ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autoverkauf nach Spanien, Welche Kennzeichen?

Autoverkauf nach Spanien, Welche Kennzeichen?

Themenstarteram 30. September 2019 um 14:43

Hallo zusammen,

also ich möchte mein Auto verkaufen.

Nun hat sich jemand aus Spanien gemeldet der wohl Beruflich in Deutschland zu tun hat.

Wir sind uns zwecks Preis und der Bezahlerei in Bar und direkt bei der Bank einig, damit ich es prüfen lassen kann.

Die Frage ist jetzt..... was braucht er für Kennzeichen? Kurzzeitkennzeichen gibts ja für EU Fahrten aber die wollen auf der Zulassungsstelle eine eVB, er sagt mir jedoch das seine Versicherrung in Spanien sowas nicht hat?

Wie kann ich dem Herrn nun helfen an gültige Kennzeichen zu kommen das er das Fahrzeug mitnehmen kann?

Angemeldet lassen kommt bei einer solchen fahrt ins Ausland nicht in Frage.

MFG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. September 2019 um 21:13:02 Uhr:

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden.

Vollkommener Quark :rolleyes: Eine Fernzulassung ist, wenn ein Fahrzeug, das nicht in Deutschland steht, in Deutschland zugelassen wird. Ob Dokumente im Ausland anerkannt werden, liegt unter anderem am Datenumfang und an nationalen Regelungen, eine allgemeingültige Aussage für das restliche EU-Ausland kann man nicht pauschal treffen.

 

@TE: das richtige Kennzeichen ist grundsätzlich das Ausfuhrkennzeichen, hierfür wird eine entsprechende Versicherungsbestätigung in Form eines gelben Formulars benötigt. Für Kurzzeitkennzeichen benötigt er eine eVB. Beides sollte in den Schildergeschäften rund um die Zulassungsstelle problemlos zu erhalten sein. Ob sonst noch etwas benötigt wird, erfragst du am Besten bei der Zulassungsstelle, zu der ihr gehen wollt. Für welche Art Kennzeichen er sich entscheidet, kann dir am Ende natürlich theoretisch egal sein.

22 weitere Antworten
Ähnliche Themen
22 Antworten

Ich hab mir vor 9 Jahren ein rotes Zollkennzeichen für die Überführung nach Österreich besorgt.

Damit konnte ich auch 14 Tage in Österreich damit herumfahren.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 30. September 2019 um 21:13:02 Uhr:

Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden.

Vollkommener Quark :rolleyes: Eine Fernzulassung ist, wenn ein Fahrzeug, das nicht in Deutschland steht, in Deutschland zugelassen wird. Ob Dokumente im Ausland anerkannt werden, liegt unter anderem am Datenumfang und an nationalen Regelungen, eine allgemeingültige Aussage für das restliche EU-Ausland kann man nicht pauschal treffen.

 

@TE: das richtige Kennzeichen ist grundsätzlich das Ausfuhrkennzeichen, hierfür wird eine entsprechende Versicherungsbestätigung in Form eines gelben Formulars benötigt. Für Kurzzeitkennzeichen benötigt er eine eVB. Beides sollte in den Schildergeschäften rund um die Zulassungsstelle problemlos zu erhalten sein. Ob sonst noch etwas benötigt wird, erfragst du am Besten bei der Zulassungsstelle, zu der ihr gehen wollt. Für welche Art Kennzeichen er sich entscheidet, kann dir am Ende natürlich theoretisch egal sein.

Themenstarteram 30. September 2019 um 20:50

@tecci

Also sollte es Recht leicht sein beide Varianten kurzfristig vor Ort zu klären? Egal ob Kurzzeit oder Ausfuhrkennzeichen.

Das wäre natürlich das Beste da brauchen wir uns nicht verrückt machen.

Morgen früh rufe ich nochmal bei der Zulassung an. Heute morgen hatte ich wohl leider eine (wenn auch sehr nette) nicht zu 100% aufgeklärte Dame am Telefon.

Die Exportkennzeichen sind für den Käufer sicherer - sind zwar etwas teurer als die Kurzzeitkennzeichen, dafür sind mindestens 14 Tage gültig. Außerdem, ist nicht eindeutig sicher, das sie von der Polizei in anderen Ländern akzeptiert werden (es gibt keine klare Regelung) und auf dem Weg nach Spanien muss man einige Länder durchqueren...

Um die Ausfuhrkennzeichen zu bekommen braucht der Käufer sein Pass, die Versicherungsbestätigung und eine Bankverbindung (Kfz Steuer wird per Lastschrift bezahlt). Alles ist direkt vor Ort zu bekommen (meistens gleich beim Schildermacher)...

Zitat:

@gumajan schrieb am 1. Oktober 2019 um 00:13:05 Uhr:

und auf dem Weg nach Spanien muss man einige Länder durchqueren...

Genau genommen 1 ;)

Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 9:25

Ok, kapiert. Quasi wie fahren mit 0,1 Promille .... Man darf es zwar, aber wenn was passiert ist man trotzdem schuld.

Gut dann bin ich jetzt deutlich schlauer.

Danke euch.

Für die Ausfuhrkennzeichen muss das Auto auch noch (Rest) Tüv haben.

Themenstarteram 1. Oktober 2019 um 17:49

war heute beim "schildermann"

genau wie gesagt braucht man das TÜV gutachten und die Fahrzeugscheine, ebenso muss der Antragssteller und im besten Fall auch das Auto vor Ort sein.

Damit bekommt man eine Versicherrungsnummer mit der man dann das Auto 14Tage oder länger anmelden kann.

Hinzu kommt wohl Stichprobenweise die Kontrolle des Kaufvertrages damit sicher gegangen wird das, dass auto rechtmäßig erworben wurde.

MFG

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autoverkauf nach Spanien, Welche Kennzeichen?