Autowerkstatt will Geld

Hallo, habe folgendes Problem:
Mein Vater hatte vor einiger Zeit einen Unfall, wo er nicht Schuld hatte. Die Versicherung des Unfallgegners hat sich bereit erklärt die Kosten zu übernehmen und uns auch eine Werkstatt vorgeschlagen. Leider haben wir das Angebot ausgeschlagen und sind in eine Vertragswerkstatt(Kia) gegangen weil die viel besser erreichbar war. Da fingen die Probleme dann an. Die Werkstatt hat meinen Vater überzeugt das er sich einen Gutachter und Anwalt nehmen soll und er hat auch das ganze an das Autohaus abgegeben. Auf jeden Fall, ist die Rechnung der HUK zu teuer geworden und die Versicherung will die letzten 160 Euro nicht bezahlen, das Autohaus hat angeblich für den Transport zum Lackierer zuviel Geld verlangt. Jetzt bekommt mein Vater Briefe vom Autohaus und von den Anwalt, der ja meinen Vater helfen sollte, er soll gefälligst die Kosten übernehmen. Die haben aber auch keine Rechnung geschickt, nur ihn aufgefordert die 160 € zu zahlen. Mein Vater hat leider keinen Rechschutz, ist auch schon über 80, und macht sich schon viele Gedanken. Er muss doch das Geld nicht bezahlen, oder? Er hatte ja den Schaden ans KIA Autohaus abgetreten und soll jetzt für deren Wucherpreis auch noch bezahlen? Bitte um Hilfe.

100 Antworten

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 26. Juli 2021 um 16:11:09 Uhr:



Zitat:

Die Kosten halten sich bei dem Streitwert in Grenzen, und dann gehts ab in die nächste Instanz. Kann man alles machen und sich Jahre damit befassen, vor allem wenn Papa sonst nix zu tun hat.

.

😛

Seid wann wäre bei diesem Streitwert denn eine Berufung möglich??? 😕

Und die HUK wird eine solide Einrede gegen den Mahnbescheid einlegen, die der Gerichtsvollzieher akzeptiert.....

35,00 Taler vernichtet.....

Diese Vermutung habe ich auch. Es gibt ja auch noch Schlichtungstellen für KFZ und Versicherungen. Würde das Sinn machen?

Nach dem Einspruch kann man den Anspruch auch begründen. Sinnvoll wäre es vorzutragen, dass der Papa diese Kosten hatte und die Versicherung ihrerseits nicht angeboten hat, Papas Rechtsverteidigungkosten gegen die angebliche Zuvielforderung zu übernehmen. Dann kommt es auf die Berechtigung der Werkstattforderung nicht an.

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Zitat:

@Neacle schrieb am 26. Juli 2021 um 17:39:26 Uhr:

Diese Vermutung habe ich auch. Es gibt ja auch noch Schlichtungstellen für KFZ und Versicherungen. Würde das Sinn machen?

nein, die KFZ-Schiedsstelle beschäftigt sich nicht mit solchen Fällen.

Und der Ombudsmann (https://www.versicherungsombudsmann.de/) wird hier auch nicht tätig werden.

Zitat:

@Franklyn67 schrieb am 26. Juli 2021 um 15:41:33 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Juli 2021 um 15:13:36 Uhr:


Ein Bekannter hatte das gleiche Problem. HUK hat ebenfalls Verbringungskosten und Coronareinigung gespart. Hat geklagt und verloren.

Sind Verbringung und Covid-Desinfektion, so wie hier tatsächlich angefallen oder wurde fiktiv abgerechnet?

Es wurde repariert.

Du gehst die Sache völlig falsch an.

Du hast einen Anwalt der sich 800 € für zwei 0815 Standschreiben seiner Tippse in die Tasche gesteckt hat und lass mich raten der feine her ist sich jetzt zu fein den Rest durchsetzen? Ist ja mühsam. Herzlichen Glückwunsch, da hast Du den richtigen ausgesucht. Ich würde dem Feuer unter dem Hinter machen.

Der Versicherer hat die Kosten für einen Rechtsbeistand zu zahlen, wenn er unterliegt bzw. die Forderung einräumt.

Kläre doch hier erst einmal sachverständlich, ob die Kosten angemessen sind. Du hast ja auch ein Gutachter, der sich ebenfalls 600-800€ in die Tasche gesteckt hat für - zumindest im PKW-Bereich - Drag in Drop spielen bzw. bissl Malen nach Zahlen und paar Fotos knipsen.

Wenn die Sache so totsicher ist, solltest Doch ein leichtes für den Herrn Antwalt sein, seine Tippse mit 0815 Schreiben Nummero 3 an das Gericht zu beauftragen.

Das ist alles irgendwie wirr was Du machst. Gehe doch mal logisch vor:
Forderung gerechtfertig?
--> Sachverständliche Expertise per Mail an den SV einholen
--> Wenn ja, AM Wald mit Durchsetzung beauftragen
--> Wenn Nein, Werkstatt Feuer unter dem Hinter machen, was die sich einfallen lassen.

Eigentlich sehr simpel

wenn man anderen Usern hier unterstellt, dass diese "dummes Gewäsch" schreiben, sollte man nicht das selbe machen.......

Zitat:

@Neacle schrieb am 26. Juli 2021 um 17:30:27 Uhr:


Habe jetzt einen Mahnbescheid gegen die Versicherung rausgehen lasse. Die Werkstatt hat tatsächlich 80 Euro Covid Kosten abgerechnet. Und es wurde nur eine Tür lackiert. Transportkosten
179 Euro .

Wie begründet die Werkstatt die 179,- € Verbringungskosten und wie hoch waren die im Gutachten angesetzt.

Wenn die Gegenseite dem Mahnbescheid widerspricht, dann hast du vermutlich das Kreuzchen gesetzt, damit das vor Gericht geht.
Dabei solltest du aufpassen, denn die Gegenseite wird sich anwaltlich vertreten lassen, was erhebliche Kosten bedeutet.
Wenn du nur anteilig obsiegst, hast du mit Zitronen gehandelt.

Zitat:

@germania47 schrieb am 26. Juli 2021 um 17:36:44 Uhr:


Seid wann wäre bei diesem Streitwert denn eine Berufung möglich??? 😕

Ich weiß dass es bei dem Steitwert keine nächste Instanz gibt.

Da das hier aber schon wieder ins Groteske abgedriftet ist wirst du mir sicher ein wenig Überzeichnung verzeihen. 🙂

Der Sinn bestand darin zu überlegen, wieviel Lebenszeit und weiteres Geld man den fraglichen 160 EUR hinterherzuwerfen gedenkt.

Dann doch noch ....

Zitat:

@Neacle schrieb am 26. Juli 2021 um 08:44:33 Uhr:


Ich habe halt jetzt gesehen das es ausartet. Von jetzt an ist es meine Sache.

Die Frage ist, was im Werkstattauftrag steht und unterschrieben wurde.

Nicht alles womit die Werkstatt meint sich beauftragen lassen zu müssen muss von der Versicherung auch bezahlt werden. Und was nicht im Auftrag steht, muss von euch nicht bezahlt werden.

Zu dem Geniestreich mit dem Mahnbescheid: Wenns denn jetzt schon "deins" ist, dann mach es wenigstens nicht noch schlimmer und konfuser.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 26. Juli 2021 um 19:38:30 Uhr:



Zitat:

@Neacle schrieb am 26. Juli 2021 um 17:30:27 Uhr:


Habe jetzt einen Mahnbescheid gegen die Versicherung rausgehen lasse. Die Werkstatt hat tatsächlich 80 Euro Covid Kosten abgerechnet. Und es wurde nur eine Tür lackiert. Transportkosten
179 Euro .

Wie begründet die Werkstatt die 179,- € Verbringungskosten und wie hoch waren die im Gutachten angesetzt.

Endlich mal einer der logisch an die Sache rangeht. Danke. Das ist eine Wohltat.

Offensichtlich ist niemandem die rechtliche Situation klar.
Es spielt erst einmal keine Rolle, ob eine Rechnungsposition, hier Coviddesinfektions- oder Verbringungskosten, objektiv zu hoch oder korrekt sind. Der Geschädigte ist mit diesen Kosten durch die Rechnung verpflichtend belastet. Deshalb muss die Versicherung, die keine Rechnungen zahlt, sondern Schadensersatz zu leisten hat, hier erst einmal voll bezahlen und darf keine Rechnung kürzen!
Wenn sie der Meinung ist, in der Rechnung aufgeführte Positionen seien objektiv zu hoch, muss sie sich entsprechende Rückforderungsansprüche gegen die Werkstatt vom Geschädigten abtreten lassen. Damit kann sie dann gerichtlich klären lassen, ob die Werkstatt bestimmte Posten in dieser Höhe berechnen darf.
Den Geschädigten einfach um einen Teil seines Schadensersatzes zu prellen, ist rechtswidrig und damit kriminell...

Im Gutachten steht genau das gleiche. 179 plus 80

Dann hau in Sack und mach sie platt :-)

@rrwraith

Deine Ansicht deckt sich nicht mit der Rechtslage.

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