ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autoverkauf

Autoverkauf

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 5:59

Erstmal Hallo liebe Gemeinde,

Habe vor 10 tagen mein sechs jahre altes Auto von Privat an einen Haendler verkauft.

Im Kaufvertrag wurde der Wagen als Unfallfrei verkauft bis auf einen Schaden an der Stossstange und ohne Zusatz Ausschluss der Sachmaengelhaftung.

Jetzt eine Woche spaeter sollen angeblich der Motor hin sein und diverse Schaeden vorhanden sein, unter anderen ein teuerer Schaden auf Grund eines Unfalls.

Mir ist von einem Unfall nichts bekannt (Auto ist von mir neu gekauft worden).

Jetzt droht der Kaeufer mit Gutachten und Anwalt und das ganze Programm.

Er hat das Auto nur kurz angeschaut und 30 Km Probefahrt gemacht und sofort gekauft.

Er hat auch schon diverse Reparaturen vorgenommen auf Grund eigener Aussage.

Wie ist die Rechtslage?

gruss Atomblume

Ähnliche Themen
35 Antworten

Sollte es vor Gericht gehen wird der Richter wohl kaum sagen, dass eine Privatperson einem Autohändler Gewährleistung geben muss. Kaufvertrag hin oder her. Der ist Profi, du nicht.

Das ist leider völlig egal. Jeder hat beim Kauf die gesetzliche Gewährleistung an der Backe. Nur der Verbraucher kann als Verkäufer die gesetzliche Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen. Tut er das nicht, dann gilt die gesetzliche Gewährleistung. Schließt ein gewerblicher Verkäufer gegenüber einem Verbraucher die Gewährleistung aus, dann ist dieser Ausschluss unwirksam (wenn beiderseits gewerblich, dann wäre es auch möglich). Der Gesetzgeber hat das so gewollt. Solange sich ein Richter also an das Gesetz und das Recht hält, kann er es gar nicht anders sagen ;)

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 13:42

Hallo @ Berlin Paul und wie ist das zu verstehenm auf meinen Fall?

Gruss a.

Schrob ich doch schon ;)

Du hast die Gewährleistung leider nicht ausgeschlossen. Für Sachmängel, die nicht durch Verschleiß oder Fehlbedienung entstanden sind, haftest Du. Die Abgrenzung von Verschleiß usw. zu gewährleistungspflichtigem Defekt ist nicht ganz einfach. Meistens handelt es sich um Verschleiß. Von daher würde ich an deiner Stelle nicht in Hektik verfallen. Der Käufer muss nachweisen, dass ein nicht verschleißbedingter Sachmangel und auch keine Fehlbedienung vorliegt und nur dann müsstest Du danach beweisen, dass das bei der Übergabe an den Käufer noch nicht so war (sonst müsstest Du das beseitigen/bezahlen). An der Stelle brauchst Du dann spätestens den versierten Anwalt und ggf. den a.a.u.v.Sachverständigen.

am 4. Juni 2016 um 14:19

Beim ADAC gibts eine Liste, welche Teile nach aktueller Rechtssprechung unter Verschleiß fallen und welche ein Gewährleistngsfall sind.

Da kannst du dich schonmal grob dran orientieren.

"ADAC Verschleiss Gewährleistung" sollte in gängigen Sichmaschinen passende Ergebnisse liefern.

Du kannst ihm auch anbieten den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises minus einer km-Nutzungsgebühr zurückzunehmen, dann musst du keine Reparaturen zahlen und der Betrüger wird sich nach diesem Angebot wahrscheinlich nicht mehr melden...

am 4. Juni 2016 um 21:25

Dummerweise liegt die Vorgehensweise nicht in der Hand des TE. Der Käufer wäre ja dumm wenn er sich darauf einlässt.

Zitat:

@banjew schrieb am 4. Juni 2016 um 23:16:46 Uhr:

Du kannst ihm auch anbieten den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises minus einer km-Nutzungsgebühr zurückzunehmen, dann musst du keine Reparaturen zahlen und der Betrüger wird sich nach diesem Angebot wahrscheinlich nicht mehr melden...

:D Denke mal , daß genau dieses Angebot ihn zum Schwigen bringen wird.

Als Profi weiß er sicher ganz genau, daß einzig und allein er Reperaturen zu zahlen hat, die erfolgen bevor er dir eine Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat.

@ Zille

Da hat der doch wohl schon am Auto rumgebastelt.

Kann er sich auf jeden Fall ans Bein binden.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juni 2016 um 23:25:01 Uhr:

. Der Käufer wäre ja dumm wenn er sich darauf einlässt.

Weil es auch wahnsinnig schlau ist, dem Verkäufer mit Reparaturkosten zu kommen, während man selbst schon dran rumgeschraubt hat.

 

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juni 2016 um 23:25:01 Uhr:

Dummerweise liegt die Vorgehensweise nicht in der Hand des TE. Der Käufer wäre ja dumm wenn er sich darauf einlässt.

Doch, das tut sie. Der Verkäufer ist auch im Falle einer Gewährleistung nicht verpflichtet, den Schaden zu reparieren, er kann die Ware auch einfach zurücknehmen.

am 5. Juni 2016 um 7:49

Zitat:

@Atomblume schrieb am 4. Juni 2016 um 07:59:27 Uhr:

Erstmal Hallo liebe Gemeinde,

Habe vor 10 tagen mein sechs jahre altes Auto von Privat an einen Haendler verkauft.

Im Kaufvertrag wurde der Wagen als Unfallfrei verkauft bis auf einen Schaden an der Stossstange und ohne Zusatz Ausschluss der Sachmaengelhaftung.

Jetzt eine Woche spaeter sollen angeblich der Motor hin sein und diverse Schaeden vorhanden sein, unter anderen ein teuerer Schaden auf Grund eines Unfalls.

Mir ist von einem Unfall nichts bekannt (Auto ist von mir neu gekauft worden).

Jetzt droht der Kaeufer mit Gutachten und Anwalt und das ganze Programm.

Er hat das Auto nur kurz angeschaut und 30 Km Probefahrt gemacht und sofort gekauft.

Er hat auch schon diverse Reparaturen vorgenommen auf Grund eigener Aussage.

Wie ist die Rechtslage?

gruss Atomblume

Gängige Masche von unseriösen "Händlern". Motorschaden ist sowas von ausgelutscht, aber scheinbar fallen immernoch viele private Verkäufer darauf rein. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass es immer noch praktiziert wird.

am 5. Juni 2016 um 8:08

Zitat:

@banjew schrieb am 5. Juni 2016 um 09:26:43 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juni 2016 um 23:25:01 Uhr:

Dummerweise liegt die Vorgehensweise nicht in der Hand des TE. Der Käufer wäre ja dumm wenn er sich darauf einlässt.

Doch, das tut sie. Der Verkäufer ist auch im Falle einer Gewährleistung nicht verpflichtet, den Schaden zu reparieren, er kann die Ware auch einfach zurücknehmen.

Der erste Anspruch des Kunden ist immer die Nacherfüllung, dies sieht das Gesetz so vor. Der TE könnte zwar den Rücktritt anbieten, aber wenn der Käufer sagt "Nö, Nacherfüllung steht mir zu und Nacherfüllung will ich." dann kann der TE Purzelbäume schlagen und kommt um die Nacherfüllung nicht herum.

am 5. Juni 2016 um 8:12

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. Juni 2016 um 08:14:30 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Juni 2016 um 23:25:01 Uhr:

. Der Käufer wäre ja dumm wenn er sich darauf einlässt.

Weil es auch wahnsinnig schlau ist, dem Verkäufer mit Reparaturkosten zu kommen, während man selbst schon dran rumgeschraubt hat.

Hat der TE das als schriftliche Aussage oder nur als mündliche? Beweisen, dass der Kunde schon selber dran gewerkelt hat, muss er nämlich.

In so einem Fall leiden Käufer plötzlich unter einer spontanen Art des Gedächtnisschwundes.

Fakt ist, wenn der Käufer es drauf anlegt den TE lang zu machen hat er beste Aussichten. Das einzige was den TE hier retten kann ist, dass die reklamierten Mängel alle nur Verschleissgeschichten sind. Das Gewährleistungsrecht hat dem Kunden ein mächtges Werkzeug in die Hand gegeben sein Recht durchzusetzen, und das wird dem TE nun zum Verhängnis.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 5. Juni 2016 um 10:08:26 Uhr:

Zitat:

@banjew schrieb am 5. Juni 2016 um 09:26:43 Uhr:

 

Doch, das tut sie. Der Verkäufer ist auch im Falle einer Gewährleistung nicht verpflichtet, den Schaden zu reparieren, er kann die Ware auch einfach zurücknehmen.

Der erste Anspruch des Kunden ist immer die Nacherfüllung, dies sieht das Gesetz so vor. Der TE könnte zwar den Rücktritt anbieten, aber wenn der Käufer sagt "Nö, Nacherfüllung steht mir zu und Nacherfüllung will ich." dann kann der TE Purzelbäume schlagen und kommt um die Nacherfüllung nicht herum.

Dem ist nicht so, denn ansonsten müsste bei einem 500 Euro Fahrzeug mit kapitalem Motorschaden eine Reparatur durchgeführt werden, welche ein vielfaches des Restwerts übersteigt, das wäre doch Unsinn...

Siehe hier 1b und 3:

http://tarneden-inhestern.de/...uchtwagenkauf-rechte-des-kaeufers.html

Allerdings sollten die Kosten der Reparatur über 30% des Schwacke Werts liegen.

Themenstarteram 5. Juni 2016 um 8:49

Noch mal ein paar Fakten: Ich habe Zeugen das er sich als Haendler ausgegeben hat, aber den KV mit Hans meier unterschrieben hat und mich meiner Meinung nach was vorgegaukelt hat...desweiteren hat er auch die Geschichte mit den Reparaturen auch vor Zeugen gesagt....

Gruss a.

Deine Antwort
Ähnliche Themen