen, bezahlt und ein paar Tage später war der Kfz-Brief da. Und weil das so gut geklappt hat, haben wir das in der Familie dann noch zwei, drei mal durchgezogen und sind nie besch... worden.
Der Kniff an der Gestaltung war doch, dass die Leasingraten als sofort abziehbare Betriebsausgabe den Gewinn im Gewerbebetrieb gemindert haben. Am Ende wurde das Fahrzeug dann sehr preiswert in das Privatvermögen übernommen und dort evtl. mit Gewinn steuerfrei verkauft.
Und genau das wäre aber rechtlich gesehen nicht in Ordnung und Steuerhinterziehung, weil dann das Ganze rückwirkend als Kauf mit Entnahme aus dem Betriebsvermögen zu bewerten wäre. Bin mal gespannt, ob sich bei gewonnenen Prozessen die Finanzämter mit entsprechenden Buchprüfungen melden werden.
Im übrigen hätten auch die Abschreibungen samt Finanzierungskosten genauso dem Gewinn gemindert. Von daher verstehe ich immer noch nicht, was das bringt, wenn das Ganze rechtlich sauber laufen soll.
Die ganze Geschichte mit AXON stinkt zum Himmel. Ich habe eins gelernt, "mache keine Geschäfte am Telefon und mache Leasinggeschäfte nur über die Hausbank oder über die Autohäuser."
Auch ich hatte damals vor Vertragsunterzeichnung in einer Mail eine Bestätigung erhalten, dass mein Vertrag mit dem 36. Monat endet und ich einen Kaufpreis entrichten muss, um in den Besitz des Fahrzeuges zu gelangen. Über die Zusätze des Vertrags V1 und V2 verfüge ich natürlich auch. Nun erhielt ich ein Schreiben, dass mein Vertrag nun doch erst mit 48 Monaten enden soll. Sie würden mich dann anschreiben, ob ich an einer Übernahme interessiert sei. Durch die Blume heißt das, die wollen Zeit gewinnen und den Kunden hinhalten und weiter ausquetschen. Am Ende bekommt er ein Angebot zum Kauf seines Fahrzeuges für einen saftigen Preis.
Ich werde Strafanzeige stellen, dann einen Anwalt beauftragen, der entweder die Rückabwicklung des Vertrages oder eine Vertragserfüllung gerichtlich erstreiten soll . Habt Ihr wichtige und gute Infos, die weiter helfen, dann wür ich dankbar, wenn Ihr mir die zur Verfügung stellt.
Zitat:
@Sthe62 schrieb am 20. August 2018 um 21:28:18 Uhr:
Auch ich hatte damals vor Vertragsunterzeichnung in einer Mail eine Bestätigung erhalten, dass mein Vertrag mit dem 36. Monat endet und ich einen Kaufpreis entrichten muss, um in den Besitz des Fahrzeuges zu gelangen.
hm... aber diese Mail könnte dir doch den Arsch retten... oder nicht?
hm... na eine schriftliche Email mit einer Bestätigung ist doch sicher gültig als Beweis das hier dem Kauf zugestimmt wurde? Also auch vor Gericht?
Zitat:
@hydrou schrieb am 20. August 2018 um 12:39:55 Uhr:
Zitat:
@Alex823 schrieb am 20. August 2018 um 12:20:29 Uhr:
Aber steht ja mit drinne „gilt als Kaufpreis“
Ja, falls der Kauf zustande kommt und AXON den Käufer akzeptiert. Da steht eben gerade NICHT, dass das als feste Kaufoption zu sehen ist. Deswegen meine Frage, ob das in der VE 1 deutlich steht.
Nein leider steht, dass nirgends zu 100 %, wurde immer nur am Telefon bestätigt.
Alles kein Problem natürlich bekommen Sie dann die Papiere usw. blablalbla
Hut ab, da hatte jemand eine gute Idee gehabt an Kohle zu kommen. Man benötigt ein paar gewissenlose Telefondrücker, schalte eine Anzeige auf einer Autoseite und der Rubel läuft von selbst. Ich vermute mal, der Verkäufer bekam 10 % Provision auf die Finanzierungssumme und den Rest bekam die Firma. Wie schafft man es denn, da pleite zu gehen? So viel Champus kann keiner trinken.
Jetzt heißt es zu überlegen, wie man dieses Konstrukt geknackt bekommt. Vielleicht bekommt man eine Rückabwicklung des Vertrags hin...…..
Unterliegen Leasinggeschäfte nicht der Aufsichtsbehörde für Bankenwesen? Vielleicht liegt ja hier bereits ein Fehler vor, dass der Vertrag hätte nicht zustande kommen dürfen.
Jeder Versicherungsagent, Banker muss eine Erklärung (Aufklärungspflicht) des Kunden haben, dass er alles richtig gemacht hat. Gilt das nicht für Leasingunternehmen?
Wer Kreditgeschäfte macht, unterliegt dem §34c der Gewerbeordnung. Sollte der Verkäufer Provisionen erhalten haben oder sogar selbstständig gewesen sein ohne den Schein zu haben ……?
Auf jeden Fall werde ich eine Betrugsanzeige stellen. Dann werde ich mit meiner Anwältin mal die Sache unter die Lupe nehmen. So einfach will ich denen nun nicht mein Geld geben.