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Autoverkauf: Welche Papiere mitgeben?

Mercedes C-Klasse W202
Themenstarteram 4. Februar 2011 um 18:05

Hallo!

Stehe kurz vor dem Verkauf meines treuen C! Aber welche Papiere gebe ich dem Käufer mit?

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2? Oder nur Teil 2? Was brauche ich bei der Zulassungsstelle zum Abmelden?

...was war das früher einfacher.... Brief mitgeben und mit dem Schein zum abmelden gehen.

Tut mir leid, dass ich so blöd fragen muss, aber mit den neuen Zulassungsbescheinigungen war ich noch nie auf der Zulassungsstelle.

Vielen Dank schon mal.

Gruß

Bempe

Beste Antwort im Thema

Ich hab meine Autos bislang auch stets angemeldet übergeben und keine negativen Erfahrungen gemacht. Wobei das gegenüber Leuten mit deutschen oder zumindest europäischen Papieren anders aussieht als wenn mir ein Jordanier oder Inder seinen Ausweis präsentiert, in dem ich nix lesen kann. Der Franzose - ein junger Kerl von kurz hinter der Grenze - war zwar noch deutlich über die angegebene Frist mit dem Auto auf die alten Kennzeichen rumgekutscht (ich bekam noch 3 Knöllchen zugeschickt), Steuer und Versicherung wurden aber aufgrund der Durchschläge zum Kaufvertrag zum vertraglich fixierten Übergabetag abgerechnet. Und die Knöllchen musste ich auch nicht bezahlen...

 

Der Knackpunkt ist doch, dass der Käufer mit der Unterschrift unter den Vertrag die bisherige Versicherung quasi übernimmt, d.h. ab Übergabezeitpunkt ist er der Versicherungsnehmer und wird seitens der Versicherung in Regress genommen. Seine Identität muss halt klar nachweisbar sein.

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Ich würde das Auto nur abgemeldet verkaufen.

Man weiß ja nie... :D

Zum abmelden braucht man nur den Brief und den KFZ- Schein.

Der Käufer bekommt dann den Brief, nachdem man das Geld erhalten hat.

Der Käufer bekommt am Ende beides. Zulassungsbescheinigung 1 und 2 sowie den alten oder besser gesagt aktuellen Tüv Bericht aus der hervor geht, wie lange das Fahrzeug einen gültigen Tüv hat.

 

Und wie mein Vorredner schon erwähnt hat, nur abgemeldet übergeben.

am 4. Februar 2011 um 18:13

Zitat:

Original geschrieben von Bempe

Hallo!

Stehe kurz vor dem Verkauf meines treuen C! Aber welche Papiere gebe ich dem Käufer mit?

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2? Oder nur Teil 2? Was brauche ich bei der Zulassungsstelle zum Abmelden?

...was war das früher einfacher.... Brief mitgeben und mit dem Schein zum abmelden gehen.

Tut mir leid, dass ich so blöd fragen muss, aber mit den neuen Zulassungsbescheinigungen war ich noch nie auf der Zulassungsstelle.

Vielen Dank schon mal.

Gruß

Bempe

 

Sorry aber das war früher auch nicht so (...was war das früher einfacher.... Brief mitgeben und mit dem Schein zum abmelden gehen.)

Das war nie so. Auch früher nicht.

Man braucht immer den Brief und Schein zusätzlich die beiden Nummernschilder zum Abmelden.

 

Themenstarteram 4. Februar 2011 um 18:22

... na siehste, bin ich schon wieder klüger.

Habe gedacht, ich kann den Wagen verkaufen und die Schilder behalten und dann mit Zulassungsbesch. Teil 1 zum Abmelden gehen...

Jetzt muss ich dem "Auto-Ali" entweder vertrauen, oder vorher abmelden...

Danke euch!

am 4. Februar 2011 um 18:24

Vertraue keinem bei dieser Sache!!!

Lieber gleich Abmelden dann hast du Ruhe und auch keine Kopfschmerzen mehr.

Zitat:

Original geschrieben von C230K Party

Vertraue keinem bei dieser Sache!!!

Lieber gleich Abmelden dann hast du Ruhe und auch keine Kopfschmerzen mehr.

So sieht es aus. Prost ;)

Der baut damit Scheisse und Du bist dann erstmal dran. Das kann Dir einen riesen Ärger bescheren. Und dann beweise mal dass Du es nicht warst.

Gruß

Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen,

aber wenn der Käufer das Auto nicht um- oder abmeldet und auf Nimmerwiedersehen verschwindet, dann bist du der Dumme.

Ohne Papiere kannst du das Auto nicht abmelden, du bezahlst weiter Versicherung und Steuer bis zum ... :confused: 

Jau, hat seeehr viel mit Vertrauen zu tun...

Meinen C180 und den grünen Golf 2 hatten wir angemeldet übergeben, da ersterer nur einen Ort weiterzog (Adresse bekannt, fuhr ich täglich vorbei) und der andere an eine Familie in Karlsruhe ging. Personalausweis plus Übergabezeitpunkt im Kaufvertrag notiert und so weiter, Doppel an die Versicherung und das Landratsamt geschickt (nur zur Sicherheit) und bei nächster Gelegenheit mal nachgefragt (da die Mühlen bei der Rückerstattung laaangsam mahlen).

Ging alles gut.

Beim Scorpio kannte ich den Erwerber vorher ja nicht, den hab ich selbstredend zuvor entstempelt. Beide Papiere und beide Schilder braucht man. Vertrag und HU-Bericht sind denen vorerst unwichtig, die HU-Papiere gibt man im Handschuhfach mit (da haben die normalerweise eh zu liegen, falls mal in einer Kontrolle verlangt - so wertvoll sind die ja nicht - in den meisten unserer Autos liegen noch einige ältere Exemplare...).

am 4. Februar 2011 um 21:51

Wenn man einen vernünftigen Kaufvertrag macht, in dem vermerkt ist das der Käufer sich verpflichtet den Wagen nach z.b. 2 Werktagen umzumelden, dann kann man das schon machen finde ich.

Im Normalfall wird ja sogar die Perso Nr. des Käufers mit auf dem Kaufvertrag notiert. Dann ist man schon auf der sicheren Seite.

am 4. Februar 2011 um 21:58

Moin,

das

Zitat:

Beim Scorpio kannte ich den Erwerber vorher ja nicht, den hab ich selbstredend zuvor entstempelt. Beide Papiere und beide Schilder braucht man. Vertrag und HU-Bericht sind denen vorerst unwichtig, die HU-Papiere gibt man im Handschuhfach mit (da haben die normalerweise eh zu liegen, falls mal in einer Kontrolle verlangt - so wertvoll sind die ja nicht - in den meisten unserer Autos liegen noch einige ältere Exemplare...).

nur bei Wiedervorführung gem. Mängelliste erforderlich ansonsten.....halte ich dies für "übertrieben", denn erstens obliegt nur Sachverständigen die Überprüfung selbiger und zweitens was soll ein (executiver, z.B. Polizei) Beamter mit den techn. Daten Anfangen?

... und entstempeln, sprich Dokumentenverwaltung obliegt der Zulassungstelle. (Hoheitliche Aufgabe!)

Gruß

Schadstoffarm

...und ich wollte noch "entstempeln lassen" schreiben, aber das hätte ja theoretisch auch missverstanden werden können :)

Und die HU-Papiere enthalten doch keine technischen Angaben, sondern welche zum Fahrzeugzustand...?

am 4. Februar 2011 um 22:18

Moin,

und ja, was soll zum Fahrzeugzustand im HU Bericht drinnstehen, max. geringe Mängel oder sogar keine, damit ist das Kfz lt. StVO i.O.:)

Ich weiß die Aussagen der engagierten MTler zu Würdigen!

Wenn du den HU Bericht im Kfz mitführen möchtest, dann ist das doch völlig OK, meine sind im im Kfz Ordner.;)

Gruß

Schadstoffarm

Zitat:

Original geschrieben von Poschi202

Wenn man einen vernünftigen Kaufvertrag macht, in dem vermerkt ist das der Käufer sich verpflichtet den Wagen nach z.b. 2 Werktagen umzumelden, dann kann man das schon machen finde ich.

Im Normalfall wird ja sogar die Perso Nr. des Käufers mit auf dem Kaufvertrag notiert. Dann ist man schon auf der sicheren Seite.

... und in China ist gerade ein Sack Reis umgefallen. :D

 

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