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autoverkauf und moralische bedenken...!
ich denke das thema passt hier vielelicht nicht ganz hin, aber wüsste nicht wo sonst...
bräuchte mal einen rat.
ich habe 99er passat tdi, und der hat ein paar macken, war schon in vielen werkstätten, aber so richtig konnte mir keiner helfen. er qualmt , schluckt viel, und hat ein wenig leistungsverlust, also alles was man bei einer probefahrt wohl merken würde.
reparatur kommt für mich nicht in frage, weil ich nicht weiss wieviel geld ich tatsächlich noch reinstecken müsste und ich sowieso ein anderes fahrzeug möchte.
doch was hab ich für optionen???
ich will niemanden mit dem fahrzeug über den tisch ziehen, aber was kann ich machen damit ich mich im rahmen der legalität bewege , aber trotzdem das beste für mich heraus hole...?
wenn ich darauf hinweise, das zum bspl, eventuell mal der förderbeginn eingestellt werden müsste, ist es doch bestimmt zu wenig , oder ? wie gehe ich da vor?
oder ist es besser in so einem fall an einem händler sein fahrzeug in zahlung zu geben ?
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18 Antworten
Fahrzeug anbieten, den Käufer auf die Macken hinweisen (schriftlich!!!) und gut iss.
Gruß, Wolf.
Zitat:
Original geschrieben von AutoMensch
den Käufer auf die Macken hinweisen (schriftlich!!!)
eventuell mit dem zusatz "bastlerfahrzeug" wobei dies dann natürlich mit einer preisminderung verbunden ist....
So ein Auto will doch keiner mehr haben.
Solche Autos bekommen bei mir die Exporthändler.
Einzige Vorrausetzung: Er muß 4Reifen haben und noch Fahrbereit sein.
Gruß
Manuel
Ich denke auch das so ein 99er TDI für den Export bestens geeignet und auch gesucht ist biete ihn einfach mal auf einer Internetplattform zum Kauf an
was ist zum beispiel wenn ein händler, bei dem ich ein anderes auto kaufen will,
sagt das inzahlungsnahme möglich ist.... muss ich da auch spezielle angaben im detail machen oder checken die den sowieso und ich kann mich da blöd stellen ???
privat werde ich auf die fehler hinweisen...
Zitat:
Original geschrieben von codyallen
was ist zum beispiel wenn ein händler, bei dem ich ein anderes auto kaufen will,
sagt das inzahlungsnahme möglich ist.... muss ich da auch spezielle angaben im detail machen oder checken die den sowieso und ich kann mich da blöd stellen ???
privat werde ich auf die fehler hinweisen...
Die schauen Sich den Wagen sowieso vorab an und machen dann eine Bewertung.
Moin,
Klar kannst du dich "Dumm stellen", wenn ein Händler das Auto in Zahlung nehmen soll oder will. Die finden eh noch viel mehr, als du selbst es dir jetzt vorstellen kannst ;)
Wenn du das Fahrzeug privat veräussern möchtest, dann erstell entweder eine Liste der Dinge die am Auto nicht so ganz stimmig sind ... und biete das Auto eben etwas unter dem marktüblichen Preis an, nennst alle Mängel, die dir bekannt sind. Oder aber alternativ du läßt einen Gebrauchtwagencheck z.B. bei der Dekra machen ... und gibst die dort festgestellten Mängel an und veräusserst das Fahrzeug ebenfalls unterhalb des marktüblichen Preises.
Dann weiß JEDER Käufer worauf er sich einläßt, selbstredend schließt du grundsätzlich immer die Gewährleistung auf das Fahrzeuges SCHRIFTLICH AUS. (Aber bitte Handschriftlich, damit es nicht eine AGB Klausel wird ... da gab es doofe Gerichtsentscheide!)
M;FG Kester
Die Frage ist: Was willst du für einen Preis erzielen?
Laß dir doch ein Angebot von einem Schrotthändler machen.
Gruß,
Joschi
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Die Frage ist: Was willst du für einen Preis erzielen?
Laß dir doch ein Angebot von einem Schrotthändler machen.
Gruß,
Joschi
war hoffentlich nicht ernst gemeint bei nem 99er Passat TDI...selbst mit Mängeln für Export gehen die wie geschnitten Brot für mehrere Tausender über den Tisch...
Zitat:
ich habe 99er passat tdi, und der hat ein paar macken, war schon in vielen werkstätten, aber so richtig konnte mir keiner helfen. er qualmt , schluckt viel, und hat ein wenig leistungsverlust, also alles was man bei einer probefahrt wohl merken würde.
Wenn die Werkstatt dazu konkret nichts findet, ist das doch wohl "Stand der Technik"? Wer einen neun Jahre alten PKW von privat kauft, muß mit gewissen Mängeln rechnen. Den Käufer extra darauf hinweisen zu wollen, ehrt den Verkäufer, verpflichtet dazu ist er jedoch nicht. Falsche Angaben darf er aber natürlich auch nicht machen.
Moin,
Sorry ... aber deine Aussage ist Falsch. Essentielle, dir bekannte Mängel musst du nennen. Wenn du ein Auto mit einem dir bekannten Motorschaden verkaufst, dies dem Käufer nicht sagst und der dir nachweist das du davon wusstest ... dann war das arglistige Täuschung :D
MFG Kester
Es ist schon erstaunlich, wenn hier im Brustton der Überzeugung Rechtsmeinungen zum Besten gegeben werden. Auch im Finanzierungsunterforum liest man die erstaunlichsten Sachen.
Der Threadersteller ist kein professioneller Gebrauchtwagenhändler, somit obliegen ihm auch nicht deren Aufklärungs- und Untersuchungspflichten. Von massiven oder gar versteckten Mängeln, über die auch der Privatverkäufer zwingend aktiv aufklären müsste (Offenbarungspflicht), habe ich hier nichts gelesen.
Die "Macken" können angesichts des Alters und des Gebrauchs des Fahrzeuges durchaus im Rahmen des zu Erwartenden liegen, zumal die Werkstattaufenthalte ja offenbar auch keinen Befund ergeben haben.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Sorry ... aber deine Aussage ist Falsch. Essentielle, dir bekannte Mängel musst du nennen. Wenn du ein Auto mit einem dir bekannten Motorschaden verkaufst, dies dem Käufer nicht sagst und der dir nachweist das du davon wusstest ... dann war das arglistige Täuschung :D
MFG Kester
Völliger Unsinn, bei Privatverkauf muss der Käufer danach fragen....;)
Moin,
Ja ... Klar ;) Deshalb muss man auch einen Unfallschaden benennen ... Ich rede hier sicherlich NICHT von einem Blinkerbirnchen was es nicht tut ... sondern von einem Defekt der einem Bekannt ist, und die Funktionalität einschränkt. Nicht von einem Mangel, der einem nicht offenkundig war. Wenn das Getriebe, der Motor etc.pp. 4 Tage nach dem Verkauf nen Schaden hat ... hat der Käufer PECH gehabt ... hattest du aber schon den Kostenvoranschlag für die Getriebereparatur im Handschuhfach liegen ... hätteste drauf hinweisen müssen. Denn durch das Verheimlichen des Schadens führst du eine Abgabe einer Willenserklärung unter Vortäuschung falscher Tatsachen herbei. Dadurch wird der geschlossene Vertrag anfechtbar ...
Gewisse Schäden sind eben NICHT Alterstypisch und würden bei Vorhandensein zum Nichtkauf des Fahrzeuges führen. Der Zauberbegriff ist an der Stelle "WISSENTLICH" !
In was für einer Welt lebt Ihr eigentlich ?! Und da wundert Ihr euch, dass wegen so einem Mist laufend geklagt wird ?!
MFG Kester