Autoverkauf: Schlagwort Unfallfrei, aber genaue Angaben im Inserat/Vertrag
Hallo Leute,
Ich möchte mein Auto verkaufen. Wenn im Inserat Unfallwagen oder nicht unfallfrei steht, denken die meisten sofort an schrecklich demolierte Autos. Bei meinem Auto habe ich einen unglücklichen Parkrempler erlebt. Der Schaden ist kaum zu sehen und nur kosmetischer Natur (1cm lange und sehr kleine Beule im Kotflügel sowie äußerst geringer Lackschaden in Kotflügel und Tür) jedoch würde eine Reparatur laut Gutachter 1500 Euro kosten (also kein Bagatellschaden).
Ich würde folgendes machen: Inserat als unfallfrei einstellen, in der Beschreibung jedoch klar machen welche Schäden das Auto hat. Beim Telefongespräch explizit auf Schäden hinweisen und später persönlich die Schäden zeigen und das Gutachten vorlegen.
Ich möchte also mit 100% offenen Karten spielen, aber das Wort "Unfallwagen" vermeiden, da es dem Auto überhaupt nicht gerecht wird.
Findet ihr das unfair oder gar rechtlich anfechtbar oder meint ihr, dass das so in Ordnung geht?
Vielen Dank schon einmal für die Antworten!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Juli 2016 um 15:50:06 Uhr:
Info: Das achte Gebot Gottes"Du sollst kein falsches Zeugnis von dir geben wider deinem Nächsten."
Und das drölfte Gebot: du sollst keinen Bullshit schreiben in Foren.
32 Antworten
Und "nicht unfallfrei" bedeutet bei dir wahrscheinlich auch "unfallfrei" 😉.
Bekannte Vorbeschädigungen eintragen und damit hat sichs. Auf solche Wörter wie Unfallwagen und unfallfrei würde ich mich nicht einlassen.
Moin Jungs,
bei meinem Wagen stand im Inserat: TOP-Zustand, keine Rennstrecke usw., Dienstagen usw., aber kein Wort von einem Unfallschaden. Der erste Mailkontakt kommt zustande, noch immer kein Wort von einem reparierten Unfallschaden. Ich dann da hingefahren, mehrere hundert Kilometer und dann sagt man so nebenbei, vor Zeugen, dass der Pkw einen kleinen Parkrempler hatte und die ganze Tür getauscht wurde, man würde schließlich niemals junge Autos verkaufen, an denen rumgespachtelt wurde. Tja, das stimmt so nicht was sich im Nachgang rausstellte. Demnächst ist Güteverhandlung vor dem Landgericht, muss jetzt nur noch beweisen, dass durch Bagatellisierung der Schäden ich zur Unterzeichnung des Kaufvertrags "verlockt" wurde, bin ja mal gespannt.
Fast 20K ist die Schadenshöhe, repariert wurde nur für 5K, im Kaufvertrag habe ich so einiges an Schäden unterschrieben, dem geschuldet, dass das Fzg. sehr neu war, kaum Kilometer auf der Uhr und der Hersteller nichts zu Schäden vorher sagen konnte, auch in der Historie war nix drin, auch in keiner HIS-Abfrage.
Tja, jetzt fahr mal schneller als 150, die Karre will überall hin, aber nicht geradeaus fahren.
Ich wurde betrogen und kann jetzt nur auf einen einsichtigen Richter hoffen.
By the way, der Verkäufer weiß natürlich nichts mehr von der Aussage mit dem Parkrempler, der Anwalt schreibt, dass er immer von einem Streifschaden gesprochen hat. Das Wort "Parkrempler" wäre schon gar nicht im Sprachgebrauch seines Mandanten...
Okay, als ich das in der Klageerwiderung las, wusste ich Bescheid, es geht in eine Richtung in der es um alles geht. Und ja, Zeugen zählen schon vor Gericht, im Endeffekt zählt aber das was im Vertrag steht. Da steht vieles drin, aber zum Glück nicht alles!
Gruss
Pap