Autoverkauf mittels Hänger ohne Papiere und Schilder
Hallo zusammen,
ich stehe gerade vor einem Problem.
Ich möchte meinen Santa verkaufen
Der Käufer möchte mein Fahrzeug (Santa Fe von 2008) für Aserbaidschan kaufen und morgen am Samstag das Fahrzeug auf Anhänger abholen.
Ist es unbedenklich, das Fahrzeug auf einen Hänger zu verladen, wenn das Auto bezahlt ist und ich die Papiere (Schein sowie Brief) und Nummernschilder bis zur Abmeldung am Montag behalte?
Was könnte im schlimmsten Fall passsieren oder macht es absolut kein Problem?
Wie sollte der Kaufvertrag aussehen, So zum Beispiel: Fahrzeugpapiere sowie Nummernschilder verbleiben bis zur Abmeldung bei dem Verkäufer?
Gruß
Norbert
Beste Antwort im Thema
Da kann man wirklich nur mit dem Kopf schütteln - der Wagen - wenn es bezahlt ist gehört dem Käufer. Auch der Brief.
Der Halter, um das Auto abzumelden braucht nur den Schein und die Schilder. Aber die wichtigste Frage - was kann der Käufer mit eigenem Auto (Kaufvertrag!!!) auf dem Anhänger anzustellen??
20 Antworten
Meine Bedenken sind folgende,
Kaufvertrag ist angefertigt, aber bis zur Abmeldung des Fahrzeuges stehe ich offiziell noch als Besitzer im Brief oder?
Da das Fahrzeug ja noch nicht abgemeldet ist. Und das war meine Frage, ob es da unter Umständen Probleme geben können
Gruß
Aber Du kannst doch beides machen - nur nicht am selben Tag. Und der Käufer wird schon seine Grunde haben - vielleicht sind das zwei extra Tage im Hotel, oder andere Termine - das alles spielt für dich keine Rolle. Auto wird bezahlt und von dir persönlich abgemeldet.
Ich kann mir keine evtl. Probleme vorstellen - im Kaufvertrag steht doch Zeit der Übergabe und Vermerk das der Wagen wird am Montag stillgelegt - und die Papiere später abgeholt oder nachgeschickt. Ab der Übergabe du bist nicht mehr Eigentümer...
Hatte ich schon 2x so gemacht. Auto wurde per Vorkasse bezahlt, am Wochende mit nem Hänger angeholt und ich hab den Wagen Montags bei der KFZ Zulassungsstelle abgemeldet und die Papiere nachgeschickt.
Oft haben die halt gerade an Wochenden ihre Touren bei denen sie Autos einsammeln usw. oder es passt logistisch aus anderen Gründen gut.
Solange du den Kaufvertrag ordentlich ausgefüllt hast und Datum und Uhrzeit notierst, passt das alles.
Trage auf jeden Fall die personalien Vollständig (Nummer des Personalausweises des Käufers) im Kaufvertrag ein, dann bist du auf der sicheren Seite.
Für die Abmeldung bei der KFZ Zulassungsstelle benötigst du die Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, bzw. alt Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
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Zitat:
@Astra1.6_16V schrieb am 26. Oktober 2018 um 20:01:49 Uhr:
(...)Für die Abmeldung bei der KFZ Zulassungsstelle benötigst du die Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, bzw. alt Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
Das ist so nicht ganz richtig. Für die Abmeldung benötigst du nur die gestempelten Schilder und den Fhzgschein, der Fhzgbrief wird dazu nicht benötigt. Es gibt auch keine Abmeldebescheinigung mehr. Abmelden kannst du beim Strassenverkehrsamt übrigens überall in Deutschland, bei uns in Köln sogar im Bürgeramt. Wenn du es ganz genau wissen möchtest, was du alles benötigst und wo du es machen kannst, helfen dir die Websites der Gemeinden ungemein weiter.
MfG
MXPhaeton