Autowerkstatt will Geld
Hallo, habe folgendes Problem:
Mein Vater hatte vor einiger Zeit einen Unfall, wo er nicht Schuld hatte. Die Versicherung des Unfallgegners hat sich bereit erklärt die Kosten zu übernehmen und uns auch eine Werkstatt vorgeschlagen. Leider haben wir das Angebot ausgeschlagen und sind in eine Vertragswerkstatt(Kia) gegangen weil die viel besser erreichbar war. Da fingen die Probleme dann an. Die Werkstatt hat meinen Vater überzeugt das er sich einen Gutachter und Anwalt nehmen soll und er hat auch das ganze an das Autohaus abgegeben. Auf jeden Fall, ist die Rechnung der HUK zu teuer geworden und die Versicherung will die letzten 160 Euro nicht bezahlen, das Autohaus hat angeblich für den Transport zum Lackierer zuviel Geld verlangt. Jetzt bekommt mein Vater Briefe vom Autohaus und von den Anwalt, der ja meinen Vater helfen sollte, er soll gefälligst die Kosten übernehmen. Die haben aber auch keine Rechnung geschickt, nur ihn aufgefordert die 160 € zu zahlen. Mein Vater hat leider keinen Rechschutz, ist auch schon über 80, und macht sich schon viele Gedanken. Er muss doch das Geld nicht bezahlen, oder? Er hatte ja den Schaden ans KIA Autohaus abgetreten und soll jetzt für deren Wucherpreis auch noch bezahlen? Bitte um Hilfe.
100 Antworten
ihr werdet nach dem eingangspost durch einen anwalt vertreten?
dann solltet ihr ebendiesem mitteilen, er solle klage gg die gegnerversicherung einreichen um die letzten euro zu bekommen, die euch ja gemäß gutachten zustehen.
hat denn die werkstatt gleich angefangen nach gutachten zu reparieren oder haben sie das go der versicherung gewartet?
dies ist der grund weshalb man gleich einen anwalt einschaltet, und nicht erst jetzt.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 25. Juli 2021 um 20:38:17 Uhr:
Würde ich dem mal zurück schreiben er soll mal Klage einreichen, da auf dem Gutachten ein anderer Betrag draufsteht als überwiesen wurde.
Ich würde mit ihm zunächst klären, wie er den Erfolg einer Klage einschätzt, um nicht schlechtem Geld noch schlechteres hinterher zu schmeißen. Denn die Kosten einer erfolglosen Klage zahlt dein Vater dann auch.
Üblich ist vor einer Klage erst mal ein gepfefferter Brief mit Androhung derselben. Ob das schon geschehen ist, will mir meine Glaskugel wieder mal nicht verraten.
Es war ein Fehler, einen vom Autohaus vermittelten Anwalt zu beauftragen.
Die Erfahrung habe ich vor etlichen Jahren auch machen müssen.
Der Autohändler hat sich die Taschen voll gemacht, u. a. durch Abrechnung eines völlig überteuerten Ersatzfahrzeugs für einen unangemessen langen Zeitraum und als die gegnerische Versicherung die Zahlung der Reparaturrechnung hinauszögerte, weil der Unfallgegner nicht kooperierte, verlangte es das Geld trotz Abtretungserklärung und klarem Sachverhalt von uns.
Der vom Opelhändler vermittelte Anwalt hat sich nicht, bzw. nicht angemessen, um unsere Belange gekümmert.
Das haben wir dann selbst erledigt, aber dafür braucht man keinen Anwalt.
Immer selbst einen Fachanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht, der nicht mit der Werkstatt und der Versicherung verbandelt ist und einen Kfz-Sachverständigen nach gleichen Kriterien auswählen.
In diesem Fall würde ich eine Einigung mit dem Autohaus versuchen, wegen 160,- € würde ich nicht klagen, weil Ärger und Aufwand dem Betrag nicht entsprechen.
Es wurde nicht der volle Betrag den die Werkstatt haben will überwiesen. Was im Gutachten steht hat er nicht geschrieben. Hat der Gutachter wirklich 300 € für die Verbringung zum Lackierer angesetzt?
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Zitat:
@Neacle schrieb am 25. Juli 2021 um 19:45:46 Uhr:
Mein Vater hatte vor einiger Zeit einen Unfall, wo er nicht Schuld hatte. ... Die Werkstatt hat meinen Vater überzeugt das er sich einen Gutachter und Anwalt nehmen soll und er hat auch das ganze an das Autohaus abgegeben. ... Mein Vater hat leider keinen Rechschutz, ist auch schon über 80, und macht sich schon viele Gedanken.
Da seid ihr in eine schöne Falle gelaufen.
Es wäre sehr sinnvoll gewesen sich vorher (!!!) zu erkundigen, wie man einen Verkehrsunfall sinnvollerweise abwickelt, oder besser, wie man ihn genau nicht abwickelt.
Vor allem, wenn man dies nicht für sich selbst sondern für nahe Angehörige übernimmt, die sich z.B. auf ihre Kinder verlassen.
Ich wette, ihr habt beim Autohaus alle mögliche unterschrieben, ohne zu wissen was und mit welchen Konsequenzen.
Fürs nächste mal:
- man lässt sich niemals nicht an die von einer Versicherung empfohlene Werkstatt verweisen.
- man sucht sich Anwalt und Gutachter selbst aus, und überlässt das keienasfalls der Werkstatt.
- man behält das Verfahren selbst in der Hand und bestimmt wo die Reise hingeht und überlässt das nicht anderen.
In dem Fall übernimm den Kleckerbetrag und lass gut sein, damit bei deinem alten Herrn Ruhe einkehrt. Alles andere ist es nicht wert.
An deiner Stelle kann man anschließend dem Chef vom Autohaus und / oder dem Anwalt einen Besuch abstatten. Man kann dazu auch einen oder mehrere Bekannte als Zeugen mitnehmen. Rücken sie den Betrag freiwillig raus solls gut sein, andernfalls müsste die Polizei bemüht werden um mich aus dem Laden wieder hinauszubekommen.
Der, der die Kapelle bestellt, bezahlt die Musik auch.
Üblich sind 1 Stunde für die Verbringung zum Lackierbetrieb zu berechnen. Macht je nach Betrieb zwischen 100-200 netto. Natürlich kann auch mehr gerechtfertig sein. Welche Arbeitswerte und welcher Betrag wurden für die Verbringung in Rechnung gestellt?
Wenn das Autohaus die Teilanforderung Dir als gerechtfertig darlegen kann, wäre eine Zahlung unter ausdrücklichem Rückforderungsvorbehalt an das Autohaus eine Idee. Gleichzeitig würde ich Versicherung auffordern die 160€ zu bezahlen und im Falle des fristlosen Verstreichens den Versicherer verklagen und in dem im Rahmen der Werkstatt den Streit verkünden. Dein Anwalt kann Dir erklären welchen Sinn das hat.
Wenn allerdings die werkstatt nicht schlüssig darlegen, warum sie 2 statt 1 Stunden Verbringung in Rechnung stellen, würde ich mit dem Vorgehen sehr vorsichtig und im Zweifel es tatsächlich im Binnenverhältnis zur Werkstatt drauf anlegen lassen.
Bitte alles ab jetzt schriftlich machen.
Was sagt der von Dir beauftragte Anwalt zur Sache?
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 25. Juli 2021 um 21:40:03 Uhr:
Was sagt der von Dir beauftragte Anwalt zur Sache?
Eingansbeitrag lesen und verstehen.
Dieses notfalls mehrmals versuchen wenn es beim ersten mal nicht klappen will.
Zitat:
@Pfuschwerk schrieb am 25. Juli 2021 um 21:38:13 Uhr:
Fürs nächste mal:- man lässt sich niemals nicht an die von einer Versicherung empfohlene Werkstatt verweisen.
- man sucht sich Anwalt und Gutachter selbst aus, und überlässt das keienasfalls der Werkstatt.
- man behält das Verfahren selbst in der Hand und bestimmt wo die Reise hingeht und überlässt das nicht anderen.In dem Fall übernimm den Kleckerbetrag und lass gut sein, damit bei deinem alten Herrn Ruhe einkehrt. Alles andere ist es nicht wert.
An deiner Stelle kann man anschließend dem Chef vom Autohaus und / oder dem Anwalt einen Besuch abstatten. Man kann dazu auch einen oder mehrere Bekannte als Zeugen mitnehmen. Rücken sie den Betrag freiwillig raus solls gut sein, andernfalls müsste die Polizei bemüht werden um mich aus dem Laden wieder hinauszubekommen.
Die Pauschalierungen sind genauso Unsinn wie der Rat im Ende. Warum soll derjenigen im ganzen Konstrukt, der am wenigsten dafür kann, jetzt die Zeche zahlen. Den Post ist absurd.
Diese sinnlose, alberne Muskelprotzerei als Rat verkaufen - man möchte es nicht glauben.
Zitat:
@situ schrieb am 25. Juli 2021 um 21:52:26 Uhr:
Diese sinnlose, alberne Muskelprotzerei als Rat verkaufen - man möchte es nicht glauben.
Wir sind wieder mal an einem Punkt angekommen ab dem nur noch pauschale Ratschläge für zukünftige Schäden und sonstiger Unsinn die dem TE kaum helfen gepostet werden. Damit muss man hier wohl leben.
Manche machen sich nicht mal mehr die Mühe den Sachverhalt zu lesen.
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 25. Juli 2021 um 21:41:59 Uhr:
Den Post ist absurd.
Was du absurd findest und was nicht, ist mir relativ ... .
Wärs mein Vater in dem Alter, würde ich ihm monatelange alberne Affentänze zwischen Anwälten, Autohaus, Versicherung und ggf. noch dem Gutachter wegen dem lächerlichen Betrag ersparen und diesen auf meine Kappe nehemen, da ichs ja auch verbockt hätte.
Da ich als Nicht-Geschädigter und Nicht-Mandant regulär nichts unternehmen kann, wars das natürlich an der Stelle. Das Autohaus welches Papa böse gelinkt hat würde mich allerdings kennenlernen, soviel ist sicher.
Das ist mein Rat an den TE, was du oder andere davon halten: siehe oben.
Edit:
Zitat:
@Neacle schrieb am 25. Juli 2021 um 19:45:46 Uhr:
Mein Vater ... ist auch schon über 80, und macht sich schon viele Gedanken.
An der Stelle spätestens sollte eigentlich jeder verstehen, wo die Prio in dem Fall liegt.
Ich habe da gar nichts verbockt. Ich war gar nicht beteiligt an der ganzen Geschichte. Mein Vater ist nicht dumm oder dement, der kümmert sich um seine Sachen noch gerne selber. Ist halt vom alten Schlag, da konnte man sich noch vertrauen und auch was per Handschlag abschließen. Ich habe halt jetzt gesehen das es ausartet. Von jetzt an ist es meine Sache.
Zitat:
Ich habe da gar nichts verbockt. Ich war gar nicht beteiligt an der ganzen Geschichte. Mein Vater ist nicht dumm oder dement, der kümmert sich um seine Sachen noch gerne selber. Ist halt vom alten Schlag, da konnte man sich noch vertrauen und auch was per Handschlag abschließen. Ich habe halt jetzt gesehen das es ausartet. Von jetzt an ist es meine Sache.
Dann folge hier den richtigen Ratschlägen, bedenke dabei, dass dein Vater nun mal der Auftraggeber ist ist und somit auch für alle Kosten haftet. Hast du dazu noch spezielle Fragen?
Habt ihr den Gutachter schon mit der Kürzung konfrontiert?
Mir ist nicht klar, wer da das Problem ist, die Werkstatt oder die Versicherung.
Der Gutachter sollte das beurteilen können.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 26. Juli 2021 um 08:54:28 Uhr:
Habt ihr den Gutachter schon mit der Kürzung konfrontiert?
Mir ist nicht klar, wer da das Problem ist, die Werkstatt oder die Versicherung.
Der Gutachter sollte das beurteilen können.
Der Gutachter kann hier gar nichts machen.
Die Beurteilung, ob die Verbringungskosten zum Lackierer gerechtfertigt sind, obliegt der rechtlichen Würdigung. Wenn die Werkstatt das berechnet, gehört es auch in Gutachten.
Und wenn es in der Rechnung steht, dann ist es als erbrachte Leistung auch zu erstatten.