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Autoverkauf

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 5:59

Erstmal Hallo liebe Gemeinde,

Habe vor 10 tagen mein sechs jahre altes Auto von Privat an einen Haendler verkauft.

Im Kaufvertrag wurde der Wagen als Unfallfrei verkauft bis auf einen Schaden an der Stossstange und ohne Zusatz Ausschluss der Sachmaengelhaftung.

Jetzt eine Woche spaeter sollen angeblich der Motor hin sein und diverse Schaeden vorhanden sein, unter anderen ein teuerer Schaden auf Grund eines Unfalls.

Mir ist von einem Unfall nichts bekannt (Auto ist von mir neu gekauft worden).

Jetzt droht der Kaeufer mit Gutachten und Anwalt und das ganze Programm.

Er hat das Auto nur kurz angeschaut und 30 Km Probefahrt gemacht und sofort gekauft.

Er hat auch schon diverse Reparaturen vorgenommen auf Grund eigener Aussage.

Wie ist die Rechtslage?

gruss Atomblume

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35 Antworten
am 4. Juni 2016 um 6:05

Für die bereits durchgeführten Reparaturen musst du nicht aufkommen, das andere soll er dir alles schriftlich zukommen lassen. Sieht eher schlecht aus. Du musst ihn Gewährleistung geben und in den ersten 6 Monaten fast alles reparieren lassen auf deine Kosten was ihn auffällt. Wieso schließt man sie sachmängelhaftung nicht aus?

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 6:30

ich dachte das ist automatisch so...

und man braucht das nicht angeben...

gruss atomatis

am 4. Juni 2016 um 6:32

Hast du den Vertrag Selbstgeschrieben oder einen aus dem netz genommen

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 6:41

selbstgeschrieben

Hallo Atomblume,

 

wenn du ein Kaufvertrag mit Gewährleistungsauschluss verwendet hast, brauchst du auch keine Gewährleistung geben. Selbst wenn in Kaufvertrag die Gewährleistung überhaupt nicht erwähnt ist, fällt wahrscheinlich auch die Sachmangelhaftung für dich weg, weil das Fahrzeug von einem Gewerblichen gekauft wurde.

Daher musst du nur für Sachmängel haften, von denen du gewusst hast und die du wissentlich dem Käufer gegenüber verschwiegen hast.

Ich würde daher dem Händler antworten, dass du seine Forderungen nicht anerkennst, auf weitere Schreiben vom Händler nicht mehr reagieren wirst, sondern erst auf gerichtliche Schreiben.

Es gibt zwei Ausnahmen:

Du schreibst etwas von einem Schaden an der Stoßstange. Wenn dieser durch einen leichten Auffahrunfall herrührt, kann es tatsächlich einen weiteren Schaden hinter der Stoßstange geben (Halterungen gebrochen). In dem Fall und wenn keine Rechtschutzversicherung hast, kann es eventuell doch Sinn machen, dass du für diesen Schaden etwas zahlst, um dem Prozessrisiko und den resultierenden Kosten aus dem Weg zu gehen.

Dabei kann es sich maximal aber nur um eine Teilzahlung des Unfallschadens handeln. Du bist Leihe und kannst nicht wissen, dass ein leichter Unfallschaden teure, nichtsichtbare Schänden nach sich ziehen kann. Anders der Händler, der muss das wissen. Wenn er dann vor dem Kauf nicht nachhakt, kann er im Nachhinein damit nicht ankommen.

Wenn im Vertrag steht, dass du eine Gewährleistung gibst, dann hast du auch ein Problem. Schaue dir den Vertrag daher nochmal an.

 

Gruß

Uwe

am 4. Juni 2016 um 6:44

Man muss immer die Gewährleistung ausschließen. Gewerbliche untereinander tun dies auch.

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 6:52

Hallo Uwe, wie gesagt von Gewaehrleistung steht gar nicht s im Kaufvertrag. Er hat sich mir gegenueber als Haendler ausgegeben und den Wagen auch nicht gross angeschaut, nur 30 km Probefahrt , Geld uebergeben und gut und mitgenommen. Er hat den auch nicht hochgenommen usw.

Ich weiss, das ich definitiv kein Unfall hatte weil ich den wagen seit ueber sechs Jahren hatte.

am 4. Juni 2016 um 7:22

Unter welchen Namen hat er den Kaufvertrag unterzeichnet ? Hans Meier oder Meier Autohandel?

Egal ob Er angeblich Privat oder als Händler gekauft hat. Da Er beruflich mit Autohandel zu tun hat, also Fachmann ist, hängt die Latte ab der Er den Verkäufer belangen kann weit höher als bei einem normalen Privatverkauf da der Gesetzgeber davon ausgeht das ein Fachmann bei der Besichtigung Mängel findet die dem Verkäufer nicht mal bekannt sind.

Aber wie Uwe schon meinte, Ignorieren bis was von einem Anwalt kommt. Denn die Masche mit den angeblich nachträglich gefundenen Mängeln ist nicht neu.

Zitat:

@Raghul schrieb am 4. Juni 2016 um 08:44:14 Uhr:

Man muss immer die Gewährleistung ausschließen. Gewerbliche untereinander tun dies auch.

Ich habe ein bisschen recherchiert und du hast recht (Klick mich). Danke für die Korrektur.

 

Gruß

Uwe

@ TE

Dass Du besser einen der üblichen Vordrucke für den Kaufvertrag verwendet hättest, das dürfte Dir inzwischen aufgegangen sein.

Egal ob Du etwaige Mängel kanntest oder auch nicht. Für Mängel bist Du in der Gewährleistung und musst in den ersten 6 Monaten beweisen, dass der Mangel nicht bei der Übergabe vorhanden war. Das klingt erstmal schlimm. Ist es aber nicht unbedingt. Du haftest nämlich nicht für den gewöhnlichen Verschleiß. Die meisten bei gebrauchten Fahrzeugen auftretenden Mängel fallen unter Verschleiß.

Im Vertrag aufgezählte Mangelerscheinungen und Schäden fallen ohnehin nicht unter die Gewährleistung.

Sofern der Käufer mit einer konkreten Mangelbeschreibung die Gewährleistung verlangt, solltest Du dich an einen mit dem Thema Autokauf vertrauten Anwalt wenden. Ggf. empfiehlt sich dann die Zuziehung eines amtlich anerkannten und bestellten KFZ-Sachverständigen. Eine private RS-Versicherung wäre wegen der Kosten dabei sehr hilfreich.

Lass dich jedenfalls nicht von ihm einschüchtern. Versuche der nachträglichen Preisdrückerei sind nicht ungewöhnlich.

Themenstarteram 4. Juni 2016 um 9:14

Hallo alle,

@ Raghul er hat mit hans Meier unterschrieben.

am 4. Juni 2016 um 11:22

Dann hat er als privat gekauft. Ändert aber nicht wirklich was. Kurz und knapp: lass dir alle angeblichen Mängel schriftlich geben und Rechnungen der bisherigen Arbeiten diese musst du Nicht zahlen. Aber später kannst du sagen ne das hat er vorher reparieren lassen. Sonst stellt er Rechnungen später aus. Und erstmal nichts unternehmen bis anwaltliche Aufforderungen kommen.

Dieser Satz macht mich ein wenig stutzig:

Zitat:

Er hat auch schon diverse Reparaturen vorgenommen auf Grund eigener Aussage.

 

Das hört sich sehr nach Verschleierung oder um das Kind beim Namen zu nennen nach "Abzocke" an. Du solltest deinem Anwalt dieses Detail auf jeden Fall mitteilen, falls du dem Rat von @berlin-paul folgst (was ich ebenfalls empfehlen würde, wenn der Käufer hartnäckig bleibt bzw. selbst einen Anwalt einschaltet):

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 4. Juni 2016 um 09:54:53 Uhr:

@ TE

Sofern der Käufer mit einer konkreten Mangelbeschreibung die Gewährleistung verlangt, solltest Du dich an einen mit dem Thema Autokauf vertrauten Anwalt wenden. Ggf. empfiehlt sich dann die Zuziehung eines amtlich anerkannten und bestellten KFZ-Sachverständigen. Eine private RS-Versicherung wäre wegen der Kosten dabei sehr hilfreich.

Lass dich jedenfalls nicht von ihm einschüchtern. Versuche der nachträglichen Preisdrückerei sind nicht ungewöhnlich.

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