ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Autoversicherung - Autonutzung gewerblich oder privat?

Autoversicherung - Autonutzung gewerblich oder privat?

Themenstarteram 10. Juli 2012 um 8:29

Hallo,

ich bin kurz davor ein neues Auto anzumelden. Ich arbeite im Sicherheitsdienst und nutze mein Auto überwiegend dazu, zu den verschiedenen Veranstaltungen und Baustellen zu kommen, um dort die Sicherheit zu gewährleisten.

Die Autonutzung ist doch dann trotzdem ausschließlich privat und das mit dem gewerblich wäre doch nur der Fall, wenn ich selbständig wäre, richtig?

Die Fahrten trage ich übrigens in ein Fahrtenbuch ein und kriege dann 30 Cent pro gefahrenen Kilometer vom Finanzamt zurück.

Ähnliche Themen
43 Antworten

Zitat:

 

Die HUK Versichert beispielsweise keine Gewerbliche Nutzung sondern nur Geschäftliche ;)

Was aber im Endeffekt die Gewerbliche bei anderen ist...

Im Zweifel regelt die Rechtsprechung was dem Privaten und was dem Gewerblichen zuzuordnen ist.

In wieweit hier dem Begriff "Geschäftlich" besondere Bedeutung zukommen soll, hat sich mir noch nicht erschlossen.

 

am 18. Juli 2012 um 4:33

Natürlich kann man auf die Rechtssprechung warten. Auf so einem Gerüst würde ich mein Haus aber nicht bauen.

Es droht ja schließlich Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes wegen Verletzung der vorvertragslichen Anzeigepflicht, z. B. wenn der Versicherer regelmäßig derartige Risiken (z. B. gewerbliche Nutzung) nicht versichert.

Nochmal: Was gewerblich oder geschäftlich ist regelt definiert jeder Versicherer in seinen Vertragsbedingungen selbst. Auch ein Arbeitnehmer kann z. B. sein Fahrzeug regelmäßig für Fahrten seines Arbeitgebers nutzen, auch da gibt es unterschiedliche Auswirkungen auf die Beitragsgestaltung der Versicherer. Nicht umsonst heißt es in mancher Berechnungssoftware ...nur privat und Fahrten zum Arbeitgeber.

Die HUK hat Ihre Definition von gewerblich/geschäftlich und diese ist auf der Hompage auch wunderbar nachzulesen.

Ob gewerblich oder nicht machen manche Versicherer von der Einstufung beim Finanzamt abhängig, aber eben nicht unbedingt. Im Schadenfall liegt dann die Wahrheit.

Am Besten, man gibt die Nutzung auf dem Antrag konkret mit an (wenn danach überhaupt gefragt wird), dann hat man schonmal nichts falsch angegeben.

Aber Achtung, es gibt Versicherer die versichern generell keine gewerbliche Nutzung, da könnte es auch sein, das die Frage aus diesem Grund gar nicht im Antrag erscheint. Also immer auch die Annahmerichtlinien im Auge behalten.

Wobei ich mich Frage was an Gewerblicher Nutzung ein höheres Risiko ist?!

Wenn man nicht gerade Gefahrguttransporte betreibt oder Kurierdienste (die Rasen immer so)...

Ansonsten liegt es doch eher an der Jährlichen Fahrleistung die das Risiko hoch treibt.

Jemand der 8x im Monat 10km zu einem Kunden fährt hat doch kein höheres Risiko wie jemand der Täglich 100km zur Arbeit fährt ...

 

Ansonsten stimme ich zu, Versicherer Fragen und Informieren. Blöd nur wenn die nicht Antworten oder jeder was anderes sagt bei deren Mitarbeitern. Was die HUK angeht...die schreiben ja auch nur soviel wie "Um die Anforderungen des Berufes zu erfüllen" Was soll das denn bitte bedeuten?! .... gut das sie Schreiben "keine Speditionsdienste, Taxifahrten" und so... aber Anforderungen des Berufes ist für mich ein wenig schwammig. z.B. ist man als Fotograf nicht zwingend auf ein Auto angewiesen, stellt daher keine zwingende Anforderung dar. Anders beim Taxifahrer ;) Die Vermutung bei mir ist halt... Kundenbesuche sind generell mit gemeint. Aber ein wenig verständlicher könnten die das schon schreiben.

Bin auch gespannt wann ich von den anderen eine Antwort bekomme... paar Tage sind ja schon rum.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Natürlich kann man auf die Rechtssprechung warten. Auf so einem Gerüst würde ich mein Haus aber nicht bauen.

Es droht ja schließlich Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes wegen Verletzung der vorvertragslichen Anzeigepflicht, z. B. wenn der Versicherer regelmäßig derartige Risiken (z. B. gewerbliche Nutzung) nicht versichert.

Nochmal: Was gewerblich oder geschäftlich ist regelt definiert jeder Versicherer in seinen Vertragsbedingungen selbst. Auch ein Arbeitnehmer kann z. B. sein Fahrzeug regelmäßig für Fahrten seines Arbeitgebers nutzen, auch da gibt es unterschiedliche Auswirkungen auf die Beitragsgestaltung der Versicherer. Nicht umsonst heißt es in mancher Berechnungssoftware ...nur privat und Fahrten zum Arbeitgeber.

Die HUK hat Ihre Definition von gewerblich/geschäftlich und diese ist auf der Hompage auch wunderbar nachzulesen.

Ob gewerblich oder nicht machen manche Versicherer von der Einstufung beim Finanzamt abhängig, aber eben nicht unbedingt. Im Schadenfall liegt dann die Wahrheit.

Am Besten, man gibt die Nutzung auf dem Antrag konkret mit an (wenn danach überhaupt gefragt wird), dann hat man schonmal nichts falsch angegeben.

Aber Achtung, es gibt Versicherer die versichern generell keine gewerbliche Nutzung, da könnte es auch sein, das die Frage aus diesem Grund gar nicht im Antrag erscheint. Also immer auch die Annahmerichtlinien im Auge behalten.

Die Rechtsprechung wird sich an so "Hausgemachte" Definitionen, wie sie bei der HUK Verwendung finden, nicht stören lassen.

Das wird schon aus der INFO auf der zitierten Homepage des Versicherers klar, wenn ich sehe wie hier ein Pizza-Fahrer eingeordnet wird.

Spätestens wenn der TE aufgefordert wird, auf seiner Fahrt zur Baustelle ein z.B. kostspieliges Vermessungsinstrument des Auftraggebers mitzunehmen, das ihm prompt bei einem Bremsmanöver durch den Wagen fliegt, hat einer der Beteiligten ein unerwartetes Problem.

Wiederhole deshalb noch mal meinen Rat; Alles in den Antrag aufnehmen oder nachvertraglich anzeigen, was mit einer beruflicher bedingten Nutzung zutun haben könnte, auch ohne, dass danach gefragt worden ist.

Du meinst weil die Versicherung wenn sie Gewerblich/Geschäftlich ist das Gerät ersetzt?

Ich finde leider in den Versicherungsrechnern keinerlei Informationen dazu ob dem so ist ;)

Man kann zwar die Nutzung als Gewerblich oder Geschäftlich bei vielen angeben... aber davon das dann andere Bedingungen existieren steht da nirgendswo was soweit ich sehe.

Wenn da natürlich sowas steht wie Bewegliche dinge im Auto sind statt bis zu 1,000.- bis zu 10.000.- versihert dann wäre es wohl in der Tat besser. Wenn man z.B. ne Foto-Ausrüstung im Wert von 30.000.- dabei hat (bei nem Fahrzeugwert von 3.000.- ^^) und die bei einem selbst verursachten crash kaputt geht wäre es schön wenn die Versicherung das ersetzt.

Da stellen sich mir aber zwei Fragen.

1. Welche Versicherung würde das überhaupt tun....

2. Wenn der andere einen Unfall verursacht... müsste dann nicht deren Versicherung für diese Schäden aufkommen? ...

am 18. Juli 2012 um 9:13

Dinge zu beantworten, nach denen nicht gefragt wird kann kontraproduktiv sein.

Das genannte Beispiel mit der teuren Ausrüstung des Arbeitgebers wird keine Kfz-Versicherung zahlen.

Das ist eher eine Sache für die Transportversicherung/Wageninhalt. Aber auch da wird die Versicherung eine ordenliche Sicherung der Sachen verlangen, gerade wenn es um so teure technische Gerätschaften geht.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund

Das genannte Beispiel mit der teuren Ausrüstung des Arbeitgebers wird keine Kfz-Versicherung zahlen.

Das ist eher eine Sache für die Transportversicherung/Wageninhalt.

Bei Selbständigen ist es kaum Ausüstung des AG ;)

Und als angestellter macht man idr. erstrecht keine Gewerbliche Versicherung.

Transportversicherungen kosten meist richtig... darum mein ich ja.. weil hier angesprochen wurde das sowas bei der Gewerblichen ja mit bei sei.. das ich es eher nicht glaube.

am 18. Juli 2012 um 17:50

Ähmm, tut mir leid, das ist mir jetzt zu aufwändig alles gerade zu rücken was hier nicht verstanden wurde. Wende Dich doch an einen Fachmann, der sich mit dem Themenbereich auskennt. Nicht böse gemeint, aber ich habe das Gefühl Dir fehlt hier ein wenig Grundkenntnis der Materie.

Es ist bei auch Gewerblichen nicht mit bei.

Gut das ich den Bereich Bruch- Betriebs- und Bremsschäden nicht noch thematiersiert habe, sonst wäre es noch durcheinanderer geworden :-)

Meine Frage, ist der TE jetzt klüger?, ich fürchte nein.

Anspruchsteller klagen ihre Forderungen erfolgreich ein, wenn es das geltende Recht vorsieht.

Meine Einlassung war, sich nicht vorschnell oder leichtfertig der Gefahr von Regressforderungen auszusetzen, die dann entstehen können wenn dies Forderungen sind, die im Streitfall als außerhalb privater Nutzung eines nur zu privaten Fahrten versichertes KFZ handelt.

Mal salopp formuliert, für jeden verlorenen Prozess, bei denen Versicherer mit Hilfe des eigenen Bedingungswerks glaubten nicht zahlen zu müssen, nur einen Penny, - hätte ich meine Brautschuhe schon zusammen.

Deshalb nachdrücklich der Rat an alle, die in dienstlicher,- gewerblicher,- geschäftlicher Mission ihr privat versichertes- und nur zu privater Nutzung bewegtes Fahrzeug verwenden/nutzen, sollten das dem Versicherer nachweisbar mitteilen.

Makler mit Zeichnungbefugnis können auch vor Ort Risiken dieser Art verbindlich einschließen.

Noch eine Anmerkung, es steht dem Versicherer oder beauftragten Maklern frei, Risiken zu zeichnen, die nicht in "konfektionierten" Tarifen, Tabellen oder MFA-Tools zu finden sind.

Das war's von mir zu diesem Thema.

 

Tach,

ich hab mir den thread jetzt mal ganz durchgelesen - teilweise einzelne Post mehrfach. Ich glaube, dass ich nicht total blöd bin aber am Ende verstehe ich nicht mehr worum es ursprünglich mal ging und ich habe den Eindruck, dass es nicht nur mir so geht.

Die Antwort auf die Frage des TE ist in den ersten Posts bereits beantwortet worden.

Durch die Posts Einzelner wird hier alles verkompliziert (je weiter hinten, umso mehr). Weniger ist/wäre mehr.

Meine erste und einzige Meinung zu diesem Thema.

Salve,

remarque

Zitat:

@FoVITIS schrieb am 18. Juli 2012 um 07:13:37 Uhr:

Wobei ich mich Frage was an Gewerblicher Nutzung ein höheres Risiko ist?!

Wenn man nicht gerade Gefahrguttransporte betreibt oder Kurierdienste (die Rasen immer so)...

Ansonsten liegt es doch eher an der Jährlichen Fahrleistung die das Risiko hoch treibt.

Jemand der 8x im Monat 10km zu einem Kunden fährt hat doch kein höheres Risiko wie jemand der Täglich 100km zur Arbeit fährt ...

 

Ansonsten stimme ich zu, Versicherer Fragen und Informieren. Blöd nur wenn die nicht Antworten oder jeder was anderes sagt bei deren Mitarbeitern. Was die HUK angeht...die schreiben ja auch nur soviel wie "Um die Anforderungen des Berufes zu erfüllen" Was soll das denn bitte bedeuten?! .... gut das sie Schreiben "keine Speditionsdienste, Taxifahrten" und so... aber Anforderungen des Berufes ist für mich ein wenig schwammig. z.B. ist man als Fotograf nicht zwingend auf ein Auto angewiesen, stellt daher keine zwingende Anforderung dar. Anders beim Taxifahrer ;) Die Vermutung bei mir ist halt... Kundenbesuche sind generell mit gemeint. Aber ein wenig verständlicher könnten die das schon schreiben.

Bin auch gespannt wann ich von den anderen eine Antwort bekomme... paar Tage sind ja schon rum.

Manchmal geht es wahrscheinlich nicht um das weit fahren, sondern oft fahren, oder? Das steigert ja auch das Risiko, dass es kracht.

Aber es wäre schon interessant zu wissen, wo die "gewerbliche" Nutzung (meinetwegen auch "geschäftliche") beginnt. Zum Beispiel die armen Figuren, die für Hermes oder Westmail arbeiten.

Spedition ist das nicht, Taxifahrten auch nicht, aber was?

Und die Nutzer sind dann keine Gewerbetreiber nach §15 EStG, keine Honorarkräfte bei DAA (§18EStG) sondern pupsige Angestellte. (§19EStG)

Fiel mir nur grade heiß ein, weil bei uns öfter so ein Paket- und Postkrauter inseriert, da wird manch einer die Falle nicht sehen...

Zitat:

@Creeper45 schrieb am 25. Juli 2018 um 00:00:45 Uhr:

 

Spedition ist das nicht, Taxifahrten auch nicht, aber was?

Frachtführer.

Gewerbliche Nutzung ist das Transportieren von Menschen und Waren gegen Entgelt

Zitat:

@celica1992 schrieb am 25. Juli 2018 um 10:56:35 Uhr:

Menschen

Den kompletten Werkverkehr kann man jetzt aber auch nicht einfach unter den Tisch fallen lassen... ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Autoversicherung - Autonutzung gewerblich oder privat?