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Frage zu einem Autoverkauf

Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 15:59

Hallo liebe Mitglieder,

ich habe mich in dieser Autoseite angemeldet, da ich eine ernste Frage habe.

Ich wusste nicht genau unter welche Abteilung ich genau meine Frage posten kann.

Dies schien mir am sinnvollsten, da ich leider nichts anderes gefunden habe bzw. vlt übersehen habe.

Falls ihr einen besseren Ort habt, könnt ihr das ruhig verschieben.

So nun zu meiner Frage :

Ich hab vor ca. 2 Monaten ein Auto privat verkauft, handelt sich schon um ein älteres Auto knapp 15 Jahre alt.

Habe das Auto bis zum Verkauf noch selbst gefahren und nie Probleme gehabt.

Auto hatte noch 2 Monate TÜV vorm Verkauf. Der Käufer hat das Auto inspeziert, Probe gefahren und das Auto für gut empfunden und gekauft. Über vorhandene Schäden wurde der Käufer informiert, wurden auch im Kaufvertrag festgehalten. Beide Parteien waren zufrieden.

Nun wollte der Käufer den Tüv erneuern und bekommt keinen weil irgendwelche Schäden vorhanden sein sollen, die angeblich vom Vorbesitzer schon stammen sollten. Und jetzt möchte der Käufer den Schaden von mir bezahlt haben, obwohl vorm Kauf nichts davon bekannt war.

Schließlich hat der Käufer das Auto überprüft und gekauft... Und jetzt über 2 Monate gefahren !

Kann er mir gegenüber überhaupt etwas geltend machen, weil ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass es wirklich so sein sollte, weil er hat das Auto selbst überprüft !

 

Bin dankbar für jede Antwort !

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

dann kannste dich entspannt zurück lehnen und ihm dein bedauern ausdrücken,

mehr hat er von dir nicht zu erwarten

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Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 16:05

Möchte noch hinzufügen, dass ich von den Schäden, die mir der Käufer nun weiss machen möchte vorher überhaupt nichts gewusst habe.

Und auch mir nicht vorstellen kann, dass diese wirklich dagewesen sein sollten.

Die alles entscheidende Frage ist:

Wurde die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen ?

 

O.

Wurde ein  schriftlicher Kaufvertrag gemacht  ? Und wurde die Sachmangelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen?

Themenstarteram 18. Oktober 2012 um 16:31

Hi,

danke für ihre Antworten

Also es war einfach ein privater Kaufvertrag, so ein Mustkaufvertrag von Mobile.de

Im Kaufvertrag unter Gewährleistung steht :

Das Fahrzeug wird wie besichtig unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht eine bestimmte Zusicherung erfolgt. usw....

dann kannste dich entspannt zurück lehnen und ihm dein bedauern ausdrücken,

mehr hat er von dir nicht zu erwarten

am 18. Oktober 2012 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

dann kannste dich entspannt zurück lehnen und ihmdein bedauern ausdrücken,

mehr hat er von dir nicht zu erwarten

Richtig. Das ist persönliches Pech des Käufers. Es hätte ja auch Dich treffen können, wenn Du den Wagen bis zur HU gefahren hättest.

und was willst du uns nun damit sagen??

das du wenn du ne 15 jahre alte möhre günstig schießt, nen neuwagen erwartest??

es gibt halt nunmal sachen, da kannste nich reinguggen, und wenn der käufer sich den wagen vorher angegugt hat ........

edith:

was machst du denn wenn du deinen wagen verkaufst und der verkäufer steht 2 monate später mit iwelchen angeblichen schäden auf der matte??

die 1000 mal bei ihm entschuldigen und lustig die angeblichen schäden zahlen??

wohl eher nicht

Was anderes hat meehster doch auch nicht gesagt? Warum sich in letzter Zeit hier alle so anblaffen müssen, meine Güte...

hörte sich für mich eher als ein vorwurf gegen mein post an

quasi ironisch /sarkastisch

edit:

aahhhh ooohhhhhh moment,

oder meinte meehster den te damit??

dann sieht das ganze natürlich völlig anders aus,

kacke, das man beim lesen nich die stimmlage mitbekommt :):(

also wenns so gemeint war, dass halt dann der te das pech gehabt hätte, wenn er den wagen nicht verkauft hätte........

oki sorry for missunderstanding

ich nehm alles zurückund behaupte das gegenteil _:D:D

Ein 15 Jahre altes Auto hätte ich als Bastlerfahrzeug verkauft ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Ein 15 Jahre altes Auto hätte ich als Bastlerfahrzeug verkauft ;)

Und im Zweifelsfalle  hättest du damit vor Gericht eine herbe Niederlage gezogen, nur  weil du die Sachmängelhaftung nicht augeschlossen hast.

 

www.idk-osnabrueck.de/kfz/attachments/062_Bastler.pdf

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Ein 15 Jahre altes Auto hätte ich als Bastlerfahrzeug verkauft ;)

Und im Zweifelsfalle  hättest du damit vor Gericht eine herbe Niederlage gezogen, nur  weil du die Sachmängelhaftung nicht augeschlossen hast.

www.idk-osnabrueck.de/kfz/attachments/062_Bastler.pdf

Das eine schließt das andere ja nicht aus

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

 

Das eine schließt das andere ja nicht aus

???

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Ein 15 Jahre altes Auto hätte ich als Bastlerfahrzeug verkauft ;)

Und im Zweifelsfalle  hättest du damit vor Gericht eine herbe Niederlage gezogen, nur  weil du die Sachmängelhaftung nicht augeschlossen hast.

 

www.idk-osnabrueck.de/kfz/attachments/062_Bastler.pdf

Da geht es aber um einen Verkauf zwischen Händler und Privatperson. Ist also anders gestrickt,  als von Privat an Privat.;)

MfG aus Bremen

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