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Autoverkauf mit Raten, keine Zahlung Kaufvertrag verloren

BMW
Themenstarteram 17. August 2017 um 16:24

?Hallo,

ich wollte eure bezüglich dieses Problems fragen. Da ich jetzt nicht auch wusste in welchen Bereich, mache ich es einfach hier.

Ich habe im November letzten Jahres ein 525d an einem Bekannten verkauft. Die Zahlung sollte in Raten abbezahlt werden und es wurde ein Kaufvertrag gemacht.

Ab Februar haben sich die Zahlung verspätet und seit Mai kommt nichts mehr. Ich habe Ihn schon mehrmals angeschrieben und er erzählt irgendwelche Lügen.

Das Problem ist ich kann nicht zum Anwalt da ich dummerweise den Kaufvertrag nicht mehr finde... Ich habe nur den Brief und einen Schlüssel.

Das Auto versteckt er und ich bin bis jetzt nicht hinterher gekommen wo es ist. Habe ich rechtlich gesehen irgendeine eine Möglichkeit an das Auto zu kommen?

Beste Antwort im Thema
am 17. August 2017 um 17:49

Kannst du kurz ein paar Details zu den Beteiligten schreiben?

Euer Alter zB? Bildungsstand?

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Zitat:

@MK8173 schrieb am 17. August 2017 um 18:24:52 Uhr:

Ich habe nur den Brief und einen Schlüssel.

Ist im Brief auch schon der neue Besitzer eingetragen?

Mal aus Wikipedia kopiert:

Weiterhin hat aber der Fahrzeugbrief auch Bedeutung für die Frage, ob bei einem Fahrzeugkauf ein Eigentumsvorbehalt im Sinne von § 449 BGB vereinbart wurde: Behält der Verkäufer den Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung zurück, so ist dies als Indiz dafür zu werten, dass zwischen den Parteien ein Eigentumsvorbehalt gewollt war.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 17. August 2017 um 19:45:10 Uhr:

Auf wen ist die Karre denn angemeldet?

Und hat er einen Kaufvertrag (jemals gehabt)?

Evtl. habe ich es übersehen, aber: Das Auto kann ja ohne Brief vom Käufer nicht umgemeldet

werden, d. h. der fährt immer noch mit dem alten Kennzeichen herum, und der Verkäufer zahlt für

sein Auto noch die Steuern und die Versicherung. Richtig???

Dann also folgende Vorgehensweise: Abmeldung von der Steuer und der Versicherung und schon

kommt das Auto oder es wird gezahlt!!

Nicht richtig.

Das Auto ist doch auf die Freundin des Käufers zugelassen.

Also eine Ummeldung von Versicherung und Steuer klappt nur mit einem Eintrag im Brief (meine Kenntnis) - er schrieb ja - auf die Freundin des Käufers.....

Dann muss der Käufer; bzw. die Freundin aber den Brief für die Ummeldung gehabt haben, oder ?

Zitat:

@jagdhorni schrieb am 18. August 2017 um 16:45:02 Uhr:

Dann muss der Käufer; bzw. die Freundin aber den Brief für die Ummeldung gehabt haben, oder ?

korrekt - daher mein Hinweis aus WIKI dazu....

Problematisch wird ggf. die Umkehrung der Sachlage:

nehmen wir mal an, dass der Käufer sich nun meldet und die Herausgabe des Briefes verlangt, da laut seiner Sicht der Dinge der Wagen bezahlt ist?

Er kann behaupten, dass man sich über die Modalitäten per Handschlag geeinigt habe und er seine Zahlungen mit der letzten Zahlung erfüllt hat....und nu?

am 18. August 2017 um 15:36

Hat der TE nicht geschrieben das der Vater dabei war ?

Ausserdem weiss der Käufer ja nicht, das der Kaufvertrag nicht auffindbar ist.

Zitat:

@Coestar schrieb am 18. August 2017 um 17:27:59 Uhr:

Zitat:

@jagdhorni schrieb am 18. August 2017 um 16:45:02 Uhr:

Dann muss der Käufer; bzw. die Freundin aber den Brief für die Ummeldung gehabt haben, oder ?

korrekt - daher mein Hinweis aus WIKI dazu....

Problematisch wird ggf. die Umkehrung der Sachlage:

nehmen wir mal an, dass der Käufer sich nun meldet und die Herausgabe des Briefes verlangt, da laut seiner Sicht der Dinge der Wagen bezahlt ist?

Er kann behaupten, dass man sich über die Modalitäten per Handschlag geeinigt habe und er seine Zahlungen mit der letzten Zahlung erfüllt hat....und nu?

Hat der Käufer Quittungen oder Beweise für die Zahlungen?

Ich würde jetzt mal ganz in Ruhe den Vertrag suchen. Der muss doch irgendwo sein, auch wenn es wünschenswert wäre, wenn du diesen unmittelbar auch entsprechend abgeheftet hättest. Im Müll wird er wohl nicht gelandet sein.

Solltest du ihn nicht finden, trotzdem zum Anwalt.

Wie schon erwähnt, das du den ersten Teil der Zulassung und 1 Schlüssel hast, ist ein eindeutiges Indiz, das ein Eigentumsvorbehalt bis zur Beendigung der Ratenzahlung vereinbart wurde. Dieser Vorbehalt könnte dich auch berechtigen, das Auto einfach abzuholen. Dazu frage aber den Anwalt.

Ich habe mir jetzt keinen Kaufvertrag angesehen, aber ist in den Verträgen nicht ein Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung enthalten?

Edit: Beim ADAC Mustervertrag ist diese enthalten.

Der wohl einfachste Weg.. Mahnung und dadurch einen Titel erhalten.

Da muss der "Freund" die Sache nur etwas falsch einschätzen und schon bekommst du dein Geld :) Wenn was zu holen ist.

Zitat:

@Coestar schrieb am 18. August 2017 um 17:27:59 Uhr:

 

Problematisch wird ggf. die Umkehrung der Sachlage:

nehmen wir mal an, dass der Käufer sich nun meldet und die Herausgabe des Briefes verlangt, da laut seiner Sicht der Dinge der Wagen bezahlt ist?

Er kann behaupten, dass man sich über die Modalitäten per Handschlag geeinigt habe und er seine Zahlungen mit der letzten Zahlung erfüllt hat....und nu?

Vielleicht komme ich auch bei dir vorbei und bringe drei Zeugen mit, das du mir dein Auto verkauft hast und ich den Kaufpreis in bar bezahlt habe.... Man muss nicht von äußerst unrealistischen Fällen ausgehen. So wird es bspw. schwer zu erklären sein, warum man die ersten Raten überweist, dann das ganze etwas unregelmäßiger wird und schlussendlich alles bar bezahtl sein soll ...

An der Geschichte stimmt doch was nicht?

Und nochmals der Tip: an einen Anwalt wenden ... einen anderen als den bisherigen

Ein Indiz für einen bestehenden Vertrag wird ja auch die bis dato geleistete Zahlung sein...wenn ich also 7 Raten á 100 € bekommen habe, dann ist das auch schon mal ein Beleg.

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